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Bankverbindung
Unter Bankverbindung versteht man in der Wirtschaft und im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder eines …
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Bedeutung und Funktion
Eine Bankverbindung ist in Wirtschaft und Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder Zahlungspflichtigen. Sie beschreibt damit eine Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und einer Nichtbank. Zu den Nichtbanken zählen Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen und die öffentliche Verwaltung.
Eine Bankverbindung wird benötigt, wenn Nichtbanken Bankgeschäfte ausführen müssen. Schon bei einer Bareinzahlung oder Barauszahlung kann sie erforderlich sein, wenn wenigstens einer der Beteiligten eines Zahlungsvorgangs ein Girokonto bei einem Kreditinstitut hat. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr müssen dagegen beide Beteiligten, also Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger, Bankkonten und damit Bankverbindungen besitzen.
Barzahlung und bargeldlose Zahlung
Barzahlung kann im Alltag in bestimmten Fällen als Erfüllungsleistung ausgeschlossen sein. Dies kann vertraglich geschehen, etwa in Arbeits- oder Mietverträgen. Auch Gesetze können Barzahlung ausschließen, beispielsweise § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG und § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.
Eine Bankverbindung ermöglicht insbesondere die bargeldlose Zahlung: Geld wird nicht als Bargeld übergeben, sondern über Bankkonten übertragen.
Rechtliche Wirkung einer Überweisung
Damit ein Geldschuldner bargeldlos zahlen und seine Zahlungspflicht erfüllen kann, braucht er die Bankverbindung des Gläubigers. Sie kann sich aus Zahlungsbedingungen, dem Briefkopf von Geschäftsbriefen oder einer Rechnung des Zahlungsempfängers ergeben.
Bei einer Überweisung tritt der Leistungserfolg, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst ein, wenn der Gläubiger den geschuldeten Betrag endgültig frei verwenden kann. Das ist erfüllt, wenn der Betrag auf dem Gläubigerkonto gutgeschrieben ist und der Gläubiger allein verfügungsbefugt ist. Dies ist bei einem Einzelkonto oder bei einem „Oder-Konto“ als Gemeinschaftskonto der Fall.
Nach herrschender Meinung ist bargeldloses Zahlen eine Leistung an Erfüllungs statt: Geschuldet ist Bargeld, geleistet wird aber Buchgeld. Dafür ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner nach § 364 Abs. 1 BGB nötig. Die Angabe einer Bankverbindung kann diese Vereinbarung konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, ausdrücken. Bei Zahlung auf die angegebene Bankverbindung tritt Tilgungswirkung ein; die Geldschuld wird damit erfüllt.
Erforderliche Angaben im Zahlungsverkehr
Seit dem 1. Februar 2017 sind wegen der Umstellung auf SEPA in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen für Überweisungen der Name und die Adresse des Zahlungsempfängers sowie die Internationale Bankkontonummer (IBAN) erforderlich. Dies gilt für Inlandsüberweisungen ebenso wie für Auslandsüberweisungen innerhalb dieser Staaten.
Zuvor war ab dem 1. Februar 2014 übergangsweise bei Auslandsüberweisungen im SEPA-Raum zusätzlich das Geschäftskennzeichen Business Identifier Code (BIC) erforderlich. SEPA-Überweisungen können auch über Online Banking ausgeführt werden.
Für den Auslandszahlungsverkehr ist in Deutschland das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ zu verwenden. Es enthält die Adressen von Bank, Kontoinhaber und Zahlungsempfänger sowie gegebenenfalls die Fremdwährung. Als Bankdaten werden IBAN und BIC beziehungsweise der SWIFT-Code verwendet.
Verbreitung von Bankverbindungen
In Deutschland nahm der Anteil der Befragten ab, die ihre Bankgeschäfte nur über eine Bankverbindung, die Hausbank, abwickelten: 1973 waren es 73,3 %, 1980 67 %, 1984 65 %, 1989 61 % und 2006 noch 48,5 %.
Für 2009 wird der Anteil der Menschen ohne Bankverbindung regional sehr unterschiedlich angegeben: Subsahara-Afrika 80 %, arabische Staaten 67 %, Lateinamerika 65 %, Süd- und Ostasien 59 %, Zentralasien/Osteuropa 49 % und einkommensstarke OECD-Staaten 8 %. In Deutschland besaßen dagegen nur 0,8 % der Bevölkerung keine Bankverbindung.