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Claus Kreß

Claus Kreß (* 16. März 1966 in Köln) ist ein deutscher Jurist und Straf- und Völkerrechtslehrer. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Profil und Bedeutung
  2. 2. Ausbildung und beruflicher Weg
  3. 3. Wissenschaftliche Veröffentlichungen
  4. 4. Ehrungen und akademische Anerkennung

Profil und Bedeutung

Claus Kreß (* 16. März 1966 in Köln) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer für deutsches und internationales Strafrecht sowie Völkerrecht. Seit 2004 lehrt er an der Universität zu Köln, wo er den Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht innehat und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht ist. Seit 2012 leitet er außerdem das Institute for International Peace and Security Law. Dessen Forschungsschwerpunkt ist das Völkerrecht der Friedenssicherung, zu dem auch das Völkerstrafrecht gehört.

Kreß beschäftigt sich besonders mit dem Verbot staatlicher Gewalt, dem Selbstverteidigungsrecht, dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Verbrechen der Aggression. Das Verbrechen der Aggression gehört zum Völkerstrafrecht und betrifft den Einsatz staatlicher Gewalt in einem internationalen Zusammenhang. Seit 2019 ist Kreß Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof im Verfahren The Gambia v. Myanmar. Im September 2021 wurde er außerdem zum Berater („Special Adviser“) des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, für das Verbrechen der Aggression ernannt.

Ausbildung und beruflicher Weg

Kreß besuchte in Köln das Apostelgymnasium und das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium. Nach dem Abitur 1984 und dem Wehrdienst begann er 1985 an der Universität zu Köln ein Studium der Rechtswissenschaften. 1987/1988 studierte er als DAAD-Stipendiat an der Universität Genf. 1991 legte er in Köln das erste juristische Staatsexamen ab.

Während der Arbeit an seiner Dissertation verbrachte Kreß ein Jahr an der University of Cambridge und erwarb dort einen Master of Laws. 1994 wurde er an der Universität zu Köln mit der Dissertation Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht nach der Satzung der Vereinten Nationen bei staatlicher Verwicklung in Gewaltakte Privater promoviert. 1995 schloss er am Oberlandesgericht Düsseldorf das Rechtsreferendariat mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.

Von 1996 bis 2000 arbeitete Kreß als Beamter im Bundesministerium der Justiz. Dort war er unter anderem Referent für Strafrecht und Rechtsberater für europäisches Strafrecht. Von 1998 bis 2017 gehörte er der deutschen Delegation bei der Staatenkonferenz in Rom zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes an. Seit 1998 ist er außerdem Mitglied der deutschen Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internationalen Strafgerichtshof. Er nahm unter anderem an der ersten Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala und an den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression teil.

Bis 2004 war Kreß Akademischer Oberrat am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln, an dem er sich 2004 habilitierte. Im Dezember 2004 wurde er auf seinen heutigen Lehrstuhl berufen und übernahm zugleich die Leitung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht. Nach der Ablehnung eines Rufs zum Gründungsdirektor des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law wurde er Direktor des neu geschaffenen Kölner Institute for International Peace and Security Law.

2018 trat Kreß im Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Jordanien im Nachgang zum Haftbefehl gegen Umar al-Baschir als amicus curiae auf, also als fachkundiger Dritter in einem Gerichtsverfahren. Er ist Mitherausgeber mehrerer Fachzeitschriften, darunter des Journal of International Criminal Justice und des Journal on the Use of Force and International Law. Kreß ist mit der promovierten Richterin und Vizepräsidentin des Landgerichts Köln, Simone Kreß, verheiratet.

Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Kreß’ Veröffentlichungen behandeln vor allem Völkerstrafrecht, Friedenssicherung, internationale Strafjustiz und die rechtliche Begrenzung staatlicher Gewalt. Seine Dissertation von 1995 untersucht das Gewaltverbot und das Selbstverteidigungsrecht nach der Satzung der Vereinten Nationen, wenn Staaten in Gewaltakte Privater verwickelt sind.

Zu seinen weiteren Arbeiten gehören Vom Nutzen eines deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (2000), The Rome Statute and Domestic Legal Orders (2005, gemeinsam mit Gilbert Bitti), Friedensmissionen unter einem Mandat der Vereinten Nationen und Menschenrechte (2013) sowie 10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht (2015). Gemeinsam mit Stefan Barriga veröffentlichte er 2012 The Cambridge Library on Aggression. Außerdem gab er mit Nikolaos Gazeas die 3. Auflage von Grützner / Pötz / Kreß / Gazeas – Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen (2020) heraus. Zu seinen neueren Veröffentlichungen zählt Paris 1919–1920 – Frieden durch Recht? (2020).

Ehrungen und akademische Anerkennung

Kreß war Gastprofessor an mehreren Universitäten, darunter am Lauterpacht Centre for International Law der University of Cambridge, an der Columbia University, der Universität Melbourne und der Universität Kyoto. Er ist Life Member des Clare Hall College der University of Cambridge.

2012 wurde er als ordentliches Mitglied in die Klasse für Geisteswissenschaften der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste aufgenommen. Am 29. November 2014 erhielt er vom Forum for International Criminal and Humanitarian Law in Brüssel den M.C.Bassiouni Justice Award. 2017 verliehen ihm die Universitäten Huánuco und Tiflis die Ehrendoktorwürde. Im Jahr 2024 wurde er als Mitglied der Sektion Kulturwissenschaften in die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina aufgenommen.

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