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Hochwohlgeboren

Hochwohlgeboren · an männliche Adressaten „S.H.“ für „Seine Hochwohlgeboren“ · an weibliche Adressaten „I.H.“ für „Ihre Hochwohlgeboren“ · als Pluralform an ein …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Gebrauch
  2. 2. Rangordnung der Anreden
  3. 3. Schriftliche Anschrift

Bedeutung und Gebrauch

Hochwohlgeboren (lateinisch: magnificus) war im deutschsprachigen Raum eine Anrede für Angehörige des niederen Adels, also unter anderem im deutschen, österreichischen und schweizerischen Adel. Solche Anreden bezeichnet man als Prädikate: Sie drücken den gesellschaftlichen Rang einer Person aus und stehen vor oder bei ihrem Namen.

Die Form ist vor allem aus Urkunden und Briefen überliefert. Zunächst lautete die Anrede Wohlgeboren, später Hoch- und Wohlgeboren. Ursprünglich war sie vor allem Freiherren und Baronen vorbehalten. Seit dem 18. Jahrhundert wurde „Euer Hochwohlgeboren“ jedoch allmählich auch für den übrigen niederen Adel üblich. Dazu gehörten Untitulierte, die vor dem Namen nur das Adelsprädikat „von“ führten, sowie Ritter und Edle.

Rangordnung der Anreden

Seit der frühen Neuzeit wurden auch bürgerliche Doktoren der Rechte mit Hochwohlgeboren angesprochen, weil sie nach Reichsgesetz mit Rittern rangierten. Mit der Anrede war das Recht verbunden, das Familienwappen zu vererben und eigene Ländereien frei zu verwalten.

Hochgeboren war zunächst die Anrede für Herzöge. Im 17. Jahrhundert wechselten diese zu Durchlaucht; regierende Herzöge führten seit 1844 Hoheit. Hochgeboren blieb für nichtregierende Grafen bestehen, während regierende Grafen mit Erlaucht angesprochen wurden. Auch Freiherren oder Barone aus dem Uradel konnten Hochgeboren führen.

Wohlgeboren wurde dagegen zur Anrede bürgerlicher Honoratioren, also gesellschaftlich angesehener Bürger. Im 19. Jahrhundert bestanden diese jedoch zunehmend auf der Anrede Hochwohlgeboren.

Schriftliche Anschrift

Auf Briefumschlägen standen die Abkürzungen in einer eigenen Zeile über dem Namen:

  • „S.H.“ bedeutete bei Männern „Seine Hochwohlgeboren“.
  • „I.H.“ bedeutete bei Frauen „Ihre Hochwohlgeboren“.
  • „I.I.H.H.“ war die Pluralform für ein verheiratetes Paar.

Bei herzoglichen Familien konnten dieselben Kürzel für „Seine/Ihre Hoheit“ stehen, sofern nicht „Königliche Hoheit“ zutraf; dafür verwendete man „S.K.H.“ beziehungsweise „I.K.H.“. Fürstliche Familien gebrauchten für Durchlaucht „S.D.“ oder „I.D.“ und im Plural „I.I.D.D.“. In traditionsbewussten Kreisen, besonders im Adel, werden diese schriftlichen Anredeformen bei Briefanschriften bis heute verwendet.

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