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Hedge Accounting
Hedge Accounting (deutsch „Bilanzierung von Hedgegeschäften“) ist der Anglizismus für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
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Grundidee und Zweck
Hedge Accounting bedeutet „Bilanzierung von Hedgegeschäften“ und bezeichnet die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Es betrifft die Bewertung von Finanzinstrumenten, Finanzierungstiteln oder Finanzprodukten, die als Grundgeschäfte mit Finanzrisiken verbunden sind und durch ein Sicherungsgeschäft abgesichert werden.
Ein Grundgeschäft, englisch hedged item, ist der Vertrag oder die Position, aus der ein Risiko entsteht. Das Sicherungsgeschäft, auch Hedgegeschäft oder englisch hedging instrument, ist der Vertrag, der dieses Risiko ganz oder teilweise absichern soll. Unternehmen schließen solche Sicherungsgeschäfte im Risikomanagement ab, wenn sie ein Finanzrisiko nicht selbst tragen wollen, sondern es durch Risikominderung oder Risikotransfer ganz oder teilweise auf dritte Risikoträger übertragen.
Beim Hedge Accounting werden die beteiligten Geschäfte nicht isoliert als einzelne Positionen bewertet. Stattdessen werden mindestens zwei Finanzinstrumente oder Finanzprodukte, die wirtschaftlich und oft auch rechtlich zusammenhängen, als Bewertungseinheit betrachtet. Dadurch soll bilanziell sichtbar werden, dass sich Risiken aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenseitig ausgleichen können.
Arten von Sicherungsbeziehungen
Nach IFRS 9 werden Sicherungsbeziehungen in verschiedene Arten eingeteilt. Ein Fair Value-Hedge ist die vollständige oder teilweise Absicherung bilanzierter Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder außerbilanzieller Verpflichtungen gegen Risiken aus einer erfolgswirksam zu erfassenden Änderung ihres beizulegenden Zeitwerts. Der beizulegende Zeitwert ist der Wert, zu dem eine Position bewertet wird. Bei einem Fair Value-Hedge gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Als Beispiele nennt der Artikel die Absicherung von Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen das Zinsänderungsrisiko.
Ein Cashflow Hedge sichert gegen Schwankungen künftiger Zahlungsströme ab, die erfolgswirksam zu berücksichtigen wären. Die Wertänderungen des Sicherungsinstruments werden beim effektiven Teil des Hedgegeschäfts direkt im Eigenkapital erfasst, also im statement of changes in equity. Der ineffektive Teil wirkt sich dagegen unmittelbar in der Erfolgsrechnung aus. Ein Beispiel ist die Absicherung gegen Wechselkursrisiken durch ein Devisentermingeschäft oder Devisenoptionsgeschäft.
Der Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation dient der Absicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Direktinvestition. Als Beispiel wird das Investitionsrisiko von Investitionen bei einer ausländischen Tochtergesellschaft genannt.
Die Abgrenzung zwischen Fair Value-Hedge und Cashflow Hedge kann bei Einzelpositionen einfach sein, weil der Sicherungszweck die Art der Hedge-Beziehung meist eindeutig zeigt. Bei zusammengesetzten Positionen hängt die Einordnung aber davon ab, aus welcher Perspektive verglichen wird. Im Asset Liability Management von Banken kann etwa bei einem Festzinsüberhang der Forderungen ein Swap eingesetzt werden, um eine variabel verzinsliche Vermögensposition zu schaffen; das ist ein Fair Value Hedge. Derselbe wirtschaftliche Sicherungszweck kann aber auch über den Überhang variabel verzinslicher Verbindlichkeiten betrachtet werden, der mit einem Swap in eine Schuldposition mit festem Cashflow umgewandelt wird; das ist ein Cashflow Hedge. Beide Wege können zum gewünschten Absicherungsergebnis führen.
Regeln nach HGB
Der Rechnungslegungsstandard des deutschen Handelsgesetzbuchs berücksichtigt Hedge Accounting in seiner Bewertungssystematik. Seit Januar 2009 erlaubt die Neufassung des § 254 HGB, Vermögensgegenstände, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, wenn dadurch gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgeglichen werden.
Während der Laufzeit der Sicherungsgeschäfte sind bei solchen Bewertungseinheiten bestimmte allgemeine Bewertungsregeln nicht anzuwenden. Genannt werden die Bildung von Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB, der Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 240 Abs. 1 HGB, das Realisations- und Imparitätsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB, das Anschaffungswertprinzip nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und die Währungsumrechnung nach § 256a HGB.
