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Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation
Hauptanliegen der Autoren ist es, eine weltweite Transformation zu einer klimaverträglichen Gesellschaft ohne Nutzung fossiler Brennstoffe in Gang zu setzen bzw …
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Kern des Gutachtens
„Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ ist das Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) aus dem Jahr 2011. Es erschien im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung 2012 (Rio+20). Sein Hauptanliegen ist, eine weltweite Transformation zu einer klimaverträglichen Gesellschaft ohne Nutzung fossiler Brennstoffe anzustoßen oder zu beschleunigen. Der WBGU spricht sich dabei unter anderem für den Ausbau erneuerbarer Energien und gegen die Nutzung der Kernenergie aus.
Das Gutachten wurde am 7. April 2011 Umweltminister Norbert Röttgen und Forschungsministerin Annette Schavan überreicht. Später erschien es auch auf Englisch. Zur Vermittlung der Inhalte wurden ein Videoseminar, ein allgemeinverständlich angelegter Comic und Unterrichtsmaterialien veröffentlicht. Verfasst wurde das Gutachten von einem wissenschaftlichen Autorenteam des WBGU unter Vorsitz von Hans Joachim Schellnhuber und stellvertretendem Vorsitz von Dirk Messner.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Der wichtigste Hintergrund des Gutachtens sind wissenschaftliche Erkenntnisse zum anthropogenen Klimawandel, also zur vom Menschen verursachten globalen Erwärmung und ihren Folgen. Die Autoren beziehen sich auf Ergebnisse des IPCC und auf frühere WBGU-Gutachten.
Ein zentrales Konzept sind „Planetarische Leitplanken“ oder Schadensgrenzen. Damit sind Grenzen gemeint, „deren Überschreitung heute oder in Zukunft intolerable Folgen mit sich brächte“. Besonders wichtig ist die 2-°C-Leitplanke: Es gibt laut Gutachten einen globalen politischen Konsens darüber, dass eine rasche Erderwärmung von mehr als 2 Grad Celsius die Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft überfordern würde. Dieses Zwei-Grad-Ziel wurde unter anderem von der deutschen Bundesregierung, der Europäischen Union im Jahr 2005 und den 194 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf der UN-Klimakonferenz in Cancún 2010 anerkannt.
Nach Aussage des WBGU muss innerhalb der nächsten 10 Jahre die Trendwende der Treibhausgasemissionen erreicht werden, damit die 2-°C-Leitplanke noch eingehalten werden kann. Deshalb steht die „Transformation zur klimaverträglichen Gesellschaft“ im Zentrum des Gutachtens.
Die Autoren vergleichen die Bedeutung dieser Wende von der fossilen zur postfossilen Gesellschaft mit zwei grundlegenden Transformationen der Menschheitsgeschichte: der Neolithischen Revolution, also der Verbreitung von Ackerbau und Viehzucht, und der Industriellen Revolution, also dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft. Auf die Industrielle Revolution bezog sich Karl Polanyi 1944 mit dem Begriff „Great Transformation“, an den der Titel des Gutachtens anknüpft. Außerdem beziehen sich die Autoren auf die Idee des Gesellschaftsvertrags von Jean Jacques Rousseau als Grundlage moderner Demokratie.
Ziele und Strategie
Das wichtigste Ziel des WBGU ist die Reduktion der CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energieträger. Als zweites großes Ziel nennt das Gutachten die Überwindung der weltweiten Energiearmut. Der WBGU rät ausdrücklich von der Nutzung der Kernenergie ab. Eine globale Dekarbonisierung der Energiesysteme, also der Umbau hin zu Energiesystemen ohne CO2-Ausstoß aus fossilen Brennstoffen, sei technisch und volkswirtschaftlich möglich. Die langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten würden bei wenigen Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts liegen.
Die Transformationsstrategie des WBGU setzt darauf, nicht erst auf Krisen und Katastrophen zu reagieren. Stattdessen solle ein „umfassender Umbau aus Einsicht, Umsicht und Voraussicht“ stattfinden. Der vorgeschlagene Gesellschaftsvertrag verbindet drei kulturelle Leitideen: eine Kultur der Achtsamkeit aus ökologischer Verantwortung, eine Kultur der Teilhabe als demokratische Verantwortung und eine Kultur der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen.
Die Transformation soll wissensbasiert sein, auf einer gemeinsamen Vision beruhen und vom Vorsorgeprinzip geleitet werden. Das Vorsorgeprinzip bedeutet hier, dass Risiken frühzeitig beachtet und vermieden werden sollen, bevor schwere Schäden eintreten. Eine wichtige Rolle spielen „Pioniere des Wandels“: Damit sind Personen, Gruppen oder Institutionen gemeint, die neue Entwicklungsmöglichkeiten ausprobieren und vorantreiben. Außerdem fordert der WBGU einen „gestaltenden Staat“, der Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet, Weichen für den Strukturwandel stellt und klimaverträgliche Innovationen absichert. Auf internationaler Ebene hält das Gutachten die Kooperation der Staatengemeinschaft und den Aufbau von Strukturen globaler Politikgestaltung, also Global Governance, für unerlässlich.
