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Schirā'

Schirā' (arabisch شراء , DMG širāʾ ‚Kauf, Verkauf') bezeichnet bei den Charidschiten und Ibaditen die Selbstaufopferung im Kampf für die Sache Gottes.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und religiöse Bedeutung
  2. 2. Koranische Grundlage
  3. 3. Schirāʾ in der charidschitischen Dichtung
  4. 4. Lehre und Regeln bei den Ibaditen

Begriff und religiöse Bedeutung

Schirāʾ (arabisch شراء, DMG širāʾ: „Kauf, Verkauf“) bezeichnet bei Charidschiten und Ibaditen die Selbstaufopferung im Kampf für die Sache Gottes. Der Kampf wird als religiöser Handel verstanden: Der Kämpfer „verkauft“ sein Leben an Gott und erwirbt dafür den Zugang zum Paradies. Die Bezeichnung geht mit den frühen Charidschiten einher, die sich selbst als schārī („Kaufender, Verkaufender“) oder im Plural als schurāt bezeichneten. Die Ibaditen, deren Strömung historisch aus dem Charidschitentum hervorgegangen ist, übernahmen das Konzept und entwickelten es weiter. In der klassischen ibaditischen Lehre gehört der Schirāʾ zu den vier „Wegen der Religion“ (masālik ad-dīn).

Koranische Grundlage

Das Bild der Hingabe des eigenen Lebens im Kampf als Kaufgeschäft mit Gott erscheint bereits an zwei Stellen des Korans, die beide aus der medinischen Zeit stammen.

In Sure 4:74 heißt es, dass diejenigen, die das diesseitige Leben um den Preis des Jenseits verkaufen, um Gottes willen kämpfen sollen. Wer dabei getötet wird oder siegt, erhält im Jenseits einen gewaltigen Lohn.

Sure 9:111 beschreibt den Handel ausdrücklich als Kauf Gottes: Gott kauft den Gläubigen ihr Leben und ihre Güter ab, damit sie den Paradiesgarten erhalten. Dies geschieht durch den Kampf auf dem Weg Gottes, durch Töten und Getötetwerden. Der Text bezeichnet diese Zusage als ein in Tora, Evangelium und Koran überliefertes Versprechen und fordert dazu auf, sich über den abgeschlossenen Handel zu freuen.

Der Koran stellt den Kaufhandel dabei als bereits vollzogen dar. Der jenseitige Lohn für den diesseitigen Kampf wird außerdem als Erbe der vorhergehenden monotheistischen Religionen Judentum und Christentum dargestellt.

Schirāʾ in der charidschitischen Dichtung

Die Charidschiten unternahmen in der frühislamischen Zeit zahlreiche Aufstände. Sie verstanden die genannten Koranverse als Begründung für die Legitimität ihres Kampfes gegen ungerechte Herrscher. Nach ihrer Auffassung standen die Kämpfer dabei im Dienst Gottes, der ihr Leben „gekauft“ hatte.

Als Beispiel gilt Abū Bilāl Mirdās ibn Hudair, der 679 im Kampf gegen die Truppen des repressiven umayyadischen Statthalters ʿUbaid Allāh ibn Ziyād fiel. Über ihn wurde gesagt, Gott habe Ibn Hudairs Leben gekauft und ihm dadurch das Paradies mit all seinen Segnungen verschafft.

Das Motiv der Selbstaufopferung erscheint besonders häufig in der charidschitischen Dichtung. Abū l-Wāziʿ ar-Rāsibī verband den Selbstverkauf mit dem Kampf gegen Unrecht: Er wolle sich verkaufen und keinen anderen Gefährten als Gott begehren; zugleich schilderte er ein scharfes Schwert. Der Grund für diesen Entschluss sei, dass vernichtende Unterdrückung aufgetreten sei und sich viele lügenhafte Gruppen darauf geeinigt hätten.

Mehrere Gedichte stellen den Schirāʾ der passiven Haltung von Muslimen gegenüber, die zu Hause blieben und den Kampf aufgaben. Maʿdān ibn Mālik al-Iyādī dichtete, Heil sei demjenigen, der Gott als Verkaufender den Treueid leiste; über die Partei, die sesshaft bleibe, liege dagegen kein Heil. Ein Vers von ʿAmr ibn al-Husain al-ʿAnbari zeigt außerdem, dass die Nachfolge der Schurāt als ein erstrebenswertes Ziel galt, das man vor einem plötzlich eintretenden Tod noch erreichen müsse.

