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Banque de France

Die Geld- und Kreditpolitik wird ausschließlich von der Europäischen Zentralbank für den Euro festgelegt. Sie stimmt sich im Rahmen des Europäischen Systems …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und heutige Stellung
  2. 2. Entstehung und frühe Organisation
  3. 3. Ausbau zur nationalen Notenbank
  4. 4. Staatliche Kontrolle und Verstaatlichung
  5. 5. Europäische Geldpolitik und Aufgaben
  6. 6. Kritik wegen Scheckgebühren

Bedeutung und heutige Stellung

Die Banque de France („Bank von Frankreich“) ist die französische Zentralbank. Sie wurde am 18. Januar 1800 unter Napoléon Bonaparte gegründet, hat ihren Hauptsitz in Paris und sicherte früher den Franc. Heute verwendet Frankreich den Euro; im März 2024 verfügte die Bank über Währungsreserven von 238,902 Milliarden Euro.

Seit 1998 gehört die Banque de France zum Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Damit ist sie Teil des Verbunds aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der Europäischen Union. Ihre Entwicklung zeigt, wie sich eine zunächst private Notenbank mit eigenem Banknotenprivileg zu einer staatlichen und schließlich in die europäische Geldpolitik eingebundenen Zentralbank wandelte.

Entstehung und frühe Organisation

Frühe französische Papiergeldsysteme scheiterten zunächst. John Law eröffnete 1716 die Banque Generale, die 1718 vom Staat übernommen und in Banque Royale umbenannt wurde. Das zur Verringerung der Staatsschuld geschaffene System der Papiergeldausgabe brach 1720 zusammen. Ab 1790 gab die Nationalversammlung Assignaten aus, die durch beschlagnahmte Kirchengüter gedeckt sein sollten. Wegen ihres dauernden Wertverlusts wurden sie 1797 kaum noch akzeptiert. Auch ihre Nachfolgewährung, die Territorialmandate, wurde aufgegeben; Münzgeld kehrte zurück.

Napoléon Bonaparte, damals Erster Konsul, gründete die Banque de France am 18. Januar 1800. Nach der schweren Rezession der Revolutionszeit sollte sie das Wirtschaftswachstum fördern. Sie kaufte Handelswechsel – Zahlungsversprechen aus Handelsgeschäften – an und gab dem Vorleger dafür auf Sicht zahlbare Banknoten aus. Der Geschäftsbetrieb begann am 20. Februar 1800, obwohl das Kapital noch nicht vollständig eingezahlt war.

Die Bank war zunächst eine unabhängige Aktiengesellschaft mit 30 Millionen Francs Kapital. Nur die 200 größten Anteilseigner durften an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie bestimmten 15 „régents“ für den Verwaltungsrat und drei „censeurs“ zur Kontrolle des Managements. Das Geschäftsgebiet war anfangs auf Paris begrenzt; Konkurrenz durch andere Einrichtungen blieb möglich. Am 14. April 1803 erhielt die Bank für fünfzehn Jahre das ausschließliche Recht, in Paris Papiergeld auszugeben.

Nach Problemen mit den Staatsfinanzen und sinkenden Goldbeständen stärkte Napoleon den Einfluss der Regierung. Ein Gesetz vom 22. April 1806 ersetzte den geschäftsführenden Ausschuss durch einen Gouverneur und zwei Stellvertreter, die der Kaiser ernannte. Die Grundstatuten vom 16. Januar 1808 regelten den Betrieb bis 1936 und ermöglichten „Diskontbüros“ in weiteren Städten.

Ausbau zur nationalen Notenbank

Das 1803 gewährte Banknotenprivileg wurde 1806 verlängert und danach viermal bis 1945 erneuert. Es galt zunächst in Städten mit Diskontbüros und später in ganz Frankreich, nachdem die Banque de France lokale Notenbanken übernommen hatte.

Bis 1848 waren ihre Banknoten kein gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmezwang. Eine feste Deckung des gesamten Ausgabewerts gab es nicht, doch die Bank musste Banknoten auf Verlangen gegen Goldmünzen eintauschen. Während der politischen Krise von 1848 wurde diese Einlösungspflicht aufgehoben. Zugleich wurden die Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel, das Privatpersonen und Staat annehmen mussten. Als Ausgleich galt eine Höchstgrenze von 350 Millionen Francs für die Notenausgabe.

Das Gesetz vom 6. August 1850 hob Annahmezwang und gesetzliche Zahlungsmittelfunktion wieder auf. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870 wurden beide Regelungen erneut eingeführt; die Ausgabegrenze stieg auf 1,8 Milliarden Francs. Nach 1877 blieb der Status der Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel bestehen, während die Ausgabegrenze mehrfach erhöht wurde.

Außerhalb von Paris unterhielt die Bank bis 1848 lediglich 15 Niederlassungen und Büros. Danach wuchs das Netz rasch auf 160 Standorte im Jahr 1900. Eine Niedrigzinspolitik und ein leichter Zugang zu Diskontkrediten unterstützten die Finanzierung der Wirtschaft. Seit 1834 gewährte die Bank außerdem Darlehen gegen Sicherheiten: zuerst nur gegen Staatsanleihen, später auch gegen weitere Sicherheiten.

