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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Schweden
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Schweden ist weitgehend gewährleistet. Das Land ist in dieser Beziehung eines der liberalsten auf der Welt.
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Überblick und rechtliche Grundsätze
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist in Schweden rechtlich weitgehend gewährleistet. Das Land gilt in diesem Bereich als eines der liberalsten der Welt. Homosexuelle Handlungen sind seit 1944 straffrei; die Ehe steht seit 2009 allen Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung offen.
Queere Personen besitzen grundsätzlich dieselben familienrechtlichen Möglichkeiten wie heterosexuelle Personen. Seit dem 1. Februar 2003 gelten für queere Alleinstehende sowie Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe dieselben Adoptionsrechte wie für verheiratete heterosexuelle Paare. Gleichgeschlechtliche Paare erhielten 2005 außerdem rechtlichen Zugang zur assistierten Fortpflanzung, also insbesondere zur künstlichen Befruchtung.
Schweden verfügt über eine umfangreiche Antidiskriminierungsgesetzgebung, die seit 1999 fortlaufend erweitert und schließlich auch in der Verfassung verankert wurde. Ein ausdrückliches Verbot, nach dem queere Menschen keinen Wehrdienst leisten oder nicht bei den Streitkräften arbeiten durften, bestand nicht. Allerdings empfahl die Militärmedizin bis 1976, Homosexuelle oder „Transsexuelle“ von der Wehrpflicht freizustellen. Erst 1989 wurde „Homosexualität“ aus den militärmedizinischen Diagnoselisten entfernt. Seit Beginn der 2000er Jahre bemühen sich die schwedischen Streitkräfte aktiv um ein besseres Arbeitsumfeld für queere Personen.
Entkriminalisierung und Abbau staatlicher Diskriminierung
Bis 1944 waren gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen nach Kapitel 18, § 10 des Strafgesetzbuchs von 1864 strafbar. Das Gesetz ordnete sie als „Unzucht wider die Natur“ ein. Nach der Entkriminalisierung wurden homosexuelle Menschen jedoch weiterhin als „krank“ betrachtet. Betroffene konnten in psychiatrische Anstalten eingewiesen oder Behandlungen wie Elektroschocks unterzogen werden.
Auch beim Schutzalter, also dem Mindestalter für rechtlich zulässige sexuelle Kontakte, blieb zunächst eine Ungleichbehandlung bestehen: Für heterosexuelle Kontakte betrug es 15 Jahre, für homosexuelle Beziehungen 18 Jahre. Erst 1978 wurde es einheitlich auf 15 Jahre festgelegt.
1979 protestierten mehrere Personen gegen die medizinische Einstufung der Homosexualität, indem sie sich mit der Begründung „homosexuell“ krankmeldeten. Aktivisten besetzten zudem die Hauptverwaltung der Sozialbehörde. Daraufhin entfernte die Gesundheitsbehörde Socialstyrelsen Homosexualität aus der Klassifizierung der Krankheiten. Transvestitismus wurde erst 2009 daraus gestrichen.
1987 wurden Diskriminierungen wegen der homosexuellen, später allgemein der sexuellen Orientierung, unter Strafe gestellt. Es folgten 1999 ein Verbot entsprechender Diskriminierung im Arbeitsleben und die Einrichtung des Ombudsmanns HomO. Weitere Gesetze schützten ab 2002 Studierende, ab 2003 weitere gesellschaftliche Bereiche und ab 2006 Kinder und Schüler. Der Tatbestand der Volksverhetzung wurde auf Hassrede wegen der sexuellen Ausrichtung ausgedehnt. Ein neues Antidiskriminierungsgesetz ersetzte 2009 die bisherigen Regelungen und verbietet unter anderem Benachteiligungen wegen der geschlechtlichen Identität oder des geschlechtlichen Ausdrucks. Seit 2011 schützt auch die Regeringsformen, ein Teil der schwedischen Verfassung, vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
Zur Bekämpfung von HIV erließ Schweden 1987 das sogenannte Saunaclubgesetz. Es untersagte Räume für anonyme sexuelle Kontakte zwischen Kunden und verpflichtete Betreiber, sexuelle Handlungen dort aktiv zu verhindern. Bei Verstößen drohten Zwangsräumung oder Schließung. Das Gesetz wurde 2004 aufgehoben.
