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Wirtschaftsauskunftei

Eine Wirtschaftsauskunftei ist ein Unternehmen, das – unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Anfrage – gewerblich Daten über die Kreditwürdigkeit von …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Einordnung
  2. 2. Nutzung, Datengewinnung und Bonitätsprüfung
  3. 3. Typische Inhalte einer Auskunft
  4. 4. Datenschutz, Scoring und Selbstauskunft
  5. 5. Haftung und wichtige Anbieter
  6. 6. Kritik an Datenverarbeitung und Betrugsmarkierungen

Aufgabe und Einordnung

Eine Wirtschaftsauskunftei ist ein Unternehmen, das gewerblich Daten über die Kreditwürdigkeit anderer Unternehmen und Privatpersonen erhebt und sammelt. Sie stellt diese Daten Auftraggebern gegen Entgelt zur Verfügung, auch wenn noch keine konkrete Anfrage vorliegt. Die Daten können Unternehmensdaten oder personenbezogene Daten sein.

Sie hilft Gläubigern und anderen Vertragspartnern, das Zahlungs- oder sonstige Finanzrisiko einer Gegenpartei einzuschätzen. Handelsregister liefern nur begrenzte Informationen über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Bankauskünfte sind meist allgemein und standardisiert. Ratingagenturen bewerten überwiegend Großunternehmen oder Staaten und werden von diesen beauftragt. Wirtschaftsauskunfteien sollen die dadurch entstehenden Informationsdefizite schließen.

Von Ratingagenturen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie normalerweise keine Finanzanalysen unter Einbeziehung interner Unternehmensunterlagen und mit umfassendem Zukunftsblick erstellen. Sie liefern meist gesammelte Daten zur Weiterverarbeitung und eine unverbindliche Einstufung der Kreditwürdigkeit: bei Unternehmen ein Rating, bei Privatpersonen ein Kreditscoring. Ratingagenturen geben dagegen ein verbindliches Finanzmarktrating ab.

Nutzung, Datengewinnung und Bonitätsprüfung

Wirtschaftsauskünfte werden nur an Wirtschaftssubjekte erteilt, die sie für Bonitätsprüfungen verwenden. Bonität bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse nach dem BDSG glaubhaft machen. Berechtigte Gründe können Geschäftsanbahnungen, das Inkasso von Forderungen sowie der Abschluss von Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen sein.

Die Auskunfteien gewinnen Informationen durch Selbstbefragungen von Firmen und Personen sowie durch amtliche und halbamtliche Stellen. Allgemein zugängliche Quellen sind etwa Telefon- und Adressbücher, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Publikationen über Insolvenzen, Vergleiche und Unternehmensgründungen sowie Handels- und Vereinsregister. Teilweise werden Betroffene oder Geschäftspartner befragt. Außerdem nutzen Auskunfteien Datenpools, in die angeschlossene Unternehmen Informationen zur Zahlungsmoral einspeisen. Inkassobüros sind ein wesentlicher Lieferant von Daten über Privatpersonen; dabei werden hauptsächlich Negativdaten weitergegeben.

Datenschutzbestimmungen sollen insbesondere den Missbrauch personenbezogener Daten verhindern. Datenschutzbeauftragte unterstützen Auskunfteien intern oder extern, prüfen beispielsweise Anfragegründe, überwachen die Einhaltung des BDSG und können als neutrale Sachverständige in Datenschutzfragen und -streitfällen tätig sein.

Typische Inhalte einer Auskunft

Unternehmensauskünfte können Kommunikationsdaten wie Firma, Geschäftssitz, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse und Website enthalten. Hinzu kommen Rechtsform, Aktivitätsstatus, Gründungs- und Handelsregisterdaten sowie Angaben zu Gesellschaftern und persönlich haftenden Gesellschaftern. Erfasst werden können auch Tätigkeitsbereich und Branchenschlüssel, Niederlassungen, Filialen, Betriebsstätten und Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Zur wirtschaftlichen Beurteilung gehören Zahlungserfahrungen, die Beurteilung einer Geschäftsbeziehung, ein Höchstkreditvorschlag sowie Rankings, Ratings oder Kreditscorings. Möglich sind außerdem archivierte Negativmerkmale wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen oder Mahnverfahren. Weitere Angaben können Jahresabschluss, Immobilienbesitz, Bankverbindungen und betriebswirtschaftliche Kennzahlen sein, etwa Umsätze, Gewinne oder Verluste, Eigenkapitalquote und Mitarbeiterzahl.

Privatauskünfte können Name, Anschrift, gegebenenfalls Zweitwohnsitz, Geburtsdatum und weitere Kommunikationsdaten enthalten. Daneben werden etwa Familienstand, Tätigkeit, Umfeld, Immobilienbesitz, Beteiligungen und Bankverbindungen genannt. Die Finanzlage wird anhand von Zahlungserfahrungen, Geschäftsverbindungen, Rankings oder Bonitätsindizes und archivierten Negativmerkmalen beurteilt. Möglich sind außerdem Daten zu laufenden Girokonten, Krediten, Leasingverträgen, Handyverträgen und weiteren Geschäften.

