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Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie · Inhaltsverzeichnis · Geschichte · Mitglieder · Bedeutung der katholischen Trägerschaft · Aufgaben und Ziele · Kooperationen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Verband, Auftrag und zentrale Ziele
  2. 2. Mitglieder und Angebote
  3. 3. Katholisches Selbstverständnis
  4. 4. Unterstützung und politische Interessenvertretung
  5. 5. Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden
  6. 6. Entstehung und Entwicklung

Verband, Auftrag und zentrale Ziele

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Er gehört damit zur Caritas in Deutschland und zugleich zum Netzwerk der deutschen Behindertenhilfe. Im Jahr 2020 arbeiteten rund 94.000 Beschäftigte in den 1.100 Einrichtungen des Verbandes.

Der CBP versteht sich als karitativer Fachverband, dessen Mitglieder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung anbieten. Grundlage seines fachlichen und politischen Handelns sind sein christliches Selbstverständnis und das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes.

Eine zentrale Aufgabe ist es, den grundlegenden Wandel in der Behindertenpolitik zu begleiten, der vom Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgeht. Dabei stehen drei Leitgedanken im Mittelpunkt: Inklusion, also die gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle gesellschaftlichen Bereiche; Teilhabe, also ihre Möglichkeit, das gesellschaftliche Leben mitzugestalten; und Personenzentrierung, bei der sich Unterstützungsleistungen am einzelnen Menschen und seinem individuellen Bedarf orientieren.

Mitglieder und Angebote

Mitglieder des CBP sind Einrichtungen und Dienste in katholischer Trägerschaft. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebensbereichen.

Zu ihren Angeboten gehören Frühförderstellen, Kindergärten und Schulen sowie Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke. Hinzu kommen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Wohnheime, Offene Dienste, Onlineberatung, Kliniken, Fachkrankenhäuser und Heilerziehungspflegeschulen. Damit umfasst der Verband Angebote der Bildung, beruflichen Förderung, Arbeit, Beratung, medizinischen Behandlung, Ausbildung und Unterstützung beim Wohnen und im Alltag.

Katholisches Selbstverständnis

Am 22. November 2023 trat eine „neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in Kraft, die auch die im Artikel als PBC bezeichneten Einrichtungen betrifft. Damit verbindet sich ein interner Paradigmenwechsel: An die Stelle des bisherigen Gedankens „Katholisches Profil durch katholische Mitarbeitende“ tritt das Programm „Christliches Selbstverständnis durch Diversität“. Kirchliche Identität soll nicht mehr lediglich gesichert, sondern aktiv entwickelt werden.

Nach diesem Verständnis können alle Beschäftigten unabhängig von ihren Aufgaben, ihrer Herkunft, Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform die unbedingte Liebe Gottes und eine den Menschen dienende Kirche repräsentieren. Erwartet werden eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums sowie die Bereitschaft, den christlichen Charakter der Einrichtung zu achten und ihn im eigenen Arbeitsbereich zur Geltung zu bringen.

Als Hintergrund nennt der Artikel das Ende der sogenannten Volkskirche: Identität, Identifikation und Bindung an einen kirchlichen Arbeitgeber seien nicht mehr selbstverständlich. Wie andere Unternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens müssten kirchliche Träger deshalb strategisch daran arbeiten, als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Dazu gehören eine glaubwürdige Außendarstellung, passende Onboardingprozesse für neue Beschäftigte und berufsbegleitende Angebote, die das christliche Profil vermitteln und eine Identifikation mit der kirchlichen Sendung ermöglichen.

Unterstützung und politische Interessenvertretung

Der CBP unterstützt seine Mitgliedseinrichtungen durch Fachtagungen, Positionen und Stellungnahmen, Lobbyarbeit sowie Projektarbeit. Er informiert Mitglieder, Politik und Öffentlichkeit über aktuelle Fragen, Probleme und Entwicklungen in der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Außerdem formuliert er Alternativen und fördert Lösungen, die sich an der Selbstbestimmung und am individuellen Hilfebedarf orientieren.

Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Träger, Einrichtungen und Dienste, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf dauerhaft die benötigten Dienstleistungen erhalten. Mit seinen Positionen versucht er, politische Entscheidungen zu beeinflussen, die Menschen mit Behinderungen und soziale Dienstleistungsunternehmen betreffen.

Der CBP wirkte unter anderem an folgenden Reformprojekten des Bundes mit:

  • am Bundesteilhabegesetz, das von 2017 bis 2023 in vier Stufen umgesetzt wurde;
  • am Dritten Pflegestärkungsgesetz von 2017;
  • am Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts von 2023;
  • an der Reform des Werkstattsystems, die laut Artikel ab 2024 geplant war.

Bei der Reform des Bundesteilhabegesetzes setzte sich der CBP dafür ein, dass in neuen Leistungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX auch Leistungen zur Religionsausübung als Teilhabeleistungen anerkannt werden.

Ein konkretes Beispiel für seine öffentliche Interessenvertretung betrifft die Triage, also die Entscheidung über die Verteilung knapper medizinischer Behandlungsmöglichkeiten. Am 14. Dezember 2021 veröffentlichte Welt Online ein Schreiben des Landratsamts Tuttlingen an Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Darin wurden die Einrichtungsleitungen gebeten, Krankenhauseinweisungen in der damaligen schwierigen Lage besonders sorgfältig zu bedenken. Der Beirat der Angehörigen im CBP wertete das Schreiben als „versteckten Aufruf zur Triage“ und zeigte sich entsetzt. Die Reaktion des CBP erhielt große öffentliche Aufmerksamkeit. Am 28. Dezember 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen müsse.

Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden

Die großen Fachverbände der Behindertenhilfe in Deutschland treffen sich laut Artikel seit 25 Jahren regelmäßig an einem runden Tisch. Dort beraten sie gemeinsam über sozialpolitische Probleme, den Wandel hin zu Inklusion, Teilhabe und Personenzentrierung sowie über ihre Wirkung in der Öffentlichkeit.

Zu den fünf großen Fachverbänden zählen der CBP, der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BvkM) und der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen. Gemeinsam repräsentieren sie mehr als 90 % aller ambulanten und stationären Angebote für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Ambulante Angebote werden genutzt, ohne dauerhaft in einer Einrichtung zu wohnen; stationäre Angebote sind mit einer Unterbringung in einer Einrichtung verbunden.

Die Verbände stimmen ihre Aktivitäten zur Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen miteinander ab. Dies ist besonders bei wichtigen Gesetzesvorhaben bedeutsam, die sich unmittelbar auf deren Lebensverhältnisse auswirken.

Entstehung und Entwicklung

Der CBP entstand am 21. November 2001 in Freiburg durch die Verschmelzung dreier Verbände zu einem neuen Verband. Beteiligt waren die Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Einrichtungen für sinnesbehinderte Menschen e. V. (BAGSB) mit 54 Mitgliedseinrichtungen, der Verband katholischer Einrichtungen und Dienste für körperbehinderte Menschen e. V. (VKEDKM) mit 67 Mitgliedseinrichtungen und der Verband katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistig behinderte Menschen e. V. (VKELG) mit 511 Mitgliedseinrichtungen.

Die BAGSB war 1998 gegründet worden und aus einer bereits 1988 gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft hervorgegangen. Der VKEDKM bestand seit 1921, der VKELG seit 1905. Im Mai 2006 kam als vierter und letzter Verband der Bundesverband Psychiatrie in der Caritas e. V. (PiC) hinzu, der für psychisch kranke Menschen gegründet worden war.

Ziel des Zusammenschlusses war ein mitgliederstarker, gut organisierter und geeinter Verband, der in Politik und Öffentlichkeit stärker wahrgenommen wird und für seine Zielgruppen mehr erreichen kann als mehrere kleinere Verbände mit ähnlichen Zielen. Die Verschmelzung sollte außerdem Synergien schaffen: Eine vereinfachte Verwaltung sollte Personalressourcen freisetzen, damit mehr inhaltliche Aufgaben bearbeitet werden können.

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