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Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals – SDG) der Vereinten Nationen, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Entwicklung der Strategie
  2. 2. Steuerung, Programme und Leitprinzipien
  3. 3. Indikatoren und Erfolgskontrolle
  4. 4. Beispiele problematischer Entwicklungen
  5. 5. Kritik an Entwurf und Endfassung

Zweck und Entwicklung der Strategie

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie überführt die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die Sustainable Development Goals (SDGs) der „Agenda 2030“, in eine nationale Strategie. Sie soll nachhaltige Entwicklung zum Leitprinzip deutscher Politik machen und ökologische, soziale, wirtschaftliche und internationale Ziele miteinander verbinden.

Deutschland erstellt seit 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie und schreibt sie seit 2004 in einem vierjährigen Zyklus fort. Die von 193 UN-Mitgliedstaaten im September 2015 verabschiedete Agenda 2030 führte zu einer grundlegenden Überarbeitung. Im Mai 2016 erschien ein Entwurf; am 11. Januar 2017 verabschiedete die Bundesregierung die neue Fassung. Dabei erhielt sie den Namen Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Am 19. Juli 2016 berichtete die Bundesregierung vor dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen über die nationale Umsetzung der SDGs.

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer ehrgeizigen Umsetzung der Agenda 2030 und beteiligt sich an der internationalen „High-Level Support Group“. Auch auf EU-Ebene strebt sie eine ambitionierte Nachhaltigkeitsstrategie an. Sie erkennt die planetaren Grenzen an und erklärt, dass deutscher Wohlstand keine negativen Folgen für die ärmsten Länder haben dürfe. Nachhaltigkeit lasse sich nicht hauptsächlich durch technischen Fortschritt erreichen; erforderlich seien außerdem ein kultureller Wandel, umfassende Investitionen und neue Wege der Wertschöpfung. Gesellschaft, Wissenschaft und weitere Akteure sollen stärker an der Umsetzung beteiligt werden.

Steuerung, Programme und Leitprinzipien

Drei zentrale Gremien sollen die Nachhaltigkeitsziele voranbringen: der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und der Rat für Nachhaltige Entwicklung. Der Staatssekretärsausschuss ist das zentrale Steuerungsorgan und wird von der Staatsministerin beim Bundeskanzler, Sarah Ryglewski, geleitet. Seit 2009 müssen Gesetz- und Verordnungsentwürfe einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen werden; diese Verpflichtung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert.

Zu den Programmen gehören das Energiekonzept von 2010, die Forschungsagenda Green Economy und die Nationale Politikstrategie Bioökonomie von 2014 sowie das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess II von 2016. Nationale Luftreinhalteprogramme sollen die Verpflichtungen der EU umsetzen. Die 2015 angestoßene Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zielte auf einen Flächenanteil von 20 % in absehbarer Zeit. Die 2013 gegründete Verbändeplattform „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“ verbindet Wirtschaft und Naturschutzverbände.

Ursprünglich sollten die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80 bis 95 % sinken. Durch die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Frühjahr 2021 wurde das Ziel auf Klimaneutralität bis 2045 verschärft.

Die Aktualisierung vom November 2018 formulierte sechs Prinzipien: nachhaltige Entwicklung überall als Leitprinzip anwenden, globale Verantwortung wahrnehmen, natürliche Lebensgrundlagen stärken, nachhaltiges Wirtschaften fördern, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft erhalten und verbessern sowie Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber nutzen. Zudem sollten private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2025 mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen; der ökologische Landbau sollte bis 2030 auf 20 % der Anbaufläche steigen. Die am 10. März 2021 veröffentlichte „Weiterentwicklung 2021“ bezog auch den europäischen Green Deal und die Folgen der Corona-Pandemie ein.

Indikatoren und Erfolgskontrolle

Indikatoren sind messbare Kennzahlen, mit denen die Zielerreichung überprüft wird. Die Strategie von 2016 umfasste 63 Indikatoren, verteilt auf 37 Postulate und alle 17 SDGs. Die vorherige Strategie hatte vier Nachhaltigkeitsbereiche – Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung –, 21 Postulate und 38 Indikatoren. Fast alle bisherigen Kennzahlen wurden übernommen, teilweise angepasst oder neu gruppiert. Eine Ausnahme bildeten zunächst die Indikatoren zur Güterverkehrsleistung von Eisenbahn und Binnenschiff. Im November 2018 kamen drei Kennzahlen hinzu, sodass das Set 66 Indikatoren umfasste. 2021 wurden weitere Indikatoren ergänzt oder unterteilt.

Die Kennzahlen decken die gesamte Agenda 2030 ab. Dazu gehören unter anderem materielle Deprivation und Armut, Stickstoffüberschuss und ökologischer Landbau, vorzeitige Sterblichkeit, Rauchen und Adipositas, Luftschadstoffe, Bildung und Ganztagsbetreuung, Gleichstellung, Wasserqualität, Energieproduktivität und erneuerbare Energien. Weitere Bereiche sind Staatsverschuldung, Beschäftigung, Forschung, Einkommensverteilung, Flächenverbrauch, Verkehr, Wohnkosten, nachhaltiger Konsum, Treibhausgase, Meeresschutz, Artenvielfalt, Wälder, Kriminalität, Korruptionsbekämpfung, Entwicklungszusammenarbeit und Handel mit den am wenigsten entwickelten Ländern. Neue Kennzahlen von 2021 betrafen beispielsweise globale Pandemieprävention, Frauen in Führungspositionen des Bundes, Väterbeteiligung beim Elterngeld, Gigabitnetze, digitales Kulturerbe und Maßnahmen gegen Wüstenbildung.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Indikatorenbericht; alle vier Jahre fließt ein großer Teil davon in den nationalen Fortschrittsbericht ein. Jeder Indikator wird einzeln oder zusammen mit einer eng verwandten Kennzahl erläutert. Da die Indikatoren politisch ausgewählt wurden und nicht zwingend alle Qualitätsanforderungen der amtlichen Statistik erfüllen, nennt der Bericht soweit möglich Grenzen ihrer Qualität und Aussagekraft.

