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Kinderfreundlichkeit

Kinderfreundliche Politik des Staates · Chancengerechtigkeit durch Bildung · Aufwachsen ohne Gewalt · Förderung eines gesunden Lebens und gesunder …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Maßstäbe
  2. 2. Verhalten im Alltag und Angebote
  3. 3. Staatliche Politik und Bildung
  4. 4. Beteiligung, Lebensstandard und internationale Aufgaben
  5. 5. Kommunen und kinderfreundliches Wohnumfeld
  6. 6. Befragungen und Ländervergleich

Bedeutung und Maßstäbe

Kinderfreundlichkeit bedeutet zunächst wertschätzendes und liebenswürdiges Verhalten gegenüber Kindern. „Familienfreundlichkeit“ wird häufig ähnlich verwendet, schließt aber auch Freundlichkeit gegenüber Eltern ein. Der Begriff kann außerdem eine physische Umgebung, eine Institution oder ein gesellschaftliches System bezeichnen, wenn diese die Lage und das Wohlbefinden von Kindern und ihren Angehörigen beeinflussen.

Die Geburtenrate als Maß für die Kinderfreundlichkeit von Einzelnen oder einer Gesellschaft zu verwenden, ist umstritten. Kinderfreundlichkeit betrifft stattdessen unter anderem Versorgung, Entwicklung, Schutz und Mitbestimmung von Kindern. Eine Gesellschaft gilt als kinderfreundlich, wenn sie die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20. September 1990 praktisch umsetzt. Kinder werden in der Kindheitsforschung dabei als aktiv Handelnde und (Mit-)Gestaltende verstanden.

Eine Wertschätzung von Kindern ist nicht selbstverständlich: Kinder können unterschwellig als lästig gelten, und einkommensarme Familien mit mehreren Kindern werden oft als „asozial“ angesehen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch soll Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Verhalten im Alltag und Angebote

Kinderfreundliches Verhalten verlangt Aufmerksamkeit für Wünsche und Bedürfnisse von Kindern. Menschen, die Kinder mögen und ihnen besonders freundlich und warmherzig begegnen, werden umgangssprachlich als kinderlieb bezeichnet. Dies ist besonders in professioneller Kinderbetreuung und -erziehung wichtig. Antiautoritäre oder verzärtelnde Erziehung ohne Grenzen ist jedoch nicht automatisch kinderfreundlich; auch Kinder sollen Rücksicht auf andere nehmen.

Im öffentlichen Raum zeigt sich Kinderfreundlichkeit besonders durch Rücksicht im Straßenverkehr. Die rechtlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern ist dabei nur ein Mindestmaß. Im Wohnbereich können kinderfreundliche Hausordnungen Spielräume ermöglichen. Eigentümer oder Vermieter können dies etwa durch entsprechende Regeln oder dadurch zeigen, dass sie Mehrkindfamilien Wohnungen vermieten; falls dies wirtschaftlichen Interessen widerspricht, kann Altruismus eine Rolle spielen.

Auch Angebote, Produkte und Dienstleistungen können sich an Kindern und Familien orientieren, etwa familienfreundliche Hotels und Gaststätten, ermäßigte Tarife, Kinderportionen, Familienrabatte, Kinderabteile in Zügen oder Kinderwaggons zum Spielen. Als kinderfreundlich beworbene Produkte, Werbung oder Fernsehen müssen aber nicht tatsächlich an den Bedürfnissen von Kindern ausgerichtet sein. Das Gütesiegel „OK für Kids – Kinderfreundlichkeit“, entwickelt von TÜV Nord CERT und Deutschem Kinderschutzbund, prüft unter anderem Hotels, Ferienhäuser, Pensionen und Freizeitparks.

Zur Infrastruktur zählen beispielsweise Spielplätze, Freizeit- und Sportangebote, Kindergärten, Bildungsangebote, sichere Radwege, Bibliotheken mit Kinder- und Jugendliteratur sowie kindgerechte Ausstattung in Schulen. Entscheidend für Kindertagesstätten sind Qualität von Betreuung und Bildung, besonders der Betreuungsschlüssel. Private Angebote können etwa Kinderstühle und kindgerechte Portionen in Restaurants, Betreuung in Geschäften und Familientickets umfassen. Die 1991 von UNICEF und WHO gestartete Baby-friendly Hospital Initiative fordert ein 10-Schritte-Programm für stillfreundliche Geburtsstätten. Als „babyfreundlich“ bezeichnete Krankenhäuser dürfen gemäß dem Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten nicht für Muttermilchersatz werben.