Die Bewertungseinheit beruht auf dem Gedanken, dass Finanzrisiken aus einem Grundgeschäft durch Sicherungsgeschäfte wirtschaftlich neutralisiert werden können. Deshalb wird auf die Berücksichtigung nicht realisierter Verluste verzichtet, wenn ihnen in gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen und der Eintritt der abgesicherten Risiken ausgeschlossen ist. Zulässig sind micro hedging, also die unmittelbare Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft, portfolio hedging, also die Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte, und macro hedging, also die Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften.
Abgesichert werden können nach HGB sowohl Wertänderungsrisiken, also Fair Value Hedges, als auch Zahlungsstromrisiken, also Cashflow Hedges. In engem Zusammenhang mit § 254 HGB steht die Angabe des Hedge Accounting im Anhang nach § 285 Nr. 23 HGB.
Beispiel nach HGB
Ohne Hedge Accounting würde grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung gelten. Der Artikel erklärt dies an einer langfristigen Forderung in Fremdwährung, die durch einen Devisenterminverkauf abgesichert wird. Die Forderung ist das Grundgeschäft, der Devisenterminverkauf das Hedgegeschäft.
Steigt der Wechselkurs bis zum Bilanzstichtag, dürfte auf die Forderung wegen des Anschaffungswert- und Imparitätsprinzips keine Zuschreibung vorgenommen werden. Gleichzeitig müsste der gegenläufige latente Verlust aus dem Devisentermingeschäft als Drohverlustrückstellung passiviert werden. Das würde die beiden wirtschaftlich zusammenhängenden Effekte bilanziell ungleich behandeln.
Hedge Accounting erlaubt dagegen eine Synchronisation der gegenläufigen Risiken. Synchronisation bedeutet hier, dass die Effekte aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in derselben Rechnungsperiode ergebniswirksam miteinander kompensiert werden.
Regeln nach IFRS und wirtschaftliche Wirkung
Nach IFRS beziehungsweise IAS ist die Abbildung von Sicherungsbeziehungen aus Sicht der Kreditinstitute eine der umstrittensten Regelungen. Die Notwendigkeit besonderer Bilanzierungsregeln ergibt sich aus dem gemischten Bewertungsmodell, englisch Mixed Model, auf dem IAS 39 basiert.
Nach den normalen Regeln des IAS 39 kann ein Accounting mismatch entstehen. Das bedeutet: Das Grundgeschäft eines Hedge kann aus einer Bilanzposition bestehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, während das Sicherungsgeschäft, etwa ein Derivat, grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Wirtschaftlich entsteht für die Bank dabei weder Gewinn noch Verlust, wenn sich Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft kompensieren. Bilanziell würden aber nur die Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen, nicht die Wertänderungen des Grundgeschäfts. Dadurch wäre das ökonomische Risiko zwar ausgeglichen, das bilanzielle Risiko einer möglichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aber weiterhin im Jahresabschluss sichtbar.
Um dies zu vermeiden, behandelt IAS 39 in Sicherungsbeziehungen eingebundene Finanzinstrumente als Sonderfall des Hedge Accounting und bewertet sie anders als ungesicherte Finanzinstrumente. Ziel ist auch hier eine Synchronisierung der Abbildung von Wertschwankungen bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument.
Wirtschaftlich besteht ein Hedgegeschäft in einer inversen Kombination hochkorrelierter Bilanzpositionen zur Risikominderung oder zum Risikotransfer. „Invers“ bedeutet, dass Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenläufig wirken sollen. Gewinne und Verluste oder Cashflows sollen sich ausgleichen. Hedge Accounting bildet diese Risikokompensation zwischen Grundgeschäft und korrespondierendem Sicherungsgeschäft bilanziell ab.
Abgrenzung zu Risk Accounting
Risk Accounting steht im Gegensatz zum Hedge Accounting. Beide betreffen risikotragende Geschäfte, die als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Schuld bilanziert werden, und beide schlagen eine spezifische Bewertung vor.
Der Unterschied liegt im Ansatz: Hedge Accounting orientiert sich an der konkreten Art der Absicherung und regelt deshalb unterschiedliche Absicherungsarten differenziert. Risk Accounting ist dagegen eine spezifische Bilanzierungsvariante, die nur auf das Vorhandensein finanzieller Risiken und die bloße Tatsache ihrer Steuerung abstellt.