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Plagiatsaffäre Guttenberg

Die Plagiatsaffäre Guttenberg bzw. Guttenberg-Affäre handelte von Plagiaten in der rechtswissenschaftlichen Dissertation des früheren deutschen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Vorgeschichte
  2. 2. Aufdeckung und Ausmaß der Plagiate
  3. 3. Reaktionen und Prüfung durch die Universität
  4. 4. Rücktritt und strafrechtliche Folgen
  5. 5. Internet, Wissenschaft und weitere Wirkungen

Gegenstand und Vorgeschichte

Die Plagiatsaffäre Guttenberg betraf Plagiate in der rechtswissenschaftlichen Dissertation des damaligen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Vorwürfe wurden ab Februar 2011 öffentlich bekannt. Innerhalb von zwei Wochen verlor Guttenberg seinen Doktorgrad und trat als Minister zurück. Eine Kommission der Universität Bayreuth stellte im Mai 2011 wegen Art und Umfang der Übernahmen einen Täuschungsvorsatz fest. Die Staatsanwaltschaft Hof bewertete später 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen und stellte das Ermittlungsverfahren im November 2011 gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation ein.

Guttenberg studierte von 1992 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Wegen seines Ersten Staatsexamens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ benötigte er für die Promotion eine Sondergenehmigung, da die Promotionsordnung mindestens zwei mit „gut“ bewertete Seminarscheine verlangte. Er arbeitete nach eigenen Angaben etwa von 2000 bis 2007 an der Dissertation Verfassung und Verfassungsvertrag. Doktorvater war Peter Häberle, Zweitgutachter Rudolf Streinz. Nach der mündlichen Prüfung am 27. Februar 2007 erhielt Guttenberg die Bestnote „summa cum laude“. Den Titel „Doktor der Rechte“ durfte er ab 7. Mai 2007 vorläufig und nach Vorlage von 60 Pflichtexemplaren ab 28. Januar 2009 offiziell führen.

Im Februar 2011 wurde außerdem bekannt, dass Guttenbergs Familie während seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG einen großen Aktienanteil an dem Unternehmen hielt. Zwischen 1999 und 2006 zahlte die AG rund 750.000 Euro an die Universität Bayreuth. Die Universität bezeichnete diese Summe als „Anschubfinanzierung“ für einen fünfjährigen Kooperationsvertrag und nicht als Sponsoring.

Aufdeckung und Ausmaß der Plagiate

Der Doktorand Michael Schwarz entdeckte bereits im Sommer 2010 bei Recherchen vier wörtlich übernommene Passagen in Guttenbergs Dissertation. Wegen der politischen Brisanz veröffentlichte er seine Untersuchung zunächst nicht. Am 12. Februar 2011 fand der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano bei der Vorbereitung einer Rezension Passagen aus neun Quellen, die meist wörtlich und ohne korrekte Quellenangabe übernommen worden waren. Er informierte die Universität Bayreuth und Journalisten. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte die Vorwürfe am 16. Februar 2011 und löste damit die öffentliche Affäre aus.

Weitere Recherchen zeigten, dass auch die Einleitung weitgehend aus fremden Texten bestand. Unter anderem wurden 97 Zeilen eines Artikels der NZZ am Sonntag von 2003 nahezu unverändert übernommen. Die Süddeutsche Zeitung dokumentierte am 19. Februar Plagiate von mindestens 19 Autoren. Außerdem hatte Guttenberg mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die er als Abgeordneter zwischen Oktober 2003 und Oktober 2005 in Auftrag gegeben hatte, in großen Teilen und ohne ausreichende Quellenangaben in die Dissertation übernommen. Abgeordnete dürfen diese wissenschaftlichen Dienste nur für mandatsbezogene Tätigkeiten nutzen.

Das am 17. Februar gegründete GuttenPlag Wiki koordinierte freiwillige Plagiatsrecherchen im Internet und dokumentierte die Fundstellen durch den Vergleich von Guttenbergs Text mit den Originalen. Ein Zwischenbericht vom 21. Februar nannte Plagiate auf 271 Seiten, entsprechend 21,5 Prozent der Dissertation nach Zeilen. Am 1. März wurden auf 324 von 393 Seiten des Haupttextes Plagiate gefunden, also auf 82 Prozent. Bis zum 6. April waren auf 94,14 Prozent aller Seiten des Haupttextes Plagiate dokumentiert. Darunter befanden sich auch 29 Plagiate mit insgesamt 234 kopierten Zeilen aus Fußnoten des Werks von Peter Häberle. Die Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Untersuchungsweisen; der spätere Kommissionsbericht bewertete die Arbeit zudem zu etwa 65 Prozent als aus Falschangaben bestehend.

