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Hessische Landesregierung

Die übrigen Mitglieder der Landesregierung, die Minister, werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Sie benötigen das besondere Vertrauen des Landtages, das ihnen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Aufbau der Landesregierung
  2. 2. Heutige Geschäftsverteilung
  3. 3. Regierungen bis 1918
  4. 4. Volksstaat Hessen 1918 bis 1945
  5. 5. Hessische Landesregierungen seit 1945

Aufgabe und Aufbau der Landesregierung

Die Hessische Landesregierung ist die Regierung des Landes Hessen. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Nach Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (HV) wird der Ministerpräsident vom Hessischen Landtag gewählt. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung ernennt der Ministerpräsident. Sie benötigen das besondere Vertrauen des Landtages, das ihnen durch Beschluss ausgesprochen wird (Art. 101 IV HV).

Nach Artikel 111 HV leistet der Ministerpräsident seinen Amtseid vor dem Landtag. Die Minister leisten ihren Amtseid vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen regelt das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vom 27. Juli 1993.

Amtssitz des Ministerpräsidenten und Sitzungsort der Landesregierung ist die Hessische Staatskanzlei. Sie befindet sich seit 2004 im ehemaligen Hotel Rose am Kranzplatz in Wiesbaden. Zuvor lag sie in einer Villa in der Bierstadter Straße nahe dem Warmen Damm und der Wilhelmstraße. Die Landesregierung des früheren, territorial kleineren Volksstaats Hessen hatte ihren Sitz vor dem Zweiten Weltkrieg in Darmstadt.

Heutige Geschäftsverteilung

Die derzeitige Landesregierung ist das seit dem 18. Januar 2024 amtierende Kabinett Rhein II. Sie wird von CDU und SPD gebildet. Ministerpräsident ist Boris Rhein; Regierungssprecher ist Staatssekretär Tobias Rösmann. Die übrigen Regierungsmitglieder gehören den Fachministerien an.

Zur Landesregierung gehören derzeit folgende obersten Landesbehörden:

  • Hessische Staatskanzlei
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
  • Hessisches Ministerium der Finanzen
  • Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
  • Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
  • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Die Geschäftsverteilung zeigt, dass die Landesregierung politische Aufgaben nach Sachbereichen ordnet. Dazu zählen unter anderem Wirtschaft und Verkehr, innere Sicherheit, Finanzen, Justiz, Bildung, Wissenschaft, soziale Fragen, Landwirtschaft, Umwelt, Digitalisierung sowie Gesundheit und Pflege.

Regierungen bis 1918

Vor der Novemberrevolution 1918 war der Großherzog das hessische Staatsoberhaupt. Nach der Verfassung von 1820 ernannte er die Mitglieder der Staatsregierung und legte den Landständen die Gesetzentwürfe vor. Die Landstände bestanden aus zwei Kammern; nur die Mitglieder der zweiten Kammer wurden gewählt. Die Staatsregierung hieß „Gesamt-Ministerium“. Ihr stand ein Präsident vor, der Regierungschef, aber nicht Staatsoberhaupt war.

Die Amtsinhaber des Gesamt-Ministeriums waren: Karl von Grolman (1821–1829), Karl du Thil (1829–1848), Heinrich von Gagern (1848), Carl Wilhelm Zimmermann (1848), Heinrich Karl Jaup (1848–1850), Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk (1852–1871), Friedrich von Lindelof (1871–1872), Karl Wilhelm Hofmann (1872–1876), Philipp Freiherr Rinck gen. v. Starck (1876–1879), Jakob Finger (1884–1898), Carl Rothe (1898–1906) und Christian Wilhelm Carl Ewald (1906–1918).

Mehrere Regierungswechsel standen im Zusammenhang mit den jeweiligen Großherzögen. Dalwigk wurde 1871 auf Druck Preußens entlassen. Philipp Freiherr Rinck gen. v. Starck amtierte zunächst unter Großherzog Ludwig III. und nach dessen Tod 1877 unter Großherzog Ludwig IV. Jakob Finger amtierte unter Ludwig IV. und nach dessen Tod 1892 unter Großherzog Ernst Ludwig. Christian Wilhelm Carl Ewald blieb bis zur Novemberrevolution im Amt.

Bis 1866 gab es neben dem Großherzogtum Hessen noch das Kurfürstentum Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Der westliche Teil des heutigen Hessen gehörte zum Herzogtum Nassau.

