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Gutsherrschaft
Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des …
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Kernbegriff und Bedeutung
Gutsherrschaft bezeichnet eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs entwickelte. Sie ging aus der Grundherrschaft hervor, die im Westen des Reiches die vorherrschende Form blieb. Im Osten wurde die Gutsherrschaft dagegen zur bestimmenden, wenn auch nicht einzigen Form der Agrarverfassung, also der Ordnung von Landwirtschaft, Besitz und Abhängigkeiten.
Seit dem 16. Jahrhundert entstand daraus der Typus des ostelbischen Junkers. Ein Gut, das bei der Ritterschaft inkorporiert und dadurch landtagsfähig war, wird Rittergut genannt.
Merkmale der Herrschaft
Der adelige Gutsherr besaß meist weiträumiges Grundeigentum von 100 oder mehr ha, den sogenannten Gutsbezirk. Dort wurde überwiegend Getreide angebaut. Häufig gehörten auch Formen handwerklicher Produktion dazu, oft mit örtlichem Monopol, etwa Braugerechtsame, Mühlenzwang sowie Ziegel- und Kalkbrennmonopole.
Die Macht des Gutsherrn beruhte nicht nur auf Landbesitz. Durch Erbuntertänigkeit, also eine vererbte persönliche Abhängigkeit der Bauern, sowie durch übertragene Straf- und Polizeigewalt hatte er in der Agrargesellschaft eine beherrschende Stellung. Diese übertragene Gerichtsbarkeit wird Patrimonialgerichtsbarkeit genannt. Der Gutsherr wirkte damit als Mittler der landesherrlichen Gewalt.
Lage der Bauern
Die Bauern mussten stärker als im westlichen Reich Abgaben zahlen und auf den herrschaftlichen Gütern arbeiten. Freizügigkeit, also die Möglichkeit, den Wohn- oder Arbeitsort frei zu wechseln, bestand für sie praktisch nicht.
Das Bauernlegen wurde intensiver betrieben und bis in das 18. Jahrhundert ohne Widerstand der Landesherren ausgeübt. Die Mehrheit der Bauern sank dadurch auf den Status von Landarbeitern herab.
Ende und heutige Reste
Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlosch diese Funktionsweise allmählich. In Deutschland und Österreich wurde sie in den 1920er-Jahren gesetzlich abgeschafft. Die deutschen Gutsbezirke wurden ab Ende der 1920er Jahre endgültig aufgelöst.
In Hessen bestehen bis in die Gegenwart gemeindefreie moderne Gutsbezirke fort.
Redewendung
Die Redewendung „etwas nach Gutsherrenart [zu] tun“ bezieht sich auf die herausgehobene Rechtsstellung der Gutsherren. Sie kritisiert heutiges Verhalten, bei dem die Interessen anderer in ähnlicher Weise ignoriert werden, wie es in Zeiten möglich war, in denen Gutsherren für solches Verhalten kaum Kritik erwarten mussten.