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Expertenrat für Klimafragen
Der Expertenrat für Klimafragen, kurz ERK, auch Klimarat, ist ein auf Basis des deutschen Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im August 2020 eingerichtetes …
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Einordnung und Bedeutung
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK), auch Klimarat genannt, ist ein unabhängiges, fünfköpfiges Sachverständigengremium mit Sitz in Berlin. Er wurde im August 2020 auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eingerichtet. Seine Kernaufgabe besteht darin, die vom Umweltbundesamt vorgelegten Daten zur Entwicklung der deutschen Treibhausgasemissionen zu prüfen und Bundesregierung sowie Bundestag eine Risikobewertung dazu vorzulegen. Dadurch soll er eine wissenschaftliche Grundlage für die klimapolitische Debatte schaffen und kontrollieren, ob Ziele und Maßnahmen zusammenpassen.
Der Rat untersucht sowohl die Gesamtemissionen als auch einzelne Wirtschaftssektoren. Dazu gehören Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges. Das KSG erfasst Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄), Distickstoffoxid (N₂O), Schwefelhexafluorid (SF₆), Stickstofftrifluorid (NF₃), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW).
Vorbild war unter anderem das britische Committee on Climate Change. Der deutsche Expertenrat besitzt jedoch weniger weitreichende Kompetenzen: Er erstellt beispielsweise nicht selbst die zentralen Fortschrittsberichte zur Bewertung der CO₂-Budgets und prüft auch nicht den Klimaschutzbericht der Bundesregierung.
Aufgaben und Arbeitsweise
Die Aufgaben sind in § 12 KSG festgelegt. Das Umweltbundesamt erstellt jährlich bis spätestens Mitte März die Emissionsdaten und übermittelt sie dem Expertenrat. Dieser muss innerhalb eines Monats bewerten, ob die veröffentlichten Daten nachvollziehbar sind.
Darüber hinaus prüft der Rat die Annahmen zur Treibhausgasminderung, auf denen Sofortmaßnahmen der Bundesregierung beruhen. Solche Maßnahmen waren nach § 8 KSG als Reaktion auf Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen vorgesehen. Der Rat nimmt außerdem Stellung zu den Minderungsannahmen hinter geplanten Änderungen der sektoralen Jahresemissionsmengen, Fortschreibungen des Klimaschutzplans und Klimaschutzprogrammen.
Seit 2022 legt er alle zwei Jahre ein Zweijahresgutachten vor. Darin beschreibt er die Entwicklung der deutschen Treibhausgasemissionen und bewertet, ob die Klimapolitik geeignet ist, die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Bundesregierung oder Bundestag können ihn zusätzlich mit Sondergutachten beauftragen. Eigene Klimaschutzmaßnahmen beschließt der Expertenrat nicht; sein Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Bewertung und Beratung.
Zusammensetzung
Nach § 11 Abs. 1 KSG besteht der Expertenrat aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Die Bundesregierung beruft sie für fünf Jahre. Mindestens je ein Mitglied soll hervorragende wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen in Klimawissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften sowie sozialen Fragen besitzen. Gemeinsam sollen die Mitglieder die Fachkenntnisse für alle vom KSG erfassten Sektoren abbilden. Frauen und Männer sollen gleichberechtigt vertreten sein; eine einmalige Wiederernennung ist möglich.
In der ersten Amtsperiode von 2020 bis 2025 gehörten Hans-Martin Henning, Brigitte Knopf, Marc Oliver Bettzüge, Thomas Heimer und Barbara Schlomann dem Rat an. Für die zweite Amtsperiode seit dem 1. September 2025 wurden Marc Oliver Bettzüge und Barbara Schlomann wiederberufen. Neu hinzu kamen Tanja Kneiske, Allister Loder und Julia Pongratz.
Bewertungen von 2021 bis 2024
Im ersten Prüfbericht vom 15. April 2021 bestätigte der Rat grundsätzlich die Emissionsschätzungen für 2020. Außer im Gebäudesektor lagen die betrachteten Sektoren unter ihren Höchstwerten. Mehr als die Hälfte des Rückgangs erklärte der Rat jedoch mit der infolge der COVID-19-Pandemie gesunkenen Wirtschaftsleistung. Ohne diesen Sondereffekt hätte besonders der Verkehr den Höchstwert deutlich überschritten. Beim Sofortprogramm für Gebäude fehlte nach seiner Bewertung eine konsistente Berechnung der Wirkung; die geschätzete Minderung sei tendenziell zu hoch gewesen.
Für 2021 bestätigte der Prüfbericht 2022 Überschreitungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Das Gebäudeprogramm mit einer vorgesehenen Reduktion von 137 Mio. Tonnen Kohlendioxid galt rechnerisch gerade noch als ausreichend, seine Umsetzung aber nur als „teilweise wahrscheinlich“. Das Verkehrsprogramm erfüllte bereits grundsätzlich nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Es hätte bis 2030 lediglich 13,66 Mio. Tonnen CO₂ eingespart, während der Sektor insgesamt 261 Mio. Tonnen CO₂ mehr als zulässig ausgestoßen hätte.
Das erste Zweijahresgutachten vom November 2022 kam zu dem Schluss, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht genügten, um die Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 % zu reduzieren. Die jährliche CO₂-Minderung müsse insgesamt verdoppelt, in der Industrie verzehnfacht und im Verkehr um den Faktor 14 gesteigert werden.
