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Duales System (Interessenvertretung)

Unter dem dualen System der Interessenvertretung versteht man ein durch Betriebsverfassung und Tarifautonomie institutionalisiertes zweistufiges …

Inhalt2 Abschnitte
  1. 1. Duales System der Interessenvertretung
  2. 2. Aufgaben und Regeln der beiden Arenen

Duales System der Interessenvertretung

Das duale System der Interessenvertretung ist ein für Deutschland typisches, zweistufiges Verfahren zur Regelung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es ist durch Betriebsverfassung und Tarifautonomie institutionell abgesichert und hat Wurzeln im kollektiven Arbeitsrecht der Weimarer Republik.

Die beiden Stufen sind unterschiedliche „Arenen“ der Konfliktaustragung: In der Betriebsverfassung verhandeln Betriebsrat und Management; in der Tarifautonomie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Dabei werden jeweils unterschiedliche Interessen behandelt und verschiedene Regelungsverfahren angewandt.

Aufgaben und Regeln der beiden Arenen

Die Betriebsverfassung betrifft die Zusammenarbeit innerhalb des Betriebs. Betriebsrat und Management dürfen dort grundsätzlich keine Löhne oder Arbeitszeiten vereinbaren. Diese Themen sind Tarifverhandlungen vorbehalten.

Eine Ausnahme sind Öffnungsklauseln: Damit können Tarifparteien den Betriebsparteien erlauben, ergänzende Vereinbarungen über Löhne oder Arbeitszeiten zu schließen.

Streik und Aussperrung sind Arbeitskampfmittel und nur im Rahmen der Tarifautonomie zulässig. Die Betriebsparteien müssen dagegen Friedenspflicht wahren und vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 BetrVG). Für die beiden Bereiche gelten unterschiedliche Gesetze: das Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsverfassung und das Tarifvertragsgesetz für die Tarifautonomie.

Lernvideos zu Duales System (Interessenvertretung)

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