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Eucharistische Anbetung
Die eucharistische Anbetung oder Aussetzung des Allerheiligsten (lateinisch Expositio sanctissimae Eucharistiae oder Expositio sanctissimi Sacramenti) ist …
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Begriff und Bedeutung
Die eucharistische Anbetung ist eine Gebetsform der römisch-katholischen Kirche. In ihrem Mittelpunkt steht das Allerheiligste, also eine in der heiligen Messe konsekrierte, das heißt durch die Wandlung geheiligte Hostie. Sie wird von den Gläubigen anbetend verehrt. Die öffentliche Aufstellung der Hostie zur Verehrung heißt Aussetzung des Allerheiligsten, lateinisch Expositio sanctissimae Eucharistiae oder Expositio sanctissimi Sacramenti. Höhepunkt und gewöhnlicher Abschluss einer solchen Anbetungszeit ist der sakramentale oder eucharistische Segen.
Grundlage dieser Praxis ist die Lehre von der Realpräsenz. Damit ist der Glaube an die reale und bleibende Anwesenheit Jesu Christi in den eucharistischen Gestalten von Brot und Wein gemeint. Die eucharistische Anbetung steht deshalb in engem Zusammenhang mit der heiligen Messe und darf nicht von ihr losgelöst verstanden werden.
Ablauf der Aussetzung
Ein Priester, Diakon oder Akolyth setzt eine konsekrierte Hostie in ein besonderes Behältnis ein. Dieses wird an einem erhöhten, gut sichtbaren Platz aufgestellt, häufig auf einem Altar. Dort verehren die Gläubigen das Allerheiligste mit Gebeten und Hymnen oder in stiller Anbetung.
Als Behältnis dient gewöhnlich eine Monstranz oder ein mit einem Velum verhülltes Ziborium. Eine Monstranz ist ein Schaugefäß, in dem die Hostie sichtbar gezeigt wird; ihr Name hängt mit dem lateinischen monstrare, „zeigen“, zusammen. Ein Ziborium ist ein Gefäß zur Aufbewahrung konsekrierter Hostien. Grundsätzlich kann jede konsekrierte Hostie ausgesetzt werden. Häufig verwendet man jedoch besonders große oder mit einem geprägten Bild verzierte Zelebrationshostien.
Das Gegenstück zur Aussetzung ist die Reposition: Das Allerheiligste wird wieder in den Tabernakel, den festen Aufbewahrungsort der konsekrierten Hostien, zurückgebracht. Davor finden üblicherweise ein kurzes Gebet und gegebenenfalls der eucharistische Segen statt.
Vor allem barocke Altäre besaßen auf dem Tabernakel häufig eine Expositionsnische, auch Expositorium genannt. Sie nahm bei der Aussetzung die Monstranz oder das Ziborium auf und war oft von zwei Engeln flankiert. Auch manche Flurkreuze haben muschelförmige Expositionsnischen. Bei eucharistischen Flurprozessionen wurde das Allerheiligste dort aufgestellt, um den sakramentalen Segen zu erteilen. In einigen Kirchen bestehen eigene Sakramentskapellen, in denen das Allerheiligste während des größten Teils des Tages oder ständig ausgesetzt ist.
Wichtige Andachtsformen
Beim vierzigstündigen Gebet bleibt das Allerheiligste über einen Zeitraum von vierzig Stunden ausgesetzt. Die Gläubigen wechseln einander während des Gebets ab.
Beim ewigen Gebet ist das Allerheiligste ständig ausgesetzt und wird ohne Unterbrechung verehrt. Diese Form wird von bestimmten Ordensgemeinschaften und Gebetsgruppen praktiziert. Sie kann auch so organisiert sein, dass die Anbetung tageweise zwischen den Pfarrgemeinden einer Diözese wechselt.
