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Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Der Nationalpark reicht von der deutsch-dänischen Seegrenze im Norden bis hin zur Elbmündung im Süden. Im nordfriesischen Teil umfasst er das Watt um die …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Lage
  2. 2. Watt, Gezeiten und Schutzräume
  3. 3. Pflanzen und Tiere
  4. 4. Entstehung, Gesetze und Verwaltung
  5. 5. Menschen, Tourismus und Küstenschutz
  6. 6. Fischerei, Verkehr und Belastungen

Überblick und Lage

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer schützt den schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeers an der Nordsee. Er reicht von der deutsch-dänischen Seegrenze bis zur Elbmündung. Der Landtag begründete ihn mit dem Nationalparkgesetz vom 22. Juli 1984 zum 1. Oktober 1985; 1999 wurde er deutlich erweitert. Er bildet mit den Nationalparks Niedersächsisches und Hamburgisches Wattenmeer sowie nicht geschützten Teilen der Elbmündung den deutschen Teil des Wattenmeers.

Die Flächenangabe ist im Artikel nicht einheitlich: In der Übersicht stehen 4.380 km², im Text 4.410 km². Damit ist er der größte Nationalpark Deutschlands und der größte zwischen Nordkap und Sizilien. 68 % seiner Fläche liegen unter Wasser, 30 % fallen periodisch trocken; der Landteil besteht überwiegend aus Salzwiesen. Seit 1990 gehört er mit den nordfriesischen Halligen zum UNESCO-Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen. Seit 2009 ist er zusammen mit niederländischen und niedersächsischen Wattenmeergebieten UNESCO-Weltnaturerbe; Hamburg kam 2011 und der dänische Nationalpark Vadehavet 2014 hinzu.

Die Nationalparkgrenze verläuft im Norden bis etwa Amrum an der Zwölfmeilenlinie, weiter südlich ungefähr an der Dreimeilenlinie. Landseits liegt sie im Watt 150 Meter vor der Küste. Seedeiche, direktes Deichvorland, Badestrände und bewohnte Gebiete wie die fünf deutschen nordfriesischen Inseln sowie große Halligen gehören meist nicht dazu. Unbewohnte Inseln, Halligen und Sandbänke wie Trischen, Blauort und die Nordfriesischen Außensände gehören dagegen zum Park.

Der nordfriesische Teil liegt zwischen der dänischen Grenze und Eiderstedt. Inseln und Halligen schützen ihn gegen die offene See; der Tidenunterschied beträgt unter zwei Meter. Der Dithmarscher Teil liegt von der Südküste Eiderstedts bis zur Elbmündung. Dort beträgt der Tidenhub über drei Meter, große Sandbänke prägen das Gebiet, und Trischen ist die einzige Sandbank, die hoch genug für salzwasserempfindliche Vegetation ist.

Watt, Gezeiten und Schutzräume

Das Wattenmeer entsteht durch den Wechsel von Ebbe und Flut. Zweimal täglich transportiert die Flut Sand, Ton und Schluff heran. Der Tidenhub beträgt 1,5 bis 3,7 Meter und nimmt von Norden nach Süden zu. Da das Wasser nur etwa 85 % der Ablaufzeit zum Auflaufen braucht, ist die Flutströmung stärker als die Ebbströmung; abgelagerte Sedimente werden deshalb nicht vollständig wieder abgetragen.

Mehr als zwei Drittel des Parks sind Sublitoral, also ständig überflutete Bereiche. 30 % sind Eulitoral: Wattflächen, die bei Niedrigwasser trockenfallen und bei Hochwasser überspült werden. Das Supralitoral umfasst Landbereiche, die nur unter besonderen Umständen überflutet werden. Die Salzwiesen bedecken über 10.000 ha; zwischen 1988 und 2001 nahm ihre Fläche um etwa 700 ha zu. Das Klima ist atlantisch, immerfeucht und warmgemäßigt, mit kühlen Sommern (Juli: 14,5 °C) und milden Wintern (Januar: 1,8 °C).

