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Inhaltssatz
Im Gegensatz zu den Ersetzungen der Inhaltssätze mit was / es / das haben Adverbialsätze Ersetzungen durch Adverbien: „Ich bleibe, wo ich bin.“ Ersetzung …
Inhalt5 Abschnitte
Definition und Funktion
Ein Inhaltssatz, auch Gegenstands- oder Ergänzungssatz genannt, ist ein Nebensatz, der im übergeordneten Satz typischerweise die Rolle eines Subjekts oder Objekts zu einem Verb übernimmt. Entsprechend spricht man von Subjektsätzen, Objektsätzen oder allgemeiner von Argumentsätzen.
Inhaltssätze sind vom Verb verlangte Ergänzungen: Der Hauptsatz bildet gewissermaßen einen Rahmen mit einer Leerstelle, die der Nebensatz inhaltlich ausfüllt. Besonders als Objekt nennt er häufig den Inhalt dessen, was jemand sagt, fragt, vermutet oder wünscht.
Deutsche Grammatiken verwenden die Begriffe allerdings nicht völlig einheitlich. Je nach Definition sind „Inhaltssatz“ und „Argumentsatz“ entweder weitgehend gleichbedeutend oder der Argumentsatz ist der allgemeinere Begriff.
Nachweis durch Ersetzung
Ein Inhaltssatz lässt sich wie ein Subjekt oder Objekt mit „was?“ erfragen und durch ein Pronomen wie „es“, „das“ oder eine entsprechende Personenbezeichnung ersetzen. Dadurch zeigt sich, dass er ein Satzglied des übergeordneten Satzes ist. Inhaltssätze sind somit immer Gliedsätze.
Beispiel: „Ich wusste, dass ich diesen Mann schon einmal gesehen habe.“ Die Frage lautet: „Was wusste ich?“ Die Ersetzung ergibt: „Ich wusste das.“ Der dass-Satz ist daher ein Objektsatz.
Auch ein indirekter Fragesatz kann diese Funktion erfüllen: „Ich möchte wissen, warum er sich so aufregt.“ Dazu passen „Was möchtest du wissen?“ und „Ich möchte das wissen.“
Die Einleitung allein reicht zur Bestimmung nicht aus. Zwar beginnen Inhaltssätze häufig mit „dass“, doch diese Konjunktion kann auch in Ausrufesätzen, Konsekutivsätzen oder Modalsätzen vorkommen. Entscheidend ist deshalb das grammatische Verhalten des gesamten Nebensatzes.
Abgrenzung zu Adverbialsätzen
Adverbialsätze übernehmen keine Subjekt- oder Objektfunktion, sondern geben beispielsweise einen Ort oder andere Umstände an. Sie werden deshalb durch Adverbien ersetzt.
Im Satz „Ich bleibe, wo ich bin“ ist der wo-Satz eine Ortsangabe. Man kann ihn durch „da“, „dort“ oder „hier“ ersetzen: „Ich bleibe dort.“ Die Ersetzung „Ich bleibe das“ ist dagegen nicht möglich.
Dasselbe Einleitungswort kann je nach Zusammenhang unterschiedliche Satzarten bilden. „Wo“ leitet im genannten Beispiel einen Adverbialsatz ein, kann aber bei einem passenden Verb auch einen Inhaltssatz in Form einer indirekten Frage einleiten. Daher muss die Satzgliedfunktion geprüft werden.
Grammatische Formen
Drei Formen von Nebensätzen können allgemein anerkannt als Inhaltssätze auftreten:
• Konjunktionalsätze mit „dass“ oder „ob“: In „Es ist bekannt, dass der Tag 24 Stunden hat“ ist der dass-Satz das Subjekt zum Prädikat „ist bekannt“.
• Indirekte Fragesätze mit einem Fragepronomen oder Frageadverb: In „Man fragt sich, warum er diesen Vorschlag gemacht hat“ ist der Nebensatz das Objekt zum Verb „sich fragen“.
• Infinitivsätze: In „Die Schüler stellen sich darauf ein, keine Hausaufgaben zu bekommen“ gehört der Infinitivsatz zu einem Präpositionalobjekt. Dieses wird durch „(dar)auf“ eingeleitet und hängt vom Verb „sich einstellen“ ab.
Grenzfälle und unterschiedliche Definitionen
Freie Relativsätze können ebenfalls als Subjekt oder Objekt eines Verbs auftreten. Im Beispiel „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“ ist der freie Relativsatz das Subjekt im Nominativ. Das zeigen die Fragen und Ersetzungen „Wer sollte zum Arzt gehen?“ beziehungsweise „So jemand sollte zum Arzt gehen.“
Trotz dieser Subjektfunktion grenzt die Dudengrammatik Relativsätze ausdrücklich von Inhaltssätzen ab. Nach ihrer Definition sind Inhaltssätze Nebensätze, die weder relativ noch adverbiell sind. Bei dieser Einteilung umfasst der allgemeinere Begriff „Argumentsatz“ auch Fälle, die nicht als Inhaltssätze gelten.
Uneinheitlich ist außerdem die Behandlung von Prädikativnebensätzen. Das sind Nebensätze, die nach einem Kopulaverb wie „sein“ oder „werden“ auftreten. Nach der genannten Klassifikation der Dudengrammatik können sie Inhaltssätze sein, sofern sie keine Relativsätze sind. Sie lassen sich jedoch auch von Inhaltssätzen abgrenzen, weil Prädikativa im strengen Sinne keine Objekte, sondern Komplemente der Kopula sind.
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