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Gender-Gap (Unterstrich)
2020 führt der Rechtschreibduden den Unterstrich als „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“ auf.
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Bedeutung und Verwendung
Der Gender-Gap oder Gendergap ist ein Unterstrich innerhalb einer Personenbezeichnung, etwa „Schüler_innen“. Er ist ein Mittel gendersensibler Schreibung im Deutschen. Der Unterstrich soll zwischen der männlichen und weiblichen Form auch nichtbinäre oder diversgeschlechtliche Personen sichtbar machen und einbeziehen.
Er ersetzt in verkürzten Paarformen den Schrägstrich, zum Beispiel „Schüler/-innen“ durch „Schüler_innen“, und soll die generische Maskulinform wie „Schüler“ vermeiden. Im Singular kann er auch eine nicht männliche und nicht weibliche Person bezeichnen: „Alex ist ein_e Schüler_in.“ Beim Sprechen kann die Form als Beidnennung („Schüler und Schülerinnen“) aufgelöst oder mit einer kurzen Sprechpause gelesen werden: „Schüler-innen“ [ˈʃyːlrərʔɪnən]. Diese Pause entspricht einem Glottisschlag und wird „Gender-Pause“ genannt.
Nicht jede Personenbezeichnung eignet sich für diese Kurzform. Problematisch ist sie, wenn sich nicht zwei einzeln lesbare Ausdrücke ergeben, etwa „Kolleg_in“ statt „Kollege“, bei Umlautungen wie „Ärzt_in“ statt „Arzt“ oder bei unterschiedlichen grammatischen Bezügen wie „ein_e Abgeordnete_r“.
Entstehung und Ziel
Vorläufer waren verkürzte Paarformen: Im 19. Jahrhundert wurden weibliche Endungen eingeklammert, etwa „Schüler(innen)“. Ab den 1940er Jahren verbreitete sich „Schüler/-innen“. Die feministische Linguistik entwickelte ab den späten 1970er-Jahren geschlechtergerechte Sprache, um Frauen auch sprachlich gleich zu behandeln. 1981 wurde das Binnen-I vorgeschlagen: „SchülerInnen“.
Die Queer-Theorie kritisierte am Binnen-I, dass es zwar Männer und Frauen nennt, aber die binäre Geschlechterordnung betont. Nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen würden dadurch sprachlich verdrängt.
Der Sprachwissenschaftler Steffen „Kitty“ Herrmann stellte 2003 in seinem Essay „Performing the Gap – Queere Gestalten und geschlechtliche Aneignung“ den Unterstrich als offenen Raum zwischen den Grenzen einer starren Geschlechterordnung vor. Der Ausdruck „Gender-Gap“ stand dort noch nicht. Herrmann erklärte 2018, der Unterstrich schiebe männliche und weibliche Form auseinander, um Platz für Personen zu schaffen, die sich nicht mit der zweigeschlechtlichen Ordnung identifizieren können oder wollen. Nach 2003 setzte sich die Schreibweise besonders in queeren, feministischen und hochschulischen Zusammenhängen zunehmend durch. Seit 2009 gibt es als Weiterentwicklung das Gendersternchen („Schüler*innen“), seit 2015 den Gender-Doppelpunkt („Schüler:innen“).
Rechtschreibstatus
Der Unterstrich im Wortinneren gehört nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung untersuchte 2018 seine Verwendung, gab zunächst aber keine eigene Empfehlung ab. Er bewertete statischen und dynamischen Unterstrich als vor allem in bestimmten Gruppen und Communities verbreitet und sah die Kriterien Verständlichkeit, Lesbarkeit und Vorlesbarkeit überwiegend nicht erfüllt. Zugleich hielt der Rat fest, dass bei der Beobachtung geschlechtergerechter Schreibung gegebenenfalls weitere Geschlechter berücksichtigt werden sollten.
Im März 2021 empfahl der Rat nicht, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen für mehrgeschlechtliche Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen.
Duden online nahm den Gendergap Anfang 2020 auf. Die Definition lautet: „(bei Personenbezeichnungen) durch einen Unterstrich kenntlich gemachter Abstand zwischen Wortstamm beziehungsweise maskuliner Flexionsendung und femininer Flexionsendung, der der sprachlichen Gleichbehandlung aller sozialen Geschlechter dienen soll“. Der Rechtschreibduden von 2020 zeigt den Gender-Gap als mögliche Schreibweise, gibt aber keine Regel vor und bezeichnet „Schüler_innen“ sowie „Schüler:innen“ als vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt.
