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Werberat der deutschen Wirtschaft

Der Werberat der deutschen Wirtschaft war eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Zeit des Nationalsozialismus und diente der Gleichschaltung der …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und rechtliche Grundlage
  2. 2. Leitung und Aufbau
  3. 3. Staatliche Steuerung und Ausgrenzung
  4. 4. Kriegszeit, Finanzen und Ende

Aufgabe und rechtliche Grundlage

Der Werberat der deutschen Wirtschaft war im Nationalsozialismus eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er diente der Gleichschaltung der Werbewirtschaft, also ihrer staatlichen und nationalsozialistischen Kontrolle. Seine Grundlage war das Gesetz über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933 (RGBl. I S. 625). Der Werberat sollte „zwecks einheitlicher und wirksamer Gestaltung“ das gesamte öffentliche und private Werbungs-, Anzeigen-, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen beaufsichtigen.

Der Eingriff in die freie Werbung wurde mit angeblichen „Missständen“ der Weimarer Republik begründet. Dazu zählten geringe Akzeptanz von Werbung, täuschende oder wahrheitswidrige Aussagen, Marktschreierei, geschmacklich beanstandete Werbung, Außenwerbung in Städten und Landschaften, fehlende Qualifikation, Auflagenschwindel, steigende Insertionsgebühren, hohe Rabatte und fehlende technische Normen für Anzeigen. Nationalsozialisten machten dafür die „liberalistische“ Wirtschaftsauffassung verantwortlich. Weitere Ziele waren die Steigerung des Absatzes im In- und Ausland, Verbrauchslenkung, Aufklärung der Bevölkerung und wirtschaftliche Autarkie.

Leitung und Aufbau

1933 wurde der Ministerialdirektor i. R. Ernst Reichard Präsident; Heinrich Hunke war ständiger Vertreter des Präsidenten und hauptamtlicher Geschäftsführer. Am 1. Februar 1939 berief Joseph Goebbels Hunke zum Präsidenten. Präsident und Geschäftsführer hatten den Status von Reichsbeamten.

Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 16. April 1934 gab es vier Hauptabteilungen: Hauptabteilung I unter Heinrich Hunke bearbeitete allgemeine Fragen, Werbepolitik, Gemeinschafts- und Auslandswerbung, Werbeinhalte, Messen und Ausstellungen sowie Presseangelegenheiten. Hauptabteilung II unter Erwin Finkenzeller regelte Anzeigen und Außenreklame, einschließlich Überwachung und Genehmigungen. Hauptabteilung III unter Carol Edler von Braunmühl war für Rechtsfragen, Bekanntmachungen, Verwarnungen und Genehmigungsentziehungen zuständig. Hauptabteilung IV unter Karl Passarge übernahm Verwaltung und Personal.

Fachausschüsse berieten den Präsidenten. Bis Anfang 1935 bestanden neun Ausschüsse, unter anderem für Gemeinschafts- und Agrarwerbung, Marken, Messen, Anzeigen und Außenreklame. Danach wurden sie durch Ausschüsse für allgemeine Angelegenheiten, Messen und Ausstellungen, Inhalt und Form der Werbung, Auslandswerbung sowie den regelmäßig tagenden Ständigen Ausschuss ersetzt. Die Beschäftigtenzahl stieg von 89 Personen 1933 auf 189 im Jahr 1941.

Staatliche Steuerung und Ausgrenzung

Werbungtreibende benötigten eine Genehmigung des Werberats und konnten zu einer Werbeabgabe verpflichtet werden. Der Werberat konnte Inhalt und äußere Form der Werbung sowie einzelne Werbemittel wie Anzeigen-, Außen- und Verkehrswerbung reglementieren. Seine Befugnisse wurden auch für nationalsozialistische Wirtschaftslenkung und „Arisierung“ eingesetzt. Allerdings fehlten ihm teilweise Zwangsmittel, um Bekanntmachungen und Anordnungen durchzusetzen.

Ab 1933 wurden Berufe der Werbewirtschaft umstrukturiert und der Aufsicht des Werberats unterstellt. Politische Gegner sowie ausländische und jüdische Werbefachleute und -agenturen verloren schrittweise Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten. Werbung musste nach den Vorgaben in Gesinnung und Ausdruck „deutsch“ sein und durfte insbesondere religiöses, vaterländisches und politisches Empfinden nicht verletzen. Diese unbestimmten Regeln konnten beliebig angewandt werden; Verleger konnten Anzeigen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder Form ablehnen. Besonders traf dies Unternehmen mit jüdischen Eigentümern.

1935 arbeiteten viele Berufsgruppen in der Werbung, darunter 6.000 Betriebswerber, 12.000 Gebrauchswerber, 6.000 Gebrauchsgraphiker, 2.500 Verkehrswerber und 10.000 Propagandisten und Propagandistinnen. Die Werbeausgaben wurden für 1935 auf Grundlage der Werbeabgabe und ergänzender Schätzungen auf 1 bis 1,1 Mrd. Reichsmark geschätzt. Durch die Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe vom 22. April 1938 und die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 wurde die jüdische Bevölkerung endgültig aus dem Wirtschaftsleben verdrängt. Zum 1. Januar 1939 widerrief der Werberat die Sondergenehmigungen der noch 76 jüdischen Werbefachleute.

Kriegszeit, Finanzen und Ende

Die Einnahmen stammten überwiegend aus Werbeabgaben. Sie stiegen laut Haushaltsvorschlägen von 5.800.000 RM im Jahr 1935 auf 7.346.304 RM im Jahr 1939 und sanken bis 1944 auf 1.356.000 RM. Die Mittel finanzierten Personal, Verwaltung und vor allem Werbemaßnahmen. Im Rechnungsjahr 1944 musste ein Fehlbetrag von 1.780.000 Reichsmark ausgeglichen werden.

Nach Kriegsbeginn im September 1939 nahm Werbung unter anderem wegen Papiermangels ab. Der Werberat wurde zunehmend ein Instrument kriegswirtschaftlicher Aufklärung. 1943 erwog das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda seine Stilllegung. Goebbels entschied am 7. Juli 1943 gegen die Stilllegung, ordnete aber eine Einschränkung der Tätigkeit und einen Personalabbau um ein Drittel an. Der Betrieb lief mit den Hauptabteilungen Inland sowie Messen und Ausstellungen weiter.

Nach Kriegsende verbot das Gesetz Nr. 191 der Militärregierung dem Werberat jegliche Amtsausübung.

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