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Windkraft in Rheinland-Pfalz
Der Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Vorhaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Er soll in der Energiewende einen …
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Ziele und Ausbau der Windenergie
Der Ausbau der Windkraft war ein zentrales Vorhaben der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragenen Landesregierung von 2011 bis 2016. Im Rahmen der Energiewende sollte Rheinland-Pfalz bis 2030 den gesamten im Land verbrauchten Strom aus regenerativen Energiequellen erzeugen. Der Beitrag der Windenergie sollte sich bereits bis 2020 verfünffachen.
Ende 2011 betrug die Stromerzeugung im Land 16,4 TWh. Erneuerbare Energien lieferten 4,8 TWh, also rund 29 %, davon entfielen 2,2 TWh auf Windenergie. Das waren knapp die Hälfte des Ökostroms und gut 13 % der gesamten Stromerzeugung. Die bis Ende 2012 betriebenen 1243 Anlagen mit 1923 MW sollten auf etwa 2650 Anlagen mit 7500 MW Nennleistung wachsen. Dazu sollten Anlagen durch leistungsfähigere ersetzt werden (Repowering) und zusätzliche Flächen ausgewiesen werden.
Nach Angaben der Landesregierung waren rund 6 % der Landesfläche potenziell geeignet. Als landesplanerischer Grundsatz wurde festgelegt, mindestens 2 % der Landesfläche und mindestens 2 % der Waldfläche für Windenergie zu nutzen. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) wurde am 16. April 2013 beschlossen und trat am 11. Mai 2013 in Kraft.
Wind, Ertrag und Wirtschaftlichkeit
Der im Juli 2013 veröffentlichte Windatlas Rheinland-Pfalz des TÜV SÜD rechnet Windgeschwindigkeiten mit einem dreidimensionalen Rastermodell hoch und nutzt, soweit vorhanden, Ergebnisse bestehender Anlagen. Er dient vor allem dazu, Potenzial- und Vorrangflächen festzulegen. Er erlaubt jedoch keine sichere Aussage über den Wind an einem konkreten Standort, besonders nicht in komplexem Gelände; für den Pfälzerwald gab es weder Eingangs- noch Validierungsdaten. Die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte muss daher durch Windgutachten auf Grundlage tatsächlicher Messungen geprüft werden.
Entscheidend ist die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe, bei modernen Binnenlandanlagen meist etwa 140 m. Zu berücksichtigen sind außerdem die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten, die Leistungskennlinie und Eigenschaften der Anlage, etwa Nabenhöhe, Stark- oder Schwachwindauslegung und Investitionskosten. Höhenlagen sind meist windreicher als Täler; im Wald liegen die effektiven Geschwindigkeiten etwa 0,2–0,3 m/s unter vergleichbaren Freilandlagen. Die angegebenen Werte sind Jahresmittel. Der Energiegehalt des Windes steigt kubisch: Verdoppelt sich die Windgeschwindigkeit, verachtfacht sich der Energiegehalt.
Besonders hohe Werte nennt der Atlas etwa für die Schneifel mit über 7 m/s, den Hunsrück-Hauptkamm mit über 7 m/s schon in 100 m Höhe sowie exponierte Lagen im Donnersbergkreis mit bis zu 7,9 m/s auf 140 m. Im Pfälzerwald werden auf Kuppen bis 7 m/s, in Hang- und Tallagen unter 5 m/s genannt. Als rentabel gilt ein Betrieb grundsätzlich ab etwa 5,5 bis 5,75 m/s auf Nabenhöhe; das LEP IV bezeichnet Standorte mit über 5,8 bis 6,0 m/s in 100 m Höhe als windstark. Die Windgeschwindigkeit allein reicht aber meist nicht zur Beurteilung aus.
Es gibt Starkwind-, Mittelwind- und Schwachwindanlagen. Seit Ende der 2000er Jahre werden Schwachwindanlagen für windarme Binnenlandstandorte gebaut. Typisch sind Nabenhöhen um 140 m und deutlich größere Rotoren bei gleicher Nennleistung. Weitere Einflussgrößen sind Topographie, Netzanschluss und Transportkosten.
