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Sharing Economy

Der Begriff Sharing Economy, seltener auch Share Economy, ist ein sozioökonomisches System zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Abgrenzung
  2. 2. Definitionen und Modelle
  3. 3. Einordnung und wirtschaftliche Bedeutung
  4. 4. Kritik und rechtliche Probleme
  5. 5. Regulierung
  6. 6. Typische Bereiche und Beispiele

Grundidee und Abgrenzung

Die Sharing Economy, seltener Share Economy, ist ein sozioökonomisches System zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen. Ressourcen können dabei von Einzelpersonen, Genossenschaften, Online- und Offline-Communitys, Non-Profit-Organisationen, For-Profit-Organisationen, digitalen Plattformen oder dem öffentlichen Sektor bereitgestellt und genutzt werden. Der Kerngedanke lautet: Ressourcen sollen nicht nur allein besessen und genutzt, sondern gemeinschaftlich zugänglich gemacht werden.

Grundsätzlich unterscheidet der Artikel zwei Formen: Peer-to-Peer (P2P) bedeutet, dass Einzelpersonen Ressourcen bereitstellen und gemeinsam nutzen, während eine Organisation vermittelt. Business-to-Consumer (B2C) bedeutet, dass eine Organisation Ressourcen bereitstellt und vermittelt, die dann von Einzelpersonen gemeinschaftlich genutzt werden.

Die Sharing Economy gewinnt besonders durch Informationstechnologien an Bedeutung. Digitale Plattformen, elektronische Marktplätze und soziale Netzwerke erleichtern die direkte Interaktion zwischen Nutzern und Organisationen und machen Angebote leichter skalierbar. Der Grundgedanke ist aber nicht neu: Genossenschaften, eingetragene Vereine oder Maschinenringe in der Landwirtschaft beruhen ebenfalls auf gemeinschaftlicher Nutzung. Neben Technik spielen soziale Faktoren eine Rolle, etwa Konsumentenverhalten, Gewöhnung, Wertschätzung von Eigentum oder der bewusste Verzicht auf Eigentum. Wegen dieser gesellschaftlichen Bedeutung machte die Cebit 2013 „Shareconomy“ zu ihrem Leitthema.

Definitionen und Modelle

Eine allgemein anerkannte Definition der Sharing Economy gibt es nicht. Der Begriff wird von Publizisten, Journalisten, Firmen und Beteiligten unterschiedlich verwendet. Er ist eng mit „Collaborative Consumption“ verbunden, einem Begriff, der schon im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheiten in den 1970er-Jahren geprägt wurde. Die Herkunft des Begriffs Sharing Economy ist umstritten.

Rachel Botsman definiert die Sharing Economy als Wirtschaft, die auf dezentralen Netzwerken vernetzter Einzelpersonen und Gemeinschaften statt auf zentralen Institutionen aufbaut und dadurch verändert, wie Menschen produzieren, konsumieren, finanzieren und lernen. Sie unterscheidet drei Konzepte: „redistribution markets“ wie Ebay, „collaborative lifestyles“ wie Taskrabbit oder BlaBlaCar und „product-service systems“ wie Airbnb. Gemeinsame Faktoren sind kritische Masse, freie Ressourcen, Gemeinschaftsgedanke und Vertrauen zwischen einander unbekannten Personen.

Lisa Gansky beschreibt die Sharing Economy als ein Netzwerk oder „Mesh“, in dem Verbraucher mehr Auswahl, mehr Werkzeuge, mehr Informationen und mehr Macht über ihre Entscheidungen haben. Dabei unterscheidet sie zwischen Full-Mesh und Own-to-Mesh. Full-Mesh bezeichnet Geschäftsmodelle, bei denen eine zentrale Organisation eine Ressource anbietet und verwaltet, die von vielen genutzt wird, etwa Carsharing-Anbieter wie Zipcar, Free2move oder Stadtmobil. Own-to-Mesh bezeichnet Plattformmärkte, bei denen eine zentrale Instanz vor allem vermittelt, etwa Airbnb oder BlaBlaCar.

Alex Stephany betont den Wert nicht vollständig genutzter Vermögenswerte. Nach seiner Definition macht die Sharing Economy solche Vermögenswerte online einer Gemeinschaft zugänglich, wodurch weniger Bedarf an Eigentum an diesen Vermögenswerten entsteht. Das Netzwerk OuiShare hebt außerdem gemeinschaftlichen Konsum, kollaborative Produktion, kollaboratives Finanzwesen, offen zugängliches Wissen sowie horizontale und offene Verwaltungsstrukturen hervor.

Einordnung und wirtschaftliche Bedeutung

Die Zuordnung einzelner Geschäftsmodelle zur Sharing Economy ist oft nicht eindeutig. Ein wichtiger Gedanke ist „access over ownership“, also Zugang statt Eigentum. In der Literatur werden Geschäftsmodelle unter anderem nach Kommerzialität, Art der Ressource, Professionalität, zeitlicher Nutzung und Greifbarkeit der Ressource eingeordnet. Aus makroökonomischer Sicht wird die Sharing Economy als Teil hybrider Marktmodelle betrachtet: Klassische transaktionsbasierte Märkte bestehen neben nicht marktbasierten Modellen, und die Sharing Economy liegt an der Schnittstelle beider Bereiche.