Staatliche Politik und Bildung

Kinderfreundliche Politik soll Kinderwünsche und ihre Verwirklichung beeinflussen können. Gefordert werden höhere Transferleistungen, geringere Steuern und Sozialabgaben für Familien sowie Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche. In einer Marktwirtschaft ist jeweils zu prüfen, ob die öffentliche Hand für eine bestimmte Dienstleistung zuständig ist.

Aus dem UN-Abschlussdokument „Eine kindgerechte Welt“ von 2002 entstand der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ (NAP). Grundlage ist die 1989 von der UN-Vollversammlung angenommene Kinderrechtskonvention, die bisher von 192 Staaten ratifiziert wurde. Das Bundesfamilienministerium war für Entwicklung und Umsetzung des NAP zuständig. Seine sechs Themenfelder umfassen Bildung, Gewaltfreiheit, Gesundheit und Umwelt, Beteiligung, Lebensstandard sowie internationale Verpflichtungen.

Chancengerechtigkeit durch Bildung verlangt alters- und fähigkeitsgerechte individuelle Förderung sowie einen Schulalltag ohne Angst, Mobbing und Gewalt. Der NAP fordert hochwertigen Bildungszugang unabhängig von Herkunft und Geburt und die Umgestaltung des selektiven Bildungssystems. Laut UNICEF-Geschäftsbericht 2007 wachsen in Deutschland fast 4,5 Millionen unter 20-Jährige mit eingewanderten Eltern oder Großeltern auf. Sie haben häufig schlechtere Bildungschancen, stellen fast 30 Prozent aller Schulabbrecher und nahezu 40 Prozent aller Heranwachsenden ohne Berufsabschluss sind ausländischer Herkunft.

Gewaltfreies Aufwachsen bedeutet, dass der Staat sein aus Artikel 6 des Grundgesetzes ableitbares Wächteramt wahrnimmt: Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und Vernachlässigung sollen früh erkannt werden; überforderte Eltern sollen Hilfe erhalten. In Extremfällen kann und muss der Staat Sorgerecht entziehen und Eltern bestrafen. Funktionierende Jugendämter sind dafür wesentlich. Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung trat in Deutschland im November 2000 in Kraft.

Für Gesundheit nennt die Bundesregierung 2008 besondere Belastungen sozial schwacher Familien. Etwa 13 % der untersuchten Kinder und Jugendlichen litten an Bronchitis, 13 % an Neurodermitis und 11 % an Heuschnupfen; 15 % hatten Übergewicht. Hinweise auf Verhaltensauffälligkeiten und emotionale Probleme gab es bei etwa 12 % der Mädchen und 18 % der Jungen. Der Aktionsplan „IN FORM“ von 2008 richtet sich gegen Fehlernährung, Bewegungsmangel und Übergewicht; der NAP umfasst zudem Prävention von Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum sowie Passivrauchen.

Beteiligung, Lebensstandard und internationale Aufgaben

Weil Kinder und Jugendliche in Deutschland fast überall vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sollen ihre Interessen in der politischen Willensbildung durch „Anwälte“ vertreten werden. In einigen Bundesländern dürfen 16-Jährige an Kommunalwahlen teilnehmen. Ein Antrag vom 11. September 2003 für ein Wahlrecht von Geburt an, das Eltern bis zur Volljährigkeit ausüben sollten, wurde abgelehnt. Am 27. Juni 2008 beantragten 46 Bundestagsabgeordnete erneut ein Kinderwahlrecht: zunächst treuhänderisch durch Eltern, später persönlich durch die Kinder selbst.

Ein angemessener Lebensstandard umfasst die Wertschätzung von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Anerkennung von Elternarbeit, etwa durch ein Erziehungsgehalt. Auch der Anteil relativ armer Kinder gilt als Gradmesser: Wenn Kinder wegen fehlender Mittel nicht am sozialen Leben teilnehmen können, belastet dies Eltern stark. Wichtig sind zudem geringe Risiken von Arbeitslosigkeit und Insolvenzen sowie Wohlstand oder eine positive wirtschaftliche Entwicklung einer Region.

