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Gehörschutz
Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor zu lauten Geräuschen schützen und …
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Aufgabe und Einsatz von Gehörschutz
Gehörschutz umfasst alle Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen, die das Gehör vor zu lauten Geräuschen schützen und Schalltraumata vorbeugen.
An Arbeitsplätzen mit hohem Schallpegel, etwa nahe lauten Maschinen, auf Flughäfen, im Straßenbau oder an Industriemaschinen, muss seit Februar 2006 ab 85 dB(A) Gehörschutz getragen werden. Der Arbeitgeber muss bereits ab 80 dB(A) geeigneten Gehörschutz bereitstellen. Bei Konzerten, Diskotheken, Festivals und Paraden werden diese Pegel oft deutlich überschritten. Für Arbeitnehmer gilt die EU-Richtlinie, für das Publikum die DIN 15905-5; zugleich wird empfohlen, den eigenen Gehörschutz selbst zu organisieren.
Manche Berufe benötigen besonderen Schutz: Bestimmtes Fahrpersonal im Eisenbahnbetrieb muss trotz Schutz akustische Signale wahrnehmen und darf deshalb nur nach bestandener Hörprobe geeigneten Gehörschutz verwenden. Für Orchestermusiker ist klangneutraler Schutz geeignet, der das Frequenzspektrum gleichmäßig dämmt. Weitere Anwendungen sind laute Instrumente, laute Verkehrsmittel, schlafstörende Geräusche, Silvesterböller, Karneval, Schießsport und Motorsport.
Dämmung, Vergleich und Vorschriften
Die Dämmung eines Gehörschutzes beträgt höchstens etwa 25–40 dB. Sie hängt stark von Frequenz, Material und Anatomie ab. Für höhere Dämmwerte lassen sich ein im Ohr getragener Schutz – Otoplastik oder Stöpsel – und ein Kapselgehörschutz kombinieren.
Zugelassene Gehörschützer für den Arbeitsschutz enthalten Angaben zu ihrem Dämmverhalten in Form von HML-Werten. Ein einzelner Dämpfungswert beschreibt die über den relevanten Frequenzbereich gemittelte Dämpfung. Er eignet sich nur zur groben Orientierung und zum Vergleich, weil verschiedene Mittel bei einzelnen Frequenzen sehr unterschiedlich wirken und Zustand sowie korrekte Verwendung entscheidend sind.
In der Praxis wird aus Sicherheitsgründen vom angegebenen Dämpfungswert abgezogen: bei Stöpseln −9 dB, bei Kapseln −5 dB und bei Otoplastiken −3 dB. Nach Vorgaben der Unfallversicherungsträger gelten Stöpsel und Kapseln bei der Auswahl als gleichwertig.
Für Veranstaltungsbesucher regelt die DIN 15905-5 die zulässigen Lautstärkepegel: In Deutschland darf das Publikum innerhalb eines Beurteilungszeitraums von 30 Minuten durchschnittlich höchstens 99 dB_A ausgesetzt sein. Diese Werte werden häufig nicht eingehalten; Veranstalter wurden bei eingetretenen Gehörschäden wegen Nichteinhaltung der Pegel teilweise zu Schadenersatz verurteilt.
Kapselgehörschutz
Kapselgehörschutz wird besonders bei kurzzeitigem Einsatz, etwa im Gebäudebau, verwendet. Er besteht aus geschlossenen, kopfhörerähnlichen und ohrumschließenden Kapseln. Eine Hartkunststoffschale umschließt das Ohr vollständig; an der Auflagefläche ist sie gepolstert und innen mit schalldämmendem Schaumstoff ausgekleidet. Es gibt Kopf-, Nacken- und Universalbügel. Der Universalbügel kann über dem Kopf oder im Nacken getragen werden; bei Nackentrageweise sichert ihn zusätzlich ein Kopfband. Diese Bauart zählt zu den konventionellen Kapselgehörschützern.
Aktiver Kapselgehörschutz besitzt eine pegelabhängige Dämmung zur aktiven Geräuschkompensation. Ein äußeres Mikrofon nimmt Umgebungsgeräusche auf; Verstärker und Lautsprecher geben sie in der Kapsel wieder. Eine schnelle Regelung verarbeitet nur Geräusche bis zu einem bestimmten Pegel, in Deutschland 85 dB(A), etwa durch Peak Clipping (PC) oder automatische Verstärkungsregelung (AGC). Dadurch bleiben Gespräche möglich, während ein lauter Knall gedämmt wird. Solche Systeme werden beispielsweise bei Polizei-Schießständen und bei der Jagd eingesetzt.
Modelle mit Kommunikationsanlage übertragen Anweisungen per Kabel oder Funk; teilweise kann die tragende Person über ein Bügelmikrofon sprechen. Radio-Modelle enthalten einen UKW-Empfänger. Bei Kommunikation und Radio ist der Lautsprecherpegel auf 82 dB(A) begrenzt. Eine weitere Bauart ist zur Befestigung an Schutzhelmen vorgesehen.
