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Argumentum ad hominem
Ein Argumentum ad hominem (argumentum ‚Beweisführung', ad hominem ‚zum Menschen', sinngemäß „Rede gegen den Menschen“) ist ein Scheinargument, …
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Was ist ein Argumentum ad hominem?
Ein Argumentum ad hominem (lateinisch für „Rede gegen den Menschen“) ist ein Scheinargument, das die Position des Streitgegners angreift, indem es sich auf seine Person bezieht, nicht auf die Sache. Ziel ist es, die Position beim Publikum oder in der öffentlichen Meinung in Misskredit zu bringen. Das Grundmuster: Der Gegner behauptet, dass p; der Gegner sei befangen, inkonsequent, unfähig oder unwahrhaftig; daher werde p abgelehnt. In der Rhetorik kann dies bewusst als polemische Strategie eingesetzt werden. Nach Schopenhauer spricht man von einem argumentum ad personam, wenn der Angriff darauf zielt, den Streit ohne Entscheidung in der Sache zu beenden: Es richtet sich zwar auf die Person, enthält aber keinen Bezug mehr zum Streitthema und besteht im Extremfall aus einer bloßen Beleidigung – Schopenhauer beschreibt es als letztes Mittel, wenn man im Streit unterlegen ist. Ob ein ad hominem immer ein logischer Fehlschluss ist, wird in der neueren Forschung nicht vorbehaltlos bejaht; nur wenn ein logischer Irrtum (die sogenannte genetic fallacy, bereits von Aristoteles beschrieben) vorliegt, ist diese Bewertung gerechtfertigt. Es gibt laut Walton durchaus Fälle, in denen ein ad hominem berechtigt ist.
Geschichtlicher Abriss
Der Begriff wird erstmals in John Lockes Abhandlung „An Essay concerning Humane Understanding“ (1690) genannt, wobei Locke selbst angab, dass der Ausdruck nicht von ihm stammt; der Ursprung des Terminus ist ungeklärt. Charles Leonard Hamblin stellte in seinem Werk „Fallacies“ die These auf, das Konzept stamme eigentlich von Aristoteles – dies startete den Diskurs über die sogenannte Informal Logic. Maurice Finocchiaro wies nach, dass das argumentum ad hominem ein wichtiges Werkzeug in den Dialogen Galileo Galileis war und Locke von diesen beeinflusst wurde; laut Douglas Walton hatten Galileo und Locke sehr ähnliche Vorstellungen: Es besteht darin, den Gegner zu kompromittieren. Nuchelmans bestätigte Hamblins These und unterscheidet zwei Ad-Hominem-Muster, die schon Aristoteles darlegte. Auch Schopenhauer nahm eine vergleichbare Unterteilung vor: die Kompromittierung des Gegenübers (dieses nannte er argumentum ad hominem) und der persönliche Angriff, der den Gegner zum Abbruch des Disputs reizen soll (argumentum ad personam). Douglas Walton legte mit „Ad Hominem Arguments“ ein Standardwerk vor, das den Begriff exakt definiert und klar unterscheidbare Subtypen benennt.
Direktes ad hominem (abusive)
Das beschimpfende ad hominem (abusive ad hominem) greift die Person des Streitgegners unmittelbar an, um alle ihre Behauptungen zurückzuweisen. Die Person wird als ungeeignet dargestellt, sich an der Debatte zu beteiligen, oder es werden ihr Motive wie Lüge oder Täuschung unterstellt. Muster: „X ist ein schlechter Mensch, deshalb sollten wir ihm keinen Glauben schenken.“ Walton empfiehlt, den Ausdruck nur für klar missbräuchliche Fälle zu verwenden, in denen kein gültiger Schluss zugrunde liegt und die Person zu Unrecht angegriffen wird – „abusive“ meint nicht nur die Beschimpfung, sondern auch den Missbrauch der Argumentform selbst. Für berechtigte Fälle schlägt er die Bezeichnung Direct Ethotic vor (direct = direkter Angriff, ethotic = das Ethos, also Persönlichkeitsmerkmale des Gegners). Walton unterscheidet fünf Subtypen: from Veracity (mangelnde Wahrhaftigkeit), from Prudence (mangelnde Vernunft oder Vorsicht), from Perception (mangelnde Einsicht/Unwissenheit), from Cognitive Skills (mangelnde kognitive Fähigkeiten) und from Morals (mangelnde moralische Grundsätze). Allen gemeinsam ist, dass sie einen Aspekt der Persönlichkeit angreifen, sodass der Eindruck entsteht, der Gegner sei generell nicht qualifiziert, gültig zu argumentieren. Ein Sonderfall ist die Reductio ad Hitlerum, bei der ein Argument einer völlig disqualifizierten Person in den Mund gelegt wird – eigentlich eine Form des Argumentum ad verecundiam mit negativem Vorzeichen.