Der Artikel nennt fünf Kriterien, die für Sharing Economy häufig verwendet werden: Online-Plattformen erzeugen Wertschöpfung oder haben das Potenzial dazu; ungenutzte oder teilweise genutzte Ressourcen können vermarktet werden; diese Kapazitäten sind allgemein zugänglich oder können zugänglich gemacht werden; das System wird von einer Organisation oder aktiven Gemeinschaft getragen; und das Nutzungsverhalten der Gemeinschaft verändert Konsumentenverhalten weg von traditionellen Besitzmodellen.

Wirtschaftlich ist die Sharing Economy stark gewachsen. Eine PwC-Studie schätzt, dass weltweite Umsätze in den Bereichen travel, car sharing, finance, staffing sowie music & video streaming von 15 Mrd. US-Dollar im Jahr 2015 bis 2025 auf rund 335 Mrd. US-Dollar steigen werden. Für Mobilität schätzte Roland Berger bis 2020 Umsatzpotenziale von 3,7–5,6 Mrd. Euro für Car Sharing, 3,5–5,2 Mrd. Euro für Ride Sharing, 3,6–5,3 Mrd. Euro für Bike Sharing und 1,3–1,9 Mrd. Euro für Shared Parking.

Airbnb wird als wichtiges Beispiel genannt: Die Plattform hatte weltweit über 200 Mio. Gäste vermittelt, über 3 Mio. Inserate in 65.000 Städten beziehungsweise 191 Ländern gelistet und wurde auf rund 25,5 Milliarden US-Dollar bewertet. Für Texas wurde geschätzt, dass ein 1-%-Anstieg der Airbnb-Listings die Hotelumsätze um 0,05 % senkt. In Deutschland wurden 2015 14,6 Mio. Übernachtungen in Städten über Dienste wie Airbnb, Wimdu und 9flats vermittelt. Zugleich gibt es Zweifel am Hype: In den USA waren nur 44 % der Konsumenten mit Sharing-Economy-Angeboten vertraut und nur 19 % hatten je eines aktiv genutzt. Einige Modelle wie Whyownit und SnapGoods setzten sich nicht durch.

Kritik und rechtliche Probleme

Die Sharing Economy ist umstritten. Ein Hauptkritikpunkt lautet, dass manche Anbieter ohne vergleichbare regulatorische Auflagen tätig sind und dadurch Vorteile gegenüber regulierten Angeboten wie Hotels, Taxis oder Restaurants haben. Besonders bei professioneller Nutzung verschwimmt die Grenze zwischen privatem Teilen und gewerblicher Tätigkeit. Obwohl Airbnb betont, dass die meisten Anbieter nur eine Wohnung inserieren, stammen in Berlin rund 40 Prozent des Umsatzes von Anbietern mit mehr als einem Inserat. Der Begriff „Sharewashing“ beschreibt den Vorwurf, dass der Gedanke des Teilens für wirtschaftliche Interessen einzelner Akteure missbraucht wird.

Weitere Kritik betrifft Nachhaltigkeit und soziale Folgen. Airbnb kann in Städten den Wohnungsmarkt belasten, weil Wohnungen an Touristen vermietet werden; im ländlichen Raum können solche Vermietungen laut Artikel aber auch zur Erhaltung ländlicher Strukturen beitragen. Bei Uber wurde für den New Yorker Taximarkt ein starker Anstieg registrierter Taxifahrten nach dem Markteintritt genannt, verbunden mit höheren CO₂-Emissionen. Außerdem können Plattformen Datenschutzrisiken schaffen, weil Nutzerdaten viel über Aufenthaltsorte, Vorlieben, Interessen, Wohnungen oder Reisepläne verraten.

Auch Diskriminierung wird genannt. Studien zu Airbnb in den USA zeigen, dass weiße Anbieter von Apartments 12 % höhere Preise durchsetzen können als afro-amerikanische Anbieter. Anfragen von Nutzern mit typisch afro-amerikanischen Namen wurden um 16 % seltener akzeptiert als identische Anfragen von Nutzern mit typisch kaukasischen Namen.

Steuerrechtlich wird argumentiert, dass private Anbieter steuerpflichtig sein können, auch wenn Vermietungen nur gelegentlich stattfinden. Vermietung über Airbnb kann grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz führen. Kritisiert wird, dass Einnahmen häufig nicht deklariert und versteuert werden und Behörden durch Datenschutzgrenzen nicht immer wirksam kontrollieren können. In den Niederlanden führt Airbnb laut Artikel eine Steuer direkt ab.