Internationale Verpflichtungen betreffen besonders Kinderarmut in Entwicklungsländern, Bildung, Gesundheit und Schutz vor AIDS, geflohene Kinder und die Gleichberechtigung von Mädchen. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Unterzeichnerstaaten zu einem inklusiven Schulsystem, das behinderte Kinder nicht ausschließt. Finanzwissenschaftliche Untersuchungen, auf die sich die Konvention stützt, kommen zu dem Ergebnis, dass ein inklusives System langfristig meist günstiger ist als ein duales System aus Regel- und Förderschulen.

Kommunen und kinderfreundliches Wohnumfeld

Kommunale Kinder- und Familienfreundlichkeit kann die Zu- und Abwanderung junger Familien beeinflussen und wird zunehmend als Standortfaktor für qualifiziertes Personal betrachtet. Möglichkeiten sind Kinderrabatte beim kommunalen Grundstückskauf, Erbbaugrundstücke, ermäßigte Gebühren, Förderung von Vereinen, Elternkurse und Familienhebammen. In benachteiligten Stadtquartieren sollen nach der Leipzig Charta Bildungsangebote die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern. Kinder- und Jugendparlamente, Beiräte und ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren können Mitsprache ermöglichen.

Für kinderfreundliche Stadtplanung sind Bewegungsräume und unbeaufsichtigtes Spiel mit Gleichaltrigen wichtig. Die „Freiburger Kinderstudie“ betont, dass Merkmale der unmittelbaren Wohnumgebung im Umkreis von 150 bis 200 Metern die Zeitverwendung von Kindern stärker beeinflussen als Alter, Geschlecht, Familienstatus, Erwerbstätigkeit und Bildungsmilieu der Eltern. Kommunen können durch Verkehrspolitik, Spielorte, Naturerfahrungsräume und Spielleitplanung Einfluss nehmen.

Wesentlich sind sichere Schulwege, Spiel- und Bewegungsräume sowie möglichst unabhängige Mobilität von Kindern. Verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Spielstraßen, autofreie Wohnbereiche, Sackgassen und Anliegerstraßen können helfen. In Skandinavien gibt es Wohnumfelder mit getrennten Verkehrsebenen für Fußgänger und spielende Kinder einerseits sowie Kraftfahrzeuge andererseits. Schon ein bis zwei „Raser“ pro Tag können Kinder laut einer Schweizer Elternvereinigung aus einer sonst ruhigen Straße verdrängen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb vernetzte kindgerechte Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche statt schwer erreichbarer oder minderwertiger Freiflächen.

Befragungen und Ländervergleich

In einer Forsa-Befragung von Eltern mit Kindern bis 13 Jahren zwischen Juli und September 2004 standen auf der Wunschliste eine kinderfreundlichere Gesellschaft (77 Prozent), günstigere Preise für Familien (92 Prozent), mehr finanzielle Unterstützung durch den Staat (85 Prozent) und Anerkennung der Erziehungsleistung (77 Prozent). Studien zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sind unter anderem UNICEF-Berichte, WHO-HBSC-Studien, World Vision Kinderstudie und OECD-PISA-Studien; in Deutschland gehören dazu beispielsweise KiGGS, LBS-Kinderbarometer, DJI-Kinderpanel und Shell-Jugendstudie.

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung zählt Island, Schweden und Frankreich zu den kinderfreundlichsten Staaten Europas, wenn etwa Krippen- und Kindergartenplätze, Familiengröße und der Anteil von Frauen ohne Kinder berücksichtigt werden. Eine UNICEF-Studie von 2007 bewertete unter 21 Staaten die Niederlande, Schweden, Dänemark und Finnland am besten; Großbritannien und die USA am schlechtesten. Deutschland lag auf Platz 11, Österreich auf Platz 18. In einer 2019 veröffentlichten UNICEF-Untersuchung zur Familienfreundlichkeit in Europa lag die Schweiz auf dem letzten Platz. Die Ergebnisse unterscheiden sich, weil die Untersuchungen verschiedene Kriterien verwenden.

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