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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Südafrika

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Südafrika ist rechtlich gesichert. Queere Menschen genießen dieselben gesetzlichen Rechte wie Personen mit …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und historische Entwicklung
  2. 2. Verfassungsrecht und zentrale Gleichstellungsregeln
  3. 3. Öffentliches Recht und staatliche Regelungen
  4. 4. Gesellschaftliche Lage, Organisationen und Religion
  5. 5. Lesben, Transpersonen, Intersexuelle und Erinnerungskultur

Grundlagen und historische Entwicklung

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist in Südafrika rechtlich weitgehend geschützt. Queere Menschen haben grundsätzlich dieselben gesetzlichen Rechte wie heterosexuelle Personen. Südafrika ist das einzige Land Afrikas, in dem dies gilt, und nimmt im Index der Queer-Freundlichkeit ungefähr den gleichen Stellenwert wie Deutschland ein.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind für verschiedene südafrikanische Volksgruppen bereits für die vorkoloniale Zeit dokumentiert. Bei den Khoikhoi bezeichnete „koetsire“ im 18. Jahrhundert einen Mann, der für einen anderen Mann sexuell empfänglich ist; „soregus“ bezog sich auf gleichgeschlechtliche Masturbation. Auch Analverkehr und sexuelle Beziehungen zwischen Frauen waren bekannt. Bei mehreren Bantu-Ethnien, insbesondere Zulu, Basotho, Mpondo und Tsonga, gab es Beziehungen, in denen junge Männer weibliche Kleidung trugen und gesellschaftlich weibliche Rollen übernahmen. Teilweise wurden diese Beziehungen als „Minen-Ehen“ bezeichnet, weil sie unter Bergleuten bis in die 1950er Jahre verbreitet waren. Bei den Batswana und Ndebele wurden gleichgeschlechtliche Handlungen ohne moralische Abwertung praktiziert; Homosexualität galt nicht grundsätzlich als Gegensatz zur Heterosexualität.

Mit der europäischen Kolonisierung wurden kirchenrechtlich und römisch-rechtlich geprägte Vorstellungen eingeführt. Nicht-heterosexuelle Handlungen zwischen Männern wurden als „Sodomie“, „unnatürlich“ und strafbar eingeordnet. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen wurden strafrechtlich nie verfolgt.

Vor 1994 konnte Homosexualität mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Der Immorality Act von 1957, später Sexual Offences Act, verbot zunächst Männern nach § 20A erotisches Verhalten, wenn mehr als zwei Personen anwesend waren („Men at a party“). Das Gesetz war Teil des Apartheidsystems und untersagte auch Geschlechtsverkehr zwischen Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft. 1988 wurde der Immorality Act verschärft und umbenannt.

In den 1980er Jahren entstanden LGBT-Gruppen im Umfeld der Anti-Apartheid-Bewegung. GLOW (Gay and Lesbians of the Witwatersrand) wurde 1988 gegründet, arbeitete nichtdiskriminierend und bot insbesondere Schwarzen, Farbigen und Indern eine Plattform. Der erste Pride-Marsch Südafrikas fand am 13. Oktober 1990 in Johannesburg statt; etwa 800 Menschen nahmen teil. HIV trat in Südafrika erstmals 1982 auf. Homosexuelle waren überproportional betroffen, während der Zugang zu antiretroviraler Behandlung in den 1980er und 1990er Jahren begrenzt war. GLOW, die Treatment Action Campaign, das Township AIDS Project und das Gay Men’s Health Forum unterstützten Betroffene und setzten sich für Behandlungsmöglichkeiten ein.