Zone 1 ist der Kernbereich und umfasst 162.000 ha, also gut ein Drittel des Nationalparks. Sie schützt Salzwiesen, Schlick-, Misch- und Sandwatt, dauerhaft überflutete Bereiche, Prielströme sowie besonders empfindliche Seehundsbänke, Brutkolonien und Mauserplätze. Sie ist grundsätzlich geschlossen; Ausnahmen sind bestimmte küstennahe Wattflächen, geführte Wattwanderungen und Fischerei.

Zone 2 ist die Pufferzone. Dort sind etwa Bootfahren, Wattwandern, Pflanzen sammeln, Muschelsuchen und Drachensteigen erlaubt; Reiten ist meist verboten. Gewerblich erlaubt sind Fischerei auf Austern, Garnelen und Miesmuscheln, nicht aber auf Herzmuscheln. Das 1999 ausgewiesene Schweinswalschutzgebiet vor der gesamten Westküste Sylts ist 124.000 ha groß und war Europas erstes Walschutzgebiet. Baden, Segeln und traditionelle Krabbenfischerei bleiben dort möglich. Trotz Schutzstatus sank der Bestand laut Artikel bis 2022 von gut 15.000 auf rund ein Drittel.

Das nutzungsfreie Gebiet gehört zur Zone 1 und soll als Referenzgebiet ohne Grundnetzschleppfischerei dienen. Es liegt seit 1999 südlich des Hindenburgdamms auf der Landseite Sylts, umfasst 12.500 ha, davon etwa 3.500 ha dauerhaft unter Wasser. Kritisiert werden seine geringe ökologische Eignung, schwierige Erreichbarkeit für Forschung und illegale Befischung; bis 2019 hatte dort kein Forschungsprojekt stattgefunden.

Pflanzen und Tiere

Salzwasser, Ebbe und Flut sowie häufige Starkwinde schaffen harte Lebensbedingungen. Im Nationalpark leben etwa 700 Pflanzen- und 2.500 Tierarten; 250 Tierarten sind im Wattenmeer endemisch, kommen also nur dort vor. Das Watt ist für Fische und Meeressäuger eine Kinderstube und für Zugvögel ein wichtiges Rastgebiet.

Seegräser sind die einzigen unter Wasser wachsenden Blütenpflanzen des Wattenmeers. Sie bedecken in Nordfriesland etwa 6.000 ha und dienen vielen Wasserlebewesen als Lebensraum, der Brandgans auch als Nahrung. Salzwiesen werden je nach Überflutung und Salzbelastung gegliedert: In der häufig überfluteten Quellerzone wachsen Queller und Schlickgras. Darüber folgt die Andelzone mit Andelgras, Strand-Aster, Strand-Sode, Gewöhnlichem Strandflieder und Keilmelde. Die selten überschwemmte Rotschwingelzone ist artenreicher, etwa mit Tausendgüldenkräutern, Rotem Zahntrost und Strand-Wegerich.

Zu den auffälligen Säugetieren gehören Seehunde, Kegelrobben und der Gewöhnliche Schweinswal. 2017 lebten nach Zählungen rund 13.000 Seehunde im schleswig-holsteinischen Wattenmeer; weil sich im August etwa ein Drittel im Wasser aufhält, werden Zählergebnisse korrigiert. Die Kegelrobbenpopulation umfasst etwa 140 Tiere, vor allem bei Jungnamensand und Knobsänden vor Amrum. Bei den Seehunden verursachte die Seehundstaupe 1988 und 2002 jeweils etwa die Hälfte der Bestandsverluste.

Im Frühjahr und Herbst halten sich im dänisch-deutsch-niederländischen Wattenmeer rund zehn Millionen Zugvögel auf. Die Bestände vieler typischer Wattvögel gingen zwischen 1994 und 2004 zurück; nur Löffelreiher, Kormoran und Sandregenpfeifer nahmen zu. Besonders bedeutsam ist die Massenmauser der Brandgans: Über 80 % des etwa 180.000 Vögel zählenden nordwesteuropäischen Bestands mausern von Juli bis September auf und um Trischen. Außerdem mausern etwa 200.000 Eiderenten im Gebiet.