Arbeitsrechtlich stehen Plattformen wie Uber in der Kritik, weil sie Vermittlungsgebühren von 20 % erhalten, aber Verantwortung für Fahrer mit dem Hinweis auf bloße Vermittlung ablehnen. Wichtige Themen sind Kündigungsschutz, Mindestlöhne, Arbeitsschutz und Arbeitszeitregeln. DGB-Chef Reiner Hoffmann bezeichnete neue Formen solcher Selbstständigkeit als „moderne Sklaverei“. Eine McKinsey-Umfrage von 2016 mit 8.000 Teilnehmern aus sechs Ländern ergab, dass 30 % der Befragten eine Form von Selbstständigkeit ausübten, die sie nicht freiwillig gewählt hatten. Dadurch überschneidet sich die Sharing Economy teilweise mit der Gig Economy.

Regulierung

Verschiedene Gruppen und Interessenverbände fordern stärkere Regulierung durch nationale Gesetzgeber und die Europäische Union. Begründet wird dies mit Arbeitnehmerschutz, fehlenden Versicherungen, ungeklärter Haftung, Wettbewerbsverzerrung und Steuerschlupflöchern. In manchen Fällen wird sogar ein Verbot bestimmter Angebote gefordert.

Im März 2015 verbot das Landgericht Frankfurt UberPop den Betrieb in Deutschland. Die Begründung lautete, dass den Privatfahrern die notwendige Lizenz zur gewerblichen Personenbeförderung fehle und Uber Fahrer zum Rechtsbruch anstifte, indem es Fahrten ohne Taxi- oder Chauffeurlizenz ermögliche. Auch in Spanien, den Niederlanden, Belgien, Thailand und Frankreich wurde Uber ganz oder teilweise verboten.

Unterkunftsplattformen wie Airbnb, Wimdu und 9Flats gerieten ebenfalls in Konflikt mit Behörden. In Berlin untersagte das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2016 prinzipiell die Vermietung normaler Wohnungen an Touristen. In New York City verbietet ein Gesetz seit 2010 die Vermietung von Wohnungen für weniger als 30 Tage. Eine Verschärfung sah Strafen von bis zu 7.500 US-Dollar je Verstoß vor. Wegen unterschiedlicher Rechtslagen ist für Verbraucher oft unklar, welche Dienste wo erlaubt sind. Die Europäische Union wollte deshalb mit einheitlichen Leitlinien Klarheit schaffen. Die EU-Kommission warnte im Juni 2016 nationale Regierungen vor pauschalen Verboten von Sharing-Angeboten.

Typische Bereiche und Beispiele

Die Sharing Economy umfasst sehr unterschiedliche Sektoren. Im Bereich Mobilität ist Carsharing international etabliert. Der weltweite Markt für Carsharing umfasst eine Milliarde Euro; eine Studie von 2013 erwartete bis 2016 ein Wachstum auf zehn Milliarden Euro. Stiftung Warentest berechnete 2012 bei 5.000 Jahreskilometern Kosten von 138 Euro pro Monat für Carsharing und 206 Euro pro Monat für einen eigenen Wagen. Weitere Mobilitätsmodelle sind Mitfahrzentralen wie BlaBlaCar, Bikesharing wie Call a Bike und Ridepooling wie MOIA.

Bei Unterkunft und Gastgeberdiensten ist Airbnb ein Peer-to-Peer-Marktplatz für Kurzzeitunterkünfte, über den Privatpersonen Wohnraum zeitweise an Reisende vermieten. Couchsurfing ist eine Plattform für Hospitality Exchange, also die Vermittlung privater Übernachtungsmöglichkeiten zwischen Reisenden und lokalen Gastgebern. Der Hospitality Club war ein nicht-kommerzielles Hospitality-Exchange-Netzwerk und wurde 2000 in Deutschland gegründet.

Im Bereich Technologie nennt der Artikel die Freie-Software-Bewegung. Freie Software ist Software, die geteilt wird und von allen kostenlos genutzt, geprüft, verändert und in veränderter Form weiterverbreitet werden darf. Open-Source-Software kann meistens ebenfalls kostenlos genutzt werden, wobei es inzwischen auch Geschäftsmodelle für Open-Source-Software gibt.

Bei Alltagsgegenständen werden Bibliotheken der Dinge genannt, also Ausleihmöglichkeiten für verschiedene Gegenstände, auch in öffentlichen Bibliotheken. Bookcrossing und öffentliche Bücherschränke beziehen sich ursprünglich auf den Tausch von Büchern; inzwischen werden teils auch CDs und DVDs getauscht.

Foodsharing bezeichnet eine soziale Bewegung zur Verteilung überschüssiger Lebensmittel. Manche Organisationen verteilen Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums an Bedürftige, andere nutzen auch Lebensmittel danach. Die Tafeln prüfen Bedürftigkeit per Dokument und kooperieren meist mit größeren Betrieben wie Supermärkten. Daneben entstanden kleinere Gruppen und Projekte. Foodsharing.de bietet seit 2012 eine Plattform für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Ziel ist, Lebensmittel vor der Entsorgung weiterzugeben; beim „Containern“ werden dagegen bereits weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern mitgenommen.

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