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Günther Just
Er zeichnete sich durch eine experimentell-genetische Arbeitsweise aus prägte und etablierte den Begriff „Humangenetik“, mit dem er die menschliche Erbbiologie …
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Kern seines wissenschaftlichen Ansatzes
Günther Just (3. Januar 1892–30. August 1950) war deutscher Zoologe, Eugeniker, Erbbiologe und Anthropologe. Seine Forschung befasste sich besonders mit dem Mendelismus, der menschlichen Vererbung sowie eugenischen Untersuchungen zu Schulleistung, Begabung und Persönlichkeitsentwicklung. Kennzeichnend war seine experimentell-genetische Arbeitsweise.
Just prägte 1934 den Begriff „Humangenetik“. Er verwendete ihn zunächst in einer Arbeit über Faktorenkoppelung, Faktorenaustausch und Chromosomenaberrationen beim Menschen und später mehrfach als Bezeichnung für die Erbbiologie des Menschen. Der Begriff sollte die menschliche Erbforschung in die allgemeine Genetik einordnen und zugleich die zunehmende Spezialisierung der Forschung ausdrücken. Er stand für Grundlagenforschung, während „Rassenhygiene“ eher die angewandte Wissenschaft bezeichnete. Allerdings trennte Just die Rassenhygiene nicht vollständig von der Genetik, sondern wollte genetische Grundlagen und Grenzen praktischer Anwendungen klären. Mit dieser Entwicklung waren die Medikalisierung und Genetifizierung der deutschen Vererbungswissenschaft während der 1930er Jahre verbunden. Teilweise wird die Etablierung des Begriffs erst auf 1939/40 datiert; das Handbuch der Erbbiologie des Menschen wurde dabei mitunter als „völlig frei von NS-Ideologie“ bezeichnet.
Ebenfalls 1934 griff Just den von Richard Goldschmidt geprägten Ausdruck „höherer Mendelismus“ auf. Damit bezeichnete er die Vorstellung, dass menschliche Merkmale nicht einfach monofaktoriell, also nach einem einzelnen Erbfaktor, dominant oder rezessiv vererbt werden. Ihre Ausprägung müsse vielmehr in einem „genotypischen Milieu“ betrachtet werden: Gene wirken im Zusammenspiel mit anderen Genen sowie mit pränatalen und äußeren Umwelteinflüssen. Just verband diese Auffassung mit der Konstitutionstypenlehre Ernst Kretschmers. Die Zuschreibung der Begriffsprägung ist umstritten: Hans-Walter Schmuhl schreibt sie Just zu, Ute Felbor konnte den Begriff bereits bei Goldschmidt nachweisen.
Jugend, Ausbildung und Greifswalder Institut
Just wuchs in Berlin auf und besuchte von 1902 bis 1910 das Humboldt-Gymnasium. Seit dem Wintersemester 1910/1911 studierte er in Berlin Zoologie. Während des Ersten Weltkriegs verwaltete er eine Armeebücherei und arbeitete an experimentell-bakteriologischen Forschungsprojekten mit. Im Oktober 1919 schloss er sein Studium mit einer Dissertation über den „Nachweis von Mendel-Zahlen bei Formen mit niedriger Nachkommenzahl“ ab. Anschließend arbeitete er am Anatomisch-Biologischen Institut in Berlin und am Kaiser-Wilhelm-Institut für Biologie bei Richard Goldschmidt. 1923 habilitierte er sich in Greifswald mit Untersuchungen zum Faktorenaustausch, die wie seine Dissertation auf Forschungen an Drosophila-Fliegen beruhten. 1928 wurde er nichtbeamteter außerordentlicher Professor.
1929 gründete Just in Greifswald eine Abteilung für Vererbungswissenschaft. Am 17. Mai 1933 wurde sie zum selbstständigen Institut für menschliche Erblehre und Eugenik erweitert; Just wurde Direktor. Das Institut sollte allgemeine biologische und experimentelle vererbungswissenschaftliche Forschung mit Lehre und Rassenhygiene als angewandter Erbbiologie verbinden. Ein Schwerpunkt lag auf erb- und konstitutionsbiologischen Untersuchungen am Menschen, die eine psychophysische Beurteilung und eine „positive Leistungsauslese“ in Schule und Beruf ermöglichen sollten. Justs „erbbiologische Bildungsforschung“ gilt im Vergleich zu Wilhelm Hartnackes Arbeiten als „gemäßigt“. Er interessierte sich weniger für Rassenkunde als für die spezielle Vererbungspathologie des Menschen. 1936 wurde die Einrichtung in Institut für Vererbungswissenschaft der Ernst-Moritz-Arndt-Universität umbenannt.
