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Wilhelm Elfes
Wilhelm Albert Heinrich Elfes (* 5. Juni 1884 in Krefeld; † 22. November 1969 in Mönchengladbach) war ein deutscher Politiker (Zentrum, CDU, Bund der …
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Kurzüberblick
Wilhelm Albert Heinrich Elfes (* 5. Juni 1884 in Krefeld; † 22. November 1969 in Mönchengladbach) war ein deutscher Politiker. Er gehörte nacheinander verschiedenen politischen Gruppen an: der Zentrumspartei, der CDU, dem Bund der Deutschen und der Deutschen Friedens-Union. Bekannt ist er besonders wegen des sogenannten Elfes-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1957. Dieses Urteil wurde zu einer wichtigen Grundsatzentscheidung über den Schutz der Grundrechte durch die Verfassungsbeschwerde.
Elfes war außerdem journalistisch tätig, engagierte sich in der katholischen Arbeiterbewegung und setzte sich nach 1945 stark für Verhandlungen mit der DDR und gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik ein. Seine politische Haltung brachte ihn in Konflikt mit der Bundesregierung unter Konrad Adenauer.
Leben und Beruf
Elfes absolvierte eine Lehre als Schmiede- und Schlossergeselle. Seit 1904 engagierte er sich in der katholischen Arbeiterbewegung (KAB), einer Organisation, die katholische Arbeiter sozial und politisch unterstützte. Ab 1909 arbeitete er dort als Arbeitersekretär. 1911 wurde er Redakteur der Westdeutschen Arbeiterzeitung, der Wochenzeitung der KAB; 1919 übernahm er deren Chefredaktion.
1927 wurde Elfes Polizeipräsident von Krefeld. 1933 wurde er aus politischen Gründen aus diesem Amt entlassen. Während der Zeit des Nationalsozialismus verdiente er seinen Lebensunterhalt zunächst als Zigarrenhändler und später als Handelsvertreter im Lebensmittelbereich. Er hatte Kontakt zu den Attentätern vom 20. Juli 1944 und wurde nach dem Attentat zeitweise inhaftiert. Anschließend versteckte er sich fünf Monate im Pfarrhaus von St. Tönis. Dort wurde er im Februar oder März 1945 von dem amerikanischen Geheimdienstoffizier Saul K. Padover interviewt, der 1946 in seinem autobiographischen Werk Experiment in Germany darüber berichtete.
Von 1948 bis 1951 gab Elfes als Lizenzträger die Westdeutsche Zeitung mit heraus. Später schrieb er bis zu seinem Tod Kommentare für die Deutsche Volkszeitung des Bundes der Deutschen. 1949 beteiligte er sich an der Gründung der Gesellschaft für die Wiedervereinigung Deutschlands, die Verhandlungen mit der DDR befürwortete. 1964 wurde er Mitglied des Weltfriedensrates und erhielt im selben Jahr die Ehrendoktorwürde der Universität Leipzig.
Politische Laufbahn
Elfes trat 1905 der Zentrumspartei bei. Von 1922 bis 1926 gehörte er ihrem Reichsvorstand an. Außerdem war er von 1919 bis 1933 Stadtverordneter in Mönchengladbach, von 1920 bis 1933 Mitglied des Provinziallandtages der Rheinprovinz und von 1921 bis 1933 Mitglied des Preußischen Staatsrates. Während des Nationalsozialismus schloss er sich dem Kölner Kreis an, einer katholischen Widerstandsgruppe um Andreas Hermes und Jakob Kaiser.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernahm Elfes erneut politische Ämter. 1945 sowie von 1946 bis 1948 war er Oberbürgermeister von Mönchengladbach, 1946 außerdem Oberstadtdirektor. Von 1947 bis 1950 gehörte er dem Landtag Nordrhein-Westfalen an.
Nach 1945 war Elfes an der Gründung der CDU beteiligt. Später geriet er jedoch wegen der Wiederbewaffnung und der Westintegration unter Bundeskanzler Konrad Adenauer in Konflikt mit der Parteilinie. Im Januar 1951 organisierte er gemeinsam mit Willi Agatz, Manfred von Brauchitsch, Karl Hentschel, Reinhold Schneider und anderen ein Volksbegehren gegen die Wiederbewaffnung. Die Regierung Adenauer verbot dieses Volksbegehren im April 1951 per Erlass. Im selben Jahr wurde Elfes aus der CDU ausgeschlossen.
1952 gründete Elfes die Deutsche Sammlung. 1953 gründete er zusammen mit dem früheren Reichskanzler Joseph Wirth den national-neutralistischen Bund der Deutschen (BdD), der die Politik der Bundesregierung bekämpfte. Von 1953 bis 1963 war Elfes Bundesvorsitzender dieser Partei, zunächst gemeinsam mit Wirth und ab 1956 mit Thea Arnold. Bei der Bundestagswahl 1961 kandidierte er erfolglos für die Deutsche Friedens-Union, die er 1960 neben seiner BdD-Mitgliedschaft mitbegründet hatte. 1968 beteiligte er sich an der Gründung des Wahlbündnisses Aktion Demokratischer Fortschritt für die Bundestagswahl 1969.
Das Elfes-Urteil
Die Bundesregierung betrachtete Elfes zunächst als „unbequemen Kritiker“, später als „potentiellen Verfassungs- und Staatsfeind“. Seit 1952 ermittelte Oberbundesanwalt Carlo Wiechmann gegen ihn wegen des Verdachts der Staatsgefährdung. Die Bundesanwaltschaft stützte den Vorwurf auf § 90a StGB, also auf die Gründung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung. Das Verfahren wurde 1956 auf Antrag des damaligen Oberbundesanwalts Max Güde vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eingestellt.
1953 beantragte Elfes die Verlängerung seines Reisepasses, um zu einem Kongress ins Ausland zu reisen. Das wurde ihm auf Anweisung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ohne nähere Begründung verweigert; genannt wurde § 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz. Der Hintergrund war sein Engagement im Bund der Deutschen gegen die Politik der Bundesregierung, das die Behörden damals als Agitation ansahen und das er auch im Ausland fortsetzen wollte. Die Klage seines Anwalts Diether Posser blieb bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Auch seine Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg.
Trotzdem wurde das Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1957 sehr wichtig. Das Gericht entschied zwar, dass Elfes sich für seine Ausreisefreiheit nicht auf Art. 11 GG berufen könne und dass seine Beschwerde unbegründet sei. Zugleich erkannte es aber erstmals Art. 2 Abs. 1 GG als allgemeine Handlungsfreiheit an. Allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet: Jede Person ist grundsätzlich frei, zu tun oder zu lassen, was sie möchte, solange sie dabei die verfassungsmäßige Ordnung nicht verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest: „Jedermann kann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze verstoße; deshalb werde sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt.“
Aus dieser Entscheidung entwickelte sich später die sogenannte Adressatentheorie. Sie bedeutet hier: Wer Adressat, also Betroffener, eines belastenden Verwaltungsakts ist, kann schon wegen der Einschränkung seiner Handlungsfreiheit dagegen klagen. Ob eine solche Klage Erfolg hat, ist eine andere Frage; bei Elfes selbst hatte sie keinen Erfolg. Das Urteil ist außerdem bis heute wichtig für Fälle, in denen die Ausreisefreiheit aus außenpolitischen Gründen eingeschränkt werden soll. Die Ausreisefreiheit gilt dabei als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG.
Schrift
Von Wilhelm Elfes ist in der Artikelliste eine Schrift genannt: Ich bitte ums Wort. Zur Diskussion mit meinen Freunden, erschienen 1944 in Mönchengladbach.