Planung und Schutzgebiete
Die Raumordnung erfolgt auf drei Ebenen: Das Land legt im LEP verbindliche Ziele und Grundsätze fest. Regionale Planungsgemeinschaften konkretisieren sie in Regionalen Raumordnungsplänen (ROP); in der Pfalz sind dies die Planungsgemeinschaft Westpfalz und der länderübergreifende Verband Region Rhein Neckar. Kommunen setzen den Rahmen durch Bauleitplanung um: Flächennutzungspläne bestimmen die Art der Bodennutzung, Bebauungspläne Grundsätze der baulichen Ordnung.
Die Teilfortschreibung des LEP IV verpflichtete die Regional- und Bauleitplanung zu einem geordneten Ausbau. Kommunen wurden zu Klimaschutzkonzepten aufgefordert. Die Regionalplanung soll Vorranggebiete ausweisen, vor allem nach ihrer Windhöffigkeit, also der Eignung eines Gebietes aufgrund des Windes. Kommunen können auf übrigen Flächen Konzentrationsflächen festlegen; dadurch erhielten sie größere Gestaltungsmöglichkeiten und mussten ihre Flächennutzungspläne anpassen. Vorrang- und Konzentrationsflächen sollen auch die Netzinfrastruktur bündeln. Einzelanlagen dürfen nur genehmigt werden, wenn weitere Anlagen in räumlicher Nähe möglich sind.
Ausschlussgebiete sind bestehende und geplante Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften einschließlich Haardtrand sowie rechtskräftige Wasser- und Heilquellenschutzgebiete. Andere Schutzarten sind nicht automatisch Ausschlussgebiete. Natura-2000-Gebiete – FFH- und Vogelschutzgebiete –, Kernzonen von Naturparken und Stillezonen im Pfälzerwald stehen Windenergie nur entgegen, wenn der Schutzzweck erheblich beeinträchtigt würde und keine Ausnahme möglich ist. Die Prüfung stützt sich unter anderem auf Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte und des Landesamts für Umwelt.
Besondere Regelungen im Pfälzerwald
Der Naturpark Pfälzerwald wurde 1992 von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt und ist seit 1998 deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Vosges du Nord. Dieses umfasst 310 500 Hektar, davon liegen 179 800 Hektar in Deutschland. Die Landesverordnung von 2007 schützt unter anderem die landschaftliche Eigenart und Schönheit des Pfälzerwaldes, seine unzerschnittenen und störungsarmen Räume, seine Wald-, Berg-, Wiesen- und Bachtallandschaften sowie seine Biotop- und Artenvielfalt.
Das Zonierungskonzept unterscheidet 16 Kernzonen mit 2,3 % der Gesamtfläche, in denen natürliche Prozesse weitgehend unbeeinflusst ablaufen sollen, Pflegezonen mit 28 %, in denen naturschonende Wirtschaftsweisen den Landschaftscharakter erhalten sollen, und Entwicklungszonen mit 69,7 %, in denen modellhafte Projekte der Nachhaltigkeit gefördert werden. Stillezonen sollen Erholung in der Stille ermöglichen, sind aber keine UNESCO-Zone und überschneiden sich mit den übrigen Zonen.
Nach LEP IV 2013 kommen Kern- und Pflegezonen nicht als Windenergiestandorte in Betracht; zusammen sind dies 30,03 % der Fläche. Auch der Haardtrand sowie ein bis zu sechs Kilometer tiefer Korridor westlich davon sind ausgeschlossen; dieser Streifen entspricht je nach Abgrenzung etwa 200 bis 300 km² beziehungsweise rund 10 % bis 17 % der Gesamtfläche. In übrigen Entwicklungszonen ist Windenergie nur möglich, wenn der Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigt wird und eine Ausnahme erteilt werden kann. In Stillezonen sind nur bestimmte vorbelastete Bereiche möglich, etwa an Infrastrukturtrassen, Autobahnen, Straßen, Stromtrassen oder auf bestimmten Konversionsflächen. Alte, größere zusammenhängende Laubwaldbestände ab 120 Jahren, besonders strukturreiche totholz- und biotopbaumreiche Laubwaldkomplexe sowie Naturwaldreservate dürfen nicht genutzt werden.
