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Gender-Doppelpunkt

2020 führt der Rechtschreibduden den Doppelpunkt als „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“ auf.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Verwendung
  2. 2. Entstehung und Verbreitung
  3. 3. Status in der Standardschreibung
  4. 4. Vorlesen und Barrierefreiheit
  5. 5. Ergebnisse einer Pilotstudie
  6. 6. Argumente und institutionelle Entscheidungen

Grundidee und Verwendung

Der Gender-Doppelpunkt bezeichnet die Verwendung eines Doppelpunkts im Inneren einer Personenbezeichnung, zum Beispiel „Lehrer:innen“. Er verkürzt die Paarform „Lehrer und Lehrerinnen“ beziehungsweise „Lehrer/Lehrerinnen“ und soll neben männlichen und weiblichen auch nichtbinäre und diversgeschlechtliche Personen sichtbar einbeziehen. Zugleich soll die generische Maskulinform, etwa „Mitarbeiter“, vermieden werden.

Der Doppelpunkt ersetzt dabei den Schrägstrich der verkürzten Paarform: Aus „Mitarbeiter/-innen“ wird „Mitarbeiter:innen“. Im Singular kann die Form auch eine einzelne nicht männliche oder weibliche Person bezeichnen: „Alex ist ein:e Mitarbeiter:in.“ Beim Vortragen kann eine solche Kurzform als Beidnennung („Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“) oder mit einer kurzen Sprechpause gesprochen werden. Diese Pause wird „Gender-Pause“ genannt und entspricht einem Glottisschlag.

Die Kurzform ist jedoch nicht in jedem Wort grammatisch passend. Schwierigkeiten entstehen, wenn sich die beiden Formen nicht einzeln aus dem Wort ablesen lassen, etwa bei „Kolleg:in“, weil „Kollege“ fehlt, oder bei „Ärzt:in“, weil „Arzt“ durch die Umlautung nicht vollständig erscheint. Problematisch können auch nicht übereinstimmende grammatische Bezüge sein, zum Beispiel „ein:e Abgeordnete:r“ oder „zum:zur Lokführer:in“.

Entstehung und Verbreitung

Der Doppelpunkt wurde ursprünglich als Satzzeichen verwendet: zunächst zur Kennzeichnung einer Sprechpause oder als Lesehilfe, ab dem 17. Jahrhundert auch vor Aufzählungen, Zitaten und direkter Rede. Als Genderzeichen tauchte er ab 2011 in Ankündigungstexten der Hedonistischen Internationale, Sektion Greifswald, auf. Ende 2015 wurde er durch Benachrichtigungen an „glückliche Gewinner:innen“ der Fusion-Festival-Ticketlotterie bekannter; 2016 war auf den Festivalseiten von „Fusionist:innen“ die Rede. Seit Anfang 2016 nutzt auch der Autorenblog Metronaut.de diese Schreibweise.

2015 entstand der Gender-Doppelpunkt als Abwandlung des 2003 entwickelten Gender-Gaps („Mitarbeiter_innen“) und des 2009 vorgeschlagenen Gendersternchens („Mitarbeiter*innen“). Ende 2018 wurde er im Deutschlandfunk erwähnt, 2019 als Variante des Gender-Schrägstrichs eingeordnet. Der Sprachwissenschaftler Karsten Rinas hielt ihn wegen seiner schmaleren Form für besser in das Wort integriert und leichter lesbar als das Sternchen, sah den sprachkulturellen Umgang damit aber als ungeklärt an.

2021 verwendete Hengameh Yaghoobifarah den Doppelpunkt im Roman „Ministerium der Träume“; auch der Aufbau Verlag nutzte ihn in seiner Kommunikation. Apple verwendet ihn seit iOS 15, iPadOS 15 und macOS Monterey sowie auf seiner Website.

Seit den 1980er-Jahren verlangen zahlreiche Gesetze und amtliche Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter. Nach der rechtlichen Anerkennung der dritten Geschlechtsoption „divers“ in Deutschland 2018 und Österreich 2019 wurden zahlreiche Leitfäden zur geschlechtergerechten Sprache angepasst. Einige Behörden, Stadt- und Hochschulverwaltungen, Medien, Organisationen und IT-Anbieter erlauben oder empfehlen den Doppelpunkt. Im Personalwesen wird der Umgang mit Personen dritten Geschlechts als Teil des Diversity Managements behandelt. Annika Schach betont jedoch, sprachliche Geschlechtergerechtigkeit sei nur ein Teilbereich von Vielfalt und dürfe nicht mit Inklusion insgesamt gleichgesetzt werden.

Status in der Standardschreibung

Ein Doppelpunkt im Inneren eines Wortes gehört nicht zum amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung untersuchte 2018 unter anderem Genderstern, Gender-Gap und Binnen-I, berücksichtigte den Doppelpunkt damals aber noch nicht. Er erklärte, unterschiedliche Gruppen könnten unterschiedliche Schreibweisen verwenden; keine davon könne allein Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit für die geschriebene Sprache beanspruchen.

Im März 2021 empfahl der Rat ausdrücklich nicht, Asterisk beziehungsweise Genderstern, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Er beobachtet die weitere Entwicklung und den Schreibgebrauch jedoch weiterhin.

