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Französische Sprachpolitik
Dieser Artikel beschreibt die Sprachpolitik der Französischen Republik und ihrer Vorläuferstaaten auf nationaler, europäischer und globaler Ebene.
Inhalt6 Abschnitte
Grundprinzip der französischen Sprachpolitik
Die Sprachpolitik der Französischen Republik fördert und verlangt Französisch in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens meist ausschließlich. Französisch ist laut Verfassung die „langue de la république“ und nach Artikel 2 der Verfassung von 1958 die alleinige Amtssprache. Es gilt zugleich als Träger der französischen Kultur in der Welt.
Daneben bestehen zahlreiche Regionalsprachen und Mundarten. Sie werden in Frankreich als langues régionales, also Regionalsprachen, bezeichnet, nicht als Sprachen ethnischer Minderheiten. Im europäischen Frankreich gibt es je nach Zählweise mindestens acht traditionell regional verbreitete Sprachen, die mit Französisch nicht direkt verwandt sind, sowie die ihm näherstehenden Langues d’oïl. Einen vergleichbaren offiziellen Status haben diese Sprachen nicht.
Vom Französischen der Verwaltung zur Einheitssprache
Das Französische entwickelte sich im Hochmittelalter aus der Sprache des französischen Königshofes. Diese beruhte wahrscheinlich auf einer romanischen Mundart der Île-de-France, dem francien, und nahm Einflüsse benachbarter Mundarten, besonders der Champagne, auf. Mit der Ausdehnung der Kronlande nahm auch sein kultureller Einfluss zu.
1539 bestimmte Franz I., dass die „französische Muttersprache“ („langage maternel françoys“) Verwaltungssprache seines Königreichs sein solle. Dadurch sollte vor allem Latein verdrängt werden; Gerichtsakten waren bis dahin noch in Kirchenlatein verfasst. Regionalsprachen blieben in den Provinzverwaltungen und teilweise als Gerichtssprachen jedoch weiter in Gebrauch. Damals sprachen etwa 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung Französisch, im 18. Jahrhundert sollen es etwa 50 Prozent gewesen sein.
Nach der Französischen Revolution wurden Regionalsprachen systematisch zurückgedrängt. Französisch galt als Sprache der Aufklärung, der Vernunft und der Wissenschaft, wurde zur einzigen Sprache der Republik und mit der allgemeinen Schulpflicht zur einzigen Unterrichtssprache. Erst ein Gesetz von 1951 erlaubte Unterricht in Regionalsprachen. Wanderungsbewegungen sowie die fast ausschließliche Verwendung des Französischen in Medien, Bildung, Verwaltung und Beruf gefährden viele Regionalsprachen bis heute. Seit 2008 nennt Artikel 75-1 der Verfassung sie immerhin Kulturerbe Frankreichs.
Revolution, Schule und sprachliche Steuerung
Während der Revolution von 1789 wurden frühere Teilstaaten aufgelöst und ein einheitliches Verwaltungssystem geschaffen. Zunächst verkündeten die Revolutionäre die „Freiheit der Sprache“ für alle Bürger, ersetzten dies aber durch die Forderung nach einer einheitlichen Nationalsprache.
Henri Grégoire begründete dies in seinem „Bericht über die Notwendigkeit und die Mittel zur Vernichtung der Mundarten und des allgemeinen Gebrauches der französischen Sprache“. Er schrieb, nur 3 Millionen der insgesamt 25 Millionen Einwohner Frankreichs sprächen Französisch als Muttersprache; die anderen Sprachen nannte er Keltisch, Deutsch, Okzitanisch, Katalanisch, Italienisch und Flämisch. Zwei Gesetze erklärten Französisch noch im selben Jahr zur einzigen in Öffentlichkeit und Schulen geduldeten Sprache. Die Regierung konnte diese Politik wegen fehlender Zeit und Mittel zunächst aber nicht umfassend umsetzen.
Die Dritte Republik führte in den 1880er Jahren kostenlose, verpflichtende Grundschulen ein. Französisch war dort Unterrichtssprache, weil es landesweit verbreitet war und Zeitungen sowie wissenschaftliche Bücher darin vorlagen. Unterrichtet wurden streng die Grammatik von Noël und Chapsal, „Grammaire française“ (1823), und die Rechtschreibung der Académie française. Andere Sprachen waren selbst auf dem Schulhof unter Androhung strenger Strafen verboten. 1925 erklärte Bildungsminister Anatole de Monzie, für die sprachliche Einheit Frankreichs müsse Bretonisch verschwinden. In den 1950er Jahren gaben viele Familien die Weitergabe ihrer Sprache an Kinder auf.
Die Académie française wurde 1635 gegründet. Sie wacht über Gebrauch, Wortschatz und Grammatik des Französischen und gibt das „Dictionnaire de l’Académie française“ heraus. Sie empfiehlt auch französische Wortneuschöpfungen gegen Anglisierung; diese Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend.
