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Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Die Rechtfertigungslehre ist innerhalb der christlichen Theologie kein Einzelthema, sondern „ein unverzichtbares Kriterium, das die gesamte Lehre und Praxis …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Entstehung
  2. 2. Biblischer Bezug und gemeinsames Verständnis
  3. 3. Zentrale Lehrfragen
  4. 4. Bedeutung und Grenzen des Konsenses
  5. 5. Römische Note, Unterzeichnung und Erweiterung

Kern und Entstehung

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER; englisch Joint Declaration on the Doctrine of Justification, JD/JDDJ) ist ein zentrales ökumenisches Dokument. Sie wurde 1999 vom Lutherischen Weltbund (LWB) und der Römisch-katholischen Kirche unterzeichnet. Ihr Kern ist ein „Konsens in Grundwahrheiten“ der Rechtfertigungslehre. Zugleich wurde festgehalten, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen aus dem 16. Jahrhundert die jeweils in der Erklärung dargestellte Lehre nicht mehr treffen und deshalb gegenstandslos sind. 2006 schloss sich der Weltrat methodistischer Kirchen an, 2017 die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen und die Anglikanische Gemeinschaft. Damit wird die Erklärung von fünf großen Kirchen beziehungsweise Kirchenfamilien anerkannt.

Die GER arbeitet mit einem „differenzierten Konsens“. Die konfessionellen Traditionen und unterschiedlichen Sprachweisen müssen nicht aufgegeben werden, sofern sie sich in den Grundfragen nicht widersprechen. Die unmittelbare Vorgeschichte lag im ökumenischen Dialog deutscher evangelischer und katholischer Theologen. Die 1986 vorgelegte Studie Lehrverurteilungen – kirchentrennend? untersuchte unter anderem, ob frühere lutherische Verurteilungen des Katholizismus die heutige katholische Kirche noch treffen.

1993 übernahm der LWB ein Projekt der Evangelical Lutheran Church in America, das zunächst nur die Rücknahme der reformationszeitlichen Verurteilungen zur Rechtfertigungslehre erklären sollte. Nach Gesprächen mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen wurde daraus eine gemeinsame Konsenserklärung. Eine Theologengruppe legte im März 1994 einen ersten Text vor. Nach der Befragung der Mitgliedskirchen wurde er 1997 in Würzburg überarbeitet; die Fassungen hießen „Würzburg I“ und „Würzburg II“. An der Überarbeitung waren 14 katholische und lutherische Theologen beteiligt, darunter die Neutestamentler Joseph Fitzmyer und John Reumann. Der Text von „Würzburg II“ wurde im Februar 1997 zur weiteren kirchlichen Beschlussfassung angenommen.

Biblischer Bezug und gemeinsames Verständnis

Die Rechtfertigungslehre beschreibt, wie Gott den sündigen Menschen durch Jesus Christus rettet und annimmt. In der Reformationszeit wurde diese Botschaft besonders mit Paulus und der „Rechtfertigung des Sünders durch Gottes Gnade im Glauben“ verbunden (Röm 3,23–25). Das gemeinsame Bibelstudium zeigt jedoch weitere biblische Formulierungen für das Heil: „Befreiung zur Freiheit“, „Versöhnung mit Gott“, „neue Schöpfung“ und „Heiligung in Christus Jesus“.

Die GER formuliert als gemeinsames Bekenntnis: „Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Christi, nicht aufgrund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken“ (GER 15). Der Glaube selbst ist ein „Geschenk Gottes durch den Heiligen Geist, der im Wort und in den Sakramenten in der Gemeinschaft der Gläubigen wirkt“ (GER 16). Die Rechtfertigungslehre gilt als „unverzichtbares Kriterium“, das Lehre und Praxis der Kirche auf Christus ausrichten soll (GER 18).