Typische wirbellose Tiere sind Herz- und Miesmuscheln, Strandkrabben, Nordseegarnelen, Seepocken und Wattwürmer. Die Pazifische Auster breitet sich wegen wärmerer Winter aus und verdrängt teilweise Miesmuscheln. Kleine Fische wie Aalmutter, Sandgrundel und Seeskorpion leben dauerhaft im Watt; viele weitere Fischarten nutzen es als geschützten Laichgrund.

Entstehung, Gesetze und Verwaltung

Naturschutzgebiete im Wattenmeer gab es bereits seit den 1920er Jahren, doch die Nationalparkgründung war politisch umstritten. Das erste Nationalparkgesetz trat am 1. Oktober 1985 in Kraft. Es schuf einen 272.000 ha großen Park mit drei Schutzzonen. Sein Ziel war, die Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit des Wattenmeers, seine Artenvielfalt und möglichst ungestörte Naturvorgänge zu bewahren. Bevölkerung, Fischer und andere Nutzer empfanden die Regelung oft als Fremdbestimmung; auch Naturschutzverbände kritisierten den Schutz als zu schwach.

Grundlage für die Reform war der etwa 800 Seiten starke Synthesebericht von 1996, der auf siebenjährigem Monitoring beruhte. Nach mehr als 200 Versammlungen und heftigen Protesten änderte der Landtag das Gesetz am 17. Dezember 1999; es trat nach Nachbesserungen am 1. Januar 2000 in Kraft. Der Schutzzweck wurde erweitert: Der Nationalpark soll natürliche Arten, ihre Lebensstätten und ihre Lebensbeziehungen erhalten. Gleichzeitig haben Küstenschutz, herkömmliche Nutzungen der Bewohner sowie positive Wirkungen für Tourismus und Region ausdrücklich Gewicht.

Die Erweiterung erfolgte fast nur seewärts. Das Gesetz schaffte die Schutzzone 3 ab, vergrößerte Zone 1, führte eine Nullnutzungszone und das Schweinswalschutzgebiet ein, verbot die Jagd und schränkte die Muschelfischerei ein. Küstenschutz hat weiterhin Vorrang vor Naturschutz.

Die Nationalparkverwaltung in Tönning ist Naturschutzbehörde. Sie informiert die Öffentlichkeit, lenkt Besucher, koordiniert ökologisches Monitoring und regelt die Betreuung durch anerkannte Naturschutzverbände. Seit 2008 ist sie Teil des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein. Der Geschäftsbereich Nationalpark und Meeresschutz hat 85 Beschäftigte und einen Jahresetat von etwa sieben Millionen Euro. 99,9 % des Nationalparkgebiets sind öffentliches Eigentum, davon 99 % Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere internationale Schutzgrundlagen sind unter anderem die Ramsar-Konvention, die PSSA-Ausweisung seit 2002, ASCOBANS, AEWA, die EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie Natura 2000.

Menschen, Tourismus und Küstenschutz

Im Park leben zwei Menschen ganzjährig auf Süderoog; im Sommer kommen drei weitere Bewohner hinzu, einer auf Trischen und zwei auf Südfall. An den Park grenzen 70 Gemeinden mit etwa 290.000 Einwohnern. Jährlich kommen knapp 15 Millionen Touristen. Das Gebiet wird für Tourismus, Fischerei, Erdölförderung, Küstenschutz, Schafbeweidung, Schiffs- und Flugverkehr, Sand- und Kiesentnahme, Muschelzucht und gelegentlich militärische Erprobungen genutzt. Seit 1999 regeln vor allem freiwillige Vereinbarungen mit Nutzergruppen die Nutzung.

Der Küstenschutz hat Vorrang vor allen anderen Belangen. Seedeiche werden verstärkt, und etwa an der Sylter Westküste wird Sand aufgespült. Er prägt die seit dem Mittelalter durch Menschen geschaffene Landschaft des Wattenmeers. Landgewinnung ist heute weitgehend beendet; geplant sind nur noch geringe Maßnahmen zur Befestigung des Deichvorlands.

Der Tourismus ist die wichtigste Einnahmequelle der Region. Offiziell sorgen 1,5 Millionen Urlauber jährlich für knapp 8,4 Millionen Übernachtungen; unter Einbezug weiterer Erhebungen werden 18,7 Millionen Übernachtungen und 12,8 Millionen Tagesausflüge pro Jahr genannt. Rund 9.000 Beschäftigte arbeiten im Tourismus. Direkt in den Park gelangen besonders Wattwanderer. 2016 nahmen 143.000 Personen an 5.900 geführten Touren teil.

