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Gesetzgebungsverfahren (Vereinigte Staaten)
Das Gesetzgebungsverfahren der Vereinigten Staaten beschreibt auf der Bundesebene das Zustandekommen aller Bundesgesetze und erfordert die Mitwirkung des …
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Grundprinzip
Das Gesetzgebungsverfahren der Vereinigten Staaten beschreibt auf Bundesebene, wie Bundesgesetze entstehen. Dafür müssen der Kongress und der Präsident mitwirken. Der Kongress ist die gesetzgebende Gewalt und besteht aus zwei Kammern: dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Ein Bundesgesetz kommt grundsätzlich nur zustande, wenn beide Kammern denselben Gesetzestext in identischer Fassung verabschieden und der Präsident ihn annimmt oder nicht rechtzeitig ablehnt.
Der Präsident hat kein eigenes Initiativrecht, kann also formal keine Gesetzesvorlage in den Kongress einbringen. Viele Vorschläge beruhen aber in der Praxis auf Initiativen des Präsidenten, eines Ministers oder anderer Amtsträger. Die beiden Kammern sind nicht völlig gleichberechtigt: Gesetze, die Steuern einbringen sollen, müssen vom Repräsentantenhaus vorgeschlagen werden. Traditionell darf der Senat auch keine Gesetze vorschlagen, die staatliche Ausgaben beinhalten. In allen anderen Bereichen kann das Verfahren im Senat oder im Repräsentantenhaus beginnen.
Einbringung eines Vorschlags
Vorschläge für neue Gesetze können von jedem Mitglied einer der beiden Kammern oder von einem Delegierten eingebracht werden. Solche Vorschläge können aus Ideen aus dem Wahlkreis eines Abgeordneten, aus Beschlüssen eines Bundesstaats oder aus Initiativen des Präsidenten, eines Ministers oder anderer Amtsträger entstehen.
Im Repräsentantenhaus wird ein Vorschlag in den sogenannten Hopper gelegt, eine hölzerne Box im Plenum in der Nähe des Podiums. Das Mitglied, das den Vorschlag einbringt, heißt Sponsor. Andere Mitglieder können als Co-Sponsoren ihre Unterstützung zeigen, indem sie den Vorschlag unterzeichnen. Der gesamte Gesetzestext wird heute vor der Ausschussarbeit normalerweise nicht mehr im Plenum vorgelesen. Der Sprecher des Repräsentantenhauses bestimmt nach der Geschäftsordnung, welcher Ausschuss oder welche Ausschüsse den Vorschlag bearbeiten.
Im Senat ist das Verfahren etwas aufwendiger. Meist werden Gesetzentwürfe dem Vorsitz ohne Aussprache im Plenum übergeben. Ein Senator kann aber auch während einer Aussprache den Vorsitzenden bitten, einen neuen Vorschlag einzubringen; dies ist häufig mit einem ausführlichen Kommentar verbunden. Senatoren haben traditionell das Recht, Gesetzesvorschläge mündlich abzulehnen oder ihre Einbringung zu verhindern. Gibt es keine Einwände, wird der Titel des Vorschlags gelesen und der Vorschlag an einen Ausschuss überwiesen.
Arbeit in den Ausschüssen
In den Ausschüssen werden Gesetzesvorschläge beraten und, wenn nötig, verändert. Ausschüsse sind nach Fachgebieten geordnet, zum Beispiel Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss oder Verteidigungsausschuss. Das Repräsentantenhaus hat 20 ständige Ausschüsse, der Senat 16. Wegen der großen Zahl von Vorschlägen arbeiten viele Ausschüsse zusätzlich mit Unterausschüssen, die engere Fachgebiete behandeln.
Die Ausschussarbeit umfasst mehrere Aufgaben: bestehende Gesetze werden untersucht, die möglichen Wirkungen vorgeschlagener Regelungen werden begutachtet, und die Behörden, die ein neues Gesetz später ausführen müssten, werden konsultiert. Ausschüsse dürfen auch Vorladungen ausstellen, um Aussagen zur Reichweite eines Vorschlags zu erzwingen und Beweise zu sammeln. In manchen Fällen finden Anhörungen statt, bei denen die Öffentlichkeit zu einem Gesetzesvorschlag Stellung nehmen kann.
Ausschusssitzungen sowie Berichte und Dokumente sind normalerweise öffentlich zugänglich. Viele Sitzungen werden vom Parlamentsfernsehsender C-SPAN übertragen. Die Öffentlichkeit kann jedoch durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden.
Nach den Anhörungen folgt eine Sitzung, die Markup heißt. Dabei können Abgeordnete aller Fraktionen ihre Positionen diskutieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Ausschuss kann den Vorschlag mit oder ohne Änderungen und mit oder ohne Empfehlung an das Plenum weiterleiten. Er kann die Arbeit bis zu einem bestimmten Tag aussetzen oder dauerhaft beenden. Bei einer dauerhaften Aussetzung ist der Vorschlag praktisch hinfällig. Vor der Aussprache im Plenum erstellt der Ausschuss einen offiziellen Bericht mit den angenommenen Änderungen und den Ergebnissen seiner Untersuchungen.
