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Liquid Democracy
Das Konzept ermöglicht es jedem Beteiligten an einer Wahl oder Abstimmung, entweder seine Stimme persönlich abzugeben (Element der direkten Demokratie) oder …
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Grundprinzip und Funktionsweise
Liquid Democracy (englisch „Flüssige Demokratie“, auch „delegiertes Abstimmen“) ist eine Form gemeinsamer Entscheidungsfindung in einem direktdemokratischen System, das um repräsentative Elemente ergänzt wird.
Jede beteiligte Person kann entweder selbst abstimmen oder ihre Stimme von einer anderen Person beziehungsweise einer Gruppierung, etwa einer politischen Partei, abgeben lassen. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Entscheidungen oder auf umfassende Politikfelder beziehen und ist jederzeit widerrufbar. Damit unterscheidet sich Liquid Democracy von der klassischen Stimmübertragung in der repräsentativen Demokratie.
Die Stimmübertragung ist transitiv: Wer bevollmächtigt wurde, für eine andere Person abzustimmen, kann seinerseits eine weitere Person bevollmächtigen. Diese stimmt dann für ihn und seine Vollmachtsgeber ab. Anhänger des Konzepts hoffen, dass sich Stimmen in einem evolutionären Prozess bei besonders kompetenten Personen sammeln.
Der Begriff wird vor allem für themenbezogene Entscheidungen in Politik und Unternehmen verwendet. Es gibt jedoch unterschiedliche Vorstellungen über die genaue Gestaltung der Delegation. Allen Definitionen gemeinsam ist der themenbezogene Einsatz zur Entscheidungsfindung. Teilweise werden zusätzliche Anforderungen gestellt, etwa ein moderationsfreier Diskurs, wie ihn die Piratenpartei Berlin für parteiinterne Entscheidungen forderte.
Praktische Erprobung und Einsatz
Jan Huwald, 2007 politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, stellte Liquid Democracy als Alternative zu bestehenden Parlamenten dar. Wähler könnten selbst entscheiden, ob sie sich mit einer politischen Frage befassen oder eine Partei damit beauftragen. Vor einer Nutzung als gesellschaftliches System sollte das Verfahren zunächst praktisch erprobt werden. Deshalb wurde Stimmendelegation in verschiedenen Landesverbänden zur innerparteilichen Meinungsbildung eingesetzt.
Von November 2012 bis Mitte 2015 betrieb der Landkreis Friesland die Bürgerbeteiligungsplattform LiquidFriesland nach den Prinzipien der Liquid Democracy. Die Bürger nahmen das Angebot jedoch von Anfang an nicht an. Im Februar 2015 startete der Landkreis Rotenburg (Wümme) die Plattform ROW nach dem Vorbild von LiquidFriesland. Auch dieses System wurde nicht angenommen; im Februar 2017 war der neueste Beitrag bereits ein Jahr alt.
2009 wurde in Berlin der „Liquid Democracy e.V.“ gegründet. Der Verein setzt sich im Rahmen des Konzepts für mehr direkte Demokratie ein und fördert unter anderem Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik. Im Jahr 2025 erhielt er aus Bundesmitteln fast 300.000 Euro.
Stimmgewicht und Superdelegierte
Durch die Verkettung von Stimmvollmachten, aber auch durch nicht verkettete Vollmachten, können einzelne Personen ein sehr großes Stimmgewicht auf sich vereinen. Im Umfeld der Piratenpartei Deutschland wurden solche Personen als „Superdelegierte“ bezeichnet.
Die daraus theoretisch nutzbare Macht ist allerdings begrenzt, weil Vollmachten jederzeit widerrufen werden können. Klaus Peukert, 2012 IT-Chef der Piratenpartei Deutschland, erklärte, seine 79 Stimmen könnten „über Nacht weg sein“, wenn er abwegige Positionen vertrete.
Eine Studie zur Piratenpartei Deutschland kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Superdelegierte ihre Stimmvollmachten überwiegend im Sinne der anderen Teilnehmer einsetzten.
Computer und Internet als Voraussetzung
Erst Computertechnologie und insbesondere die breite Verfügbarkeit des Internets machen die praktische Anwendung von Liquid Democracy möglich. Online-Verfahren bringen bei politischen Abstimmungen jedoch besondere Herausforderungen und Einschränkungen mit sich. Der Themenbereich steht deshalb auch im Zusammenhang mit der E-Demokratie.
Geheime Wahlen und Nachvollziehbarkeit
Computerbasierte Abstimmungssysteme sind hinsichtlich ihrer Verfahrensabläufe anfällig für Manipulationen. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil zu Wahlautomaten fest, dass es zurzeit technisch nicht möglich sei, digitale Wahlen durchzuführen, die sowohl dem Gebot geheimer Wahlen als auch dem Gebot der ausreichenden Nachvollziehbarkeit des Wahlvorgangs entsprechen. Es erklärte den Einsatz von Wahlautomaten bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Geheime Wahlen sind in Deutschland auch innerhalb von Parteien für bestimmte Personenwahlen vorgeschrieben beziehungsweise vorgesehen. Als möglicher Ausweg bei computerbasierten Liquid-Democracy-Systemen gilt die Veröffentlichung der Abstimmungsdaten im Sinne einer offenen Abstimmung. Die Softwareprodukte Adhocracy und LiquidFeedback setzen offene Abstimmungen auf diese Weise um.
Geheime Personenwahlen, etwa die Wahl eines Parteivorstands, können prinzipbedingt nicht offen durchgeführt werden. Sie müssten weiterhin beispielsweise auf einem Parteitag in geheimer Wahl stattfinden.
Digitale Spaltung und Zugang
Kritiker befürchten, dass sich soziale Benachteiligungen verstärken, wenn sowohl die Entscheidungsfindung als auch der begleitende Diskurs überwiegend online stattfinden. Besonders betroffen wären Gruppen, die bereits unter der digitalen Spaltung leiden, also unter ungleichen Möglichkeiten des Zugangs und der Nutzung digitaler Kommunikation.
Befürworter entgegnen, dass mit Liquid Democracy schnell ermittelt werden könne, welche politischen Vorhaben in der Bevölkerung eines Gebiets sowie in Parteien und anderen Organisationen mehrheitsfähig sind. Wegen der zunehmenden Verbreitung elektronischer Kommunikationsmittel halten sie die digitale Spaltung für ein beachtenswertes, aber zunehmend weniger schwerwiegendes Problem. Für Deutschland wurde für das Jahr 2013 eine aktive Nutzung von Internetanschlüssen durch 77,2 Prozent genannt. Außerdem weisen Befürworter darauf hin, dass auch Offline-Wahlen nicht ohne Zugangshürden sind.