Stöpsel und individuell angepasster Schutz
Gehörschutzstöpsel heißen auch Ohren- oder Ohrstöpsel. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet fertig geformte Stöpsel einschließlich Otoplastiken, vor Gebrauch zu formende Stöpsel und Bügelstöpsel.
Formbare Stöpsel bestehen je nach Typ aus wachsgetränkter Wolle, Silikon oder Schaumstoff und sind einmalig oder mehrfach nutzbar. Wachskugeln werden geknetet, vorgeformt und in den Gehörgang eingesetzt; sie lassen sich meist nicht reinigen. Schaumstoffstöpsel werden zusammengerollt, eingeführt und dehnen sich im Gehörgang aus. Fertig geformte Stöpsel aus weichem Kunststoff besitzen häufig Lamellen und werden direkt eingesetzt, können aber je nach Gehörgang unbequem oder audiologisch ungeeignet sein. Tragebänder und bei fertigen Stöpseln auch Bügel erleichtern das Einsetzen. Diese günstigen Varianten eignen sich für unregelmäßige Nutzung, sind aber wenig langlebig: Wachs und Schaumstoff verschmutzen rasch mit Ohrenschmalz, und Schaumstoff kann seine Ausdehnungsfähigkeit verlieren.
Die Einsetztiefe beeinflusst die Dämmung: Je kleiner das Luft-Restvolumen zwischen Schutz und Trommelfell, desto höher die mögliche Schalldämmung. Deshalb kann bei nicht individuell angepassten Stöpseln eine Fehlbedienung entstehen.
Otoplastiken und weitere Schutzmöglichkeiten
Eine Otoplastik ist ein individuell gefertigtes Maßohrstück. Ein Hörgeräteakustiker nimmt dazu eine Abformung des äußeren Gehörgangs und eines Teils der Ohrmuschel. Als Materialien dienen Acryl, Silikon oder Fotoplast. Acryl ist hart, leicht zu reinigen und nahezu unbegrenzt haltbar. Silikon ist weich, leicht zu reinigen, langlebig und passt sich Bewegungen des Gehörgangs beim Sprechen, Lachen oder Kauen an. Fotoplast ist ein höherwertiges Acryl mit weniger Restmonomeren und geringerer Schrumpfungsrate.
Die gleichbleibende Sitztiefe macht Fehleinsetzen nahezu unmöglich. Filter, teils selbst wechselbar, können die Dämmung regulieren und je nach Typ ein lineares Klangbild erhalten. Das ist besonders wichtig, weil Material und Bauform Frequenzen unterschiedlich dämmen und den Klang verzerren können. Otoplastiken bieten hohen Tragekomfort und anpassbare Filter, kosten aber bis zu 200 € pro Paar. Eine direkte Fertigung aus additionsvernetzendem Silikon kostet rund 15 Euro pro Ohr: Die Abformung dauert etwa 15 Minuten, die Fertigstellung im Fachgeschäft rund 20 Minuten; die Lebensdauer ist etwas geringer als bei lackierten Silikon-Varianten.
Silikon-Otoplastiken können auch Wasser bei Trommelfellperforationen oder Paukenröhrchen abhalten. Beim Schwimmen darf mit Gehörschutz und intaktem Trommelfell jedoch nicht getaucht werden: Der Druckausgleich des Luft-Restvolumens wird behindert, sodass ein Trommelfellriss droht.
Der Stapediusreflex nutzt vereinfacht ein starkes Reizgeräusch als Auslöser für Schutz vor stärkeren Folgegeräuschen. Eine deutlich höhere Dämmung als mit Stöpseln oder Kapseln liefern nur Schallschutzanzüge aus Textil-Leder-Kombinationen. Sie vermindern auch Körperschall, der über den Körper und den Skelettapparat zum Innenohr gelangt. Ab Dauerlärmpegeln von etwa 125 dB sind sie sinnvoll, etwa auf Flughäfen oder bei der Armee, und werden mit geeignetem Gehörschutz kombiniert.
Tatsächliche Wirksamkeit
Die praktische Lärmdämpfung unterscheidet sich stark. Sie hängt von individuellen Merkmalen der Arbeitnehmer, den Eigenschaften der Schutzausrüstung und der Fähigkeit ab, sie richtig anzuwenden. Arbeitsplatzmessungen zeigten, dass die Dämpfung bei einem großen Teil der Arbeitnehmer gegen null gehen kann.
Es wurde keine signifikante Verringerung des Risikos einer Hörschädigung festgestellt. Als beste Methode zum Schutz von Arbeitnehmern vor Lärm wird genannt, die Lärmdämmung bei jeder Person persönlich zu testen.