Performatives ad hominem (Verweis auf Begleitumstände)
Das circumstantial oder performative ad hominem wurde in älterer Literatur nur unscharf vom abusive ad hominem abgegrenzt. Walton definiert es über einen pragmatischen Widerspruch: zwischen dem, was eine Streitpartei sagt, und Sachverhalten, die durch ihre persönlichen Begleitumstände zum Ausdruck kommen. Nicht die grundlegende argumentative Fähigkeit wird angegriffen, sondern die Berechtigung zu einer bestimmten Position; gesucht wird ein performativer Widerspruch zwischen Verhalten und Behauptung. Beispiel: Eine Mutter raucht selbst, legt ihrem Kind aber nahe, nicht zu rauchen, weil es sehr ungesund sei. Das Kind erwidert: „Offenbar ist es doch nicht so ungesund, da du ja selbst auch rauchst!“ Das Kind thematisiert den Widerspruch zwischen Aussage und Handlung. Formel: „Du kannst nicht nicht-x fordern, wenn dein Verhalten selbst x entspricht.“ Wichtig: Die Behauptung der Mutter („Man sollte lieber niemals rauchen!“) wird dadurch nicht zwangsläufig unwahr, auch wenn ihr Verhalten das Gegenteil zeigt; ihre Begründung „weil es ungesund ist“ mit der impliziten Maxime „Ungesundes Verhalten sollte vermieden werden“ wird nicht falsch. Dennoch kann diese Form des ad hominem in bestimmten Fällen berechtigt und gültig sein.
Befangenheit, Tu quoque und Brunnenvergiftung
Das Befangenheits-ad-hominem (bias ad hominem) stellt die Unbefangenheit einer Person bezüglich des Streitpunkts in Frage: Die Behauptung des Gegners wird auf eigennützige Motive zurückgeführt, ihm wird ein Interesse an einer wahrheitsgemäßen oder dem Gemeinwohl verträglichen Entscheidung abgesprochen. Im Gegensatz zum abusive ad hominem bezieht sich der Angriff nur auf den konkreten Streitpunkt, nicht auf die generelle Befähigung zum Argumentieren; zusätzlich kann unterstellt werden, die Person sei sich ihrer Befangenheit selbst nicht bewusst. Das Tu quoque („du ebenso!“) gibt das angreifende Argument an den Absender zurück: Nicht die Berechtigung, das Argument vorzubringen, wird angefochten, sondern die Behauptung des Gegners wird zum Anlass, ihn selbst zu tadeln und ihn unabhängig von der Sachfrage zum Schweigen zu bringen. Beispiel: „Erzähl mir nicht, dass ich mit dem Rauchen aufhören soll, du qualmst ja selbst wie ein Schlot!“ Walton lässt offen, ob dieses Muster unter den Überbegriff ad hominem gehört. Die Brunnenvergiftung (poisoning the well) ist laut Walton eine Verschärfung des Befangenheits-ad-hominem: Die Befangenheit des Sprechers gilt als gesichert, und ihm wird ein Interesse unterstellt, das dem des Publikums zuwiderläuft und von diesem als moralisch verächtlich betrachtet wird. Durch geeignetes Framing kann einer Aussage eine deutlich negative Konnotation gegeben werden; auch wenn die Vorwürfe weit hergeholt sind, gilt: Semper aliquid haeret („etwas bleibt immer hängen“) – damit ist die Grundlage für ein missbräuchliches ad hominem gelegt.