Auch außerhalb der Dissertation wurden nicht gekennzeichnete Übernahmen entdeckt. In einem Aufsatz von 2004 über die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU hatte Guttenberg Material aus einem Strategiepapier der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 verwendet. Am 3. Dezember 2011 wurde bekannt, dass darin außerdem Material des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ohne Kennzeichnung übernommen worden war.

Reaktionen und Prüfung durch die Universität

Guttenberg wies die Vorwürfe zunächst zurück. Am 16. Februar 2011 nannte er den Plagiatsvorwurf „abstrus“ und sprach bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten von möglichen einzelnen Fehlern. Am 18. Februar erklärte er, die Dissertation sei „kein Plagiat“, enthalte aber „fraglos Fehler“; eine bewusste Täuschung bestritt er. Am 21. Februar bat er die Universität um Rücknahme des Doktorgrades und erklärte, er werde ihn dauerhaft nicht mehr führen. Am 23. Februar sprach er von einer „sehr fehlerhaften Doktorarbeit“, erklärte jedoch weiterhin, weder bewusst noch vorsätzlich getäuscht zu haben. Er behauptete, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes als Quellen genutzt und entsprechend gekennzeichnet zu haben.

Die Universität Bayreuth leitete am 16. Februar eine Untersuchung ein. Am 23. Februar erkannte sie Guttenberg den Doktorgrad ab, weil er Literatur und Hilfsquellen nicht vollständig angegeben und wörtlich oder nahezu wörtlich übernommene Stellen nicht kenntlich gemacht hatte. Die Promotionskommission stellte einstimmig eine erhebliche Verletzung wissenschaftlicher Pflichten fest. Nach Auffassung der Universität war ein Nachweis der Täuschungsabsicht für die Aberkennung nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht erforderlich. Die Frage, ob Guttenberg vorsätzlich getäuscht hatte, sollte unabhängig davon weiter geprüft werden.

Die Prüfungskommission wurde später durch die externen Experten Wolfgang Löwer und Jürgen Mittelstraß ergänzt. Guttenberg bestritt in mehreren Stellungnahmen den Vorsatz und erklärte, er habe bei einer jahrelangen, unübersichtlichen Arbeit mit verschiedenen Datenträgern den Überblick verloren. Die Kommission veröffentlichte am 6. Mai ihr Ergebnis und am 11. Mai 2011 den vollständigen Bericht. Sie kam zu dem Schluss, Guttenberg habe „die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht“. Er habe fremde Texte über die gesamte Arbeit verteilt, umformuliert, den Satzbau verändert, Synonyme verwendet und Einzelheiten ausgelassen, wodurch der Nachweis der Übernahmen erschwert worden sei. Die Menge, Verteilung und Art der Plagiate schlossen nach Ansicht der Kommission zufällige Fehler oder bloße Nachlässigkeit aus. Die Prüfer hätten keine Mitverantwortung für das Fehlverhalten getragen, die Bestnote aber ausführlicher begründen müssen.

Guttenberg und sein Anwalt wiesen den Vorsatzvorwurf zurück und bezeichneten die Berichte als Vorverurteilung. Auch der frühere Bayreuther Vizepräsident Walter Schmitt-Glaeser kritisierte die Untersuchung. Andere Fachleute, darunter Volker Rieble, bewerteten den Bericht dagegen als solide Begründung der absichtlichen Täuschung. Wissenschaftler, Hochschulverbände und mehr als 60.000 Unterzeichner eines offenen Doktorandenbriefs warnten vor einer Verharmlosung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In der Politik reichten die Reaktionen von Merkels Unterstützung für den Minister bis zu Rücktrittsforderungen der Opposition. Auch innerhalb von CDU/CSU und FDP gab es unterschiedliche Einschätzungen.

Rücktritt und strafrechtliche Folgen

Am 1. März 2011 erklärte Guttenberg seinen Rücktritt als Verteidigungsminister. Er begründete ihn damit, dass die Debatte über seine Person die Soldaten und die Bundeswehr belaste, und erklärte, er habe die Grenzen seiner Kräfte erreicht. Kritiker warfen ihm vor, den Medien die Verantwortung für die Folgen seines eigenen Fehlverhaltens zuzuschieben und seine Affäre gegen das Wohl der Soldaten auszuspielen. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm das Rücktrittsgesuch am selben Tag an; der Bundespräsident entließ Guttenberg am 3. März. An diesem Tag gab Guttenberg auch sein Bundestagsmandat und den Vorsitz des CSU-Bezirks Oberfranken ab. Sein Mandat im Kulmbacher Kreistag legte er am 15. April „aus beruflichen Gründen“ nieder.

