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Offenmarktpolitik
Die Offenmarktpolitik ist ein Instrument der Geldpolitik, durch das die Zentralbank die Geschäftsbanken mit Liquidität versorgt. Dabei kauft die Zentralbank …
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Grundidee und Wirkung
Die Offenmarktpolitik ist ein Instrument der Geldpolitik, mit dem eine Zentralbank die Geschäftsbanken mit Liquidität, also verfügbarem Zentralbankgeld, versorgt oder ihnen Liquidität entzieht. Dazu handelt sie mit Wertpapieren, entweder unmittelbar mit Geschäftsbanken oder über die Börse.
Verkauft eine Geschäftsbank Wertpapiere an die Zentralbank, schreibt diese ihr Zentralbankgeld gut. Dieser Vorgang ist ein Aktivtausch: Wertpapiere werden gegen Zentralbankgeld getauscht. Die Bank kann das Guthaben unter anderem zur Erfüllung ihrer Mindestreserveverpflichtung verwenden. Verkauft dagegen die Zentralbank Wertpapiere an Geschäftsbanken, sinken deren Guthaben bei der Zentralbank.
Offenmarktgeschäfte lassen sich nach mehreren Merkmalen unterscheiden: nach dem verwendeten Instrument, etwa befristeten Transaktionen, Devisenswaps oder endgültigen Käufen, nach der Laufzeit, dem administrativen Durchführungsverfahren, dem regelmäßigen oder unregelmäßigen Rhythmus und dem Verfahren zur Zuteilung des Zentralbankgeldes.
Besonders wichtig sind befristete Transaktionen. Dabei stellt die Zentralbank kurzfristig Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Sicherheiten bereit. Solche Hauptrefinanzierungsgeschäfte können als Pensionsgeschäfte oder Pfandkredite durchgeführt werden. Beim Pensionsgeschäft überträgt die Geschäftsbank die Sicherheiten, in der Regel Wertpapiere, bis zum vereinbarten Rückkauf an die Zentralbank und erhält dafür Zentralbankgeld, auch Sekundärliquidität genannt. Beim Pfandkredit bleiben die Sicherheiten im Eigentum der Geschäftsbank.
Bedeutung im Eurosystem
Offenmarktgeschäfte sind das wichtigste Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB) und stehen im Mittelpunkt der Geldpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Mit ihnen werden die Zinsen und die Liquiditätslage gesteuert; zugleich zeigen sie den geldpolitischen Kurs an. Geschäftsbanken erhalten dadurch den Großteil ihres Zentralbankgeldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten, beispielsweise Wertpapieren.
Die Geschäfte werden entweder auf Beschluss des EZB-Rats oder von nationalen Zentralbanken in eigener Verantwortung durchgeführt. Zu den wesentlichen Formen gehören Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und sonstige strukturelle Operationen.
Refinanzierung und Feinsteuerung
Der Haupttender ist das wichtigste Refinanzierungsgeschäft für Kreditinstitute. Die EZB bietet ihn jede Woche an; seine Laufzeit beträgt in der Regel eine Woche. Bis Anfang 2004 waren es zwei Wochen. Die nationalen Zentralbanken führen das Verfahren durch. Der Haupttender besitzt eine Signalwirkung für die Banken.
Am 19. Dezember 2007 verlängerte die EZB die Laufzeit wegen des hohen Finanzierungsbedarfs der Banken zum Jahresende erneut auf zwei Wochen. Damals waren die Zinsen für EZB-Geld bis auf 4,8 % gestiegen, und Banken liehen sich infolge der Weltfinanzkrise 2007–2008 im Interbankenhandel kaum noch Geld. Bereits im Vorfeld führte die Verlängerung zu sinkenden Geldmarktzinsen.
Der Basistender ist ein längerfristiges Refinanzierungsgeschäft. Er hat üblicherweise eine Laufzeit von drei Monaten und wird monatlich ausgeschrieben. Er soll die Liquiditätszufuhr verstetigen und den Banken mehr Planungssicherheit geben. Bieten dürfen Geschäftspartner, welche die Zulassungsbedingungen der EZB erfüllen.
