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Politischer Status der Antarktis

Gemäß Artikel IV und VI des seit 1961 geltenden Grundvertrages betrifft das Übereinkommen alle Land- und Eisflächen südlich der genannten geographischen Breite.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen des politischen Status
  2. 2. Gebietsansprüche bis 1946
  3. 3. Vom UN-Gedanken zum Antarktisvertrag
  4. 4. Entwicklung nach 1961 und Rohstofffrage
  5. 5. Umweltschutz und Weltpark-Idee
  6. 6. Heutige Herausforderungen

Grundlagen des politischen Status

Der politische Status der Antarktis südlich von 60° südlicher Breite wird durch das Antarktische Vertragssystem bestimmt. Der seit 1961 geltende Grundvertrag betrifft nach Artikel IV und VI alle Land- und Eisflächen südlich dieser Breite. Bestehende Gebietsansprüche bleiben dabei unberührt, aber während der Geltungsdauer dürfen keine neuen Ansprüche erhoben werden.

Damit wurden die politischen Konflikte um die Antarktis nicht endgültig entschieden, sondern rechtlich „auf Eis gelegt“. Die Antarktis wurde so zu einem Raum internationaler Zusammenarbeit, besonders für wissenschaftliche Forschung, Umweltschutz und friedliche Nutzung.

Gebietsansprüche bis 1946

Bis Anfang des 20. Jahrhunderts gab es kaum anerkannte Gebietsansprüche in der Antarktis. Selbst frühere Inbesitznahmen, etwa Victorialand durch James Clark Ross 1841, wurden von den jeweiligen Regierungen nicht bestätigt. 1908 erklärte Großbritannien per königlichem Patent den Sektor zwischen 20° und 80° westlicher Länge zu britischem Territorium. In den 1920er Jahren kam es zu Spannungen mit Argentinien, weil Großbritannien Lizenzgebühren für Robbenfang und eine Funkanlage auf den Südorkney-Inseln verlangte.

1923 entstand die sogenannte Hughes-Doktrin der USA. Sie besagte, dass die Entdeckung unbekannter Gebiete zusammen mit einem formalen Besitzanspruch nicht zur Anerkennung von Souveränität führt, wenn darauf keine tatsächliche Besiedlung folgt. Deshalb beachtete das US-Außenministerium auch Richard Evelyn Byrds Inbesitznahme antarktischer Gebiete für die Vereinigten Staaten nicht.

Mehrere Staaten erhoben in der Zwischenzeit Ansprüche: Großbritannien stellte am 30. Juli 1923 die Ross Dependency unter die Verwaltung des Generalgouverneurs von Neuseeland. Frankreich beanspruchte am 27. März 1924 mit einem Décret Bergbau-, Jagd- und Fischereirechte für Terre Adélie, zunächst ohne genaue Abgrenzung bis zum Südpol. Norwegen verkündete am 14. Januar 1939 per Königlicher Proklamation seinen Anspruch in der Antarktis. Das Deutsche Reich wies diesen Anspruch neun Tage später zurück. Japan erhob keinen offiziellen Anspruch; es gab nur 1939 einen Vorschlag im Parlament, ein von Shirase Nobu entdecktes Gebiet unter japanische Hoheit zu stellen.

Bis 1946 hatten sieben Nationen Gebietsansprüche erhoben. Unbeansprucht blieb nur der Sektor zwischen 90° und 150° West. Australien, Frankreich, Großbritannien und Neuseeland erkannten ihre Ansprüche gegenseitig an. Argentinien und Chile taten dies nicht, weil ihre Ansprüche sich untereinander und mit dem britischen Sektor überschnitten. Die USA und die Sowjetunion erkannten keine Ansprüche an und behielten sich eigene Ansprüche vor.

Die heutigen Ansprüche reichen meist von der Küstenlinie bis zum Südpol und umfassen vorgelagerte Inseln bis 60° südlicher Breite. Nur Norwegen lehnte diese Sektorentheorie bis 2015 ab und hatte die südliche Ausdehnung des beanspruchten Königin-Maud-Landes nicht festgelegt. Beanspruchte Gebiete sind unter anderem das Argentinische Antarktisterritorium, das Australische Antarktis-Territorium, das Chilenische Antarktisterritorium, Adélieland, die Ross Dependency, Königin-Maud-Land und die Peter-I.-Insel sowie das Britische Antarktis-Territorium.

Vom UN-Gedanken zum Antarktisvertrag

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Versuche, die Antarktis stärker als gemeinsames internationales Gebiet zu behandeln. 1947 ließ der US-amerikanische Admiral Richard Byrd Flaggen aller UN-Staaten über der Antarktis abwerfen, um sie symbolisch der Gemeinschaft aller Länder zuzuführen. Indien griff 1956 das Thema auf und schlug vor, die Antarktis unter Aufsicht der Vereinten Nationen zu stellen. Brasilien und einige andere Entwicklungsländer unterstützten diese Initiative.

Ein entscheidender Schritt war das Internationale Geophysikalische Jahr 1957/58. In dieser Zeit begann eine systematische Erforschung der Antarktis, bei der Wissenschaftler vieler Nationen eng zusammenarbeiteten. Es entstanden 40 Stationen auf dem Festland und weitere 20 auf Inseln, betrieben von insgesamt 67 Ländern. Die positiven Erfahrungen dieser internationalen Zusammenarbeit führten schließlich zur Unterzeichnung des Antarktisvertrages, der 1961 in Kraft trat.

