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Asylpolitik des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit

Die Asylpolitik des Vereinigten Königreichs hat sich nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs („Brexit“) maßgeblich geändert.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Was ist das Thema?
  2. 2. Vorgeschichte
  3. 3. Entfallene EU-Regeln
  4. 4. Fortbestehende völkerrechtliche Verpflichtungen
  5. 5. Maßnahmen: Nationality and Borders Act
  6. 6. Familienzusammenführung

Was ist das Thema?

Die Asylpolitik des Vereinigten Königreichs hat sich nach dem EU-Austritt („Brexit“) maßgeblich geändert. Der britischen Regierung zufolge stellt ihr „New Plan for Immigration“ (Neuer Plan zur Einwanderung) die umfassendste Reform des britischen Asylsystems seit Jahrzehnten dar. Unter Asylpolitik versteht man die Regeln, nach denen ein Staat schutzsuchende Migranten aufnimmt, prüft und gegebenenfalls abschiebt.

Vorgeschichte

Die britische Bevölkerung ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts multikulturell und von der Kolonialzeit geprägt; durch die EU-Erweiterung kamen zusätzlich Bürger anderer EU-Staaten. Auch Fluchtmigration trug zur Zuwanderung bei: 2002 erreichte die Zahl der Asylanträge mit 84.132 einen vorläufigen Höhepunkt. Reaktion darauf waren verschärfte Asylpolitik (verminderte Sozialleistungen, zeitliche Begrenzungen für Antragstellung, britische Flughäfen als internationale Zonen, eingeschränkte Einspruchsrechte, schnelle Erledigung „offenkundig unbegründeter“ Anträge) sowie stärkere Berücksichtigung der EU-Asylpolitik, etwa des Dublin-Übereinkommens. Migration und Asylpolitik waren ein Hauptthema der Brexit-Debatte; Befürworter argumentierten, das Vereinigte Königreich müsse die Kontrolle über seine Grenzen zurückgewinnen, um Zuwanderung einzudämmen.

Entfallene EU-Regeln

Seit Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr an EU-Regelungen gebunden. Entfallen sind insbesondere Dublin-III (Verteilung/Rückführung von Asylsuchenden innerhalb der EU) und EURODAC (EU-Fingerabdruckdatenbank für Asylsuchende). Einige EU-Regelungen galten ohnehin nie dort, z. B. die Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG, wegen eines Opt-out. Da die Dublin-Regelungen außer Kraft traten und kein Rückführungsabkommen mit der EU erreicht wurde, stiegen die Kleinboot-Überfahrten über den Ärmelkanal stark an: 2022 erreichten rund 45.000 Migranten das Land auf diesem Weg.

Fortbestehende völkerrechtliche Verpflichtungen

Das Vereinigte Königreich muss weiterhin völkerrechtliche Übereinkünfte einhalten, die es in Rahmen der Vereinten Nationen oder des Europarats unterzeichnet hat. Für die Asylpolitik besonders relevant sind die Genfer Flüchtlingskonvention samt Zusatzprotokoll von 1967 und die UN-Antifolterkonvention, die den Grundsatz der Nichtzurückweisung (kein Zurückschicken in Lebensgefahr oder Verfolgung) gebieten. Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats lässt sich – unabhängig vom Flüchtlingsstatus, vor allem aus Artikeln 2 bis 6 – ebenfalls ein Nichtzurückweisungsgrundsatz ableiten. Hervorgehoben werden zudem der UN-Zivilpakt (Freizügigkeit in Artikel 12(1), Schutz vor Ausweisung in Artikel 13), die UN-Kinderrechtskonvention und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Maßnahmen: Nationality and Borders Act

Nationality and Borders Act: Der im Juli 2021 eingebrachte Nationality and Borders Bill sollte das System fairer und effektiver machen, illegale Einwanderung und das Geschäftsmodell der Menschenhändler unterbinden und Personen ohne Aufenthaltsrecht entfernen. Er sah unterschiedliche Verfahren je nach legaler oder illegaler Einreise vor; am 28. April 2022 unterzeichnet, trat er als Nationality and Borders Act 2022 (NABA) am 28. Juni 2022 in Kraft. Am 8. Juni 2023 hob der Minister für Immigration die Unterscheidung der beiden Personengruppen wieder auf, da der Illegal Migration Bill strengere Maßnahmen vorsehe gegen diejenigen, die „mittels gefährlicher und unnötiger Reisen durch sichere Staaten einreisten“.

Familienzusammenführung

Familienzusammenführung: Seit dem 1. Januar 2023 kommt Familiennachzug zu Asylsuchenden nur infrage, wenn der Verwandte bereits Asyl oder internationalen Schutz hat; unbegleitete Minderjährige können nur zu Eltern, nicht zu anderen Verwandten nachziehen. Für neu Nachziehende soll die Einkommensgrenze schrittweise zum 1. Januar 2025 auf £38.700 angehoben werden. Ziel: Verringerung der Einwanderung.

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