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Melodie

eine in der Regel singbare, in sich geschlossene Folge von Tönen, · die Weise bzw. Vertonung eines Liedes und · ein Thema eines größeren Musikstückes.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff
  2. 2. Merkmale und musikalische Funktion
  3. 3. Veränderung und Improvisation
  4. 4. Historische Einordnung
  5. 5. Urheberrechtlicher Schutz
  6. 6. Satzmelodie

Grundbegriff

Eine Melodie ist in der Musik eine charakteristisch geordnete zeitliche, also horizontale und nacheinander ablaufende Folge von Tönen. Sie wird als Tonfolge wahrgenommen, die eine eigene Gestalt besitzt. Bestimmt wird sie durch die vorkommenden Intervalle, also die Abstände zwischen Tönen, durch die Richtung der Tonhöhen, also fallend oder steigend, und durch ihren Rhythmus. Meist ist eine Melodie in sich geschlossen, in Abschnitte oder Motive gegliedert und in der Vokalmusik mit einem Text verbunden.

Wichtig ist, dass eine Melodie nicht nur irgendeine Reihe von Tönen ist. Sie muss als selbständige, erinnerliche und ausdrucksvolle Gestalt wahrgenommen werden. Man kann sie also wiedererkennen, nachsingen oder nachspielen, auch wenn sie in einer anderen Tonhöhe erklingt.

Merkmale und musikalische Funktion

Im engeren Sinn bezeichnet Melodie drei Dinge: eine meist singbare, in sich geschlossene Folge von Tönen; die Weise oder Vertonung eines Liedes; und das Thema eines größeren Musikstückes. Eine zentrale Eigenschaft ist die Wiedererkennbarkeit und Reproduzierbarkeit unabhängig von der ursprünglichen Tonhöhe. Eine Melodie bleibt dieselbe, ob sie tief oder hoch, in C oder in E gesungen wird.

Deshalb ist eine Melodie nicht einfach eine Abfolge konkreter Tonhöhen, auch wenn sie aus praktischen Gründen so notiert wird. Entscheidend ist die durch Abstraktion erkennbare Abfolge von Intervallen. Wer eine Melodie transponiert, also in eine andere Tonhöhe überträgt, verändert die absoluten Töne, aber nicht die melodische Gestalt.

Melodien unterscheiden sich je nach Geschichte, Musikstil und Kultur stark. Die Melodielehre untersucht neben Harmonie und Phrasierung besonders den Anfang und Schluss einer Melodie sowie die Gewichtung und Anordnung von Haupt- und Nebentönen. Eine Folge von Tönen wird erst dann zur Melodie, wenn sie nicht nur nach Tonhöhe, sondern auch zeitlich geordnet ist. Dazu gehören Tonlängen, rhythmische Struktur und auch Pausen. Der Begriff Tonfolge meint dagegen die Abfolge von Tonhöhen und deren zeitliche Anordnung, nicht aber die Tonlängen.

Veränderung und Improvisation

Melodien können in einem Musikstück verarbeitet werden. Häufig geschieht das durch Variation oder durch thematisch-motivische Arbeit, also durch das Wiederaufgreifen, Verändern und Weiterentwickeln von Themen oder Motiven. Eine Melodie kann außerdem mit verschiedenen Harmonien verbunden werden. Bei einer Reharmonisation werden die Harmonien verändert, während die ursprüngliche Melodie in der Regel unverändert bleibt.

Leichte rhythmische Veränderungen einer Melodie können zur künstlerischen Freiheit einer Aufführung gehören, solange das Original noch gut erkennbar bleibt. Im frühen Jazz war die Melodie zunächst wichtiger Ausgangspunkt für Improvisationen, noch vor den Harmonien. Später lösten sich Jazzmusiker beim Improvisieren teilweise ganz von der vorgegebenen Melodie. Dann genügte das Harmonieschema, auch Change genannt, als Grundlage. Trotzdem ist es üblich, vor und nach den Improvisationen das Thema, also die Melodie, vorzustellen.

Historische Einordnung

Die Bezeichnung Melodie entwickelte sich als Abgrenzung zum Begriff Thema erst im 19. Jahrhundert stärker heraus. Das geschah im Zusammenhang mit dem aufkommenden Kunstlied. Der Unterschied liegt darin, dass eine Melodie anders als ein Thema auch singbar für sich allein stehen kann. Große Bedeutung bekam dabei der besonders einprägsame Refrain, also ein wiederkehrender Teil eines Liedes.

Urheberrechtlicher Schutz

Melodien können Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein. Das Schaffen einer Melodie begründet geistiges, also immaterielles Eigentum. Rechtlich muss eine Melodie schöpferische Merkmale besitzen. Sie gilt als in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, wenn sie für sich genommen schöpferische Eigentümlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG aufweist und mindestens die Anforderungen der sogenannten kleinen Münze erfüllt. Kleine Münze bedeutet hier: ein gerade noch urheberrechtlich schutzfähiger Teil eines Werkes.

Nicht geschützt sind für sich allein ein einzelner Klang oder Sound, ein einzelnes Signal oder ein bloßer Rhythmus ohne Melodie. Geschützt sein können aber Sound-Samplings, wenn ihre Bestandteile Melodien im Sinne des § 24 Abs. 2 UrhG sind.

Der Melodienschutz verbietet es, eine bereits geschützte Melodie einem weiteren Werk zugrunde zu legen. Dabei gibt es ein objektives Kriterium, nämlich die tatsächliche melodische Übereinstimmung, und einen subjektiven Aspekt: Der Komponist des neuen Werks muss das ältere Werk gekannt und darauf zurückgegriffen haben. Zufällige Übereinstimmungen werden nach dem Bundesgerichtshof nicht erfasst. Zugleich gilt eine weitgehende Übereinstimmung selbständig geschaffener Werke nach menschlicher Erfahrung als nahezu ausgeschlossen. Bei wesentlichen Übereinstimmungen im melodischen Bereich spricht daher der Anscheinsbeweis für eine unzulässige Entnahme. Eine Doppelschöpfung, also eine zufällige unabhängige Schaffung derselben Melodie, ist rechtlich eine Ausnahme.

Der Melodienschutz gilt bis zum Eintritt der Gemeinfreiheit. Auch die unveränderte Entnahme einer Melodie als freie Werknutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG ist in diesem besonderen Fall nicht erlaubt. Ein Verstoß kann als Plagiat gelten und Schadensersatzansprüche auslösen. In vielen Plagiatsfällen musste der BGH entscheiden; die Beurteilung der melodischen Übereinstimmungen wurde dabei oft musikwissenschaftlichen Gutachtern überlassen.

Satzmelodie

In der Sprachwissenschaft wird Melodie in übertragenem Sinn verwendet. Gemeint ist die Satzmelodie, also die Veränderung oder Modulation der Stimmhöhe während der Äußerung eines Satzes. Sie gehört zum Bereich der Prosodie, also zu den lautlichen Eigenschaften gesprochener Sprache, die über einzelne Laute hinausgehen.

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