Just trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.180.259) und arbeitete in mehreren nationalsozialistischen Organisationen mit. Dazu gehörten das Rassenpolitische Amt der NSDAP, die NSV, der Nationalsozialistische Lehrerbund, die Fördernde Mitgliedschaft der SS und zeitweise der Nationalsozialistische Deutsche Dozentenbund. Im Entnazifizierungsverfahren erklärte er, der Parteibeitritt habe seine wissenschaftliche Arbeit schützen sollen. Zugleich berichteten Just und Zeugen von Kritik an Antisemitismus und nationalsozialistischen Maßnahmen. Diese Darstellung ist historisch umstritten: Henrik Eberle weist darauf hin, dass Justs Arbeit bereits 1933 staatlich gefördert wurde und ein behauptetes „Kesseltreiben“ gegen seine Forschung nicht nachweisbar sei.
Reichsgesundheitsamt und Würzburg
Die Förderung von Justs Forschung wurde zurückgefahren, weil seine Grundlagenforschung für das NS-Regime teilweise keinen unmittelbaren Nutzen hatte. So ergaben Untersuchungen von 1935, dass Abiturienten mit den schlechtesten Noten überwiegend mittlere Beamte und Ärzte wurden. Der Wechsel ins Reichsgesundheitsamt brachte Just ein höheres Gehalt und die Verbeamtung. Im April 1937 übernahm er in Berlin-Dahlem die Leitung der Untergruppe „Erbwissenschaftliches Forschungsinstitut“ in der Abteilung „Erbmedizin“; am 27. August wurde er Oberregierungsrat. Seine Lehrtätigkeit in Greifswald behielt er bei.
Just wandte sich zunehmend dem eugenischen Ziel der „Ausschaltung leistungsungesunder Erblinien“ zu. Er nahm eine erbliche Grundlage „biologischer Minusvariation“ in vielen „asozialen und antisozialen Verhaltensweisen“ an. Doktoranden untersuchten deshalb unter anderem Schüler an Hilfsschulen, weil Just einen Zusammenhang zwischen geistiger Minderbegabung und „Leistungsunterwertigkeit“ vermutete. 1942 untersuchte er außerdem Beziehungen zwischen Papillarmusterverteilung und erblichen Geisteskrankheiten an Insassen von „Irrenanstalten“. Dass er diese Forschungen gegenüber der Deutschen Forschungsgemeinschaft als besonders dringlich bezeichnete, kann darauf hindeuten, dass er von der Ermordung psychisch kranker Menschen während des Nationalsozialismus wusste.
Am 1. Dezember 1942 erhielt Just einen Ruf an die Universität Würzburg und übernahm 1943 ein Ordinariat für Rassenbiologie. Seine Lehre umfasste unter anderem menschliche Erblehre als Grundlage der Rassenhygiene, Rassenhygiene, Bevölkerungspolitik, Vererbungslehre, Rassenkunde und Rassenbiologie. Das Programm zur rassischen Untersuchung angeblich „Minderwertiger“ setzte er in Würzburg fort. Zwischen 1944 und 1948 entstanden dort 14 Dissertationen, etwa über „mainfränkische Verbrechersippen“ oder die „Anstaltsbedürftigkeit und -pflege Schwachsinniger und ihre eugenische Ausrichtung“. 1945 verhinderte der Würzburger Kreisleiter Wahl eine Verlagerung des Instituts; dabei gingen Unterlagen in den Kriegswirren verloren.
Just war außerdem Beiratsmitglied der 1942 gegründeten Deutschen Gesellschaft für Konstitutionsforschung und als Direktor eines geplanten Kaiser-Wilhelm-Instituts für rassenbiologische und Siedlungsfragen vorgesehen. Ein Gutachten des Hauptamts für Wissenschaft von 1942 bescheinigte ihm, aus innerer Überzeugung an einer Fortentwicklung der Erbbiologie im Sinne des Nationalsozialismus mitzuwirken.