Verbreitung in Organisationen und Sprachgebrauch
Persson Perry Baumgartinger beschrieb 2008 eine zunehmende Verbreitung, vor allem in Deutschland und auch in Österreich. Der Unterstrich erschien beispielsweise in Organisationsnamen und 2016 im Filmtitel „Viacrucis Migrante – Kreuzweg der Migrant_innen“, der ausdrücklich Frauen und Transgender-Personen einbeziehen sollte.
Eine Untersuchung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache für den Zeitraum 1995 bis 2019 zeigt jedoch eine geringe Häufigkeit. Im Kern-Textkorpus des Rats für deutsche Rechtschreibung standen rund 2 Millionen Treffer für die generische Maskulinform „Bürger“ nur 15.500 Treffern für Schreibungen gegenüber, die mehrere Geschlechter kennzeichnen: weniger als 0,01 %. Die häufigste Variante war durchgehend das Binnen-I. „Bürger_in“ kam erstmals 2010 einmal vor, erreichte 2016 zwölf Treffer, 2017 zehn und 2018 sowie 2019 keinen Treffer.
Seit 2019 empfahl die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Stellenausschreibungen neben „(m/w/d)“ und geschlechtsneutralen Formulierungen auch Unterstrich oder Sternchen. Ab Mitte 2021 bevorzugte sie das Sternchen. In einer Online-Umfrage von news aktuell Anfang 2020 verwendeten 1 % von 415 deutschen Kommunikatoren den Unterstrich; unter 92 befragten Kommunikatoren in der Schweiz niemand. Ende 2020 erlaubten oder empfahlen 7 von 81 deutschen Großstadtverwaltungen den Unterstrich, darunter Freiburg und Jena als bevorzugte Schreibweise. Viele Hochschul-Leitfäden im deutschsprachigen Raum nennen ihn als Mittel für verkürzte Paarformen. Audi nutzte ihn seit März 2021 in interner und externer Kommunikation, etwa „Audianer_innen“.
Kritik an der Schreibweise
Beim Unterstreichen von Text kann der Unterstrich als Genderzeichen unkenntlich werden. Dann wirkt das Wort zudem, als sei es in Bestandteile zerlegt.
Die Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch nannte den Gender-Gap 2008 interessant und im Ansatz gut, war aber nicht völlig überzeugt. Er erinnere an E-Mail-Adressen, sei besser als der Schrägstrich, aber nicht so gut wie das Binnen-I. Pusch sprach sich grundsätzlich für neutrale Formen und gegen die Ableitung „nebensächlicher“ weiblicher Formen aus „Hauptformen“ aus. Seit 1984 vertritt sie die alleinige Verwendung generischer Femininformen für alle Geschlechter.
Baumgartinger kritisierte 2008, der Unterstrich weise der Vielfalt von Geschlechtlichkeiten zwischen Mann und Frau nur einen kleinen Raum zu. Durch die Erstnennung der maskulinen Wortform bleibe außerdem eine Hierarchie von Mann zu Frau bestehen; alles andere erscheine nur als kleiner Platzhalter.
Ablehnung durch Institutionen
Im Juni 2021 lehnte die schweizerische Bundeskanzlei Unterstrich, Sternchen, Doppelpunkt und Mediopunkt für deutschsprachige Texte der Bundesverwaltung ab. Acht große deutschsprachige Nachrichtenagenturen vereinbarten im selben Monat, das generische Maskulinum zurückzudrängen, aber keine Genderzeichen zu verwenden. Die Süddeutsche Zeitung erklärte im Juli 2021 ebenfalls, keine Genderzeichen zu nutzen. Im August und September verboten die Kultusministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein Genderzeichen an Schulen.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) rät vom Gender-Gap ab. Sie begründet dies damit, dass er nicht zur aktuellen Rechtschreibung gehöre und beim Weglassen des Unterstrichs oder der Endung oft kein grammatisch korrektes, lesbares Wort entstehe. Als problematisch nennt sie Umlautungen wie „Ärzt_in“ und „Bauer_in“, flektierte Formen wie „Kolleg_in“, „Ärzt_innen“ und „den Schüler_innen“ sowie Konstruktionen mit abweichenden Bezügen. Beim Vorlesen könne der Eindruck entstehen, es sei nur das weibliche Geschlecht gemeint.