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Sturm auf die Stasi-Zentrale in der Normannenstraße 1990
Zum „Sturm“ auf die Zentrale der Staatssicherheit der DDR in der Normannenstraße in Ost-Berlin kam es am 15. Januar 1990. Bürger strömten in die Zentrale …
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Kern des Ereignisses
Der sogenannte „Sturm“ auf die Zentrale der Staatssicherheit der DDR in der Normannenstraße in Ost-Berlin fand am 15. Januar 1990 statt. Bürgerinnen und Bürger drangen in die Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ein, um die Vernichtung von Stasi-Unterlagen zu verhindern. Diese Akten waren wichtig, weil sie später zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Klärung von Unrecht in der DDR genutzt werden konnten.
Die Besetzung des MfS-Hauptquartiers war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass viele Unterlagen gesichert wurden. Bis zum 16. Juni 2021 waren sie bei der Stasiunterlagen-Behörde einsehbar; danach wurden sie ins Bundesarchiv überführt. Zugleich blieb die zentrale Aktenvernichtung nach dem 15. Januar 1990 ein Problem: Sie wurde unter dem Deckmantel einer „Sicherheitspartnerschaft“ zwischen Volkspolizei und „Bürgerkomitee“ legalisiert.
Die genauen Umstände des „Sturms“ gelten bis heute als umstritten. Berichte, unter anderem in Focus und Der Spiegel aus dem Jahr 2010, nannten Indizien für eine mögliche Inszenierung durch die Stasi selbst. Demnach könnten Demonstranten gezielt in unwichtige Trakte geleitet worden sein. Auch die Anwesenheit ortskundiger Männer verstärkte Spekulationen über eine Beteiligung westlicher und/oder östlicher Geheimdienste.
Vorgeschichte der Besetzungen
Bereits am 4. Dezember 1989 wurde am Morgen die Stasi-Bezirksverwaltung in Erfurt besetzt, am Abend folgten Leipzig, Suhl und Rostock sowie mehrere Kreisdienststellen. In den folgenden beiden Tagen wurden auch die übrigen Bezirksdienststellen besetzt. Die Hauptforderungen der Besetzer waren der Stopp der Aktenvernichtung und die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit. Mit den neu gegründeten Bürgerkomitees und Bürgerwachen begann die Auflösung der Stasi.
Die Zentrale in der Berliner Normannenstraße arbeitete zu diesem Zeitpunkt jedoch weiter, wenn auch unter anderem Namen. Am 17. November 1989 war sie offiziell in „Amt für nationale Sicherheit“ umbenannt worden. Die Führung der Staatssicherheit reagierte auf die veränderten politischen Bedingungen mit äußeren „Reformen“. Alte Strukturen bestanden aber weiterhin fort, unter anderem unter früheren Stasi-Offizieren wie Generaloberst Rudi Mittig.
Stasi-Chef Erich Mielke verlor seine Ämter und wurde am 5. Dezember 1989 ebenso wie Erich Honecker und andere ehemalige SED-Politbüromitglieder in der Waldsiedlung Wandlitz unter Hausarrest gestellt. Rudi Mittig und andere leitende Mitarbeiter erklärten am selben Tag ihren Rücktritt. Im Amt blieb Wolfgang Schwanitz, der umstrittene Behördenleiter der Staatssicherheit. Er hatte sich zunächst von früheren Praktiken der Stasi distanziert und eine Verringerung der Mitarbeiterzahl um 8000 Personen angekündigt. Am 7. Dezember 1989 musste er jedoch zugeben, die Vernichtung von Akten in seinem Bereich befohlen zu haben.
Nach offiziellen Angaben der DDR-Regierung waren von ursprünglich 85.000 hauptamtlichen Mitarbeitern bereits 30.000 entlassen und weitere 20.500 in die Volkswirtschaft der DDR eingegliedert worden. Von den verbliebenen 32.500 Stasi-Angestellten sollten 20.000 bald entlassen werden. Die übrigen 12.500 sollten laut Regierung noch für die beschleunigte Auflösung des ehemaligen MfS benötigt werden.
Viele Bürgerrechtler warfen Ministerpräsident Hans Modrow vor, die Auflösung des Staatsapparates nur halbherzig zu betreiben. Viele Menschen forderten deshalb eine sofortige Auflösung der Staatssicherheit ohne Nachfolgebehörden. Dass die Zentrale des ehemaligen MfS in Berlin weiterarbeitete, führte DDR-weit zu Protesten, Streikdrohungen und Demonstrationen. Die Bürgerkomitees, die bereits Bezirksverwaltungen besetzt hielten, beschlossen deshalb, in Berlin einzugreifen. Am Morgen des 15. Januar forderten sie vor dem Runden Tisch vor laufenden Fernsehkameras ein Ende der Vorgänge. Am Nachmittag schlossen sie eine Sicherheitspartnerschaft mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Regierung. Noch vor dem Eintreffen der Demonstranten musste die Stasi damit faktisch kapitulieren.