Für 2022 meldete der Rat einen Rückgang der Gesamtemissionen von 760 auf 746 Megatonnen CO₂-Äquivalent, also um 1,9 %. Verkehr und Gebäude verfehlten ihre Ziele erneut; bei Gebäuden war es das dritte Jahr in Folge. Ohne das wegen des Krieges in der Ukraine schwächere Wirtschaftswachstum wären die Emissionen rund 9 Mt CO₂-Äq. höher gewesen. Der Rat warnte deshalb, krisenbedingte Minderungen könnten vorübergehend sein. Er kritisierte außerdem eine inkonsistente Datenlage der Ministerien und verlangte ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie wirksame Erfolgskontrollen.
Im Prüfbericht vom 15. April 2024 bestätigte der Rat trotz erheblicher Unsicherheiten für 2023 einen Rückgang um rund 10 % von 750 auf 674 Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalent, laut Artikel der höchste prozentuale Jahresrückgang seit 1990. Energiewirtschaft (−20 %), Industrie (−8 %) und Gebäude (−8 %) reduzierten stark, Landwirtschaft knapp 2 %. Der Verkehr (−1 %) verfehlte sein Ziel erneut deutlich. Wesentliche Ursachen waren Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie, geringere Stromnachfrage und Kohleverstromung, eine schwache Wirtschaft, geändertes Heizverhalten und milde Witterung. Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds senkten nach Einschätzung des Rates die Wahrscheinlichkeit, dass weitere geplante Minderungen eintreten.
Das Sondergutachten vom 3. Juni 2024 widersprach der Einschätzung der Bundesregierung zu den Projektionsdaten. Der Rat erwartete für die 2030er Jahre eine Überschreitung der maximalen Emissionsmengen um 10 %. Danach würden sowohl das Klimaziel 2030 als auch die Treibhausgasneutralität 2045 verfehlt; selbst 2050 werde sie nicht erreicht.
Gesamtbewertung und Entwicklung seit 2024
Das am 5. Februar 2025 vorgelegte Zweijahresgutachten 2024 stellte zwar einen zuletzt schnelleren Emissionsrückgang fest, bewertete die Fortschritte aber weiterhin als unzureichend. Die Energiewirtschaft trug von 2014 bis 2023 einen sehr großen Teil der Reduktionen und könnte ihren Zielwert für 2030 unterschreiten; auch Landwirtschaft und Abfallwirtschaft könnten ihre Ziele übererfüllen. In der Industrie beruhten Rückgänge dagegen wesentlich auf hohen Energiepreisen und schwacher Nachfrage. Gebäude und Verkehr reduzierten zu wenig. Elektromobilität verbreite sich zu langsam, und Förderprogramme kämen vor allem wohlhabenderen Menschen zugute. Wegen der Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf Gebäude und Verkehr im Jahr 2027 seien steigende CO₂-Preise und höhere Kosten fossilen Heizens zu erwarten. Der Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) war zudem eine Nettoquelle von Emissionen statt der vorgesehenen Nettosenke.
Der Rat empfahl einen zentralen Koordinierungsmechanismus, etwa ein wieder eingeführtes Klimakabinett, sowie ein systematisches Monitoring- und Evaluationssystem. Dieses soll Wechselwirkungen mit Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik sowie Zielkonflikte und Vorteile sichtbar machen. In der mehrjährigen Finanz- und Wirtschaftsplanung sollten Transformationsinvestitionen von jährlich bis zu 255 Milliarden Euro berücksichtigt werden.
Der Prüfbericht vom 15. Mai 2025 stellte für 2024 erneut Überschreitungen bei Gebäuden und Verkehr fest, die größer waren als im Vorjahr. Über alle Sektoren ergab sich in der Projektion bis 2030 jedoch keine Budgetüberschreitung und damit keine zweite Überschreitung nach § 8 Abs. 1 KSG, die eine Nachsteuerung ausgelöst hätte. Dieses Ergebnis beruhte wesentlich auf einem in den Jahren 2021 bis 2024 durch Corona und schwache Wirtschaft entstandenen Puffer. Ohne ihn wäre eine deutliche Überschreitung bis 2030 sehr wahrscheinlich. Zugleich wurden die europäischen Lastenteilungsziele ab 2024 und das nationale 65-Prozent-Ziel für 2030 laut Projektion verfehlt. Nach 2030 nahm die erwartete Zielabweichung weiter zu. Wegen des schlechten Zustands des Waldes werde die Landnutzung künftig als Emissionsquelle statt als Senke gerechnet, sodass die Klimaneutralität 2045 sehr deutlich verfehlt würde.
Im Prüfbericht vom Mai 2026 stellte der Rat für 2025 einen Emissionsrückgang um lediglich 0,1 % und damit nahezu konstante Gesamtemissionen fest. Rückgänge in Industrie und Energie wurden fast vollständig durch Zunahmen in Gebäuden und Verkehr ausgeglichen. Die Projektionsdaten deuteten zwar auf eine knappe Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 hin, unterschätzten nach Ansicht des Rates aber besonders in den Bereichen Gebäude und Energie die tatsächliche Entwicklung. Die europäischen Lastenteilungsziele für Gebäude und Verkehr sowie die Ziele der Landnutzung würden zunehmend deutlich verfehlt. Auch das Klimaschutzprogramm 2026 schließe die Lücke nicht; der Rat erwartete deshalb bereits für 2030 eine Zielverfehlung und für die Zeit danach immer größere Abweichungen.