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Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger

Die AUB betrachtet sich selbst als ideologiefrei und sieht die Unabhängigkeit von Betriebsratsmitgliedern aus den Reihen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften durch „ …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Was ist die AUB?
  2. 2. Geschichte und Entstehung
  3. 3. Die Ära Schelsky und die Siemens-Affäre
  4. 4. Gerichtsverfahren gegen Schelsky
  5. 5. Reform und Neuausrichtung
  6. 6. Ziele und Selbstverständnis

Was ist die AUB?

Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) e. V. ist ein Verein, der Betriebsräte in Unternehmen bei einer gewerkschaftsunabhängigen, nicht politisch geprägten Betriebsratsarbeit unterstützt. Sie versteht sich laut eigener Darstellung als Organisation, die „unabhängig von Gewerkschaften, Parteipolitik und kirchlichen Einflüssen“ für ihre Auffassung einer Mitarbeitervertretung eintritt. Die AUB bezeichnet sich als ideologiefrei und sieht die Unabhängigkeit von Betriebsratsmitgliedern aus DGB-Gewerkschaften durch deren „Koalitionszwänge“ als eingeschränkt an. Betriebsräte unterliegen keinen Grundsatzprogrammen oder Weisungen der AUB. 2026 begeht die AUB ihr 40-jähriges Bestehen und betont dabei ihre Maxime der Unabhängigkeit als Voraussetzung für arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit.

Geschichte und Entstehung

Die Wurzeln der AUB gehen auf Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes Anfang der 1970er-Jahre zurück, durch die bei den Betriebsratswahlen 1972 erstmals unabhängige Kandidaten antreten konnten. Vorreiter waren unabhängige Kandidaten im Siemens-Konzern. Siemens-Mitarbeiter in Erlangen schlossen sich unter Führung des Spitzenkandidaten Dietrich Ummelmann zusammen; 1974 entstand als Vorgängerorganisation die „Aktionsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte“. 1985 wurde die AUB eingetragener Verein (Name: „AUB - Die Unabhängigen e. V.“), 1986 erfolgte die Anerkennung als Berufsverband und die Gründung in ihrer heutigen Form. 1989 entstand die Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg, später ein Verbindungsbüro in Bonn und Landesgeschäftsstellen in Dresden, Greifswald, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Neustadt an der Weinstraße – diese wurden 2007 geschlossen. Eine Eintragung als Lobbyorganisation im Deutschen Bundestag wurde 2008 gelöscht.

Die Ära Schelsky und die Siemens-Affäre

1984 übernahm Wilhelm Schelsky die Führung der AUB und blieb über 20 Jahre Vorsitzender; er wurde siebenmal wiedergewählt. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden seiner Verhaftung und gegen ihn laufender Untersuchungen trat er am 28. März 2007 zurück. Die damalige stellvertretende Bundesvorsitzende Ingrid Brand-Hückstädt erklärte, der Vorstand habe von Schelskys „zahlreichen Aktivitäten“ „als Unternehmensberater“ keine Ahnung gehabt. Erst nach seinem Rücktritt kam es zu einer offenen, kontroversen Mitgliedsversammlung.

Gerichtsverfahren gegen Schelsky

Wegen des Verdachts auf Schmiergeldzahlungen ließ die AUB ihre Konten prüfen; eine Nürnberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, dass kein Siemens-Geld auf AUB-Konten sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Schelsky am 24. November 2008 im „Siemens-AUB-Verfahren“ zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Betrugs in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Schelsky legte Revision ein; wegen der langen Verfahrensdauer setzte das Oberlandesgericht Nürnberg am 30. Juni 2009 den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug. Im Oktober 2010 bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung, hob jedoch den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue auf und verwies den Fall zur Neufestsetzung der Strafe zurück. Im November 2014 verurteilte das OLG Nürnberg Schelsky nach dreijähriger Prozessverzögerung nur noch wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Reform und Neuausrichtung

Unter dem Motto „AUB mit neuem Gesicht“ wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Juli 2007 in Nürnberg eine neue Satzung verabschiedet. Neuer Bundesvorsitzender wurde Rainer Knoob (Betriebsratsmitglied des Hamburger Airbus-Werks), stellvertretender Vorsitzender Jürgen Forstreuter (Nachfolger von Michael Guder, Phonehouse). Zu Schatzmeister wurde Andreas Braum (Commerzbank) gewählt, weitere Vorstandsmitglieder waren Kay Strelow (Hornbach) und Christina Bosse (Siemens). Im Zuge der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit sprach sich die AUB mit den „Göttinger Thesen“ für mehr Transparenz in der Betriebsratsarbeit aus und stellte Forderungen an Politik und Gesellschaft, die vor dem Hintergrund früherer Fälle von Beeinflussung und Korruption (VW, Iveco, HHLA) umgesetzt werden sollen. Die Seminare werden seither unter dem Namen „AUB Campus“ angeboten. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens im Februar 2026 plädierte die AUB für ein modernes, von ideologischen Fronten gelöstes Selbstverständnis der Mitbestimmung mit lösungsorientierter Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Professionalisierung der Gremien für digitale Transformation und kulturellen Wandel.

Ziele und Selbstverständnis

Die AUB sieht gewerkschaftlich organisierte Betriebsratsmitglieder als abhängig von den politischen Vorgaben ihrer Gewerkschaft und betont, keine „gelbe Gewerkschaft“ zu sein. Sie versteht sich als Dienstleister für nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer: Mitglieder erhalten Schulungsmaßnahmen, Rechtsberatung sowie Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz. Sie übt nach eigenen Angaben keinen Druck auf Mitglieder aus; die Selbstständigkeit der regionalen Gruppen ist laut AUB ihr „Markenzeichen“. Nach der Satzung ist die AUB eine freiwillige Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung, die Arbeitnehmerinteressen durch betriebliche und überbetriebliche Abschlüsse innerhalb der geltenden Gesetze wahrt und fördert. Streiks sind nicht ausgeschlossen – im Einzelfall will die AUB auch Arbeitskampfmittel nutzen und unterstützt Mitglieder mit Einkommensverlust durch Arbeitskampf finanziell. Die AUB ist überparteilich, überbetrieblich und überregional tätig, bleibt dabei aber überwiegend betriebs- bzw. standortbezogen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht; Ablehnungen sind nicht anfechtbar und Gründe müssen nicht genannt werden. Mitglieder können bei wichtigem Grund oder wenn ihre Mitgliedschaft den Vereinszwecken oder dem Ansehen schadet, ausgeschlossen werden.

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