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Hybridität
Hybridität. Konzept der Vermischung zweier getrennter Systeme, ursprünglich aus der Landwirtschaft, heute vor allem in Soziolinguistik und Postkolonialismus …
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Grundbegriff und Bedeutung
Hybridität bezeichnet eine Mischform von zwei zuvor getrennten Systemen. Der Begriff wird besonders verwendet, wenn unterschiedliche sprachliche, kulturelle, gesellschaftliche oder politische Elemente zusammentreffen und miteinander kombiniert werden, ohne unbedingt vollständig zu einer einheitlichen neuen Form zu verschmelzen.
Als Fachbegriff ist Hybridität vor allem für die Soziolinguistik, die Sozial- und Kulturwissenschaften sowie die postkoloniale Theorie wichtig. Sie hilft dabei, Veränderungen zu beschreiben, die durch Sprachkontakt, Migration, Kolonialismus und kulturellen Austausch entstehen.
Hybride Sprachformen
In der Soziolinguistik, der Wissenschaft vom Zusammenhang zwischen Sprache und Gesellschaft, bezeichnet Hybridität Sprachformen, die aus zwei oder mehreren Ursprungssprachen hervorgehen. Dazu gehören beispielsweise Kreol- und Pidginsprachen.
Hybride Formen können auch bei individueller Mehrsprachigkeit entstehen. Sprecher mit Migrationshintergrund verwenden dann Elemente ihrer Herkunftssprache und der Sprache der Aufnahmegesellschaft in einem gemeinsamen, gemischten Sprach-Code. Die Mischung kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen: Einzelne Wortteile wie Endungen oder ganze Wörter werden in eine andere Sprache eingebaut, die Sprache wird von Satz zu Satz gewechselt, oder Kommentare werden in einer anderen Sprache eingefügt. Es kann auch durchgehend gemischt gesprochen werden. Ein Beispiel ist „Denglisch“, also eine Mischung aus Deutsch und Englisch.
Kultur und Gesellschaft
In den Sozialwissenschaften gewann Hybridität besonders durch die Kontaktprozesse des Kolonialismus und durch die Wahrnehmung einer zunehmend unübersichtlichen und mehrdeutigen Welt an Bedeutung. Der Begriff umfasst je nach Themengebiet unterschiedliche Formen der Hybridisierung, Vermischung und Neukombination. Während Hybridität früher häufig als unrein oder gefährlich bewertet wurde, erfuhr sie in der Postmoderne eine positive Umwertung, die auch mit Entwicklungen in Naturwissenschaft und Technik in Verbindung gebracht wird.
Néstor García Canclini löste mit seinem Buch „Culturas hibridas“ eine internationale Debatte über das kreative Potenzial von Hybridisierung aus. In den Kulturwissenschaften und besonders in den Postcolonial Studies bezeichnet Hybridität Mischungen und Kombinationen, die beim kulturellen Austausch entstehen. Sie spielt außerdem in Debatten über Transkulturalität und Interkulturalität eine Rolle. Das Konzept der Transkulturalität wurde zuerst von Fernando Ortiz Fernández entwickelt.
In der Soziologie gilt ein Phänomen als hybrid, wenn mindestens zwei Erscheinungen, die zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt gesellschaftlich als verschieden eingeordnet werden, sichtbar miteinander kombiniert sind. Die Entstehung solcher Hybride kann als Experimentierfeld und als Weg zu sozialen Innovationen verstanden werden. Die Geschichtswissenschaft nutzt das Konzept, um kulturelle Dynamiken infolge von Kulturkontakten zu untersuchen. Forschungsprojekte behandelten unter anderem hybride Identitäten bei Menschen mit muslimischem Migrationshintergrund, kulturelle Hybridisierungen im mittelalterlichen Europa und Veranstaltungen zwischen Protest und Populärkultur.
Dritter Raum in der politischen Theorie
In der politischen Theorie wird der Begriff Hybridität erst seit den 1990er Jahren verwendet. Vorbereitet wurde die Diskussion durch postkoloniale Kulturtheoretiker wie Edward Said, Iain Chambers und Stuart Hall sowie durch die politisch-literarische Auseinandersetzung mit Verschleppung und Versklavung der afrikanischen Diaspora in der Karibik.
Homi K. Bhabha gehörte zu den ersten Theoretikern, die Hybridität ausdrücklich verwendeten. In „Die Verortung der Kultur“ entwickelt er die Denkfigur des „Dritten Raumes“. Dieser muss kein realer Ort sein. Er entsteht überall dort, wo Menschen mit unterschiedlichem Wissen oder aus unterschiedlichen Kulturen zusammentreffen und Bedeutungen sowie Unterschiede aushandeln. Damit weist Bhabha essentialistische Erklärungen zurück, die politische oder kulturelle Erscheinungen auf ein festes, unveränderliches Wesen reduzieren.
Bhabha erläutert dies an der britischen Kolonialherrschaft über Indien. Herrschaftskontrolle in Großbritannien und Herrschaftsausübung in Indien waren räumlich und kulturell getrennt. Dadurch entstand eine „Verschiebung“ beziehungsweise eine nicht ausreichend bedachte Differenz, die beide politischen Räume negativ beeinflusste. Die angeblich transparente Verbindung zwischen staatlicher Erfassung und legitimer Herrschaft wurde dadurch infrage gestellt.
Politische Vermittlung und Menschenrechte
Der „Dritte Raum“ kann allgemein als Zwischenraum verstanden werden, in dem verschiedene politische Bedeutungen aufeinander bezogen und vermittelt werden. Als verwandte Beispiele nennt der Artikel die Differenz zwischen einer transzendentalen Idee und ihrer nur bedingt entsprechenden Praxis, zwischen göttlichem Recht und menschlichem Recht sowie zwischen Legalität und Legitimität des Staates.
Im Staatsrecht können die allgemeinen Menschenrechte einen solchen Dritten Raum bilden. Sie sind einerseits auf den Staat als Garanten angewiesen, andererseits auf Menschen, die ihre Rechte einfordern und durchsetzen. Werden Rechte nicht geltend gemacht, bleiben Menschenrechte möglicherweise eine allgemeine Proklamation ohne wirklichen Inhalt. Zugleich genügt allein die Zusammenarbeit einzelner Menschen nicht: Erforderlich ist auch eine allgemeine Idee, etwa Jean-Jacques Rousseaus „volonté generale“, und gegebenenfalls ein Staat, der Minderheitenrechte gegenüber einer Mehrheit schützt.
Die Hybridität liegt hier darin, dass die Semantik des Staates und die Semantik der Menschenrechte konzeptionell miteinander verbunden werden, ohne zu einer neuen einheitlichen Bedeutung oder zu einem vollständig verschmolzenen Diskurs zu werden. Der Artikel kennzeichnet Teile dieser politischen Ausführungen allerdings als nicht hinreichend mit Belegen ausgestattet.