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Lengericher Conclusum

Das Lengericher Conclusum (von lateinisch conclusum „Beschluss“) war eine am 10. und 11. Juli 1645 in Lengerich getroffene Vereinbarung in Vorbereitung der …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Kernaussage
  2. 2. Streit um die Teilnahme
  3. 3. Lengerich als Verhandlungsort
  4. 4. Beschluss und Umsetzung
  5. 5. Folgen für die Friedensverhandlungen

Bedeutung und Kernaussage

Das Lengericher Conclusum war eine am 10. und 11. Juli 1645 in Lengerich getroffene Vereinbarung zur Vorbereitung der Friedensverhandlungen, die 1648 zum Westfälischen Frieden führten. Vertreter des Kaisers und der vier Kurfürsten von Köln, Mainz, Brandenburg und Bayern verständigten sich darauf, dass alle deutschen Reichsstände zum Friedenskongress eingeladen werden sollten. Reichsstände waren die politischen Glieder des Heiligen Römischen Reiches, die auf den Reichstagen vertreten waren.

Das Conclusum war wichtig, weil es den Kreis der Beteiligten deutlich erweiterte. Nicht allein der Kaiser und unmittelbar kriegführende Mächte sollten über den Frieden entscheiden. Auch nicht kriegführende Reichsstände, die dennoch vom Dreißigjährigen Krieg betroffen waren, erhielten die Möglichkeit, an den Verhandlungen mitzuwirken. Dadurch wurde der Weg für ernsthafte Friedensverhandlungen und schließlich für den Westfälischen Frieden frei.

Streit um die Teilnahme

Im Hamburger Präliminarfrieden hatte Kaiser Ferdinand III. mit Schweden und Frankreich vereinbart, Friedensverhandlungen aufzunehmen. Sie sollten an zwei Orten stattfinden: Münster war vor allem für die katholischen Gesandten vorgesehen, Osnabrück vor allem für die evangelischen.

Vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen musste jedoch entschieden werden, wer das Reich vertreten sollte. Zur Wahl standen der Kaiser allein, der Kaiser gemeinsam mit den Kurfürsten, die Reichsdeputation als zwischen den Reichstagen tagender Ausschuss oder sämtliche Reichsstände.

Schweden und Frankreich forderten auf Drängen der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel, alle Reichsstände zuzulassen. Der Kaiser wollte den Teilnehmerkreis dagegen möglichst klein halten. Er fürchtete, dass andernfalls auch das Verhältnis zwischen dem Kaiser und den Fürsten und damit die Verfassung des Reiches zum Gegenstand der Beratungen werden könnte.

Lengerich als Verhandlungsort

Der damalige Marktflecken Lengerich eignete sich aus mehreren Gründen als Treffpunkt. Ein Ort außerhalb der beiden Kongressstädte erlaubte Gespräche ohne unmittelbare Beeinflussung durch die überwiegend katholischen Stände in Münster oder die überwiegend evangelischen Stände in Osnabrück. Lengerich lag außerdem loco intermedio, also „auf halber Strecke“, an der Handelsstraße zwischen Münster und Osnabrück. Beide Städte waren innerhalb eines halben Tages erreichbar.

Hinzu kamen die Zugehörigkeit zur neutralen Grafschaft Tecklenburg, die geringen Kriegszerstörungen und genügend Unterkünfte für die Gesandten. Bereits am 24. Mai 1645 hatte dort ein erstes Vorgespräch stattgefunden. In welchem Gebäude das Conclusum beraten wurde, ist ungeklärt: Die örtliche Überlieferung nennt drei verschiedene Häuser sowie die Kirche.

Auch später blieb Lengerich ein Ort diplomatischer Begegnungen. Weitere Zusammenkünfte fanden am 16. und 17. August 1646, am 18. und 19. Oktober 1646 sowie am 8. November 1646 statt. Zudem trafen dort gelegentlich Gesandte auf ihren Reisen zwischen Münster und Osnabrück zusammen.

Beschluss und Umsetzung

An den Beratungen vom 10. und 11. Juli 1645 nahmen nur Vertreter der vier kurfürstlichen Gesandtschaften und der beiden kaiserlichen Gesandtschaften in Münster und Osnabrück teil. Das Ergebnis war ein ausführliches Gutachten an den Kaiser. Darin empfahlen ihm die kurfürstlichen Gesandten, alle Reichsstände zu den Friedensverhandlungen einzuladen.

Die politische und militärische Lage setzte den Kaiser zunehmend unter Druck. Immer mehr Reichsstände rückten von ihm ab. Außerdem hatte sich die militärische Lage der Kaiserlichen nach dem schwedischen Sieg in der Schlacht bei Jankau am 6. März 1645 verschlechtert. Ferdinand III. gab deshalb seinen Widerstand gegen die Teilnahme sämtlicher Reichsstände auf. Er folgte der Empfehlung des Conclusums und lud die Reichsstände am 29. August 1645 zum Friedenskongress ein.

Folgen für die Friedensverhandlungen

Als Folge des Lengericher Conclusums nahmen in Münster und Osnabrück erstmals in der europäischen Geschichte neben den Kriegsparteien auch Parteien an Friedensverhandlungen teil, die nicht selbst Krieg führten, aber von ihm betroffen waren. Damit erhielten die Reichsstände Einfluss auf die Friedensordnung.

Das Conclusum löste den Streit um den Teilnehmerkreis und schuf so eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme ernsthafter Verhandlungen. Diese mündeten 1648 in den Westfälischen Frieden, der den Dreißigjährigen Krieg beendete.

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