Datenschutz, Scoring und Selbstauskunft

Persönliche Daten dürfen nur unter Beachtung des Datenschutzrechts gespeichert und verarbeitet werden. Nach § 30 Abs. 1 BDSG müssen Auskunfteien Auskunftsverlangen von Kreditgebern aus anderen EU-Mitgliedstaaten genauso behandeln wie die von inländischen Kreditgebern. Wird ein Verbraucherdarlehensvertrag wegen einer Auskunft abgelehnt, muss der Verbraucher nach § 30 Abs. 2 BDSG unverzüglich über die Ablehnung und die erhaltene Auskunft informiert werden.

Scoring ist die Nutzung eines Wahrscheinlichkeitswerts für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person, etwa bei Entscheidungen über ein Vertragsverhältnis. Nach § 31 BDSG ist es nur zulässig, wenn die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Die verwendeten Daten müssen nachweisbar erheblich sein und auf einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruhen. Es dürfen nicht ausschließlich Anschriftendaten verwendet werden. Werden Anschriftendaten genutzt, muss die betroffene Person vorher darüber informiert werden; diese Unterrichtung ist zu dokumentieren.

Die DS-GVO gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und schützt Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, besonders den Schutz personenbezogener Daten. Nach Art. 2 Abs. 1 erfasst sie automatisierte Verarbeitung sowie nicht automatisierte Verarbeitung in einem Dateisystem. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Abs. 1 alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person. Der EuGH entschied im Dezember 2023: Hängen Kreditentscheidungen maßgeblich vom Kreditscoring von Auskunfteien wie der Schufa ab, sind dies automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling nach Art. 22 Abs. 1 DS-GVO. Betroffene können widersprechen, wenn die Entscheidung Rechtswirkungen hat, etwa bei Ablehnung eines Kreditantrags oder Kreditkündigung, oder sie erheblich beeinträchtigt. Gilt die Score-Ermittlung dagegen nur als vorbereitende Handlung der eigentlichen Kreditwürdigkeitsentscheidung eines Kreditinstituts, müssen die besonderen Anforderungen des Art. 22 Abs. 2 bis 4 nicht erfüllt werden.

Seit dem 1. April 2010 müssen Auskunfteien über die zu einer Person gespeicherten Daten informieren; die Eigenauskunft betrifft nur die eigene Person. Art. 15 DS-GVO regelt Auskunftsrechte gegenüber Verantwortlichen. In Österreich bestehen ein Auskunftsrecht nach § 44 DSG sowie Rechte auf Richtigstellung oder Löschung nach § 45 DSG. Kritisiert wird, dass es kein einheitliches Verfahren für Selbstauskünfte gebe und oft nur grundlegende Informationen kostenlos seien, während vollständige Profile häufig kostenpflichtig sind.

Haftung und wichtige Anbieter

Wirtschaftsauskunfteien schließen die Haftung für Auskünfte und Ratings weitgehend aus. Ihre Informationen stammen gewöhnlich aus bereits veröffentlichten und öffentlich zugänglichen Quellen. Anders als Ratings von Ratingagenturen wirken sich ihre Ratings laut Artikel nicht erheblich auf das Funktionieren der Märkte und das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern aus. Die Haftung richtet sich daher regelmäßig nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber und ist auf dessen Vertrauen in die Auskunft beschränkt.

Zu den in Deutschland aktiven großen Auskunfteien zählen Creditreform, CRIF Bürgel GmbH, infoscore Consumer Data GmbH (Experian-Gruppe) und SCHUFA Holding AG. In Österreich werden unter anderem AKV, Bisnode Austria Holding GmbH, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, Crif, FirmenABC Marketing GmbH, GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH, itonex AG, KSV 1870 und Riverty Group GmbH genannt. In der Schweiz ist Bisnode aktiv; 2013 erfolgte ein Rebranding von Dun & Bradstreet. In den USA nennt der Artikel Bureau van Dijk, Creditsafe Group, Dun & Bradstreet, Equifax, Experian und TransUnion; Equifax, Experian und TransUnion zählen zu den „Big Three“ der Branche. Daneben gibt es zahlreiche regionale oder auf bestimmte Wirtschaftszweige spezialisierte Auskunfteien.

Kritik an Datenverarbeitung und Betrugsmarkierungen

Nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung sollen Auskunfteien wie Schufa und Crif Bürgel seit 2018 massenhaft Millionen Daten zu Handyverträgen ohne Einwilligung der Verbraucher gespeichert haben. Betroffen könnten alle deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sein, die in den vergangenen vier Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hatten. Auch Personen, die ihre Rechnungen bezahlt hatten, seien sehr wahrscheinlich in den Datenbanken erfasst worden. Datenschützer bezeichneten dies als „unzulässig“. Einige Auskunfteien sollen die Daten nicht nur gespeichert, sondern auch in Scores einfließen lassen haben.

Einige Wirtschaftsauskunfteien sind besonders auf Betrugs- und Geldwäscheprävention ausgerichtet; Großbritannien gilt in diesem Bereich als international führend. Fachleute kritisieren intransparente Verfahren, schwache Rechtsschutzmöglichkeiten und eine leichtfertige Markierung privater Kredithistorien mit Betrugsverdacht („Fraud marker“). Falsch verdächtigte, unschuldige Personen hätten dadurch erhebliche Nachteile erlitten, einschließlich des Verlusts von Bankverbindungen, Wohnungen und Arbeitsverhältnissen.

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