Der Mensch ist für sein Heil völlig auf Gottes rettende Gnade angewiesen. Als Sünder kann er sich nicht aus eigener Kraft Gott zuwenden, seine Rechtfertigung verdienen oder sein Heil erreichen; Rechtfertigung geschieht „allein aus Gnade“ (GER 19). Katholiken können dennoch von einer Mitwirkung des Menschen sprechen, wenn diese Zustimmung selbst durch Gottes Gnade bewirkt wird (GER 20). Lutheraner betonen, dass der Mensch die Rechtfertigung rein passiv empfängt. Damit leugnen sie jedoch nicht sein „volles personales Beteiligtsein im Glauben“ (GER 21).

Gottes Gnadenhandeln umfasst untrennbar Sündenvergebung und Lebenserneuerung beziehungsweise Heiligung (GER 22). Die Lebenserneuerung ist nach lutherischem Verständnis keine Voraussetzung der Vergebung; katholisch wird stärker hervorgehoben, dass die geschenkte Gnade das Leben tatsächlich erneuert und sich im Handeln auswirkt.

Zentrale Lehrfragen

Die Rechtfertigung geschieht durch den Glauben an Gottes Heilshandeln in Christus; dieses Heil wird durch den Heiligen Geist in der Taufe als Fundament des christlichen Lebens geschenkt (GER 25). Lutheraner sprechen von Rechtfertigung allein aus Glauben, sola fide. Weil Gottes Rechtfertigung eine neue Schöpfung ist, betrifft sie alle Dimensionen der Person und führt zu einer neuen Lebensführung (GER 26). Katholiken sprechen von einer Erneuerung des Lebens durch die Rechtfertigungsgnade, betonen aber ebenfalls, dass diese Gnade grundlos von Gott kommt und kein Mensch sich ihrer rühmen kann (GER 27).

Das lutherische Konzept simul iustus et peccator bedeutet „gerecht und Sünder zugleich“. Der gerechtfertigte Mensch bleibt zeitlebens auf Gottes bedingungslose Gnade angewiesen, ist aber durch Christus nicht mehr von Gott getrennt. In der Taufe wird er mit Christus vereint, gerechtfertigt und wirklich erneuert (GER 28–29). Nach katholischem Verständnis tilgt die Taufe die Sünde wirklich; zurück bleibt die Neigung zur Sünde, die Konkupszenz. Nach einer Sünde empfängt der Christ im Sakrament der Buße Vergebung (GER 30).

Für Lutheraner ist die Unterscheidung von Gesetz und Evangelium zentral: Das Gesetz deckt die Sünde auf und weist den Menschen auf das Evangelium, also Gottes rechtfertigende Barmherzigkeit, hin. Katholiken betonen stärker die Verpflichtung des Gerechtfertigten, die Gebote zu halten, verneinen aber nicht die gnadenvolle Verheißung des ewigen Lebens durch Jesus Christus (GER 31–33).

Die Gläubigen können angesichts ihrer Schwäche auf Gottes wirksame Zusage in Wort und Sakrament vertrauen und dadurch Heilsgewissheit gewinnen (GER 34). Luther betonte, dass der Christ in Anfechtung auf Christus und Gottes Verheißung schauen soll, nicht auf die eigene Unsicherheit (GER 35). Auch katholisch kann Glaube seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil als „sich selbst ganz Gott anvertrauen“ verstanden werden; zugleich bleibt der Mensch angesichts seiner Schwächen in Sorge um sein Heil (GER 36).

Gute Werke gelten gemeinsam als Früchte der Rechtfertigung, die nicht ausbleiben können (GER 37). Die katholische Theologie spricht von Wachstum in der Gnade und bezeichnet gute Werke auch als verdienstlich, sodass sie einen Lohn im Himmel finden (GER 38). Die lutherische Theologie lehnt den Begriff „Verdienste“ ab: Das ewige Leben ist kein Lohn, sondern die Erfüllung von Gottes unverdienter Zusage (GER 39).