Ob der Nationalpark mehr Gäste anzieht, ist unsicher. Für 2014 werden 17 % Nationalparktouristen im engeren Sinn genannt, mit einer touristischen Wertschöpfung von 89 Millionen Euro und einem Einkommensäquivalent von 4.741 Personen. Informationsangebote sind unter anderem das Multimar Wattforum in Tönning, Nationalparkzentren und mehr als 30 Nationalpark-Häuser und -Stationen. Das Partnerprojekt für nachhaltige regionale Tourismusbetriebe besteht seit 2003 und umfasst über 170 Partner.

Die Zustimmung ist insgesamt hoch: Laut SÖM-Bericht 2017 würden 85 % der Bewohner Dithmarschens und Nordfrieslands für den Fortbestand stimmen, 10 % unter Bedingungen. Zugleich konnten 2017 nur 14 % der Einheimischen ohne Hilfe benennen, dass das Wattenmeer als Nationalpark geschützt ist.

Fischerei, Verkehr und Belastungen

Fischerei verursacht einen wichtigen Nutzungskonflikt, ist wirtschaftlich aber mit weniger als einem Prozent des Bruttosozialprodukts der Westküste vergleichsweise unbedeutend. Der Krabbenfang auf Nordseegarnelen ist die wichtigste Sparte. 2016 fuhren 77 schleswig-holsteinische Krabbenkutter, gegenüber 144 im Jahr 1999. Von 2010 bis 2015 wurden jährlich etwa 6.000 Tonnen angelandet, 2016 nur 2.530 Tonnen.

Miesmuscheln dürfen auf höchstens 1.700 ha Muschelkulturbezirken kultiviert werden; Wildmuschelfang ist verboten. Seit 1997 sind trockenfallende Wattbereiche für die Miesmuschelwirtschaft gesperrt, und es gibt höchstens acht Erlaubnisse. Im Mittel wurden 2014 bis 2016 etwa 10.000 Tonnen angelandet. Herz- und Schwertmuschelfischerei sind seit 1990 verboten. Vor Sylt darf ein Lizenznehmer auf maximal 30 ha Pazifische Austern züchten; pro Jahr werden rund eine Million Austern geerntet. Jagd ist im Nationalpark seit 1999 verboten. Landwirtschaft liegt fast ganz außerhalb; Schafbeweidung auf Salzwiesen ist jedoch ein Konfliktthema.

Häfen und Fährverbindungen zu Inseln und Halligen führen durch den Nationalpark. Die Bundes-Befahrensverordnung erlaubt zeitweilige Sperrungen zum Schutz von Vögeln und Robben. Wegen dichter Schifffahrt, Stürmen und schlechter Sicht besteht das Risiko von Ölunfällen. Bei der Havarie der Pallas vor Amrum liefen am 25. Oktober 1998 etwa 244 Tonnen Öl in die Nordsee. Illegale Ölverklappungen gefährden Vögel ebenfalls.

Nahe Trischen fördert die Plattform Mittelplate A seit 1987 Öl aus 2.000 bis 3.000 Metern Tiefe; seit 2000 ergänzt eine Schrägbohrung vom Festland die Förderung, seit 2005 transportiert eine Pipeline das Öl. Weitere Bohrinseln sind verboten, beantragte Probebohrungen sind jedoch politisch und rechtlich umstritten. Offshore-Windparks sind im Park verboten, ihre Seekabel könnten ihn aber queren. Für Küstenschutz werden durchschnittlich 1,1 Millionen Kubikmeter Sand und Kies jährlich entnommen.

Militärische Tests finden noch etwa an zwei Tagen jährlich in der Meldorfer Bucht statt; Düsenflugzeuge müssen mindestens 900 Meter hoch fliegen. Zudem könnten von der deutschen Marine nach dem Zweiten Weltkrieg versenkte Munitionsmengen von insgesamt 400.000 bis 1.300.000 Tonnen auch im schleswig-holsteinischen Wattenmeer erhebliche Altlasten hinterlassen.

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