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Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“
Sie befassten sich mit Aufarbeitung und Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Parallel zu juristischer …
Inhalt5 Abschnitte
Gegenstand und Bedeutung
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ wurde im März 1992 vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Eine zweite Kommission mit dem Titel „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ folgte im September 1995. Beide Gremien beschäftigten sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und mit der Überwindung ihrer Folgen im Prozess der deutschen Wiedervereinigung.
Ihr zentraler Auftrag bestand darin, „Beiträge zur politisch-historischen Analyse und zur politisch-moralischen Bewertung“ der SED-Diktatur zu leisten. Die Kommissionen sollten also untersuchen, was in der DDR geschehen war, wer dafür in welchem Maß verantwortlich war und wie die Gesellschaft künftig mit dieser Vergangenheit umgehen sollte. Außerdem erarbeiteten sie Politikempfehlungen für den Bundestag.
Die Arbeit sollte die juristische Aufarbeitung und die wissenschaftliche Forschung ergänzen, aber nicht ersetzen oder vorwegnehmen. Darüber hinaus sollten die Kommissionen zur Versöhnung der Gesellschaft beitragen, den Betroffenen und der Bevölkerung Hilfestellungen bei der Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit geben, das demokratische Selbstbewusstsein stärken und die Entwicklung einer gemeinsamen politischen Kultur in Deutschland unterstützen.
Einsetzung und Arbeitsweise
Auf Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom 11. März 1992 (Bundestag-Drucksache 12/2330) konstituierte sich die erste Enquete-Kommission am 19. März 1992. Zum Vorsitzenden wurde der CDU/CSU-Abgeordnete Rainer Eppelmann gewählt. Die Kommission bestand aus 27 Mitgliedern: 16 Abgeordneten und elf externen Sachverständigen. Die Abgeordneten wurden von den Fraktionen benannt und stammten mehrheitlich aus Ostdeutschland.
Die Einsetzung erfolgte vor dem Hintergrund einer bereits begonnenen juristischen Aufarbeitung. Noch vor der offiziellen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gab es in der DDR beziehungsweise im späteren Beitrittsgebiet vor allem Anklagen wegen Amtsmissbrauchs, Korruption und Wahlfälschung. Viele Bürger forderten außerdem Zugang zu den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Deshalb wurde im Juni 1990 ein Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS eingerichtet, der später häufig Gauck-Behörde oder Stasi-Unterlagenbehörde genannt wurde.
Die vergleichsweise späte Einsetzung der Enquete-Kommission wird häufig mit der Dynamik des Wiedervereinigungsprozesses erklärt. Nach der anfänglichen Euphorie über die Grenzöffnung wurden soziale und wirtschaftliche Probleme deutlich: hohe Arbeitslosigkeit im Osten, die schwache Wirtschaft der DDR und die stark steigenden Kosten der Wiedervereinigung. Viele Ostbürger erlebten den Umbruch außerdem als „Kultur- und Konsumschock“. Unzufriedenheit entstand auch darüber, dass wegen des juristischen Rückwirkungsverbots nur wenige SED-Funktionäre verurteilt werden konnten. Gleichzeitig zeigten sich erste Tendenzen, das MfS zu mystifizieren und das SED-Regime zu verharmlosen.
Anfang der 1990er Jahre wurden deshalb in einer breiten öffentlichen Debatte Tribunale diskutiert. Sie sollten über juristische Verfahren hinaus moralische Urteile fällen sowie politische Schuld erörtern und zuweisen. Nach einem Vorschlag des Bürgerrechtlers Friedrich Schorlemmer wurde auch ein gesamtgesellschaftliches Tribunal nach dem Vorbild der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika erwogen. Der Bundestag entschied sich schließlich für eine Enquete-Kommission, weil ihm als höchster demokratisch gewählter Instanz eine besondere Verantwortung zugeschrieben wurde.