Maßnahmen und Bildung
Das Gutachten empfiehlt transformative Maßnahmen vor allem in drei Bereichen: Energiesektor, Urbanisierung und Landnutzung. Dazu beschreibt es zehn Maßnahmenbündel: den gestaltenden Staat mit erweiterten Partizipationsmöglichkeiten ausbauen; CO2-Bepreisung global voranbringen; die Europäisierung der Energiepolitik ausweiten und vertiefen; den Ausbau erneuerbarer Energien durch Einspeisevergütungen international beschleunigen; nachhaltige Energiedienstleistungen in Entwicklungs- und Schwellenländern fördern; rasante Urbanisierung nachhaltig gestalten; klimaverträgliche Landnutzung voranbringen; Investitionen in eine klimaverträgliche Zukunft unterstützen und beschleunigen; internationale Klima- und Energiepolitik stärken; sowie eine internationale Kooperationsrevolution anstreben.
Forschung und Bildung haben im Gutachten eine zentrale Rolle, weil der Umbau der Weltwirtschaft wissenschaftlich begründet, vorausschauend und vorsorgend motiviert sei. Die Transformation wird als „gesellschaftlicher Suchprozess“ beschrieben, der durch Fachleute unterstützt werden soll. Forschung soll im Zusammenspiel mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft klimaverträgliche Gesellschaftsvisionen aufzeigen, Entwicklungspfade beschreiben und nachhaltige technologische sowie soziale Innovationen entwickeln.
Der WBGU unterscheidet im „Transformativen Quartett“ vier Bereiche. Transformationsforschung untersucht Übergangsprozesse und verbindet Sozial-, Natur- und Ingenieurwissenschaften, um Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft, Erdsystem und technologischer Entwicklung zu verstehen. Transformative Forschung unterstützt konkrete Umbauprozesse durch Innovationen, etwa durch Konsumforschung oder technische Neuerungen. Transformationsbildung stellt der Gesellschaft Ergebnisse der Transformationsforschung bereit und fördert Verständnis für Handlungsdruck, globale Verantwortung und wissenschaftliche Erkenntnisprozesse. Transformative Bildung vermittelt ein systemisches und interdisziplinäres Verständnis von Handlungsoptionen und Lösungsansätzen und soll Forschungsergebnisse verständlich in die Gesellschaft kommunizieren.
Weitere Entwicklung und Reaktionen
Wichtige Vorläufer waren das Potsdam-Memorandum von 2007 und weitere Nobelpreisträgersymposien. Das Potsdam-Memorandum entstand auf einem von Hans Joachim Schellnhuber initiierten Symposium in Potsdam und wurde von 15 Nobelpreisträgern unterzeichnet. Beim zweiten Nobelpreisträgersymposium im Mai 2009 in London unterzeichneten 60 Nobelpreisträger ein Memorandum, das schnelles Handeln forderte. Darin hieß es, Ziel müsse eine moderne Weltgesellschaft ohne Nutzung fossiler Brennstoffe sein, eine „Zero-Carbon Economy“. Auch 2011 in Stockholm wurde die Forderung nach einer Großen Transformation wiederholt. Die Schlussfolgerungen wurden unter anderem auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung im Juni 2012 präsentiert.
Ab Ende 2011 förderte das Bundesministerium für Bildung und Forschung Forschung zur umwelt- und gesellschaftsverträglichen Transformation des Energiesystems. Schwerpunkte waren Entwicklungsoptionen des Energiesystems, gesellschaftliche Voraussetzungen für Akzeptanz und Bürgerbeteiligung sowie Governance des Transformationsprozesses einschließlich ökonomischer Instrumente. Die Projektförderung begann 2013.
Die Rezeption war kontrovers. Kritiker wie Wolfgang Wippermann äußerten die Befürchtung einer „Klimadiktatur“. Nico Stehr und Manfred Moldaschl befürchteten, im Zusammenhang mit einer Großen Transformation könne die Demokratie aufgegeben werden. Claus Leggewie, WBGU-Mitglied und Professor für Politikwissenschaft, widersprach: Das Gutachten ziele auf eine Stärkung der Demokratie und auf mehr Bürgerbeteiligung. Eine vorgeschlagene Zukunftskammer solle nur beratende Funktion haben und demokratische Prinzipien nicht einschränken.
Joachim Müller-Jung schrieb in der FAZ, der WBGU liefere „weder neue Zahlen noch neue Konzepte“, sondern eher einen Aufruf, gemeinsam mit Argumenten zu überzeugen. In der tageszeitung wurde das Gutachten dagegen als dringlicher Beitrag zur Energiewende gelesen, besonders vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan. Christiane Grefe schrieb in der Zeit, der Beirat wolle „die Demokratie in Bewegung bringen“; das Gutachten sei wertvoll, weil es Probleme in ihren Wechselwirkungen analysiere, aber auch unbequem, weil es Beschränkungen fordere.
Im Sinne des Gutachtens, das auf eine Abkehr von fossilen Brennstoffen als Grundlage der Ökonomie zielt, wurde die Bioökonomie 2015 auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin als neues Leitbild der weltweiten Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung hervorgehoben.