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Musikstreaming

Als Musikstreaming (auch Music as a Service) bezeichnet man die Übertragung von Musikangeboten per Streaming Audio zur Wiedergabe auf Computern oder mobilen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Formen
  2. 2. Entwicklung
  3. 3. Rolle in der Musikindustrie
  4. 4. Charts und Nutzung
  5. 5. Kritik und Konflikte

Grundidee und Formen

Musikstreaming, auch „Music as a Service“, bezeichnet die Übertragung von Musikangeboten per Streaming Audio zur Wiedergabe auf Computern oder mobilen Endgeräten mit Internetanbindung. Anders als beim Musikdownload erwirbt der Nutzer keine Musikstücke zur freien privaten Nutzung. Er kann Lieder nur als laufenden Stream oder in einer eingeschränkt nutzbaren zwischengespeicherten Version anhören.

Zu den Formen des Musikstreamings gehören Internetradios mit redaktionell vorgegebenem Programm, Audio-on-Demand-Dienste, bei denen Nutzer einzelne Titel mit Werbung oder gegen ein pauschales Entgelt abrufen, Musikveröffentlichungsplattformen wie Myspace und SoundCloud, die Musikern zur Bekanntmachung eigener Musik dienen, sowie Live-Streaming von Konzerten und musikalischen Veranstaltungen. In einem weiteren Sinn zählt auch der Abruf von Musikvideos auf Videoplattformen zum Musikstreaming.

Entwicklung

Die älteste Form des Musikstreamings ist das Internetradio. Es entstand bereits in den späten 1990er Jahren und übertrug das klassische Radioformat ins Internet. Später kamen reine Musikstreams in vielen Genreformaten hinzu. In den 2000er Jahren entwickelte sich auch die mobile Nutzung, unter anderem mit spezieller Technik und eigenen Internetradiogeräten.

Mitte der 2000er Jahre entstanden neue Plattformen für Musik im Internet. Um 2003 wurde Myspace wichtig, weil Musiker dort neben persönlichen Informationen auch Musikdateien als Stream anbieten konnten. Viele Künstler wurden in der Community bekannt und erhielten Verträge bei Plattenlabels. Später verlor Myspace wegen wachsender Konkurrenz und eigener Probleme seine Vorrangstellung an Anbieter wie Facebook und SoundCloud.

Mit höheren Internetgeschwindigkeiten wurden auch Videostreams wichtiger. 2005 entstand YouTube, wo Nutzer Beiträge als Video veröffentlichen konnten. Musiker konnten eigene Channels einrichten und Musikvideos einstellen. Anfangs wurden viele Videos illegal hochgeladen und wieder gelöscht. Durch Einigungen mit der Musikwirtschaft wurde das Angebot legalisiert: Die Plattformen zahlen Abgaben, die sie durch vorgeschaltete Werbevideos erwirtschaften.

Ende der 2000er Jahre verbreiteten sich Anbieter mit Freemium-Modell. Dabei gibt es kostenlose, werbefinanzierte Abrufe und zusätzlich ein bezahltes, werbefreies Angebot. Gegen einen pauschalen Betrag können Kunden meist aus einem größeren Musikkontingent Titel auswählen und anhören. Weil die Einnahmen kalkulierbarer wurden, stellten viele Musikverlage ihre Kataloge für Abo-Streaming bereit. Smartphones, Tablets sowie Mobilnetze der dritten und vierten Generation machten Streaming auch unterwegs attraktiver; sogar Automobilhersteller bezogen Streamingempfang in ihre Modelle ein.

Rolle in der Musikindustrie

Für die Musikindustrie war Streaming mehr als nur eine Erweiterung des Radios. Nach dem Filesharing stellte die Verbreitung von Musik über Audio- und Videoplattformen eine neue Herausforderung dar. Schnellere Datenübertragung machte das Abrufen von Musik im Internet attraktiver. Zugleich entstanden neue Möglichkeiten, Musik mitzuschneiden, wodurch potenzielle Käufer verloren gingen. Deshalb wurde Streaming als neue Vertriebsform etabliert: Plattformen durften Musik veröffentlichen und zahlten dafür eine Entschädigung pro Aufruf oder einen Anteil an den Werbeumsätzen.

Die Musikindustrie nutzte die Plattformen auch aktiv für Werbung. Exklusive Musikstücke und eigene Videos wurden veröffentlicht, um Künstler, Singles und Alben zu bewerben. Ein wichtiger Meilenstein war 2012 das Video zu „Gangnam Style“ des südkoreanischen Musikers Psy, das auf YouTube die Grenze von einer Milliarde Abrufen überschritt.

Abo-Streaming wurde zunächst lange skeptisch gesehen. Erst mit dem Erfolg von Spotify in Schweden wurde es zu einem bedeutenden Teil des weltweiten Musikmarkts. 2011 machte Streaming einschließlich werbefinanzierter Angebote 11,5 Prozent der digitalen Musikumsätze aus, 2013 bereits 20 Prozent. Der Gesamtumsatz mit Abo-Streaming überschritt 2013 die Grenze von 1 Milliarde US-Dollar; der weltweite Musikmarkt hatte ein Gesamtvolumen von 15 Milliarden US-Dollar. Damit wurde Streaming zum wachsenden Markt, während Musikdownloads ihr starkes Wachstum nicht fortsetzen konnten.