Partnerschaft, Ehe und Kirche
Die rechtliche Gleichstellung von Paaren erfolgte schrittweise. 1988 trat ein Gesetz über homosexuelle Lebenspartner in Kraft. Ab 1995 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen, zunächst ausschließlich vor dem Standesamt. Seit 2003 konnten eingetragene Partner Adoptiveltern werden. Ein neues Partnerschaftsgesetz erfasste anschließend sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften.
2009 wurden das Ehegesetz und weitere ehebezogene Vorschriften geschlechtsneutral formuliert. Damit wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet; zugleich wurde das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften aufgehoben.
Die lutherische Schwedische Kirche, der laut Artikel 80 Prozent der Bevölkerung angehören und die bis Ende 1999 Staatskirche war, befürwortete 2007 grundsätzlich eine Öffnung, wollte den Begriff „Ehe“ damals aber noch Verbindungen zwischen Mann und Frau vorbehalten. Am 22. Oktober 2009 stimmte sie mit großer Mehrheit für kirchliche Eheschließungen homosexueller Paare einschließlich der Bezeichnung „Ehe“. Die Regelung trat am 1. November 2009 in Kraft. Jede Kirchengemeinde muss seitdem eine Ehe unabhängig vom Geschlecht des Paares schließen, sofern kein Ehehindernis besteht. Einzelne Geistliche behalten jedoch einen Gewissensvorbehalt und können die Trauung persönlich ablehnen.
Rechte von Transpersonen
Schweden ermöglichte 1972 als erstes Land der Welt, nach einer Prüfung das Geschlecht rechtlich zu ändern. Gleichzeitig wurden kostenlose geschlechtsangleichende Behandlungen und kostenlose Hormontherapien angeboten. Voraussetzung für einen Geschlechtswechsel war allerdings lange eine Sterilisation. Diese Pflicht wurde erst 2013 abgeschafft.
Von der Sterilisationspflicht waren etwa 600 bis 700 Menschen betroffen. Seit 2018 haben sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von 225.000 Schwedischen Kronen, was ungefähr 20.000 Euro entspricht.
Seit 2013 können auch Personen, die nicht schwedische Staatsbürger oder nicht unverheiratet sind, ihr Geschlecht im Melderegister ändern lassen. Sie müssen jedoch im schwedischen Melderegister eingetragen sein. Urteile und Entscheidungen anderer Staaten über die Änderung der Geschlechtsidentität werden in Schweden im Allgemeinen anerkannt.
Gesellschaftliche Lage und Selbsthilfe
Die Entkriminalisierung von 1944 führte zunächst kaum zu größerer gesellschaftlicher Akzeptanz. Trotz vergleichsweise früher Reformen wurden diskriminierende Vorschriften und medizinische Einstufungen nur langsam beseitigt: Homosexualität galt bis 1979 als Krankheit, Transvestitismus bis 2009, und die Sterilisationspflicht bei einem Geschlechtswechsel bestand bis 2013.
Nach Darstellung des Artikels ist die insgesamt liberale Lage heute erneut Herausforderungen ausgesetzt. In Schweden nehmen Anti-Gender-Kampagnen als Teil einer breiteren transnationalen Bewegung zu. Sie richten sich gegen Gleichstellung, Rechte queerer Menschen sowie feministische und queertheoretische Forschung. Dabei wird der Ausdruck „Gender-Ideologie“ als abwertender Kampfbegriff verwendet, um Genderforschung und die Menschenrechte queerer Personen und Frauen zu delegitimieren.
Eine zentrale Organisation der Selbsthilfe und Interessenvertretung ist die 1950 gegründete RFSL, der Schwedische Verband für die Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transpersonen. Sie ist die größte und bedeutendste LGBT-Organisation des Landes. QX ist die führende queere Zeitschrift in Schweden.