Die Staatsanwaltschaft Hof leitete am 7. März 2011 wegen mehr als 100 Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren ein, vor allem wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen. Zusätzlich wurden Vorwürfe der Untreue wegen der Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes und des Betrugs wegen des Führens des Doktorgrades erhoben. Am 23. November stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass 23 Textpassagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen enthielten. Für Untreue und Betrug fand sie keine Anhaltspunkte. Das Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen Zahlung von 20.000 Euro an die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe eingestellt, weil der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber als gering bewertet wurde. Diese Begründung kritisierten unter anderem Martin Schwab und die einzige Plagiatsbetroffene, die selbst Strafanzeige gestellt hatte.

Die öffentliche Meinung war widersprüchlich. Repräsentative Umfragen vom 23. Februar ergaben mit 72 beziehungsweise 73 Prozent Mehrheiten für Guttenbergs Verbleib im Amt, obwohl seine Werte für Geradlinigkeit und Glaubwürdigkeit sanken. Online-Umfragen großer Tageszeitungen zeigten dagegen am 24. Februar Mehrheiten von 55 bis 85 Prozent für seinen Rücktritt. Nach dem Rücktritt hielten am 1. März 53 Prozent und am Folgetag 60 Prozent den Rücktritt für richtig; am 9. März waren es 69 Prozent. Zugleich lehnten 72 Prozent ein vollständiges Ausscheiden aus der Politik ab, und 62 Prozent wünschten sich ein politisches Comeback.

Internet, Wissenschaft und weitere Wirkungen

Das GuttenPlag Wiki wurde zu einer zentralen Anlaufstelle für Plagiatsucher und Journalisten. Kommentatoren sahen darin einen wachsenden Einfluss des Internets, weil die Fundstellen schnell, öffentlich und überprüfbar dokumentiert wurden. Nach diesem Vorbild entstanden weitere Plattformen wie VroniPlag Wiki. Kritisiert wurden jedoch die anonymen Recherchen wegen möglicher Verletzung der Unschuldsvermutung und wegen Denunziation. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verbot Universitäten 2013 zunächst, anonymen Plagiatshinweisen nachzugehen, und bezeichnete eigenmächtiges öffentliches Whistleblowing unter bestimmten Bedingungen als wissenschaftliches Fehlverhalten. Später erlaubte sie neben vertraulichen Verfahren auch die Veröffentlichung von Vorwürfen in Fachzeitschriften oder anderen Publikationsformen. Offen blieb, ob anonyme Veröffentlichungen in Wikis ohne Peer-Review darunter fallen.

Als Konsequenzen wurden strengere und einheitlichere Promotionsverfahren gefordert. Genannt wurden Promotionsstudiengänge, fakultätsexterne oder externe Gutachter, anonyme Peer-Reviews, eine obligatorische eidesstattliche Versicherung, der Einsatz von Anti-Plagiats-Software, bessere Betreuung und eine stärkere Rolle von Graduiertenschulen. Die Kommission der Universität Bayreuth empfahl außerdem, von allen Promovierenden ein Ehrenwort zu verlangen, die Betreuung zu verbessern und Plagiatssoftware einzusetzen. Die Affäre löste eine Debatte darüber aus, ob die Wissenschaft ihre Qualität ausreichend selbst kontrolliert und wie geistiges Eigentum besser geschützt werden kann.

Das Verb „guttenbergen“ wurde 2011 von der Gesellschaft für deutsche Sprache auf Platz sieben der Wörter des Jahres gewählt. Es bezeichnet umfassendes Abschreiben, Abkupfern oder Plagiieren. Historisch wurde die Affäre als ungewöhnlich eingeordnet, weil erstmals ein Bundespolitiker wegen Verstößen gegen ein Wissenschaftsethos zurücktrat, obwohl er weiterhin populär war und die Aufdeckung wesentlich durch Internetnutzer beschleunigt wurde. Im März 2013 wurde schließlich der satirische Fernsehfilm Der Minister ausgestrahlt, der den politischen Aufstieg und Fall einer fiktiven Figur sowie die Entstehung einer Dissertation mit Hilfe eines Ghostwriters darstellt.

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