Solange Banknoten in Gold umtauschbar waren, stabilisierte die Bank die Währung durch Goldkäufe und -verkäufe zu festen Preisen. Diese Tätigkeit ruhte von 1914 bis 1926. Danach durfte sie offiziell am Devisenmarkt eingreifen, um den Franc zu stabilisieren. Für ihr Banknotenrecht führte sie kostenlos die Kassengeschäfte des Staates aus und gewährte ihm Vorschüsse. 1928 wurde eine Golddeckung von 35 Prozent der Banknoten vorgeschrieben; zugleich verfügte die Bank über 259 Filialen. Am 30. Juni 1937 verließ sie den Goldstandard. Zur Zeit der deutschen Besatzung fehlen dem Artikel nähere Angaben.

Staatliche Kontrolle und Verstaatlichung

Nach dem Wahlsieg der Volksfront 1936 verstärkte die Regierung ihre Kontrolle, weil sie die Führung nach privatem Unternehmensrecht nicht mehr als im allgemeinen Interesse ansah. Das Gesetz vom 24. Juli 1936 ersetzte die 15 bisherigen Ratsmitglieder durch zwanzig Räte. Nur zwei wurden von der Hauptversammlung gewählt; die meisten anderen ernannte die Regierung als Vertreter wirtschaftlicher, sozialer und allgemeiner Interessen. Ein weiteres Mitglied wurde vom Personal gewählt. Die Hauptversammlung stand nun allen Anteilseignern offen, nicht mehr nur den 200 größten. Gouverneur und Stellvertreter mussten keine festgelegte Zahl von Bankanteilen mehr besitzen.

Das Gesetz vom 2. Dezember 1945 beschloss nach der Befreiung Frankreichs die Verstaatlichung. Am 1. Januar 1946 ging das Kapital von 182,5 Millionen Francs an den Staat über. Je Anteil erhielten die bisherigen Eigentümer 29 Francs in bar sowie eine dreiprozentige Staatsanleihe über 28.000 Francs, die in zwanzig Jahresraten getilgt werden sollte. Die letzten ausstehenden Anleihen wurden ab 1. Januar 1965 eingelöst; damit endete die Zinszahlung. Trotz der Beseitigung privater Kontrolle schränkten die Reformen die interne Handlungsfreiheit der Bank und die Stellung des Gouverneurs gegenüber dem Staat nicht grundsätzlich ein.

Das Gesetz vom 24. Mai 1951 unterwarf die Bank dem allgemeinen Steuerrecht, ließ aber mehrere Organisationsfragen offen. Eine vom Gouverneur 1972 angeregte Reform trat mit dem Gesetz vom 3. Januar 1973 in Kraft. Sie modernisierte Aufgaben, Organisation und Handlungsmöglichkeiten. Ratsmitglieder wurden nun aufgrund ihrer Fähigkeiten statt als Vertreter bestimmter Wirtschaftsbereiche berufen. Der Rat erhielt mehr Entscheidungsfreiheit; ein einzelner Aufsichtsrat ersetzte die zwei seit 1945 bestehenden Staatsvertreter. Der Finanzminister durfte Gewinnverteilung und Dividenden genehmigen, da der Staat alleiniger Eigentümer war.

Europäische Geldpolitik und Aufgaben

Das Gesetz vom 4. August 1993 machte die Banque de France unabhängig. Dadurch sollten Geld- und Kreditpolitik von kurzfristigen politischen Überlegungen gelöst sowie Kontinuität, Preisstabilität und Glaubwürdigkeit gesichert werden. Die Reform bereitete Frankreich auf die Europäische Währungsunion vor. Seit 1998 ist die Bank Mitglied des ESZB; das Gesetz von 1993 gilt in veränderter Form seit dem 1. Januar 2001.

Die Europäische Zentralbank wurde am 1. Juni 1998 als überstaatliche Einrichtung für die gemeinsame Währung Euro geschaffen. Die nationalen Zentralbanken übertrugen ihr das nationale Banknotenprivileg. Für den Euro legt ausschließlich die EZB die Geld- und Kreditpolitik fest und stimmt sich dabei im ESZB mit den nationalen Zentralbanken ab. Die Banque de France muss sich deshalb an den Vorgaben der EZB orientieren und deren Politik unterstützen.

Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Bankenaufsicht sowie die volkswirtschaftliche und statistische Gesamtrechnung. Sie darf außerdem Richtlinien für das französische Kreditwesen erlassen.

Auf dem One Planet Summit 2017 gehörte die Banque de France zu den acht Gründungsmitgliedern des Network for Greening the Financial System (NGFS). Dieses Netzwerk soll das Risikomanagement des Finanzsektors in Bezug auf Umweltrisiken und die Folgen der globalen Erwärmung weiterentwickeln. Außerdem sollen im Rahmen des „green finance“, also des grünen Finanzwesens, Mittel für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mobilisiert werden.

Kritik wegen Scheckgebühren

Im September 2010 verurteilte der Conseil de la Concurrence die Banque de France gemeinsam mit zehn weiteren Banken zu einer Geldbuße von insgesamt 381,1 Millionen Euro. Die Banken hatten vereinbart, ihren Kunden von Januar 2002 bis Juli 2007 je Scheck 4,3 Cent Gebühren zu berechnen, um zusätzliche Gewinne zu erzielen. Die Absprache betraf 80 Prozent der in Frankreich verwendeten Schecks; zuvor war der Scheckverkehr bis 2002 kostenlos gewesen.

Nachdem die Bankenaufsicht die Gewinne als „unrechtmäßig“ bezeichnet hatte, wurde die Praxis beendet. Wegen überhöhter Gebühren mussten die beteiligten Banken zusätzlich insgesamt 3,8 Millionen Euro zahlen.

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