Eine Enquete-Kommission ist dem Parlament untergeordnet und verbindet Abgeordnete mit externen Experten. Dadurch blieb das Gremium demokratisch legitimiert und eng an den Bundestag gebunden. Zugleich wurde betont, dass seine politisch motivierte Arbeit weder die juristische noch die wissenschaftliche Aufarbeitung ersetzen dürfe.
Zwischen 1992 und 1994 führte die erste Kommission umfangreiche Recherchen im Umfang von über 15.000 Seiten durch. Sie veranstaltete 44 öffentliche und 37 nicht öffentliche Anhörungen und hörte insgesamt 327 Zeitzeugen und Wissenschaftler an. Der Abschlussbericht erschien im Mai 1994 und ist in der Bundestags-Drucksache 12/7820 öffentlich zugänglich. Auf dieser Grundlage beschloss der Bundestag die zweite, stärker auf die Folgen der SED-Diktatur und den Wiedervereinigungsprozess konzentrierte Kommission. Sie arbeitete von 1995 bis 1998.
Zentrale Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben der beiden Kommissionen überschnitten sich stark. Insgesamt lassen sich fünf Hauptziele unterscheiden:
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Erstens sollten die Geschehnisse in der DDR politisch-historisch und politisch-moralisch aufgearbeitet und bewertet werden. Die Kommissionen untersuchten dabei Machtstrukturen und Entscheidungsformen im SED-Staat sowie die Frage der Verantwortung, die Rolle der Ideologie und disziplinierender Praktiken, Recht, Justiz und Polizei, die innerdeutschen Beziehungen und internationalen Rahmenbedingungen, die Rolle der Kirchen sowie abweichendes, widerständiges und oppositionelles Verhalten. Auch die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Wiedervereinigung gehörten dazu. Wegen ihrer begrenzten Ressourcen konnten die Kommissionen nicht die gesamte Komplexität der DDR-Vergangenheit behandeln und mussten Schwerpunkte setzen.
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Zweitens sollten Verantwortlichkeiten benannt, das verletzte Rechtsempfinden wiederhergestellt und die Opfer rehabilitiert werden. Die Suche nach historischer Wahrheit und gegenseitigem Verständnis sollte die Würde der Betroffenen öffentlich anerkennen. Dieser Ansatz wird als „wiederherstellende Gerechtigkeit“ bezeichnet: Durch die Feststellung einer historischen Wahrheit sollten Opfer rehabilitiert und ihnen Anerkennung sowie, soweit möglich, Entschädigung zuteilwerden. Die historische Wahrheit galt insbesondere deshalb als wichtig, weil die juristische Aufarbeitung nur begrenzte Ergebnisse erreichen konnte.
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Drittens sollte das demokratische Selbstbewusstsein gestärkt und eine gesamtdeutsche politische Kultur weiterentwickelt werden. Die Kommissionen wollten das freiheitliche Rechtsempfinden und den antitotalitären Konsens festigen und Tendenzen zur Verharmlosung oder Rechtfertigung von Diktaturen entgegenwirken. Dieses Ziel stand besonders im Mittelpunkt der zweiten Kommission. Sie verglich den bisherigen Umgang mit der NS-Diktatur und der SED-Diktatur in Ost- und Westdeutschland, benannte offene Forschungsfragen und gab Empfehlungen für den weiteren Umgang mit beiden Diktaturen.
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Viertens sollten die Kommissionen zur gesellschaftlichen Versöhnung beitragen. Im Dialog über Verantwortlichkeiten und durch deren politisch-historische Bewertung sollte sowohl eine Annäherung zwischen Opfern und Tätern als auch eine „innere Wiedervereinigung“ zwischen Bürgern der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik unterstützt werden. Die Abschlussberichte verbanden Versöhnung eng mit historischer Aufarbeitung und der Rehabilitierung der Opfer. Der erste Bericht formulierte dazu, die Opfer hätten ein Recht auf Wahrheit; erst wenn Wahrheit offengelegt und Schuld von Tätern eingestanden sei, könne Versöhnung beginnen.