Verfassungsrecht und zentrale Gleichstellungsregeln

Die Verfassung von 1996 war weltweit die erste Verfassung, die queere Menschen ausdrücklich verfassungsrechtlich schützte. Sie bestimmt: „Der Staat darf niemanden direkt oder indirekt aus einem oder mehreren Gründen ungerechtfertigt diskriminieren, darunter Rasse, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Schwangerschaft, Familienstand, ethnische oder soziale Herkunft, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Religion, Gewissen, Weltanschauung, Kultur, Sprache und Herkunft.“

Im Verfahren National Coalition for Gay and Lesbian Equality and Another v Minister of Justice hob das Verfassungsgericht 1998 die entsprechenden Bestimmungen des Immorality Act von 1988 auf. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern wurden rückwirkend ab 1994, dem Inkrafttreten der Übergangsverfassung, straffrei. Das Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex wurde unabhängig vom Geschlecht auf 19 Jahre festgelegt. Seit dem 16. Dezember 2007 sind alle diskriminierenden Bestimmungen formal aufgehoben. Dazu gehörten ein einheitliches Schutzalter von 16 Jahren unabhängig von der sexuellen Orientierung und die geschlechtsneutrale Definition aller Sexualdelikte.

Bereits vor 2002 war durch mehrere obergerichtliche Entscheidungen geklärt, dass die sexuelle Orientierung der Eltern bei Sorgerechtsentscheidungen keine Rolle spielen darf. 2002 erkannte das Verfassungsgericht gleichgeschlechtlichen Partnern dieselben Adoptionsrechte wie verheirateten heterosexuellen Paaren zu. Der Children’s Act von 2005 erlaubt die Adoption durch Ehepartner sowie durch „Partner in einer dauerhaften häuslichen Lebenspartnerschaft“, unabhängig von der sexuellen Orientierung. 1997 wurde die künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen und Frauen in lesbischen Beziehungen geöffnet.

Im Dezember 2005 entschied das Verfassungsgericht, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe verfassungswidrig ist. Am 1. Dezember 2006 wurde der Civil Union Act verabschiedet. Er führte die gleichgeschlechtliche Ehe ein und ermöglichte auch eingetragene Partnerschaften für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare. Standesbeamte und Geistliche können die Durchführung einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung aus persönlichen Gründen verweigern. Südafrika war damit das erste afrikanische Land mit gleichgeschlechtlicher Ehe. Seit 2017 sind gleichgeschlechtliche Paare beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gleichgestellt. 2024 trat außerdem der Prevention and Combating of Hate Crimes and Hate Speech Act in Kraft, der auch „Geschlechtsidentität“ als Merkmal nennt, gegen das sich Hass nicht richten darf.

Öffentliches Recht und staatliche Regelungen

Das Arbeitsgleichstellungsgesetz (Employment Equity Act) von 1998 verbietet Arbeitgebern, Arbeitnehmer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Das South African Schools Act von 1996 zielt auf inklusivere Schulen.

Für Kinder, die durch künstliche Befruchtung in einer lesbischen Beziehung geboren wurden, gilt: Das Kind ist als eheliches Kind anzusehen. Die nichtbiologische Partnerin kann als Elternteil anerkannt und in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Seit 2021 prüfen Verwaltung und Parlament, ob und wie eine geschlechtsneutrale Angabe in Personaldokumenten eingeführt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren war 2026 noch nicht abgeschlossen. Ebenfalls seit 2021 wird geprüft, ob und wie Konversionstherapien gesetzlich geregelt werden; auch dieses Verfahren war 2026 noch nicht abgeschlossen.

Von den 1960er bis in die späten 1980er Jahre zwang das südafrikanische Militär homosexuelle Menschen in zahlreichen Fällen zu sogenannten medizinischen „Heilverfahren“. Dazu gehörten Elektroschocktherapien, Inhaftierungen, öffentliche Demütigungen und teilweise operative Geschlechtsumwandlungen. Seit 1996 gilt in der South African National Defence Force die offizielle Politik, nicht nach der sexuellen Orientierung zu fragen und sich dafür nicht zu interessieren. Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung können daher offen in den Streitkräften dienen.

Bis 2014 durften homosexuelle Männer Blut nur spenden, wenn sie mindestens sechs Monate keinen Sex gehabt hatten. Seit 2014 gilt geschlechtsneutral, dass nur Personen zugelassen sind, die in den letzten sechs Monaten keinen neuen oder mehr als einen Sexualpartner hatten.