Entnazifizierung und letzte Jahre
Am 27. Juli 1945 wurde Just zunächst seines universitären Amtes enthoben. In seinem Entnazifizierungsverfahren äußerten sich mehrere Wissenschaftler positiv über seine Haltung. Am 29. Juli 1947 wurde er als „Mitläufer“ eingestuft; die Militärregierung ließ diese Entscheidung jedoch überprüfen. 1948 bestätigte der Kassationshof den ersten Spruch und erklärte, Just habe die nationalsozialistische „Irrlehre“ der Rassenlehre erkannt und bekämpft. In Würzburg wurde er dennoch nicht wieder eingesetzt, obwohl die Medizinische Fakultät seine Wiedereinsetzung befürwortete. Wegen seiner wirtschaftlichen Lage beantragte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens und wurde am 15. Juni 1948 als Gegner der nationalsozialistischen Bewegung und Weltanschauung klassifiziert. Dabei galt es als glaubhaft nachgewiesen, dass er passiven und aktiven Widerstand geleistet habe. Diese nachträgliche Bewertung steht im Spannungsverhältnis zu seiner Parteimitgliedschaft, seinen Funktionen in NS-Organisationen und seiner wissenschaftlichen Mitarbeit an rassenhygienischen Programmen.
1948 nahm Just den Ruf als Ordinarius für Anthropologie und Direktor des Anthropologischen Instituts in Tübingen an. Seine Antrittsvorlesung hielt er am 27. Januar 1949. Er gehörte mit Ernst Kretschmer und Karl Heinrich Bauer zu den führenden Mitgliedern der 1950 wiederbegründeten Deutschen Gesellschaft für Konstitutionsforschung. Die Zeitschrift für menschliche Vererbungs- und Konstitutionslehre wurde 1949 ebenfalls wiederbegründet und 1964 unter dem Titel Humangenetik fortgesetzt. Just war außerdem Zweiter Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Anthropologie und erhielt im Juli 1950 die Ehrendoktorwürde der Medizinischen Fakultät Tübingen. Er starb am 30. August 1950 in Tübingen nach kurzer, schwerer Krankheit.
Wichtige Veröffentlichungen und Forschungsschwerpunkte
Just veröffentlichte Arbeiten zur allgemeinen Vererbungslehre, zu Mendels Regeln, zum Faktorenaustausch, zu Crossing-over-Werten, zur experimentellen Genetik und zu Methoden der menschlichen Erbforschung. Zu seinen frühen wichtigen Arbeiten gehören die Dissertation „Der Nachweis von Mendel-Zahlen bei Formen mit niedriger Nachkommenzahl“ von 1919 sowie die Untersuchungen über Faktorenaustausch von 1925 und 1927. 1930 gab er den Sammelband Vererbung und Erziehung heraus und veröffentlichte Beiträge zum Verhältnis von Vererbung, Umwelt und Erziehung.
Für seine spätere Forschung besonders wichtig waren Faktorenkoppelung, Faktorenaustausch und Chromosomenaberrationen beim Menschen sowie die Arbeiten Probleme des höheren Mendelismus beim Menschen und Multiple Allelie und menschliche Erblehre. Er schrieb außerdem über Schulauslese und Lebensleistung, Erziehungsprobleme im Lichte von Erblehre und Eugenik sowie Erbpsychologie der Schulbegabung.
Von 1939 bis 1940 gab Just gemeinsam mit Karl Heinrich Bauer, Ernst Hanhart und Johannes Lange das Handbuch der Erbbiologie des Menschen heraus. Das Werk erschien in fünf Bänden beziehungsweise sieben Teilen und behandelte unter anderem die Grundlagen der menschlichen Erbbiologie, die Genetik der Gesamtperson, körperliche Zustände und Funktionen sowie nervöse und psychische Zustände. Just verfasste darin unter anderem die Beiträge „Die mendelistischen Grundlagen der Erbbiologie des Menschen“ und „Erbpsychologie der Schulbegabung“. Zu seinen Veröffentlichungen gehörten daneben Schriften zu Eugenik, Rassenhygiene, Anthropologie und Konstitutionsforschung. Posthum erschienen 1951 Vier Vorträge, darunter Texte zur Stellung des Menschen im Reich des Lebendigen, zur Beurteilung geistiger Leistung und zu Gegenwartsproblemen der Anthropologie.