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Pfälzische Kirchenteilung
In der Pfälzischen Kirchenteilung wurden die Kirchen in der Kurpfalz zwischen den Reformierten und den Katholiken aufgeteilt. Der Teilungsschlüssel wurde in …
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Gegenstand und Bedeutung
Die Pfälzische Kirchenteilung regelte, wie die Kirchen der Kurpfalz zwischen Reformierten und Katholiken aufgeteilt wurden. Grundlage war die Kurpfälzische Religionsdeklaration vom 21. November 1705. Sie garantierte Gewissensfreiheit, hob die gemeinsame Nutzung vieler Kirchen durch mehrere Konfessionen – die sogenannten Simultaneen – auf und legte einen Teilungsschlüssel fest.
Zur Teilung gehörten nicht nur die Kirchengebäude, sondern auch Pfarrhäuser und Schulen. Reformierte und Katholiken erhielten diese grundsätzlich im Verhältnis fünf zu zwei. Die praktische Verteilung übernahm eine paritätisch besetzte Kommission. Die Kirchenteilung war im November 1706 auf dem Papier weitgehend abgeschlossen; die meisten Simultaneen wurden jedoch erst 1707 tatsächlich aufgelöst.
Historischer Hintergrund
Während der Reformation war die Kurpfalz – abgesehen von kurzen lutherischen Phasen – zum reformierten Bekenntnis übergegangen. 1685 erlosch die reformierte Linie Pfalz-Simmern. Die Kurwürde fiel dadurch an die katholische wittelsbachische Nebenlinie Pfalz-Neuburg, die in Düsseldorf residierte.
Der französische König Ludwig XIV. nahm diesen Erbfall zum Anlass für den Pfälzischen Erbfolgekrieg. Der Krieg verursachte schwere Zerstörungen und verringerte die Bevölkerung der Kurpfalz stark. Zugleich führte Frankreich die katholische Religionsausübung wieder ein. Der Frieden von Rijswijk beendete 1697 den Krieg. Nach Artikel IV des Friedensvertrags sollten die katholischen Orte aufgrund der sogenannten Rijswijker Klausel ihre Konfession behalten.
Kurfürst Johann Wilhelm, der von 1690 bis 1716 regierte, förderte die Gegenreformation, unterstützte den Jesuitenorden und begünstigte die Ansiedlung katholischer Neubürger aus Nachbarländern. 1698 ordnete er an, dass die protestantischen Kirchen des Landes von Reformierten, Lutheranern und Katholiken gemeinsam genutzt werden sollten. Neu errichtete katholische Kirchen blieben dagegen ausschließlich den Katholiken vorbehalten.
Diese Politik verschärfte die konfessionellen Spannungen. Brandenburg-Preußen verstand sich als Schutzmacht der Reformierten und protestierte nachdrücklich. Im Spanischen Erbfolgekrieg wollte Johann Wilhelm die Oberpfalz und die ranghöhere Kurwürde von Bayern zurückgewinnen. Dafür benötigte er die Unterstützung protestantischer Fürsten und nahm Verhandlungen mit Preußen auf.
Religionsdeklaration und Aufteilung
König Friedrich I. in Preußen (1657–1713) ließ zunächst die katholischen Güter, Einkünfte und Renten in Halberstadt, Magdeburg und Minden so behandeln, wie Reformierte in der Kurpfalz behandelt wurden. Danach einigten sich Brandenburg-Preußen und die Kurpfalz am 21. November 1705 auf die Kurpfälzische Religionsdeklaration. Deren Kernpunkte waren die Gewissensfreiheit und die Aufhebung der Simultaneen.
Kirchen, Pfarrhäuser und Schulen wurden grundsätzlich im Verhältnis fünf zu zwei zwischen Reformierten und Katholiken verteilt. Sonderregeln galten für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie für die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. Gab es in einer Stadt zwei Kirchen, erhielt eine die protestantische und die andere die katholische Gemeinde. Bestand nur eine Kirche, wurde der Chor durch eine Mauer vom Langhaus getrennt: Der Chor fiel an die Katholiken, das Langhaus an die Protestanten.
Die Lutheraner waren weniger umfassend berücksichtigt. Ihnen wurden nur diejenigen Kirchen zugesprochen, die sie bereits 1624 besessen oder danach gebaut hatten.
Verfahren und Vollzug
Für die konkrete Zuteilung wurde eine Kommission aus jeweils zwei Reformierten und zwei Katholiken gebildet. Sie trat erstmals im Mai 1706 zusammen und begann ihre Inspektionen in Ladenburg, Wiesloch und Weinheim.
Die Kirchengebäude wurden in vier Klassen eingeteilt:
- Kirchen in Orten, in denen reformierte Pfarrer wohnten
- gut erhaltene Filialkirchen, also von einer anderen Pfarrei betreute Kirchen
- weniger gut erhaltene Filialkirchen
- zerstörte Kirchen
In jedem Oberamt wurden innerhalb jeder Klasse Gruppen aus sieben Kirchen gebildet. Bei der Reihenfolge der Auswahl hatten die Reformierten Zugriff auf die erste und dritte Kirche, die Katholiken auf die zweite und vierte. Die drei übrigen Kirchen gingen wiederum an die Reformierten. So wurde das Verhältnis fünf zu zwei umgesetzt.
Anfangs vergab die Kommission Kirchen aus der Ferne, was rasch Streit auslöste. Deshalb bereiste sie anschließend die Oberämter selbst. Dennoch kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen über einzelne Orte. Nach teilweise zähen Verhandlungen wurde die Teilung auf einer Konferenz in Mannheim im November 1706 im Wesentlichen schriftlich abgeschlossen. Die Umsetzung dauerte länger: Erst 1707 wurden die Simultaneen nach mehreren Fristsetzungen des Kurfürsten aufgelöst. Kirchen, deren gemeinsame Nutzung auf anderen Rechtsgrundlagen wie dem Bergsträßer Rezess beruhte, waren davon nicht betroffen.
Die Kommission überwachte danach die Umsetzung und bearbeitete strittige Fälle. Ihre Tätigkeit endete erst 1713.
Erhaltene Beispiele geteilter Kirchen
Ein bis heute sichtbares Beispiel ist die Stiftskirche in Neustadt an der Weinstraße. Ihre lange umstrittene Trennmauer wird inzwischen als Denkmal und Besonderheit verstanden.
Auch die St.-Rufus-Kirche in Gau-Odernheim, das damals zum kurpfälzischen Pfandbesitz gehörte, wurde in zwei Hälften geteilt. Chor und Langhaus waren zunächst durch eine Bretterwand getrennt; die heutige Mauer entstand erst 1891.
In der Stiftskirche St. Juliana in Mosbach besteht ebenfalls noch eine rund 300 Jahre alte Trennmauer. Zum 300. Jahrestag der Teilung wurde darin erneut eine kleine Pforte geöffnet. Weihbischof Bernd Uhl und Oberkirchenrat Gerhard Victor eröffneten sie am 27. Juli 2008 feierlich als „Ökumene-Tür“.