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Fünftens sollten die Kommissionen Handlungsempfehlungen für den Bundestag, gesetzgeberische Maßnahmen und weitere politische Initiativen entwickeln. Außerdem gaben sie Hinweise zur pädagogisch-psychologischen Verarbeitung der DDR-Vergangenheit. Ihre institutionellen Möglichkeiten waren jedoch begrenzt: Sie konnten weder Personen als Zeugen vorladen noch selbst Beschlussempfehlungen oder Gesetzesvorschläge direkt in den Bundestag einbringen. Deshalb enthielten die Abschlussberichte vor allem Empfehlungen an die Abgeordneten sowie Vorschläge für politische, gesetzgeberische und pädagogische Maßnahmen.
Zusammensetzung der Kommission
Die erste Kommission vereinte Abgeordnete aus den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS/LL. Neben dem Vorsitzenden Rainer Eppelmann gehörten ihr unter anderem die stellvertretende Vorsitzende Margot von Renesse sowie die jeweiligen Obleute der Fraktionen an. Die Besetzung änderte sich teilweise zwischen 1992 und 1993, weil einzelne Mitglieder ausschieden oder neu hinzukamen.
Die elf Sachverständigen vertraten verschiedene Fachrichtungen und praktische Erfahrungsbereiche. Dazu gehörten Geschichtswissenschaft, osteuropäische Geschichte, Politikwissenschaft, Zeitgeschichte, Soziologie, Ökonomie, Jura, Publizistik, Theologie sowie kirchliche und landesbeauftragte Arbeit mit den MfS-Akten. Genannt werden unter anderem Bernd Faulenbach, Alexander Fischer, Karl Wilhelm Fricke, Martin Gutzeit, Friedrich-Christian Schroeder, Hermann Weber, Manfred Wilke und Herbert Wolf. Damit verband die Kommission parlamentarische Entscheidungsverantwortung mit historischem, rechtlichem, politischem, gesellschaftlichem und kirchlichem Fachwissen.
Einordnung und Kritik
Im wissenschaftlichen Diskurs werden die beiden Kommissionen häufig als Wahrheitskommissionen eingeordnet und dem Instrumentarium der Transitional Justice zugerechnet. Transitional Justice bezeichnet den Umgang mit einer konfliktbelasteten Vergangenheit durch Aufarbeitung, Anerkennung von Unrecht und Maßnahmen für Gerechtigkeit und Versöhnung. Für diese Einordnung sprechen die Opferperspektive, die zeitliche Begrenzung, die offizielle Einsetzung durch den Bundestag, der öffentlich zugängliche Abschlussbericht sowie öffentliche Sitzungen und Anhörungen von Opfern. Nach der Definition von Priscilla B. Hayner erfüllen die Kommissionen damit formal die Merkmale von Wahrheitskommissionen.
Da ihre Ergebnisse vor allem ein Fachpublikum erreichten, werden sie in der Literatur teilweise auch als Untersuchungskommissionen bezeichnet. Kritiker bewerten ihren tatsächlichen Beitrag zur Versöhnung als gering. Beanstandet werden vor allem die geringe Beteiligung der Öffentlichkeit, das niedrige öffentliche Interesse im Vergleich zur juristischen Aufarbeitung und zur Arbeit der BStU sowie die eingeschränkte Interaktion mit der betroffenen Bevölkerung. Auch die Nähe zum Parlament wird kritisch gesehen, weil der institutionelle Rahmen eine Politisierung der Vergangenheitsdebatte begünstigen könne.
Trotz dieser Einwände trugen beide Kommissionen wesentlich zur Aufarbeitung der ostdeutschen Geschichte bei. Viele ihrer Empfehlungen gelten weiterhin als Orientierung für parlamentarische Debatten in Deutschland.