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Du (Personalpronomen)
Das Du bezeichnet in der deutschen Sprache das Personalpronomen 2. Person Singular, welches eine andere Person direkt bezeichnet bzw. anspricht.
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Bedeutung und Gebrauch
Das „Du“ ist in der deutschen Sprache das Personalpronomen der 2. Person Singular. Es bezeichnet oder spricht eine andere Person direkt an. Anders als das moderne Englisch unterscheidet Deutsch zwischen „du“ und „Sie“: „du“ steht meist für vertraute oder informelle Anrede, „Sie“ für distanzierte oder höfliche Anrede.
Gewöhnlich verwendet man „du“ gegenüber Minderjährigen oder gegenüber Personen, die man näher kennt, zum Beispiel Freunden und Familienangehörigen. Die Verwendung des „Du“ heißt umgangssprachlich „Duzen“, entsprechend zum „Siezen“ bei der Anrede mit „Sie“.
Wechsel zwischen Du und Sie
Der Übergang vom „Sie“ zum „Du“ beruht meistens auf einer Vereinbarung. Dazu wird das „Du“ angeboten; laut Artikel geschieht das meist durch die ältere Person. In manchen Gruppen ist das „Du“ auch ohne ausdrückliche Vereinbarung üblich.
Teilweise gibt es besondere Formen oder Zeremonien für den Wechsel zum „Du“, etwa „Brüderschaft trinken“ oder „Schmollis“. Ein Wechsel zurück zum „Sie“ ist häufig mit einer Verschlechterung der persönlichen Beziehung verbunden.
Du in Alltag und Unternehmen
Der Artikel nennt als neuere Entwicklung, dass eine kleine, aber zunehmende Zahl von Firmen ihre Kunden duzt. Genannt werden Aldi, Apple, Ikea und Otto. Diese Anrede wird von jüngerer Kundschaft eher akzeptiert, während ältere Kundschaft sie häufiger als respektlos oder anbiedernd empfindet.
In der Umgangssprache wird außerdem zunehmend „du“ als Subjekt in eigentlich unpersönlichen Aussagen verwendet. In der Schriftsprache würde man dafür normalerweise „man“ benutzen. Beispiele aus dem Artikel sind: „… und plötzlich stellst du fest, dass du betrogen wurdest.“ und „Wenn du auf dem Spielfeld stehst, ist deine Aufregung plötzlich weg.“ Diese Entwicklung ähnelt dem Gebrauch von englisch „you“ und niederdeutsch „du“ in unpersönlichen Aussagen.
Schreibung
Im Regelfall werden „du“ und die zugehörigen Formen „dich“, „dein“ und „dir“ kleingeschrieben. Wenn das Wort substantiviert wird, gilt die Großschreibung wie bei anderen Substantivierungen.
Vor der Rechtschreibreform von 1996 war die Großschreibung als Höflichkeitsform, etwa in Briefen, üblich. Mit der Reform wurde sie zunächst gestrichen, bei der Änderung der Rechtschreibung im Jahr 2006 aber wieder erlaubt. In Briefen können die Anredepronomen „du“ und „ihr“ mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden (§ 66). Der Artikel weist darauf hin, dass dadurch Verwirrung entstand, unter anderem durch einen Beschluss deutscher Nachrichtenagenturen vom Dezember 1998, der die Großschreibung fälschlich als Teil der alten Rechtschreibung darstellte.
Sprachliche Herkunft
Das deutsche Personalpronomen „du“ geht auf gemeingermanische Formen zurück, die im Mittelhochdeutschen und Althochdeutschen als „dū̆“ belegt sind. Es ist verwandt mit lateinisch „tu“ und entsprechenden Wörtern fast aller indogermanischen Sprachen. Als gemeinsame Herkunft nennt der Artikel indogermanisch „tū̆“.
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