Beratung und Abstimmung in den Kammern
Nach der Ausschussarbeit wird der Vorschlag im Plenum beraten. Im Repräsentantenhaus ist die Aussprache strenger geregelt als im Senat. Das hängt vor allem mit der unterschiedlichen Größe der Kammern zusammen. Zeitliche Begrenzungen für Reden sollen ermöglichen, dass Abgeordnete zu einem Gesetzentwurf sprechen können, ohne die Arbeit der Kammer lahmzulegen.
Im Senat sind Reden dagegen nicht beschränkt. Dadurch ist die Taktik des Filibusters möglich. Ein Filibuster ist eine Dauerrede oder Blockade durch ausgedehnte Debatte. Über ein Gesetz kann im Senat nur abgestimmt werden, wenn es keinen Filibuster gibt oder wenn dieser mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit beendet wird, also mit 60 Senatoren. Der Filibuster kann deshalb zur Blockade eines Gesetzes genutzt werden.
Nach der Aussprache folgt die Abstimmung der anwesenden Abgeordneten oder Senatoren. Sie kann per Stimme, durch Aufstehen oder einzeln erfolgen. Wenn der Sprecher den gültigen Ausgang der Abstimmung festgestellt hat, wird der endgültige Gesetzesvorschlag neu ausgedruckt und an die andere Kammer übermittelt.
Jeder Gesetzesvorschlag muss von beiden Kammern identisch verabschiedet werden. Deshalb durchläuft der Entwurf in der zweiten Kammer grundsätzlich noch einmal denselben Ablauf. Eine Variante ist der companion bill, auf Deutsch etwa Partnergesetzentwurf: Dabei werden im Senat und im Repräsentantenhaus parallel gleiche oder ähnliche Entwürfe eingebracht und fast gleichzeitig beraten.
Einigung zwischen den Kammern
Wenn beide Kammern einen Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird geprüft, ob die Fassungen voneinander abweichen. Das kann passieren, wenn die zweite Kammer Änderungen beschlossen hat, die die erste Kammer nicht akzeptiert. In diesem Fall wird ein Conference Committee, also ein Vermittlungsausschuss, angerufen.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus gleich vielen Abgeordneten und Senatoren. Seine Aufgabe ist es, die verschiedenen Fassungen zu einer gemeinsamen Fassung zusammenzuführen. Gelingt dies, müssen beide Kammern noch einmal über die endgültige Fassung abstimmen. Gelingt es nicht, kann ein neuer Vermittlungsausschuss eingesetzt werden oder der Gesetzentwurf verfällt.
Rolle des Präsidenten
Nachdem beide Kammern denselben Gesetzestext verabschiedet haben, wird der Entwurf durch einen Boten des Kongresses an den Präsidenten übermittelt. Der Präsident hat dann drei Möglichkeiten: Er kann den Entwurf unterschreiben, nicht handeln oder ein Veto einlegen.
Ist der Präsident einverstanden, unterschreibt er den Entwurf und schreibt gewöhnlich „Approved“ darauf, also „Angenommen“ oder „Genehmigt“. Mit der Unterzeichnung erhält das Gesetz Rechtskraft, sofern der Kongress im Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen Fällen ergänzt der Präsident bei der Unterzeichnung ein Signing Statement. Das ist ein schriftlicher Kommentar zur Interpretation und Ausführung des Gesetzes durch die Exekutive. Die rechtliche Bedeutung solcher Signing Statements ist umstritten; sie werden zunehmend seit den 1980er Jahren verwendet.
Ein Gesetz gilt auch als angenommen, wenn der Präsident innerhalb von zehn Tagen, Sonntage nicht mitgerechnet, weder zustimmt noch ablehnt. Lehnt der Präsident den Entwurf ab, spricht man von einem Veto. Dabei kann der Präsident das Gesetz nur als Ganzes annehmen oder ablehnen. Ein Line-Item-Veto, also die Annahme oder Ablehnung einzelner Teile eines Gesetzes, ist auf Bundesebene nicht vorgesehen, obwohl es den meisten Gouverneuren der Bundesstaaten zusteht.
Das Veto muss binnen zehn Tagen nach Erhalt des Vorschlags erfolgen. Vertagt sich der Kongress innerhalb dieser Frist, gilt das Gesetz nach der Verfassung als endgültig abgelehnt; dies heißt Pocket Veto. Wenn der Kongress nicht vertagt ist, kann er das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überstimmen. Dann wird das Gesetz am Tag der endgültigen Abstimmung rechtskräftig oder an dem Tag, der im Gesetz selbst festgelegt wurde.