Bedeutung und Grenzen des Konsenses

Die Erklärung beansprucht keinen vollständigen Gleichklang aller theologischen Aussagen. Sie stellt einen Konsens in den Grundwahrheiten fest; verbleibende Unterschiede in Ausdrucksweisen, theologischen Ausgestaltungen und Akzentsetzungen gelten als „tragbar“ und als „offen aufeinander hin“ (GER 40). Darauf gründet die Aussage, dass die Lehrverurteilungen des Konzils von Trient nicht die in der GER dargestellte lutherische Lehre treffen und die Verwerfungen der lutherischen Bekenntnisschriften nicht die dargestellte katholische Lehre treffen (GER 41).

Gerade diese Reichweite war umstritten. Kritiker wie Eberhard Jüngel und Ingolf U. Dalferth befürchteten, dass die zentrale, kriteriologische Funktion der Rechtfertigungslehre abgeschwächt und die evangelische Identität gefährdet werde. Ein Professorenvotum mit 141 Unterschriften sowie ein Gutachten der Tübinger evangelisch-theologischen Fakultät bezweifelten, dass sachlich von einem „Konsens in Grundwahrheiten“ gesprochen werden könne. Auch die Synode der Hannoverschen Landeskirche befürwortete zwar die Rücknahme der Lehrverurteilungen, hielt diese Redeweise aber für nicht sachgerecht.

Das Institut für Ökumenische Forschung in Straßburg wertete die Antworten der LWB-Mitgliedskirchen aus. Es bezog nicht nur die Zahl der Kirchen, sondern die von ihnen repräsentierten Lutheraner ein und kam auf 78,3 % beziehungsweise über 48 Millionen Menschen. Am 16. Juni 1998 erklärte der LWB den „Magnus consensus“ für erreicht und nahm die GER offiziell an.

Römische Note, Unterzeichnung und Erweiterung

Der Vatikan veröffentlichte am 25. Juni 1998 eine gemeinsame Note der Glaubenskongregation und des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Sie bestätigte einen Konsens in Grundwahrheiten, bestritt aber einen vollständigen Konsens. Als offene Punkte nannte sie besonders das lutherische Verständnis des gerechtfertigten Sünders, die geringere Zentralität der Rechtfertigungslehre für die gesamte Theologie, die menschliche Mitwirkung, den Zusammenhang von ewiger Gnade und Lohn sowie die erneute Rechtfertigung im Sakrament der Buße. Erst wenn diese Divergenzen ausgeräumt seien, könne endgültig gesagt werden, dass die katholischen Lehrverurteilungen die lutherische Lehre nicht mehr träfen. Die Note löste Irritationen aus und wurde vielfach als Ablehnung oder Belastung des zuvor gemeinsam erarbeiteten Textes verstanden.

Der LWB-Exekutivausschuss beschloss im November 1998 weitere Verhandlungen. Die Gemeinsame Offizielle Feststellung und der Annex ergänzten deshalb die GER. Sie ratifizierten den Text und gaben Hinweise zu seiner Auslegung, insbesondere zu sola fide, simul iustus et peccator, der kriteriologischen Funktion der Rechtfertigungslehre sowie dem Verhältnis von Glauben und Werken.

Am 31. Oktober 1999 wurde die Erklärung in der evangelisch-lutherischen St.-Annen-Kirche in Augsburg feierlich unterzeichnet. Für die katholische Kirche unterschrieben Kardinal Edward Idris Cassidy und Bischof Walter Kasper, für den LWB Christian Krause und Ishmael Noko. Rund 2000 Zuschauer verfolgten das Ereignis in der Innenstadt; die ARD übertrug es.

Der Weltrat methodistischer Kirchen trat am 23. Juli 2006 in Seoul bei. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen unterzeichnete am 4. Juli 2017 in Wittenberg. Die Anglikanische Gemeinschaft erklärte am Reformationstag 2017 ihre Zustimmung, nachdem der Anglican Consultative Council die GER 2016 inhaltlich bestätigt hatte. Im April 2019 bestätigten Vertreter aller fünf beteiligten Weltgemeinschaften die gemeinsamen Positionen und regten eine weitere Vertiefung an. Am 16. Juni 2019 feierten sie in der Genfer Kathedrale St. Pierre einen Gottesdienst zum 20. Jubiläum.

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