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Christina Block
Christina Block (* 4. Mai 1973 in Hamburg) ist eine deutsche Gastronomin und Unternehmerin. Die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block wurde durch …
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Person und beruflicher Hintergrund
Christina Block (* 4. Mai 1973 in Hamburg) ist eine deutsche Gastronomin und Unternehmerin. Sie ist die Tochter von Eugen Block, dem Gründer von Block House, und Christa Block, geborene Hauschild (1941–2023). Öffentlich bekannt wurde sie vor allem durch einen grenzüberschreitenden Streit um die elterliche Sorge und durch den Vorwurf, eine Kindesentführung in Auftrag gegeben zu haben.
Nach dem Abitur 1992 an der Sophie-Barat-Schule in Hamburg absolvierte Block eine Ausbildung zur Hotelfachfrau am Bayerischen Hof in München. Von 1995 bis 1999 setzte sie ihre Gastronomieausbildung mit Stationen in Paris, Atlanta und Peking fort. Von 1999 bis 2000 studierte sie Business Administration an der Edinburgh Business School.
2001 eröffnete sie am Alten Fischmarkt in Hamburg „Prima Pane“, ein Geschäft für Ciabatte, Baguettes und Wraps. 2003 folgte eine zweite Filiale. 2012 gab sie „Prima Pane“ auf, um sich stärker im Familienunternehmen zu engagieren. Seit 2011 ist sie gemeinsam mit ihren zwei Brüdern Gesellschafterin der Eugen Block Holding, die in den Bereichen Systemgastronomie, Hotellerie und Lebensmittelproduktion tätig ist.
Auch in wirtschafts- und tourismuspolitischen Gremien ist Block aktiv. 2019 holte der CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg sie als Wirtschaftsexpertin in sein Kompetenzteam für den Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl in Hamburg 2020. Seit 2016 ist sie Mitglied des Beirats des Hotelverbands Deutschland (IHA), seit 2020 stellvertretende Vorsitzende des Tourismusverbandes Hamburg. Außerdem gehört sie dem Bundesvorstand und dem Hamburger Landesvorstand des Wirtschaftsrats der CDU an. Seit 2021 ist sie mit dem früheren Fernsehmoderator Gerhard Delling liiert.
Familienstreit um die Kinder
Christina Block war von 2005 bis 2018 mit Stephan Hensel verheiratet, einem gelernten Bankkaufmann und späteren Unternehmensberater. Hensel arbeitete bis 2009 im Unternehmen von Eugen Block. Das Paar lebt seit 2014 getrennt und hat vier gemeinsame Kinder. Nach der Trennung wohnte Hensel im dänischen Gråsten.
Die älteste Tochter zog nach ihrem 15. Geburtstag im Jahr 2021 im Streit mit der Mutter zum Vater und ist inzwischen volljährig. Die zweitälteste Tochter lebt bei der Mutter. Um die beiden jüngsten Kinder kam es zu Auseinandersetzungen über die elterliche Sorge. Nach einem Umgangswochenende beim Vater im August 2021 brachte Hensel die beiden Kinder nicht zur Mutter zurück.
Im familienrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Hamburg wurde Hensel zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht, darüber zu entscheiden, wo ein Kind lebt. Block legte dagegen Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein und erhielt im Oktober 2021 vorläufig das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthalts. Zugleich wurde die Herausgabe der Kinder beschlossen.
Block beantragte 2022 beim Gericht in Sonderburg in Dänemark die Rückführung der Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Das dänische Gericht behielt sich jedoch eine eigene Prüfung vor. Nach der Brüsseler IIa- beziehungsweise IIb-Verordnung werden Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen aus einem EU-Staat grundsätzlich auch in anderen EU-Staaten automatisch anerkannt und vollstreckt. Dänemark ist diesen Verordnungen als einziger EU-Mitgliedstaat nicht beigetreten.
Im Februar 2022 stellte das Gericht in Dänemark fest, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, unabhängig davon, ob ihre Verbringung nach Dänemark möglicherweise widerrechtlich gewesen sei. Unstrittig war, dass beide Kinder gegenüber Fachbeteiligten vor deutschen Gerichten und bei Anhörungen in Dänemark konstant erklärt hatten, beim Vater in Dänemark leben zu wollen. Am 21. Februar 2022 bestätigte der Vestre Landsret in Viborg die Entscheidung des Familiengerichts in Sonderborg gegen Vollstreckungsmaßnahmen.