Die Entwicklung verlief regional unterschiedlich. In Schweden brach nach den Verurteilungen im Fall The Pirate Bay 2009 das Filesharing stark ein, und Spotify konnte sich als legale Alternative etablieren. Anfang 2013 lag der Streaminganteil am nationalen Musikmarkt in Schweden bei über 70 Prozent und in Norwegen bei 66 Prozent. In Österreich waren es 25 Prozent, in der Schweiz 7 Prozent und in Deutschland 4,7 Prozent. Anfang 2014 nutzten 10 Prozent der Deutschen Abo-Streamingdienste. In China und Indien bestand der größte Teil des Digitalmarkts aus Streamingangeboten, etwa 40 beziehungsweise 30 Prozent des Gesamtmarkts. In den USA, Südamerika und Australien wurde Streaming ebenfalls wichtig, während es in Japan wegen der Lizenzlage wie der gesamte Onlinebereich ohne große Bedeutung blieb. 2022 gab es in Deutschland 178 Milliarden Musikstreamings.

Charts und Nutzung

Streaming-Plattformen bieten häufig Bestenlisten der am häufigsten abgerufenen Titel an. Besonders die Abrufzahl bei YouTube-Videos gilt oft als Zeichen für die Popularität eines Liedes oder Videos. Über IP-Adressen lassen sich Zugriffe größtenteils einzelnen Ländern zuordnen.

Seit den frühen 2010er Jahren berücksichtigen offizielle nationale Musikcharts in vielen Ländern auch Streamingdaten. Dabei unterscheiden sich die Kriterien, etwa welche Plattformen einbezogen werden und welche Art des Streamings zählt. Schweden nahm bereits im Oktober 2010 Streamingdaten in die offiziellen Sverigetopplistan auf. In den USA führte Billboard im März 2012 On-Demand-Songs-Charts ein. Media Control erstellte im Mai 2012 für Deutschland die ersten Streamingcharts in Europa als Top 20. Im März 2013 wurden Streamingdaten erstmals Teil der offiziellen Billboard Hot 100; die Nummer eins der YouTube-Zugriffe wurde sofort Nummer eins der Singlecharts. Seit Anfang 2014 zählt Abo-Streaming auch für die deutschen und österreichischen Charts, seit Juli 2014 auch für die schweizerischen und britischen Charts.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 hörten damals 76 Prozent der Internetnutzer in Deutschland gestreamte Musik. Musikstreaming über Videoportale war mit 66 Prozent noch verbreiteter als die Nutzung spezieller Musikstreaming-Dienste mit 61 Prozent. Knapp die Hälfte, 48 Prozent, nutzte kostenpflichtige Audiostreaming-Dienste.

Kritik und Konflikte

Kritik gibt es vor allem an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, von kostenpflichtigen Streaming-Anbietern. Die Stiftung Warentest bemängelte im Juli 2013 in einem Test „sehr deutliche Mängel“ in den Nutzungsbedingungen. Besonders viele Mängel wurden beim Dienst rdio gefunden; dort seien 40 Klauseln rechtswidrig gewesen.

Im Mai 2014 prüfte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Websites und AGB von 14 Streaming-Diensten für Verbraucher und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass sie vielfach mangelhaft seien. Es wurden 20 Abmahnungen verschickt. Die meisten, aber nicht alle Unternehmen sorgten danach für Abhilfe. Beanstandet wurde unter anderem, dass Dienste sich vorbehielten, den Zugriff jederzeit zu sperren oder zu kündigen, Nutzerdaten ohne Einwilligung an Dritte wie Facebook weiterzugeben, Preise oder Vertragsinhalte einseitig nach Vertragsschluss zu ändern oder Nutzerdaten ohne Zustimmung zur Profilbildung zu sammeln. Außerdem seien viele Nutzungsbedingungen unzumutbar lang gewesen. Acht Dienste hätten kein rechtmäßiges Impressum gehabt, was es Verbrauchern im Streitfall erschwert, gegen Betreiber vorzugehen.

Auch Künstler und Hörer standen Streaming nicht immer eindeutig positiv gegenüber. Einige Interpreten schlossen Werke ganz oder teilweise vom Streaming aus, darunter Ende 2011 Coldplay mit dem Album „Mylo Xyloto“ sowie Adele, Arcade Fire, Paul McCartney, Pink Floyd und Tom Waits. In Umfragen zweifelten Musikkonsumenten wiederholt daran, für Abo-Angebote zahlen zu wollen, und bevorzugten teils das „Besitz-Modell“, also den Erwerb von Dateien und Tonträgern, gegenüber dem „Access-Modell“, also Streaming. In der öffentlichen Debatte wird zunehmend gefordert, Musikschaffende an der Preisgestaltung zu beteiligen.

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