Wegen der Bedeutung des Konzepts verwendeten die Charidschiten Schurāt auch als Selbstbezeichnung für die gesamte eigene Gruppe. Einzelne Angehörige wurden häufig mit dem Attribut asch-schārī bezeichnet.

Lehre und Regeln bei den Ibaditen

Die Ibaditen ordneten den Schirāʾ in die Lehre von den vier „Wegen der Religion“ (masālik ad-dīn) ein. Diese Wege gelten als wiederkehrende Etappen in der Geschichte der eigenen Gemeinschaft, für die jeweils besondere Regeln bestehen: Hervortreten (ẓuhūr), Verteidigung (difāʿ), Selbstverkauf (širāʾ) und Geheimhaltung (kitmān). Den vier Wegen werden vier verschiedene Imamatstypen zugeordnet. Dschābir ibn Zaid und Abū ʿUbaida Muslim ibn Abī Karīma gelten beispielsweise als Imame der Geheimhaltung, während al-Dschulandā ibn Masʿūd, der 750 das erste ibaditische Imamat in Oman gründete, als Imam des Hervortretens angesehen wird.

Als Vorbild für das „Imamat des Selbstverkaufs“ betrachten die Ibaditen bis heute Abū Bilāl Mirdās ibn Hudair. Nach ibaditischer Überlieferung zog er 679 mit vierzig Anhängern aus Basra aus, um gegen die Truppen ʿUbaid Allāh ibn Ziyāds zu kämpfen. Dieser hatte zuvor eine charidschitische Frau grausam hinrichten lassen. Abū Bilāl und seine Kämpfer wurden beim Gebet heimtückisch von einer umaiyadischen Übermacht überfallen und getötet. Die ibaditische Literatur überliefert, dass Abū Bilāl seine Gefährten vor dem Auszug aufforderte, ihre Geschäfte zu erledigen, Schulden zu bezahlen, sich selbst zu „kaufen“, von ihren Familien Abschied zu nehmen und mit dem Wissen aufzubrechen, nicht zurückzukehren.

Nach klassisch-ibaditischer Lehre ist der Schirāʾ in Abwesenheit eines „Imams des Hervortretens“ die am meisten empfohlene Form des Dschihad. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Der Schirāʾ ist für die Ibaditen insgesamt freiwillig. Wer ihn jedoch übernimmt, ist daran verpflichtet. Die ibaditische Lehre grenzt sich damit von den Azraqiten ab, die den Schirāʾ als Pflicht aller Muslime verstanden.
  • Erforderlich sind mindestens 40 Männer; einer dieser Männer kann durch eine Frau ersetzt werden.
  • Die Schurāt wählen einen Führer. Seine Autorität bindet jedoch nur die an diesem Schirāʾ Beteiligten.
  • Taqīya, also religiöse Verheimlichung, ist für die Schurāt nicht angemessen. Sie müssen kämpfen, bis die Tyrannei beendet ist oder sie getötet werden. Einige Gelehrte erlauben die Rückkehr erst, wenn nur noch drei von ihnen leben.
  • Als Heimat der Schurāt gelten die Orte, an denen sie sich zum Kampf versammeln. Kehren sie zur Beschaffung von Nachschub, Informationen oder Ähnlichem an ihre ursprünglichen Wohnorte zurück, gelten sie dort als Reisende. Verrichten sie dort das Gebet, müssen sie es als gekürztes Reisegebet beten.
  • Sie dürfen nur diejenigen bekämpfen, die gegen sie kämpfen. Verfolgung, die Tötung Verletzter, alter Männer, Frauen oder Kinder sowie die Wegnahme von Beute und fremdem Eigentum sind untersagt.

Das Amt des „Imams des Selbstverkaufs“ beziehungsweise des „sich selbst verkaufenden Imams“ wurde im Mittelalter bei den Ibaditen in Nordafrika und Oman institutionalisiert. Im Lauf der Zeit verlor es zunehmend seinen militanten Charakter.

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