Entführungsvorwürfe und Sorgerechtsentscheidungen
Am 9. November 2022 fuhr Christina Block mit Personenschützern nach Dänemark, um die Kinder zu kontaktieren. Stephan Hensel wertete dies als Entführungsversuch. Daraufhin stattete die dänische Polizei die Kinder mit Alarmsendern aus.
In der Silvesternacht 2023 wurde Hensel in Dänemark von mehreren maskierten Tätern angegriffen, während die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder bei ihm waren. Hensel wurde durch Schläge und Tritte verletzt. Obwohl eines der Kinder einen Notfallsender aktivierte, konnte die dänische Polizei nicht rechtzeitig eingreifen. Die Kinder mussten die Grenze zu Fuß durch einen Wald überqueren. Als vermutlich Polizeibeamte mit Hunden und Taschenlampen in der Nähe erschienen, riefen die Kinder um Hilfe. Die Täter verklebten ihnen nach Darstellung des Artikels die Münder mit Klebeband und drohten ihnen mit dem Tod, falls sie nicht ruhig seien.
Sechs Männer fuhren mit dem Jungen und dem Mädchen in einem für diesen Zweck angeschafften Wohnmobil 800 km nach Baden-Württemberg, um sie an Christina Block zu übergeben. Am 2. Januar 2024 fuhren die Entführer die Mutter mit den Kindern bis zur Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Eine Verwandte brachte Block und die Kinder weiter nach Hamburg.
Am 4. Januar 2024 erließen dänische Strafverfolgungsbehörden einen europäischen Haftbefehl gegen Block. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einer Eilentscheidung zugunsten des Vaters und verpflichtete Block, die Kinder an ihn zu übergeben. Noch am selben Tag brachten Anwälte die Kinder nach Dänemark zurück. Einige Monate später hob die dänische Justiz den Haftbefehl gegen Block wieder auf.
Im Februar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg letztinstanzlich, dass deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig seien, weil die Kinder ihren „inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkt“ in Dänemark hätten. Im August 2024 legte Block Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde mit Beschluss vom 9. April 2025 nicht zur Entscheidung an.
Ende 2024 warnte die dänische Polizei Hensel, nach Geheimdienstinformationen bestehe die Gefahr eines Mordanschlags auf ihn. Im Mai 2025 sprach das Gericht in Sonderburg Hensel die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder zu und entzog der Mutter auch das Umgangsrecht. Im November 2025 bestätigte der Vestre Landsret in Viborg diesen Beschluss. Der Prozesszulassungsausschuss des Obersten Gerichtshofs Dänemarks lehnte die Berufung im Januar 2026 ab.
Strafprozess in Hamburg
Im April 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Anklage beim Landgericht Hamburg gegen Christina Block, Gerhard Delling und fünf weitere Personen. Die Vorwürfe lauten auf schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Hauptverhandlung wurde am 11. Juli 2025 eröffnet und war auf 37 Tage angesetzt.
Blocks Anwälte bestritten eine Tatbeteiligung. Block habe „zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen“. Anfangs behaupteten ihre Anwälte, Blocks inzwischen verstorbene Mutter Christa habe die Entziehung der Kinder in Auftrag gegeben; Block und Delling hätten nichts gewusst und seien unschuldig. Im Prozess distanzierte sich Block von dieser Verdächtigung ihrer verstorbenen Mutter.
Der Prozess wurde von zahlreichen Medien verfolgt und brachte nach Darstellung des Artikels Verbindungen in internationale Geheimdienstkreise zur Sprache. Im November 2025 wurde bekannt, dass David Ram Barkay, der als „Chef“ eines mindestens achtköpfigen Entführungstrupps bezeichnet wird, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ausgesagt habe. Mehrere Medien berichteten übereinstimmend, er habe Christina Block schwer belastet. Für die „Operation Golden Eyes“ habe er bis zu 220.000 Euro erhalten sollen.
Das von August Hanning geleitete Sicherheitsunternehmen System 360 soll zeitweise in den Sorgerechtsstreit eingebunden gewesen sein. Hanning, früher Präsident des Bundesnachrichtendienstes, wurde deshalb als Zeuge geladen. Er erklärte zunächst öffentlich seine Aussagebereitschaft, zog diese aber zurück, um sich gegebenenfalls nicht selbst zu belasten.