Volksstaat Hessen 1918 bis 1945

Im Volksstaat Hessen trug der Ministerpräsident zwischen 1919 und 1945 die Amtsbezeichnung Staatspräsident; das Kabinett hieß weiterhin „Gesamtministerium“. Wie heute wurde die Regierung vom Hessischen Landtag gewählt. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes verloren die Landesregierungen jedoch weitgehend ihre politische Bedeutung. Am 31. März 1933 trat das erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft. Dadurch gewannen die regionalen Gliederungen der NSDAP, die „Reichsgaue“, an Bedeutung.

Carl Ulrich (SPD) führte die Kabinette Ulrich I (1919), Ulrich II (1919–1927) und Ulrich III (1927–1928); beteiligt waren jeweils SPD, DDP und Zentrum. Ab 1920 wurde die Amtsbezeichnung Staatspräsident verwendet. Bernhard Adelung (SPD) leitete das Kabinett Adelung von 1928 bis 1933, ebenfalls mit SPD, DDP und Zentrum.

Danach folgten nationalsozialistische Regierungen: Ferdinand Werner (NSDAP) war 1933 zunächst gewählter Staatspräsident und anschließend ernannter Ministerpräsident. Philipp Wilhelm Jung (NSDAP) war von 1933 bis 1935 Ministerpräsident. Jakob Sprenger (NSDAP) stand von 1935 bis 1945 an der Spitze; als Reichsstatthalter war er zugleich Führer der Landesregierung.

Hessische Landesregierungen seit 1945

Seit der Gründung des heutigen Bundeslandes Hessen waren sieben Parteien an hessischen Landesregierungen beteiligt. Von 1946 bis 1987 sowie von 1991 bis 1999 führte die SPD die Landesregierungen; von 1987 bis 1991 und seit 1999 führte die CDU. Seit 1945 bekleideten neun Politiker das Amt des Ministerpräsidenten: fünf gehörten der SPD und vier der CDU an; einer war parteilos. Georg-August Zinn (SPD) war mit 19 Jahren Amtszeit der Ministerpräsident mit der bisher längsten Dienstzeit.

Die ersten beiden Ministerpräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nicht gewählt, sondern von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzt: Ludwig Bergsträsser (SPD) und Karl Geiler (parteilos). In der aufgeführten Amtszeitentabelle erscheint Karl Geiler für den Zeitraum vom 16. Oktober 1945 bis zum 30. November 1946. Die erste Landtagswahl nach dem Krieg fand am 1. Dezember 1946 statt.

Die Ministerpräsidenten und ihre Amtszeiten waren:

  • Christian Stock (SPD): 20. Dezember 1946 bis 14. Dezember 1950; Kabinett Stock.
  • Georg-August Zinn (SPD): 14. Dezember 1950 bis 3. Oktober 1969; Kabinette Zinn I bis Zinn V; Wahlen 1954, 1958, 1962 und 1966.
  • Albert Osswald (SPD): 3. Oktober 1969 bis 3. Oktober 1976; Kabinette Osswald I bis Osswald III; Wahlen 1970 und 1974.
  • Holger Börner (SPD): 12. Oktober 1976 bis 24. April 1987; Kabinette Börner I bis Börner III; Wahlen 1978 und 1983.
  • Walter Wallmann (CDU): 24. April 1987 bis 5. April 1991; Kabinett Wallmann; Wahl 1987.
  • Hans Eichel (SPD): 5. April 1991 bis 7. April 1999; Kabinette Eichel I und Eichel II; Wahlen 1991 und 1995.
  • Roland Koch (CDU): 7. April 1999 bis 31. August 2010; Kabinette Koch I bis Koch III; Wahlen 1999, 2003 und 2009.
  • Volker Bouffier (CDU): 31. August 2010 bis 31. Mai 2022; Kabinette Bouffier I bis Bouffier III; Wahlen 2013 und 2018.
  • Boris Rhein (CDU): seit 31. Mai 2022; Kabinette Rhein I und Rhein II; Wahl 2023.

Für die Zeit seit 1945 bestehen außerdem gesonderte Listen der Minister für Arbeit und Soziales, Finanzen, Inneres, Justiz, Kultus, Landwirtschaft, Umwelt, Wirtschaft sowie Wissenschaft. Diese Listen ordnen die für einzelne Fachbereiche zuständigen Minister chronologisch zu.

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