Ablauf am 15. Januar 1990
Um den Druck auf die Regierung zu erhöhen, rief auch die Bürgerbewegung Neues Forum zu einer Protestdemonstration am 15. Januar 1990 in der Normannenstraße auf. Tausende Menschen kamen vor das Tor der ehemaligen Stasi-Zentrale im Bezirk Lichtenberg. Das Gelände war über Jahrzehnte Sperrgebiet gewesen. Nach Angaben des DDR-Fernsehens versammelten sich 100.000 Demonstranten vor der Zentrale.
Der DDR-Ministerrat forderte die Volkspolizei auf, Vertreter der Bürgerrechtsbewegung zu finden und mit ihnen über die Sicherung der Stasi-Zentrale von außen zu sprechen. Die Volkspolizei riegelte das Gelände mit Einsatzwagen ab, griff aber nicht in das Geschehen ein. Die Demonstranten verlangten lautstark die Öffnung des Eingangstores, des sogenannten „Haus 17“.
Gegen 17 Uhr sprang ein Demonstrant über das Tor. Die Mitglieder der Bürgerkomitees und die Polizei befanden sich innen hinter dem Tor und beschlossen, nicht einzugreifen. Dadurch konnten die Menschen in den Hof des Stasi-Geländes strömen. Auf dem Gelände waren nur wenige Behördenmitarbeiter anwesend, weil die Behördenleitung ihre Mitarbeiter nach Beratungen mit einem improvisierten „Bürgerkomitee“ aufgefordert hatte, das Gelände bis 15:00 Uhr zu verlassen.
Auf dem Gelände bewegte sich der Menschenpulk nach links zum hell beleuchteten Versorgungstrakt, dem „Haus 18“, und zum Trakt der Spionageabwehr, dem „Haus 2“. Es kam zu tumultartigen Szenen: Scheiben gingen zu Bruch, Möbel und Akten flogen aus Fenstern. Gewalt gegen Menschen gab es nicht, auch Schusswaffen wurden nicht eingesetzt. Nach etwa drei Stunden hatten die meisten Menschen das Gelände wieder verlassen.
Während der Zentrale Runde Tisch noch eine Kontrolle der Stasi-Zentrale durch unabhängige Juristen und bekannte Oppositionelle gefordert hatte, wurde die Stasi-Auflösung später einem früheren NVA-Generaloberst übertragen. Zur Bewachung des großen Geländes wurden nur 21 Polizisten im Drei-Schicht-System eingesetzt. Gleichzeitig arbeiteten in dem Komplex weiterhin „Tausende von Stasi-Kadern“, die ungehindert kommen und gehen konnten. Selbst Lastwagen, die ein- und ausfuhren, wurden nur sporadisch kontrolliert.
Akteneinsicht und zweite Besetzung
Eine zentrale Forderung der Besetzer war, die Stasi-Akten für die Aufklärung von DDR-Unrecht und zur Rehabilitierung der Opfer zu öffnen. Rehabilitierung bedeutet hier, dass Menschen, denen durch staatliches Unrecht geschadet wurde, offiziell entlastet und anerkannt werden sollten. Die Frage der Akteneinsicht war jedoch sowohl in der DDR als auch im Westen umstritten.
Die 1990 frei gewählte Volkskammer der DDR beschloss am 24. August 1990 ein Stasi-Akteneinsichtsrecht. Dieses Recht wurde wegen Vorbehalten der Regierung Kohl aber nicht in den Einigungsvertrag übernommen. Die Volkskammer protestierte dagegen am 30. August 1990 mit einer fast einstimmigen Entschließung.
Im September 1990 kam es zu einer zweiten Besetzung der ehemaligen Zentrale, genauer des „Haus 7“, sowie zu einem Hungerstreik. Dadurch erhielt das Thema erneut große öffentliche Aufmerksamkeit. Schließlich wurden Kompromissformulierungen in den Einigungsvertrag aufgenommen. Diese führten später zum Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991.
Folgen und Bedeutung
Nach der ersten Besetzung im Dezember 1989 lenkte die DDR-Regierung unter Ministerpräsident Hans Modrow ein und löste das Ministerium für Staatssicherheit schrittweise auf, wie es der Runde Tisch gefordert hatte. Die Ereignisse im Januar 1990 verstärkten den Druck, die Arbeit der Staatssicherheit endgültig zu beenden und ihre Unterlagen zu sichern.
Der Journalist Marcel Fürstenau vertritt die Einschätzung, dass eine Stürmung der Stasi-Zentrale schon Ende Oktober 1989, also kurz vor dem Fall der Berliner Mauer, möglicherweise zu einem Blutbad hätte führen können. Zu diesem Zeitpunkt war noch der Einsatz von Schusswaffen zur Gefahrenabwehr vorgesehen.
Erinnerung
Die Besetzung der Bezirks- und Kreisdienststellen sowie der Sturm auf die Hauptdienststelle der Staatssicherheit werden als entscheidend für die Rettung vieler Akten vor der Vernichtung dargestellt. Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, sagte 2015, diese Ereignisse hätten massenhaft Akten gerettet und damit den Grundstein für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gelegt.