Feinsteuerungsoperationen stellen kurzfristig Liquidität bereit oder schöpfen sie ab. Damit reagiert die EZB auf unerwartete Veränderungen der Bankenliquidität und verhindert zu starke Zinsausschläge am Geldmarkt. Sie werden durch Schnelltender oder bilaterale, also unmittelbar zwischen zwei Geschäftspartnern vereinbarte Geschäfte durchgeführt.
Administrative Durchführung
Die administrativen Durchführungsverfahren umfassen Standardtender, Schnelltender und sonstige bilaterale Geschäfte. Ein Tender ist ein Ausschreibungsverfahren.
Der Standardtender wird im Eurosystem innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Er kann als Mengen- oder Zinstender ausgestaltet werden und kommt üblicherweise bei Hauptrefinanzierungsgeschäften sowie längerfristigen Refinanzierungsgeschäften zum Einsatz.
Der Schnelltender dient der geldpolitischen Feinsteuerung und gleicht Liquiditätsschwankungen besonders rasch aus. Geschäft und Geldzuteilung werden innerhalb von 1–2 Stunden abgewickelt. Dabei kann die Zentralbank dem Markt Geld zuführen oder entziehen. Das Verfahren findet nur bei Bedarf statt und wird häufig auf eine begrenzte Zahl ausgewählter Kreditinstitute beziehungsweise Geschäftspartner beschränkt.
Zuteilung des Zentralbankgeldes
Bei der Zuteilung werden Mengentender und Zinstender unterschieden. Die EZB nutzte ab dem 1. Januar 1999 zunächst das Mengentenderverfahren. Wegen der Überbietungsproblematik wechselte sie am 27. Juni 2000 zum Zinstenderverfahren. Im Zuge der Finanzkrise kehrte sie im Oktober 2008 zum Mengentenderverfahren zurück.
Beim Mengentender legt die EZB den Zinssatz für das angebotene Zentralbankgeld fest. Dieser Zinssatz signalisiert ihren geldpolitischen Kurs. Die Kreditinstitute bieten die Menge an Wertpapieren, die sie für eine entsprechende Menge Zentralbankgeld abgeben wollen. Die Zuteilungsquote ist der Quotient aus dem von der EZB bestimmten Zuteilungsvolumen und der kumulierten Angebotssumme. Weil der festgelegte Zinssatz niedrig sein kann, geben Banken häufig höhere Mengengebote ab, als sie tatsächlich benötigen. Bei der folgenden anteiligen Zuteilung, der Pro-rata-Zuteilung beziehungsweise Repartierung, versuchen sie dadurch einen größeren Betrag zu erhalten. Dies ist die Überbietungsproblematik. Während der Finanzkrise verwendete die EZB einen Mengentender mit vollständiger Zuteilung.
Beim Zinstender nennt die EZB die insgesamt zu vergebende Geldmenge und bestimmt einen Mindestbietsatz, der ebenfalls den geldpolitischen Kurs signalisiert. Die Kreditinstitute geben an, zu welchem Zinssatz sie eine bestimmte Menge Wertpapiere gegen Zentralbankgeld abgeben wollen. Nach Ende der Gebotsfrist erhalten zunächst die Banken mit den höchsten Zinsgeboten einen Zuschlag. Der niedrigste Zinssatz, bei dem noch eine vollständige oder teilweise Zuteilung stattfindet, heißt marginaler Zinssatz. Nur die Gebote zu diesem Zinssatz werden anteilig gekürzt; alle höheren Gebote werden vollständig berücksichtigt. Die Zuteilungsquote zum marginalen Zinssatz ist der Quotient aus dem nach den Vollzuteilungen verbleibenden Volumen und der kumulierten Angebotssumme zum marginalen Zinssatz.
Beim amerikanischen Verfahren erhält jeder erfolgreiche Bieter Zentralbankgeld zu seinem jeweils angebotenen Zinssatz (Pay-as-Bid). Beim holländischen Verfahren zahlen alle erfolgreichen Bieter den marginalen Zinssatz (Pay-as-Clear). Deshalb neigen Banken dort zu höheren Zinsgeboten: Sie werden dadurch bei der Zuteilung bevorzugt, müssen aber keinen zusätzlichen Aufpreis zahlen. Die EZB verwendete das amerikanische Zinstenderverfahren. Die technische Abwicklung erfolgt über OMTOS, das OffenMarkt Tender Operations-System.