Wettersymbole zeigen, ob ein Ziel bis 2030 erreichbar erscheint: Eine Sonne steht für eine nahezu vollständige Zielerreichung. Weitere Symbole kennzeichnen eine Entwicklung in die richtige Richtung mit einer erwarteten Zielverfehlung von 5–20 % oder von mehr als 20 % sowie eine Entwicklung in die falsche Richtung. Ohne Symbol ist statistisch keine sichere Einschätzung möglich. Der Bericht von 2016 enthielt 21 Sonnen- und neun Gewittersymbole.

Beispiele problematischer Entwicklungen

Mehrere Indikatoren entwickelten sich nicht ausreichend oder in die falsche Richtung. Die Adipositasquote der Erwachsenen stieg von 10,7 % im Jahr 1999 auf 14,1 % im Jahr 2013; insgesamt galten 2013 34 % als übergewichtig. Als Maßnahmen werden Präventionsarbeit und die Weiterentwicklung des Aktionsplans IN FORM für gesunde Ernährung und Bewegung genannt.

Beim Grundwasser überschritten 2014 im Jahresmittel 18,2 % der Messstellen den Nitratgrenzwert von 50 mg/l. Seit 2008 war keine Veränderung erkennbar; mehr als ein Drittel der Messstellen lag zudem über 25 mg/l, was eine starke Belastung anzeigt. Als Reaktion sollten Düngegesetz und Düngeverordnung 2017 überarbeitet werden.

Der Endenergieverbrauch des inländischen Güterverkehrs sollte bis 2030 um 15 bis 20 % sinken, nahm aber zwischen 2005 und 2014 um 7,2 % zu. Wasserstraße und Schiene sollten deshalb gestärkt werden. Im Personenverkehr war ebenfalls eine Senkung um 15 bis 20 % vorgesehen; von 2005 bis 2014 wurden lediglich 2,4 % erreicht. Genannt werden die Förderung der Elektromobilität sowie eine Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Bei Mieterhaushalten liegt eine Überlastung durch Wohnkosten vor, wenn Miete, Heizung und weitere Wohnkosten mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens beanspruchen. Der Anteil stieg von 2010 bis 2015 auf 23 %; bis 2030 sollten für alle Haushalte 13 % erreicht werden. Maßnahmen waren Mietpreisbremse und Wohngeldreform.

Der globale Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen des privaten Konsums berücksichtigen auch die Herstellung importierter Waren. Zwischen 2005 und 2013 war keine kontinuierliche Abnahme festzustellen. Energieverbrauchskennzeichnung, der Blaue Engel und Aufklärung gegen mögliche Rebound-Effekte – also gegen zusätzliche Nutzung, die Effizienzgewinne teilweise aufhebt – sollten gegensteuern.

Bei Artenvielfalt und Landschaftsqualität wird ein Zustand wie 1975 angestrebt, doch wegen des kontinuierlichen Rückgangs war die Zielerreichung nicht absehbar. Bis Ende 2025 sollte ein Biotopverbund mindestens 10 % der Fläche jedes Bundeslandes umfassen. Die Zahlungen an Entwicklungsländer für nachgewiesenen Walderhalt oder Wiederaufbau unter dem REDD+-Regelwerk sollten steigen.

Auch der Kriminalitätsindikator zeigte ein gemischtes Bild: Von 1993 bis 2015 gingen Wohnungseinbrüche um 26,4 % zurück, während Betrugsfälle um 82,9 % und gefährliche beziehungsweise schwere Körperverletzungen um 45,1 % zunahmen. Zwischen 2010 und 2015 stiegen Wohnungseinbrüche wiederum um 37,7 %; ihre Aufklärungsquote betrug 2015 nur 15,2 %.

Kritik an Entwurf und Endfassung

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßte 2016, dass kein bislang unerreichtes nationales Ziel aufgegeben wurde, hielt den Entwurf aber für zu wenig mutig. Germanwatch bezeichnete ihn als „zu zaghaft, in Teilen widersprüchlich und nicht ausreichend konfliktorientiert“ und verlangte transformative internationale Partnerschaften. Das Deutsche Netzwerk des Sustainable Development Solutions Network forderte zusätzliche Indikatoren sowie eine klarere Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft. Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik schlug zehn weitere Indikatoren und eine stärkere Ausrichtung des Welthandelssystems an der Agenda 2030 vor. Bündnis 90/Die Grünen verlangte ebenfalls einen stärkeren internationalen Fokus. Der Parlamentarische Beirat empfahl, Nachhaltigkeit Verfassungsrang zu geben.

An der 2017 beschlossenen Fassung bemängelte Germanwatch das Fehlen einer Nachhaltigkeitswende in Landwirtschaft und Verkehr sowie eines überzeugenden Konzepts für internationale Zusammenarbeit. Der BUND sah die Orientierung am Wirtschaftswachstum im Widerspruch zu begrenzten Ressourcen. Die Allianz pro Schiene kritisierte fehlende Marktanteilsziele für den Schienengüterverkehr und betonte, Klimaschutz erfordere eine Verkehrsverlagerung. Bernd Bornhorst vom Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe forderte, alle Politikfelder an einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell auszurichten und Wachstum nicht als allgemeines Heilmittel zu behandeln.

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