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Agrarkredit
Der Agrarkredit ist ein zweckbestimmter Kredit, der zur Finanzierung der Liquidität oder von Investitionen in der Agrarwirtschaft dient.
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Zweck und Bedeutung
Ein Agrarkredit ist ein zweckbestimmter Kredit für die Agrarwirtschaft. Er dient entweder dazu, die Liquidität zu finanzieren, also laufende Ausgaben rechtzeitig bezahlen zu können, oder Investitionen zu ermöglichen.
Landwirtschaftliche Betriebe benötigen viel Kapital für Maschinen und Geräte; diese hohe Anlagenintensität kann Fremdfinanzierung erforderlich machen. Außerdem müssen sie die Zeit zwischen Saat und Ernte überbrücken: Ausgaben für die Saat fallen an, bevor Einnahmen aus der Ernte erzielt werden. Hauptsächliche Kreditnehmer sind Landwirte; dieser Kredit wird auch Hofkredit genannt. Kreditnehmer können außerdem genossenschaftliche Warenzentralen, Mühlen oder Zuckerfabriken sein.
Entwicklung des Agrarkredits
Der Agrarkredit begann in Preußen im 18. Jahrhundert mit den Landschaften für Rittergutsbesitzer. Diese Landschaften vergaben Kredite und refinanzierten sich durch die Ausgabe landschaftlicher Pfandbriefe. König Friedrich II. erkannte im Juni 1770 die Schlesische Landschaft als erste an; sie ermöglichte Rittergutsbesitzern die Ausgabe von zu 5 % verzinsten Pfandbriefen.
Mit der zunehmenden Mechanisierung stieg der Kapitalbedarf der Landwirtschaft. Neben Landeskreditanstalten und Landesbanken entstanden deshalb auf Landwirtschaft spezialisierte Agrarbanken. Ländliche Kreditgenossenschaften wurden nach einer Missernte im Jahr 1846 durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen ins Leben gerufen. Im Mai 1949 entstand die Landwirtschaftliche Rentenbank als Förderbank für Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung. Noch bestehende Agrarkreditinstitute sind der Calenberger Kreditverein (1825) und das Ritterschaftliche Kreditinstitut Stade (1826).
Kreditarten nach Finanzierungszweck
Kurzfristige Agrarkredite finanzieren die Liquidität, insbesondere landwirtschaftliche Betriebsmittel sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Sie werden als Kontokorrentkredite vergeben; dabei kann ein Kreditrahmen für laufende Ausgaben genutzt werden.
Vieh wird durch kurz- oder mittelfristige Kredite finanziert. Als Sicherheit kann eine Sicherungsübereignung der Nutztiere dienen, weil Tiere rechtlich als bewegliche Sachen gelten.
Für landwirtschaftliche Maschinen und Baumaßnahmen werden langfristige Investitionskredite eingesetzt. Sie sind meist grundpfandrechtlich besichert, also durch Rechte an Grundstücken, und heißen auch landwirtschaftlicher Realkredit.
Sicherheiten und Beleihungswert
Landwirtschaftsbetriebe verfügen in der Regel über viel Grund- und Bodenbesitz. Daher können Landflächen, die darauf befindlichen Gebäude und auch Maschinen als Kreditsicherheit dienen. Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank einem Sicherungsobjekt für die Kreditabsicherung beimisst.
Für Grundstücksflächen, Gebäude und Maschinen können drei Rechenmodelle verwendet werden:
- Beim Sachwertverfahren ist der theoretische Herstellungswert eines ähnlichen Wirtschaftsguts maßgeblich.
- Beim Vergleichswertverfahren richtet sich der Beleihungswert nach dem Verkaufspreis eines gleichartigen Gutes.
- Beim Ertragswertverfahren richtet er sich nach dem prognostizierten Ertrag, der mit dem beliehenen Wirtschaftsgut erzielt wird.
Banken können diese Verfahren kombinieren. Für Ertrag bringende landwirtschaftliche Nutzflächen eignet sich eher das Ertragswertverfahren, für Gebäude eher das Sachwertverfahren.