Der Rechtschreibduden führte den Doppelpunkt 2020 als Möglichkeit des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs auf, die vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt ist. Die 28. Auflage enthielt eine dreiseitige Übersicht, die Möglichkeiten beschrieb, aber keine neuen Regeln oder Normen festlegte.

Vorlesen und Barrierefreiheit

Beim Vorlesen kann der Doppelpunkt im Wortinneren oder zwischen zwei Artikeln, etwa in „der:die“, eine kurze Pause auslösen. Screenreader lesen ihn normalerweise als kleine Pause, manchmal jedoch mit einer Verzögerung, die wie der Beginn eines neuen Satzes wirkt. Braillezeilen geben meist die Ausgabe des Screenreaders wieder.

Befürworter halten den Doppelpunkt deshalb für gut vorlesbar und barrierearm. In Lübeck wurde er unter anderem gewählt, weil er beim Vorlesen der städtischen Website nicht gesprochen werde, anders als andere Genderzeichen. Auch das Kommunikationsportal kom.de bezeichnete ihn als vergleichsweise barrierefrei.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfahl im März 2021 dagegen, zur sicheren Vorlesbarkeit Paarformen auszuschreiben, etwa „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Sonderzeichen und typografische Kurzformen, ausdrücklich auch der Doppelpunkt, seien nicht zu empfehlen, weil Screenreader sie unterschiedlich behandelten. Das Unterdrücken des Doppelpunkts könne zudem eine längere Pause erzeugen, sodass der Eindruck eines Satzendes entstehe. Falls Kurzformen verwendet werden, gab der Verband dem Genderstern den Vorrang, weil dieser laut Veröffentlichungen des Rechtschreibrats am häufigsten verwendet werde.

Auch in der öffentlichen Diskussion ist die Bewertung nicht einheitlich: Der blinde Barrierefreiheitstrainer Domingos de Oliveira hielt den Doppelpunkt 2021 für die beste Variante für blinde Personen, während andere darauf hinwiesen, dass die Behauptung einer besonderen Screenreader-Eignung nicht allgemein zutreffe.

Ergebnisse einer Pilotstudie

Im Frühjahr 2021 verglich Agorapulse unterschiedlich gegenderte Werbeanzeigen. Eine Version verwendete die generische Maskulinform („Marketer aufgepasst“), eine andere den Gender-Doppelpunkt („Marketer:innen aufgepasst“). Zusätzlich wurde zwischen textlichen und grafischen Anzeigen unterschieden.

Bei den grafischen Anzeigen erhielt die Version mit Doppelpunkt mehr Klicks und senkte die Kosten je Klick (Cost per Click, CPC) um 16 % gegenüber der Anzeige mit generischem Maskulinum. Bei den reinen Textanzeigen war der Vorteil nur gering. Es handelte sich um eine Pilotstudie.

Argumente und institutionelle Entscheidungen

Für den Doppelpunkt werden vor allem ein günstiger Lesefluss, eine geringe Störung des Schriftbilds und die Einbeziehung aller Geschlechter angeführt. Abgeordnetenwatch.de bezeichnete ihn 2019 als gut lesbare und gendergerechte Schreibweise. Die Stadt Lübeck erklärte, er ziehe das Wort weniger auseinander als Unterstrich oder Sternchen und störe den Lesefluss nicht. Weitere Befürworter nannten ihn „minimalinvasiv“ und weniger auffällig als andere Zeichen.

Kritiker wenden ein, der Doppelpunkt könne leicht überlesen werden und störe dadurch die gewohnten Lese- und Sehweisen weniger als Sternchen oder Unterstrich. Seine inklusive Wirkung sei nicht belegt; außerdem fehle ihm nach Ansicht einiger Stimmen eine symbolische Bedeutung als Platzhalter oder offener Raum. Die Gesellschaft für deutsche Sprache kritisierte grammatische Probleme, etwa bei Umlautungen, flektierten Formen und Kombinationen wie „die:der Schüler:in“. Beim Vorlesen könne zudem der Eindruck entstehen, nur die weibliche Form sei gemeint. Sie empfiehlt den Doppelpunkt ebenso wie andere Genderzeichen nicht als Mittel diskriminierungsfreier Sprache, befürwortet aber geschlechtergerechte Formulierungen, wenn sie verständlich, lesbar und regelkonform sind.

Auch die Duden-Redaktion riet 2020 eher vom Doppelpunkt ab, weil er im Satzbau bereits klar mit bestimmten Funktionen verbunden sei. Die schweizerische Bundeskanzlei lehnte ihn 2021 für deutschsprachige Texte der Bundesverwaltung ab. Acht große deutschsprachige Nachrichtenagenturen vereinbarten im selben Monat, das generische Maskulinum zurückzudrängen, aber keine Genderzeichen zu verwenden. Die Süddeutsche Zeitung erklärte, ebenfalls keine Genderzeichen zu nutzen. In Sachsen und Schleswig-Holstein wurde ihre Verwendung an Schulen 2021 verboten. Der Berliner Tagesspiegel teilte am 27. November 2023 nach Leserprotesten und Abonnementskündigungen mit, in der Printausgabe künftig keine Gendersternchen und Gender-Doppelpunkte mehr zu verwenden.

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