Vor 2013 war die gesamte Fläche des Biosphärenreservats Ausschlussgebiet. Nach der neuen Rechtslage sind etwa 40 % ausgeschlossen und rund 60 % prinzipiell offen. Das nationale MAB-Komitee empfahl nach dem Stand von Juni 2013 dennoch, sämtliche Waldgebiete einschließlich Entwicklungszonen von Windkraft freizuhalten, weil die weitgehende Unzerschnittenheit des Waldgebietes gefährdet sei; als mögliche Ausnahmen nannte es geeignete Offenlandflächen oder bereits stark zerschnittene Bereiche, etwa an der A 6.
Kritik und Bürgerproteste
Der erste Entwurf zur LEP-IV-Teilfortschreibung wurde Ende 2011 vorgelegt und am 24. Januar zur Anhörung freigegeben. Naturschutzverbände begrüßten Windenergie grundsätzlich als wichtigen Teil der Energiewende, lehnten den Entwurf aber ab. Alle 10 anerkannten Naturschutzverbände des Landes schlossen sich zusammen. Sie kritisierten vor allem die Verlagerung von Planungskompetenzen von der Regionalplanung auf die kommunale Bauleitplanung, weil dadurch überregionale Steuerung und Koordination geschwächt würden. Außerdem seien Ausschlussgebiete zu klein, wichtige Lebensräume für Vögel und Fledermäuse sowie Natura-2000-Gebiete nicht ausreichend geschützt, und Waldnutzung verursache Zerschneidung durch Rodungen, Wege und Leitungstrassen.
Auch Pfälzerwald-Verein, Trägerverein Naturpark Pfälzerwald, Planungsgemeinschaft Westpfalz sowie Tourismus- und Wirtschaftsverbände äußerten Kritik. Sie befürchteten Schäden für Landschaft, Natur und Tourismus. Der zweite Entwurf wurde nach mehr als 1000 Stellungnahmen im September 2012 vorgelegt. Die Landesregierung verwies auf zusätzliche Ausschlussgebiete im Pfälzerwald, Gutachten für bessere Standortplanung, kommunale Mitentscheidung und die Bündelung von Anlagen gegen eine „Verspargelung“ der Landschaft. Naturschutzverbände und die Planungsgemeinschaft Westpfalz lehnten auch ihn ab: Die kommunale Schwerpunktsetzung bleibe bestehen, Regeln seien oft zu unpräzise und ein unkoordinierter Ausbau möglich. Kritiker hielten die Landesziele auch ohne Nutzung des Pfälzerwaldes für erreichbar und verwiesen auf dessen vergleichsweise schwache Windbedingungen.
Befürworter betonten die saubere, erneuerbare und dezentrale Energieerzeugung, Klimaschutz sowie finanzielle Wertschöpfung für Gemeinden. Kritiker erklärten ebenfalls den Ausbau erneuerbarer Energien für notwendig, verlangten jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zu Wirtschafts-, Natur- und Landschaftsschutz und befürchteten geringere Gästezahlen im Tourismus.
Bürgerproteste konzentrierten sich auf Vulkaneifel, Soonwald und Pfälzerwald. Die im Oktober 2011 gegründete Initiative Pro Pfälzerwald setzte sich für erneuerbare Energien ein, wollte aber das gesamte Biosphärenreservat von Windkraftanlagen freihalten. Am 9. März 2013 bildeten 14 Bürgerinitiativen mit über 6000 Mitgliedern in Simmern/Hunsrück das Bündnis Energiewende für Mensch und Natur in Rheinland-Pfalz; am 14. September wurde es mit inzwischen 35 Initiativen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland endgültig konstituiert. In der zweiten Anhörung gingen laut Landesregierung 3600 Stellungnahmen ein, davon 3000 von Privatpersonen. Kritiker sahen wesentliche Forderungen von Verbänden und Initiativen in der Endfassung nicht berücksichtigt.