Gesellschaftliche Lage, Organisationen und Religion

Die Lebenssituation queerer Menschen hängt stark vom sozialen Umfeld ab. Große wirtschaftliche Unterschiede und ein deutliches Stadt-Land-Gefälle prägen das Land. In Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Durban gibt es häufig Akzeptanz, eine queere Kultur und eine sichtbare Szene. In Kapstadt, Johannesburg, Durban, Pretoria und Soweto finden Pride-Paraden statt. Südafrika gilt deshalb als sicherster und offenster Staat Afrikas für queere Menschen. Gleichzeitig sind weite Teile der Gesellschaft von Homophobie und Heteronormativität geprägt. Nach Einschätzung von Staatspräsident Cyril Ramaphosa gehören queere Menschen zu den am stärksten gefährdeten und marginalisierten Gruppen.

Ende der 1970er Jahre entstanden trotz staatlicher Behinderung mehrere Schwulenrechtsorganisationen. Bis Ende der 1980er Jahre waren sie jedoch häufig nach Rassenzugehörigkeit und ihrer Haltung zur Apartheid gespalten. Die 1982 gegründete Gay Association of South Africa war überwiegend weiß und vermied eine klare Position zur Apartheid; daran scheiterte sie 1986/87. Die multirassische Rand Gay Organisation wandte sich auch gegen die Apartheid. LILACS, 1983 in Kapstadt als erste ausschließlich lesbische Vereinigung gegründet, löste sich 1985 wegen eines Streits über politische Kampagnen oder soziale Aktivitäten auf. OLGA arbeitete mit dem African National Congress zusammen und setzte sich für den Schutz queerer Menschen in der Verfassung von 1996 ein. Die National Coalition for Gay and Lesbian Equality nannte sich später Lesbian and Gay Equality Project.

Religiöse Stimmen sind unterschiedlich. Desmond Tutu und Thabo Makgoba, ehemalige beziehungsweise aktuelle Erzbischöfe von Kapstadt der Anglican Church of Southern Africa, unterstützten die queere Gemeinschaft. Auch die Vereinte reformierte Kirche von Südafrika und Allan Boesak äußerten Unterstützung. Die Dutch Reformed Church beschloss zunächst, homosexuelle Mitglieder nicht zu diskriminieren. 2015 erlaubte sie die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen sowie homosexuelle Pfarrer und Geistliche, nahm diese Entscheidung 2016 zurück und setzte sie 2019 wieder in Kraft. Die Haltung der römisch-katholischen Kirche und der evangelikalen Kirchen wird als problematischer beschrieben.

Lesben, Transpersonen, Intersexuelle und Erinnerungskultur

Lesbische Frauen sind von sogenannter korrigierender Vergewaltigung und von Morden bedroht. Von 1998 bis 2011 wurden 31 Morde an lesbischen Frauen bekannt, aber nur zwei Verurteilungen erreicht. In der Provinz Westkap wurden Anfang der 2010er Jahre allein zehn Vergewaltigungen pro Woche verzeichnet.

Für Transpersonen ist ein rechtlicher Geschlechtswechsel nach dem Alteration of Sex Description and Sex Status Act von 2003 möglich. Voraussetzung ist eine medizinische oder operative Behandlung; eine geschlechtsangleichende Operation ist jedoch nicht erforderlich. Eine Hormontherapie kann ab dem Alter von 16 Jahren begonnen werden.

Eine gesetzliche Regelung, die geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe ohne Zustimmung der betroffenen Person erlaubt, insbesondere bei Kindern, existiert nicht.

Das GALA Queer Archive an der University of the Witwatersrand in Johannesburg bewahrt Materialien aus der Zeit des Befreiungskampfes auf. Dazu gehören Flugblätter, Protokolle, Newsletter und persönliche Nachlässe. Es dokumentiert damit die Geschichte queerer Selbstorganisation und ihres Zusammenhangs mit dem politischen Befreiungskampf.

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