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Regionale Integration

Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Rechtsgrundlage
  2. 2. Integrationsgrad
  3. 3. Integration als Prozess
  4. 4. Erklärungsansätze
  5. 5. Beispiele weltweit

Grundidee und Rechtsgrundlage

Regionale Integration bezeichnet eine auf Dauer angelegte und freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren in einem begrenzten geografischen Raum. Akteure sind meist Staaten oder staatliche Akteure, besonders Regierungen. Ziel ist ein dauerhafter, institutionalisierter Zusammenschluss und die gemeinsame Regelung eines oder mehrerer Politikfelder.

Die Rechtsgrundlage ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung. In ihr werden entweder materielle Regeln festgelegt oder Institutionen geschaffen. Diesen Institutionen können auch Regelungskompetenzen übertragen werden.

Integrationsgrad

Der Grad politischer oder wirtschaftlicher Integration lässt sich nach zwei Dimensionen unterscheiden: erstens nach der inhaltlichen Bandbreite, also der Zahl und dem Umfang der Politikfelder, auf die sich die Zusammenarbeit erstreckt; zweitens nach der Autorität gemeinschaftlicher Institutionen gegenüber den Akteuren, die sie gegründet haben.

Bei der Bandbreite liegt das Minimum vor, wenn die Zusammenarbeit nur ein einziges, eng begrenztes Politikfeld betrifft, zum Beispiel den gegenseitigen Verzicht auf Handelsbeschränkungen. Das Maximum wäre eine Zusammenarbeit in allen denkbaren Politikfeldern.

Bei der Autorität liegt das Minimum vor, wenn keine gemeinsamen Institutionen geschaffen werden. Dann handelt es sich um rein intergouvernementale Zusammenarbeit, also Zusammenarbeit zwischen Regierungen. Das Maximum wäre die Bildung eines neuen souveränen Bundesstaates. Zur Autorität gemeinsamer Institutionen kann gehören, Konflikte verbindlich zu regeln oder Verstöße gegen vereinbarte Regeln zu ahnden.

Integration als Prozess

Dynamisch betrachtet ist Integration ein politischer Prozess. Er kann darin bestehen, neue Politikfelder in die Zusammenarbeit aufzunehmen oder die Autorität gemeinschaftlicher Institutionen gegenüber den beteiligten Akteuren zu stärken. Beides wird als Vertiefung der Integration bezeichnet.

Davon unterschieden wird die Erweiterung. Sie liegt vor, wenn neue Partner zu einem bestehenden Integrationsprojekt hinzutreten.

Das Gegenteil sind Prozesse der Desintegration. Dazu gehören die Rückverlagerung früher gemeinsam geregelter Politikfelder in die alleinige Zuständigkeit einzelner Staaten, die Schwächung der Autorität gemeinschaftlicher Institutionen, zum Beispiel durch Kürzung ihrer Mittel, und die Aufkündigung der Zusammenarbeit durch einzelne oder alle beteiligten Akteure.

Erklärungsansätze

Integrationstheorien sind politikwissenschaftliche Ansätze, die regionale Integrationsprozesse erklären sollen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, welche Akteure als treibende Kräfte gelten und welche Handlungsmotive angenommen werden.

Als zentrale Akteure kommen politische oder administrative Akteure der Nationalstaaten, politische oder administrative Akteure der Gemeinschaftsinstitutionen sowie gesellschaftliche Akteure infrage. Bei den Motiven unterscheiden die Theorien zwischen normgeleitetem und interessengeleitetem Handeln.

Wichtige Ansätze sind der Intergouvernementalismus, der das weitgehend diskretionäre Handeln nationaler Regierungen betont; der Institutionalismus, der die normative Bindungswirkung eingegangener Verpflichtungen hervorhebt; der Föderalismus, der gemeinsam ausgeübte oder auf supranationale Einrichtungen übertragene Hoheitsrechte betrachtet; und der Neofunktionalismus, der Integrationsschritte aus einer wirtschaftlich-technokratischen Sachlogik erklärt. Beim sogenannten Spill-over werden weitere Integrationsschritte als Folge bereits erfolgter Integration verstanden.

Beispiele weltweit

Die Europäische Union (EU) gilt weltweit als das am weitesten fortgeschrittene Projekt regionaler Integration, sowohl bei der inhaltlichen Bandbreite als auch bei der Autorität der Gemeinschaftsinstitutionen.

Weniger stark integrierte Staatengemeinschaften gibt es auf allen Kontinenten. Beispiele sind in Südamerika die Andengemeinschaft und Mercosur, in Mittelamerika das Zentralamerikanische Integrationssystem, in Nordamerika das Nordamerikanische Freihandelsabkommen, in Afrika die Afrikanische Union (AU), die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC) und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) sowie in Asien der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN).

In Ostasien überwiegt ein wenig formalisierter Typ regionaler Integration. Die wirtschaftliche Regionalisierung hat dort zwar ein mit anderen Weltregionen vergleichbares Niveau erreicht, die Institutionenbildung, etwa im ASEAN-plus-System oder beim Ostasien-Gipfel, bleibt wegen politischer Hindernisse zurück.

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