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Digitales Zentralbankgeld

Für den Zahlungsverkehr und zur Wertaufbewahrung könnten Mobile Apps oder anonyme Guthabenkarten genutzt werden. Derzeit gibt es erste Umsetzungen auf den …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Bedeutung und Grundformen
  2. 2. Technische und geldpolitische Ausgestaltung
  3. 3. Entwicklung und internationale Projekte
  4. 4. Projekte in Asien, den USA und weiteren Staaten
  5. 5. Vernetzte Finanzarchitektur und Bewertung

Begriff, Bedeutung und Grundformen

Digitales Zentralbankgeld (englisch Central Bank Digital Currency, CBDC) ist elektronisches Geld, das eine Zentralbank ausgibt. Anders als die bisherige digitale Zentralbankgeldbasis, die vor allem Geschäftsbanken zugänglich ist, soll es einem größeren Nutzerkreis zur Verfügung stehen. In einer weitreichenden Form könnten Bürger und Unternehmen Konten bei der Zentralbank führen und das Geld über Apps oder anonyme Guthabenkarten bezahlen oder aufbewahren. Erste nationale Umsetzungen bestehen auf den Bahamas, in Jamaika und Nigeria (Stand Juli 2025); zahlreiche weitere Staaten betreiben Pilot- und Forschungsprojekte.

Die Zentralbank wäre allein berechtigt, CBDC in ihrer Währung zu erzeugen. Bankkunden könnten das von Geschäftsbanken geschaffene Buch- oder Giralgeld in CBDC umtauschen. Dafür müssten Geschäftsbanken zunächst einen Teil ihrer Zentralbankreserven in CBDC tauschen und dieses anschließend an die Kunden übertragen. Danach ließe sich CBDC ähnlich wie Bargeld unabhängig von einer Geschäftsbank verwenden oder aufbewahren.

Man unterscheidet zwei Hauptformen:

  • Wholesale CBDC wird nur an Geschäftsbanken und Nichtbank-Finanzinstitutionen wie Versicherungen ausgegeben und dient vor allem dem Zahlungsverkehr zwischen Finanzinstituten.
  • Retail CBDC ist Privathaushalten und Unternehmen direkt zugänglich. Auf diese Form bezieht sich der größte Teil der öffentlichen Diskussion.

Retail CBDC wäre eine direkte Forderung gegenüber der Zentralbank. Nutzer trügen daher nicht das Gegenparteirisiko des Giralgeldes, also die Gefahr eines Verlusts durch die Insolvenz einer Geschäftsbank. Grenzüberschreitende Zahlungen könnten ohne zwischengeschaltete Geschäftsbanken zudem schneller und billiger werden. CBDC soll Bargeld nach den untersuchten Projekten nicht ersetzen, sondern digital ergänzen.

Technische und geldpolitische Ausgestaltung

CBDC-Konten können in einer von der Zentralbank verwalteten Blockchain beziehungsweise einem Distributed Ledger – einem verteilten digitalen Register – oder in einer herkömmlichen Datenbank geführt werden. Auch eine Verwaltung über das Onlinebanking einer Geschäftsbank wäre möglich. Die Geschäftsbank würde das Konto dann nur treuhänderisch verwalten; das Guthaben wäre nicht Teil ihrer Bilanz. Besonders verbreitet ist in den Entwürfen ein hybrides System: Das Geld bleibt eine direkte, bargeldähnliche Forderung gegenüber der Zentralbank, während private Anbieter alle kundenbezogenen Aufgaben übernehmen.

CBDC unterliegt der Geldpolitik der Zentralbank und könnte je nach Ausgestaltung gesetzliches Zahlungsmittel sein. Offen ist unter anderem, ob es unverzinst bleibt oder Zinsen trägt. Bei negativen Zinsen würde das Guthaben mit der Zeit sinken. Zu entscheiden wäre auch, ob ein vorhandener Zentralbank-Einlagesatz gilt oder ein neuer Leitzins geschaffen wird.