Entwicklung nach 1961 und Rohstofffrage

Nach 1961 erleichterte der Antarktisvertrag die Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerstaaten und trug zu einer schnellen Erforschung des Kontinents bei. Ergänzende Abkommen schützten die antarktische Fauna und Flora 1964, die antarktischen Robben 1978 und die lebenden Ressourcen durch die sogenannte Krill-Konvention 1982.

Nicht geregelt war zunächst der Umgang mit mineralischen Rohstoffen. Obwohl keine wirtschaftlich interessanten Lagerstätten bekannt waren, forderten besonders Umweltschutzorganisationen Regelungen. Kohle- und Eisenerz-Lagerstätten kommen zwar in eisfreien Gebieten in größeren Mengen vor, ihre Qualität ist aber so gering, dass Abbau- und Transportkosten den Wert deutlich übersteigen. Geologen vermuten Öl und Erdgas auf dem antarktischen Schelf und in Sedimentbecken im Inneren des Kontinents. Eine Gewinnung gilt jedoch auf absehbare Zeit als nicht möglich, weil diese Rohstoffe unter bis zu 4 km mächtigem Eis oder in Gewässern mit Eisbergen von 3000 km² Fläche liegen können.

Im Juni 1982 begannen Verhandlungen über ein Rohstoffregime, die CRAMRA. Es sollte Erkundung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe unter strengen Umweltauflagen regeln. In der Öffentlichkeit entstand jedoch der Eindruck, die Bodenschätze sollten unter den Konsultativstaaten verteilt werden. Malaysia griff daraufhin die Idee einer Antarktis unter UN-Verwaltung wieder auf. 1985 kam es zu einer UN-Debatte über internationale Kontrolle und gerechte Gewinnverteilung. Die UN nahm eine Beschlussvorlage an, doch die Konsultativstaaten boykottierten die Debatte und ignorierten den Beschluss.

Die CRAMRA-Verhandlungen dauerten bis 1988, scheiterten aber, weil Australien und Frankreich das Abkommen nicht zeichneten. Stattdessen begannen 1989 Verhandlungen, die 1991 zum Madrider Protokoll zum Antarktisvertrag führten. Dieses Umweltschutzprotokoll verbietet jede Erkundung und Ausbeutung von Bodenschätzen für 50 Jahre. Änderungen sind erst danach möglich und benötigen eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Unterzeichnerstaaten.

Umweltschutz und Weltpark-Idee

Umweltschutzorganisationen spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Antarktisschutzes. Bereits 1972 schlugen sie vor, die antarktische Wildnis als Weltpark vollständig unter Schutz zu stellen. Besonders aktiv war die Antarctic and Southern Ocean Coalition (ASOC), zu deren Mitgliedern Greenpeace und der WWF gehörten. Ziel war die Erhaltung der Antarktis als „letzte Wildnis“.

Greenpeace errichtete 1986/87 als erste Naturschutzorganisation eine Forschungsstation auf der Ross-Insel nahe der früheren Hütte Robert Falcon Scotts und der amerikanischen McMurdo-Station. Dort wurden Studien zu Umweltschutz und globaler Ökologie durchgeführt, darunter Analysen von Umweltgiften im Wasser, Meteorologie und Meereisentwicklung. Außerdem wurden umliegende Stationen beobachtet, etwa wegen Treibstoff, Müll, Altöl und Schrott nahe McMurdo, die das empfindliche Ökosystem belasteten. Die Greenpeace-Station nutzte Windgeneratoren und Satellitenkommunikation und machte damit auch alternative Vorgehensweisen öffentlich sichtbar.

1983 legte Greenpeace ein Konzept für einen „Weltpark Antarktis“ vor. Es beruhte auf vier Grundprinzipien: Die Ursprünglichkeit der Landschaft sollte höchsten Stellenwert haben; Pflanzen, Tiere und Umwelt sollten uneingeschränkt geschützt werden, wobei Fisch- und Krillfang nur begrenzt möglich sein sollte; wissenschaftliche Forschung sollte eingeschränkt, aber international kooperativ sein; und die Antarktis sollte Friedenszone bleiben, frei von Nuklearwaffen, anderen Waffen und militärischen Aktivitäten.

1990 begannen internationale Verhandlungen für ein entsprechendes Umweltschutzprotokoll. 1997 wurde es von allen 26 stimmberechtigten Staaten unterzeichnet und trat am 14. Januar 1998 in Kraft. Damit wurde ein Schutz des gesamten Kontinents erreicht, zunächst auf 50 Jahre begrenzt. Zusätzlich wurden besonders geschützte Gebiete in der Antarktis ausgewiesen.

Heutige Herausforderungen

Mit dem 1998 in Kraft getretenen Madrider Protokoll und dem Beitritt mehrerer Schwellenländer wie Indien, der Volksrepublik China, Kolumbien und Venezuela zum Antarktisvertrag in den 1980er Jahren wurde der frühere Gegensatz zwischen den meist westlichen Konsultativstaaten, auch „Antarktisclub“ genannt, und Schwellen- und Entwicklungsländern weitgehend beigelegt. Ein Hauptgrund ist, dass eine Ausbeutung des Kontinents nicht mehr unmittelbar befürchtet wird.

Trotzdem muss das Vertragssystem weiterentwickelt werden. Bisher sind Haftungsfragen bei Umweltunfällen nicht geregelt, etwa bei einem Ölunfall wie dem der Bahia Paraiso 1989. Ebenfalls fehlt eine Regelung für den Tourismus, der derzeit die einzige erlaubte wirtschaftliche Aktivität in der Antarktis ist. Dieser Punkt gilt als besonders dringlich, weil die Besucherzahlen zwischen 1998 und 2008 um 300 % zunahmen.

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