Aussagen und weitere Ermittlungen
Die Israelin Keren Tennenbaum Alagem sagte ab dem 8. Januar 2026 aus. Sie belastete Christina Block mit der Aussage, diese habe von der Entführung ihrer Kinder gewusst und sie gewollt. Außerdem belastete sie den Mitangeklagten Andreas Costard, den langjährigen Anwalt der Familie: Über ihn seien Zahlungen abgewickelt worden, und er sei von Eugen Block unter Druck gesetzt worden. Ein Kinderpsychologe habe empfohlen, die Kinder zunächst an einen ruhigen, friedlichen Ort zu bringen. Dies geschah laut Artikel auf einem Bauernhof mit Alpakas in Pforzheim, Baden-Württemberg; der Hofbesitzer war ein Kunde August Hannings.
Am 20. Januar 2026 sagte David Barkay aus, Chef der Sicherheitsfirma Cyber Cupula, 68 Jahre alt, früher Berufssoldat bei der israelischen Spezialeinheit Unit 504 und Abteilungsleiter beim israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad. Das Gericht hatte ihm freies Geleit zugesagt. Nach seiner Aussage sei zunächst geplant gewesen, dem Vater Geld für die Kinder anzubieten. Später habe Block den Auftrag erteilt, die Kinder gewaltsam zurückbringen zu lassen. Wichtig sei ihr gewesen, „dass den Kindern nichts über den Kopf gezogen werde“. Barkay sagte, ihm sei klar gewesen, dass es für die Kinder einen kurzen „schrecklichen Moment“ geben würde und dass der Vater während der Aktion außer Gefecht gesetzt werden müsse. Er habe dafür Kampfsportler ausgewählt, die Hensel „immobilisieren“ sollten.
Barkay sagte außerdem, August Hanning habe ihm von einem ersten Rückholversuch im November 2022 im Auftrag der Familie Block erzählt. Daran sei eine Gruppe mehrerer Personen beteiligt gewesen, darunter ehemalige Polizisten; die Beteiligten seien von der dänischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. Am 6. Februar 2026 führte Barkay vor Gericht aus, sein Team habe versucht, den Internetverkehr und Telefonate der Familie Hensel zu überwachen und dafür einen Hacker engagiert. Christina Block und der Unternehmensanwalt Andreas Costard hätten dieses Vorgehen gebilligt.
Der mitangeklagte und inhaftierte Israeli Tal S. berichtete am 30. Januar 2026 über ein Treffen wenige Tage vor der Entführung im 5-Sterne-Privathotel Grand Elysée in Hamburg, das den Blocks gehört. Die meisten Anwesenden seien maskiert gewesen. Christina Block habe sich dort bei dem Team für die Hilfe bedankt.
In einem weiteren Verfahren wird gegen Christina Block wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung ermittelt. Sie steht unter dem Verdacht, ihren Ex-Mann und dessen Anwalt der Pädophilie beschuldigt und der Polizei gefälschte Beweise vorgelegt zu haben. Auch August Hanning ist von diesen Ermittlungen betroffen.
Mitte März 2026 wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft einen verdeckten Ermittler in das Sicherheitsunternehmen System 360 von Thorsten Mehles und August Hanning eingeschleust hatte. Hintergrund waren mehrere mutmaßliche Straftaten zwischen 2022 und 2024, darunter Verabredung zur Entführung eines Kindes gegen Bezahlung, falsche Verdächtigung, Besitz von Kinderpornografie sowie gemeinschaftliche gewaltsame Entführung von Kindern, Misshandlung, Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll System 360 160.000 Euro von der Familie Block erhalten und die dänische Firma Eagle Shark mit Observationen Hensels beauftragt haben. Der frühere Privatdetektiv Werner Mauss übersandte im Januar 2025 ein Dossier an den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Sinan Selen, und warf Hanning darin vor, über Geheimdienstkontakte maßgeblich an der Entführung der Kinder für ein Entgelt von sieben Millionen Euro mitgewirkt zu haben. Hanning bestritt die Vorwürfe und zeigte Mauss an.
Veröffentlichung
Als Veröffentlichung nennt der Artikel einen Beitrag von Christina Block mit dem Titel „Verantwortung und Ehrlichkeit“. Er erschien 2021 in dem von Christian Bochmann und Friederike Driftmann herausgegebenen Band „Generation Verantwortung: Wenn Eigentum verpflichtet“ im Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, ISBN 978-3-451-38873-6, auf den Seiten 133–146.