Weitere Gestaltungsfragen betreffen:

  • die direkte Erzeugung von Geld auf CBDC-Konten als „Helikoptergeld“ oder „Quantitative Easing for the people“;
  • eine beliebige Konvertierung zwischen Giralgeld und CBDC im Verhältnis 1:1 oder Höchstgrenzen und einen möglichen Wechselkurs;
  • anonyme Kleinzahlungen per App oder Prepaidkarte gegenüber einer Identifizierung nach dem Prinzip „Know your customer“;
  • Sanktionen gegen Konten bei Geldwäsche oder kriminellen Aktivitäten;
  • die Rolle von Zentralbanken, Geschäftsbanken und anderen Dienstleistern bei Kontoführung und technischer Infrastruktur;
  • Smart Contracts, also automatisch ausgeführte programmierte Regeln für Zahlungen;
  • die Annahme von CBDC durch staatliche Stellen, mögliche Folgen für die Einlagensicherung und Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Banken.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich erklärte 2021, die vielversprechendste Ausgestaltung sei an eine digitale Identität geknüpftes CBDC. Als Alternative zu Blockchain-Systemen begann im Januar 2024 das Pilotprojekt NGI-Taler auf Grundlage des freien GNU-Taler-Zahlungsverfahrens. Die Österreichische Nationalbank hatte GNU Taler im Juli 2022 als möglichen Kandidaten für eine europäische CBDC empfohlen.

Entwicklung und internationale Projekte

James Tobin erwähnte bereits 1985 die Idee, Zentralbankgeld direkt für Privathaushalte zugänglich zu machen. 1993 erprobte die Bank of Finland mit dem Avant Card Smart System eine aufladbare Chipkarte. Wegen Transaktionsgebühren verbreitete sie sich nicht ausreichend und wurde 2006 eingestellt. Die Zentralbanken der G10 befassten sich 1995 zunächst nur mit der Regulierung privater Anbieter elektronischen Geldes.

Nach dem Start von Bitcoin im Jahr 2009 verstärkten Zentralbanken ihre Arbeit an eigenem elektronischem Geld. Uruguay kündigte 2014 das Pilotprojekt e-Peso an; weitere Projekte waren unter anderem e-krona in Schweden und Jasper in Kanada. Große Aufmerksamkeit entstand 2019 durch Facebooks angekündigten, letztlich wegen Widerstands der Federal Reserve Bank nicht eingeführten Stablecoin Libra beziehungsweise Diem und durch Chinas Pläne. 2020 führten die Bahamas mit dem Sand Dollar das erste nationale digitale Zentralbankgeld der Welt ein. Einer Umfrage von 2021 zufolge untersuchten rund 80 % der Zentralbanken CBDCs; 40 % führten bereits Proof-of-Concept-Tests durch. Ebenfalls 2021 veröffentlichten die G7 Richtlinien zur Einführung.

In Europa prüft die Europäische Zentralbank seit Dezember 2019 Kosten und Nutzen. Am 2. Oktober 2020 veröffentlichte sie einen Bericht zum digitalen Euro und begann Versuche und eine öffentliche Konsultation. Mitte 2021 entschied sie, das Vorhaben weiterzuverfolgen, nachdem keine technischen Hindernisse festgestellt worden waren. Untersuchungen bis 2023 betrafen die Verteilung an Händler und Bürger, Marktfolgen und notwendige europäische Gesetze. Seit 2020 wurden gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank auch CBDC, Wertpapier-Token und Smart Contracts auf Blockchains getestet. 2023 kooperierten Deutsche Bundesbank und Banque de France im BIS Innovation Hub Eurosystem Centre zu Wholesale CBDC; 2024 nahm die Banque de France am Projekt Agorá teil.

Schweden schlug im November 2016 die e-krona vor und begann 2020 einen blockchainbasierten Pilotversuch. Nach internen Simulationen sollten 2021 externe Stellen wie Geschäftsbanken einbezogen werden. In der Ukraine begann die Prüfung einer E-Hrywnja Ende 2016. Im Dezember 2018 wurden rund 5.500 Token an wenige Teilnehmer ausgegeben. Sie sollten 1:1 in Bargeld umtauschbar sein, keine Erträge bringen und nur als Tauschmittel dienen. Untersucht wurden zentrale und dezentralere sowie anonyme und identifizierbare Modelle.

Projekte in Asien, den USA und weiteren Staaten

Die Chinesische Volksbank entwickelt seit 2014 DCEP (Digital Currency Electronic Payment), den durch den Yuan gedeckten digitalen Yuan. 2020 begannen Pilotprojekte in Shenzhen, Suzhou, Xiong’an und Chengdu; angestrebt war eine Einführung bis zu den Olympischen Winterspielen 2022. Geschäftsbanken geben das von der Zentralbank erzeugte DCEP an Kunden aus, die es in Wallets oder Apps laden und sofort kontaktlos übertragen können. Anders als bei Bargeld kann die Zentralbank die Bewegung jeder digitalen Einheit verfolgen. Das System könnte private Dienste wie WeChat oder Alipay ablösen.