Lockerungen und Streit um die europäische Charta
In den 1950er Jahren erkannte der Staat erstmals ein Existenzrecht der Regionalsprachen an: Unterricht in Sekundarschulen wurde erlaubt, die Unterdrückung in Grundschulen endete, und Bretonisch erschien in Medien. 1964 gestattete der Staat erstmals eineinhalb Minuten Bretonisch in einem regionalen Fernsehsender. Georges Pompidou erklärte jedoch 1972, für Regionalsprachen und -kulturen sei in einem Frankreich, das Europa prägen wolle, kein Platz. Seit 1994 verlangt das Toubon-Gesetz Französisch oder mindestens eine französische Übersetzung etwa in Werbung und auf Verpackungen.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992 soll historische Regional- und Minderheitensprachen Europas schützen und fördern. Sie umfasst 98 Artikel; Staaten müssen mindestens 35 annehmen. Frankreich unterzeichnete 1999 unter Premierminister Lionel Jospin 39 Artikel, ratifizierte die Charta jedoch nicht. Der Verfassungsrat hielt Teile ihrer Umsetzung für unvereinbar mit der Verfassung, insbesondere mit Französisch als Sprache der Republik. Stand 2015 hatten 17 Staaten die Charta ratifiziert und umgesetzt, Frankreich nicht.
Die Debatte stellte einerseits den Schutz regionaler Sprachen, andererseits die Sorge gegenüber, die „einige, unteilbare“ Republik könne ethnisch gespalten werden. Jacques Chirac lehnte die Charta mit der Begründung ab, sie könne Unteilbarkeit der Republik, Gleichheit vor dem Gesetz und Einheit der Nation gefährden. Ein Verfassungsgesetz zur Ermöglichung der Ratifizierung wurde am 28. Januar 2014 von der Nationalversammlung angenommen, doch der von Les Républicains dominierte Senat blockierte es; 2016 war die Charta weiterhin nicht ratifiziert. Frankreich ist zudem der einzige EU-Staat, der das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten nicht unterzeichnet hat.
Regionalsprachen und ihre Gefährdung
Ein Bericht von Bernard Cerquiglini für die französische Regierung zählte 1999 in allen französischen Gebieten einschließlich Übersee 75 Sprachen, die nach den Kriterien der Charta als Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt werden müssten. Zu den historischen autochthonen Sprachen im europäischen Frankreich gehören romanische Sprachen wie Langues d’Oïl, Langues d’Oc (Okzitanisch), Frankoprovenzalisch, Katalanisch, Korsisch und Italienisch; germanische Sprachen wie Deutsch in den Formen Elsässisch und Lothringisch sowie Westflämisch; das keltische Bretonisch und das isolierte Baskisch.
Okzitanisch und Frankoprovenzalisch wurden lange als französische Dialekte statt als eigenständige Sprachen betrachtet und sind stark vom Aussterben bedroht. Auch die übrigen Sprachen gelten als gefährdet. Bretonisch zeigt diese Entwicklung deutlich: In den 1950er Jahren hatten noch mehr als eine Million Franzosen Bretonisch als Muttersprache; heute können es etwa 250.000 Menschen sprechen, einer von sechs im genannten Gebiet, und die meisten davon sind über 60 Jahre alt. Zugleich entstand eine bretonische Standardsprache, die teilweise in Schule, Hörfunk und Fernsehen genutzt wird. Elsässisch und Korsisch widerstehen wegen ausgeprägten Regionalbewusstseins besser, während Okzitanisch und Frankoprovenzalisch in großen Teilen ihrer früheren Gebiete verschwunden sind.
Der Staat unterstützt Sprachgemeinschaften nur im bestehenden gesetzlichen Rahmen. 2003 veranstaltete die Regierung die Assises nationales des langues de France. Im Dezember 2007 beschloss das Département Pyrénées-Orientales eine Charta zur Förderung des Katalanischen in Nordkatalonien. Emmanuel Macron kündigte am 29. September 2023 für Korsika ein autonomieähnliches Statut und einen besonderen Verfassungsartikel an; Stand 2026 kam dieser nicht zustande. Korsisch als zweite Amtssprache und die Anerkennung der Korsen als Nation lehnte er ab.
Gegenbewegungen und internationale Förderung
Die Angaben zur Opposition gegen die Sprachpolitik sind im Artikel als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet. Regionalistische und nationalistische Bewegungen gründeten seit den 1970er Jahren vereinsgetragene Schulen: Diwan in der Bretagne, Ikastola im Baskenland, Calandreta in Okzitanien und Bressola in Nordkatalonien. In den 1980er Jahren eröffnete der Staat zweisprachige Schulen. Dennoch hat nur etwa ein Viertel der bretonischen Jugendlichen während der Schulzeit Zugang zu einem Bretonisch-Kurs; Bressola-Schulen besuchten 2014 lediglich 840 Schüler. Zweisprachige Schulen bleiben auch in Elsass, Moselle und Korsika selten.
Zweisprachige Verkehrszeichen verbreiteten sich seit den 1980er Jahren. Regionalsprachen sind in Medien weiterhin wenig vertreten; France 3 Bretagne sendet „Bali Breizh“ auf Bretonisch, France 3 Alsace „Rund um“ auf Elsässisch. Artikel 75-1 brachte wegen eines fehlenden Ausführungsgesetzes bislang keine praktische Verbesserung.
Außerhalb Frankreichs vertritt das Institut Français französische Kultur und Sprache und bietet Sprachkurse an. Französisch ist Arbeitssprache mehrerer internationaler Organisationen, auch weil es früher Sprache der Diplomatie war. Die Regierung bemüht sich, diesen internationalen Status zu erhalten und auszubauen; französische Politiker sprechen auf Auslandskonferenzen konsequent Französisch. In den Institutionen der Europäischen Union ist Französisch laut Artikel deutlich stärker verbreitet als Deutsch.