Die Ölbergandacht findet am Gründonnerstag in der Nacht zum Karfreitag statt. Nach den liturgischen Büchern soll die Anbetung wenigstens bis Mitternacht dauern; ab Mitternacht muss sie „ohne jede Feierlichkeit“ stattfinden. Anders als die gewöhnliche Aussetzung endet sie nicht mit dem sakramentalen Segen.
Nächtliche Anbetungsstunden werden auch „Gebetswachen“ genannt. Sie finden mancherorts in Klöstern und Pfarrgemeinden an verschiedenen Tagen des Jahres statt und dauern gelegentlich die ganze Nacht.
Ein Beispiel für eine besonders große eucharistische Anbetung war die Vigil beim XX. Weltjugendtag in Köln. In Anwesenheit von Papst Benedikt XVI. nahmen daran etwa eine Million Gläubige teil. Papst Johannes Paul II. hatte 2005 zum Jahr der Eucharistie erklärt. In der Folge entstand die eucharistische Anbetung innerhalb der Veranstaltungsform „Nightfever“, die inzwischen an zahlreichen Orten regelmäßig stattfindet.
Entwicklung und heutige Regeln
Die Aussetzung kann als Verlängerung der Elevation verstanden werden. Elevation bezeichnet die Erhebung des Leibes Christi bei der Wandlung innerhalb der Messfeier. Diese Praxis entstand aus der hochmittelalterlichen Eucharistiefrömmigkeit, die von dem Wunsch geprägt war, die konsekrierte Hostie zu sehen. Durch die längere sichtbare Aussetzung wurde dieses Schauverlangen weiter verstärkt.
Der Brauch entwickelte sich im Zusammenhang mit der eucharistischen Prozession am Fronleichnamsfest. Das Allerheiligste wurde bereits vor der Prozession und noch einige Zeit danach zur Verehrung ausgesetzt. Im 14. Jahrhundert dehnte man die Aussetzung zuerst im nord- und ostdeutschen Raum auf die Mess- und Gebetszeiten an Fronleichnam und während der damals folgenden Oktav aus. Bald fand sie auch bei den Votivmessen vom Leib Christi an den Donnerstagen des Kirchenjahres statt.
Nach der heiligen Messe sowie nach Vesper und Komplet, zwei Gebetszeiten des Stundengebets, wurden an diesen Donnerstagen eucharistische Hymnen und Responsorien gesungen. Der Brauch verbreitete sich von den deutschsprachigen Ländern aus fast über ganz Europa und wurde zunehmend auch an anderen Festen und an Sonntagen ausgeübt. Daraus entwickelte sich die Sakramentsandacht: eine Gebetszeit vor dem ausgesetzten Allerheiligsten, die mit dem sakramentalen Segen endet. In der Barockzeit nahmen die Anlässe für solche oft festlich gestalteten Aussetzungen zu.
Das Zweite Vatikanische Konzil stellte erneut heraus, dass die Messfeier Quelle und Gipfel der Eucharistiefrömmigkeit ist. Das Dokument De sacra communione et cultu mysterii eucharistici extra missam („Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe“) der Gottesdienstkongregation vom 21. Juni 1973 verlangt, dass bei der Aussetzung die Beziehung zur Messe klar erkennbar bleibt. Die äußere Gestaltung darf nicht verdunkeln, dass Christus die Eucharistie vor allem als „Speise, Heilmittel und Stärkung“ eingesetzt hat.
Daraus folgen verbindliche Regeln: Während das Allerheiligste ausgesetzt ist, darf im selben Raum der Kirche oder Kapelle keine heilige Messe gefeiert werden. Die früher übliche missa coram sanctissimo, eine Messfeier vor dem ausgesetzten Allerheiligsten, ist heute verboten. Ebenso darf das Allerheiligste nicht allein zum Zweck des Segnens ausgesetzt werden. Dem eucharistischen Segen muss vielmehr eine angemessene Zeit der Anbetung mit Lesung, Gesang und stillem Gebet vorausgehen.