Ein chinesisches Pilotprojekt verbindet eine „Smart Student Card“ mit Wallet, GPS-Ortung, Notruffunktion, NFC-Zahlungen und Smart Contracts. Eltern und Schulen können Standorte und Ausgaben verfolgen; Schulen können zulässige Händler bestimmen. Alex Gladstein (2021) und Kevin Dowd (2024) verbinden Chinas Vorhaben mit einem Social-Engineering-Momentum.

Thailand veröffentlichte am 2. April 2021 eine Studie zu den Folgen einer Retail CBDC und erwartete eine steigende Nachfrage. Weitere Tests waren für das zweite Quartal 2022 vorgesehen, etwa für Annahme, Umtausch und Warenzahlungen in begrenztem Umfang. Kambodscha führte den Bakong als digitales Zentralbankgeld ein.

Für die USA sah die RAND Corporation durch ausländische CBDCs keine sicherheitspolitische Notwendigkeit eines digitalen Dollars, aber mögliche Vorteile bei der Nachverfolgung ausländischer Investitionen und beim Einfrieren von Vermögenswerten. Jerome Powell erklärte im März 2024, die Federal Reserve strebe in absehbarer Zeit keine US-CBDC an. Wholesale-Systeme für Interbankenzahlungen bestehen außerdem als Jasper in Kanada und Khokhag in Südafrika.

Vernetzte Finanzarchitektur und Bewertung

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich betrachtet Retail und Wholesale CBDCs als mögliche Teile einer umfassenderen Finanzarchitektur. Hyun Song Shin sprach 2022 von einer „Multi-CBDC-Platform“, Agustín Carstens 2023/24 vom „Finternet“. Ein 2023 vorgestellter „Unified Ledger“ soll tokenisiertes Zentralbankgeld, tokenisierte Bankeinlagen und andere Vermögenswerte auf programmierbaren Plattformen verbinden. Tokenisierung bedeutet dabei, Geld oder Vermögenswerte als digitale Einheiten abzubilden. Komplexe Systeme für Nachrichtenübermittlung und Abgleich könnten dadurch entfallen. Nach Carstens soll die Zentralbank den Unified Ledger unter Beteiligung anderer Behörden und privater Akteure steuern. Als Beispiel nennt er geplante Experimente in Singapur, bei denen politische und regulatorische Regeln in Smart Contracts eingebettet werden sollen.

Umstritten ist besonders die Finanzstabilität. In Krisen könnten Kunden wegen der Zentralbankgarantie große Bankeinlagen in CBDC umwandeln und so das Liquiditätsrisiko der Geschäftsbanken erhöhen. Die Bank of England hält dieses Risiko durch die konkrete Ausgestaltung für begrenzbar. Ulrich Bindseil von der EZB weist darauf hin, dass Einlagen schon bisher digital zu sichereren Banken verschoben wurden. Die Deutsche Bundesbank sieht keinen Beleg dafür, dass eine vollständige Deckung von Einlagen mit Zentralbankgeld ein stabileres Finanzsystem schaffen würde als geeignete Regulierung.

Eine deutsche Arbeitsgruppe aus Politik, Zentralbanken, Industrie, Handel, IT und Banken maß 2020 tokenisiertem Geschäftsbankengeld und CBDC den größten Nutzen für programmierbare Anwendungen bei. Dagegen bezeichnete FED-Gouverneur Christopher Waller CBDC 2021 als „a solution in search of a problem“.

Bankenverbände bewerten CBDC unterschiedlich. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband warnt vor Verlusten im Geschäftsmodell der Geschäftsbanken, wenn CBDC unverzinstes Giralgeld verdrängt. Der Bundesverband deutscher Banken hält eine CBDC für Bürger mittelfristig dagegen für unvermeidbar, unter anderem wegen möglicher globaler Stablecoins großer Technologieunternehmen und wegen Smart Contracts. Er möchte CBDC hauptsächlich als Zahlungsmittel, nicht als Wertaufbewahrungsmittel nutzen.

Vollgeld-Initiativen befürworten meist Zentralbankkonten für alle, freie Konvertierbarkeit und eine geringere staatliche Absicherung von Giralgeld. Joseph Huber sieht darin eine Stärkung der Zentralbank als „Monetative“, also als vierte Staatsgewalt. Eswar Prasad warnt hingegen vor Überwachung und politischer Verhaltenssteuerung. Autoritäre Regierungen könnten Grundrechte gefährden; auch Demokratien könnten programmierbares „Smart Money“ nutzen, um bestimmte Käufe wie Alkohol, Drogen, Munition oder Pornographie zu beschränken.

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